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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3596
BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92 (https://dejure.org/1992,3596)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1992 - 5 B 16.92 (https://dejure.org/1992,3596)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 5 B 16.92 (https://dejure.org/1992,3596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Reichweite der Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei Schwerbehindertenkündigung

  • Wolters Kluwer

    Substanziierung, Darlegung und Angabe des Beweismittels als Anforderungen an die Begründung einer Aufklärungsrüge - Verfahren bei der Überprüfung einer Kündigung durch die Hauptfürsorgestelle, insbesondere Einsichtnahme der Vertreter der Hauptfürsorgestelle in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, vor allem substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweiserhebung erbracht hätte und schließlich inwieweit dieses Beweisergebnis ursächlich für eine dem Kläger günstigere Entscheidung hätte sein können (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
    Diese Voraussetzung liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein würde und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Schwerbehinderte allenfalls dann von seinem Arbeitgeber verlangen, ihm einen Arbeitsplatz freizukündigen, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer nicht auch behindert ist und die Kündigung für ihn keine soziale Härte darstellt (vgl. BAGE 18, 124 [BAG 08.02.1966 - 1 AZR 365/65] sowie Urteil vom 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - <NZA 1992, 27/29 f.>).
  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Schwerbehinderte grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber einen anderen Beschäftigten entläßt, um für den Schwerbehinderten einen Alternativarbeitsplatz zu schaffen (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66]; 48, 264 [BVerwG 23.05.1975 - VII C 43/73]sowie Beschluß vom 11. September 1990 - BVerwG 5 B 63.90 - ).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
    Für den Umfang der Verpflichtung zur Sachaufklärung ist nämlich die materiellrechtliche Auffassung des Tatsachengerichts maßgebend (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ).
  • BVerwG, 23.05.1975 - VII C 43.73

    Parken

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Schwerbehinderte grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber einen anderen Beschäftigten entläßt, um für den Schwerbehinderten einen Alternativarbeitsplatz zu schaffen (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66]; 48, 264 [BVerwG 23.05.1975 - VII C 43/73]sowie Beschluß vom 11. September 1990 - BVerwG 5 B 63.90 - ).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, vor allem substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweiserhebung erbracht hätte und schließlich inwieweit dieses Beweisergebnis ursächlich für eine dem Kläger günstigere Entscheidung hätte sein können (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
  • BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90

    Arbeitgeberpflichten bei Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Schwerbehinderte grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber einen anderen Beschäftigten entläßt, um für den Schwerbehinderten einen Alternativarbeitsplatz zu schaffen (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66]; 48, 264 [BVerwG 23.05.1975 - VII C 43/73]sowie Beschluß vom 11. September 1990 - BVerwG 5 B 63.90 - ).
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, vor allem substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweiserhebung erbracht hätte und schließlich inwieweit dieses Beweisergebnis ursächlich für eine dem Kläger günstigere Entscheidung hätte sein können (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Schwerbehinderte grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber einen anderen Beschäftigten entläßt, um für den Schwerbehinderten einen Alternativarbeitsplatz zu schaffen (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66]; 48, 264 [BVerwG 23.05.1975 - VII C 43/73]sowie Beschluß vom 11. September 1990 - BVerwG 5 B 63.90 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 18.05.1988 - 5 B 135.87

    Ermessensentscheidung der Hauptfürsorgestelle bei der Zustimmung zur Kündigung …

  • BAG, 08.02.1966 - 1 AZR 365/65

    Grenzen der Förderungspflicht des Arbeitgebers nach SchwbG § 12 Abs. 1

  • BVerwG, 11.11.1999 - 5 C 23.99

    Arbeitsamt, Einholung der Stellungnahme des - im Rahmen des …

    Das bedeutet, daß die Hauptfürsorgestelle nach Fruchtlosigkeit der Anforderung der Stellungnahme aufgrund des § 20 Abs. 1 SGB X nach pflichtgemäßem Ermessen und nach Lage des Einzelfalles darüber entscheidet, ob sie andere Mittel der Informationsbeschaffung nach § 21 SGB X (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1992 - BVerwG 5 B 16.92 - ) einsetzen muß oder sich selbst eine sachgerechte Beurteilung der Lage auf dem Arbeitsmarkt und der Vermittlungsfähigkeit des von der Kündigung bedrohten Schwerbehinderten zutrauen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - 12 A 472/09

    Fehlerhafte Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung …

    Rn. 19 - 5 B 16.92 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 5; Beschluss vom 18. Mai 1988 - 5 B 135.87 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 1; Beschluss vom 12. Juni 1978 - V B 97.77 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 9; Urteil vom 26. Oktober 1971 - V C 78.70 -, BVerwGE 39, 36 ff.; Urteil vom 28. Februar 1968 - V C 33.66 -, BVerwGE 29, 140 ff.; Urteil vom 28. November 1958 - V C 32.56 -, BVerwGE 8, 46 ff., jeweils zu den Vorgängerregelungen des § 85 SGB IX; OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 12 A 96/09 -, vom 2. Februar 2009 - 12 A 2431/08 - und vom 23. Mai 2008.

    Rn. 42 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 5 B 130.99 -, juris, Beschluss vom 11. Juni 1992 - 5 B 16.92 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 5, Beschluss vom 11. September 1990 - 5 B 63.90 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 4, Urteil vom 28. Februar 1968 - V C 33.66 -, BVerwGE 29, 140 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 12 A 2431/08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides des Integrationsamtes über eine Erteilung der …

    Rn. 31 - 5 B 16.92 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 5; Beschluss vom 18. Mai 1988 - 5 B 135.87 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 1; Beschluss vom 12. Juni 1978 - V B 97.77 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 9; Urteil vom 26. Oktober 1971 - V C 78.70 -, BVerwGE 39, 36 ff.; Urteil vom 28. Februar 1968 - V C 33.66 -, BVerwGE 29, 140 ff.; Urteil vom 28. November 1958 - V C 32.56 -, BVerwGE 8, 46 ff., jeweils zu den Vorgängerregelungen des § 85 SGB IX; OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2008 - 12 A 3176/07 -.
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