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Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 03.03.2022

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2023 - 5 B 17.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,54991
OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2023 - 5 B 17.22 (https://dejure.org/2023,54991)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2023 - 5 B 17.22 (https://dejure.org/2023,54991)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2023 - 5 B 17.22 (https://dejure.org/2023,54991)
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,54649
VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22 (https://dejure.org/2022,54649)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 03.03.2022 - 5 B 17/22 (https://dejure.org/2022,54649)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 03. März 2022 - 5 B 17/22 (https://dejure.org/2022,54649)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    VwGO, § 80 Abs 5 S 1; AsylG, § 36 Abs 4; AsylG, § 1 Abs 1; AsylG, § 29 Abs 1; EUGrdRCh, Art 4; MRK, Art 3; EURL 33/2013, Art 21; AsylG, § 34 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Afghanistan: Dublin: Internationaler Schutz in Polen; Keine Verletzung der Rechte aus Art. 3 EMRK und Art. 4 GRC

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
    Die Unzulässigkeitsentscheidung in Ziffer 1 des streitgegenständlichen Bescheides gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist auch bei der gebotenen europarechtskonformen Auslegung, wonach ein Mitgliedstaat nicht von der Befugnis gemäß Art. 33 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Verfahrensrichtlinie, ABl. EU L 180 v. 29. Juni 2013, S.60) Gebrauch machen darf, einen Antrag auf internationalen Schutz wegen vorheriger Schutzgewähr durch einen anderen Mitgliedstaat als unzulässig abzulehnen, wenn die Lebensverhältnisse, die den Antragsteller in dem anderen Mitgliedstaat als anerkannter Flüchtling erwarten würden, diesen der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - GRC - bzw. Art. 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - zu erfahren (vgl. EuGH Beschl. v. 13.11.2019 - C-540/17-, juris Rn. 40), voraussichtlich rechtmäßig.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die aufenthaltsbeendende Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urt v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 99).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder …

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
    Denn in Polen droht Schutzberechtigten in der Situation der Antragstellerin bei einer Gesamtwürdigung der aktuell vorliegenden Berichte und Stellungnahmen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.4.2016 - 2 BvR 273/16 -, juris Rn. 11) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit tatsächlich und ernsthaft eine Verletzung ihrer aus Art. 3 EMRK und Art. 4 GRC folgenden Rechte (…vgl. zum strengen Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Behandlung von rücküberstellten Schutzsuchenden/Schutzberechtigten und eines diesbezüglichen Verstoßes gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK sowie zu den Auswirkungen des Kriteriums der systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Bedeutung für die Gefahrenprognose EuGH, Urt. v. 19.3.2019 - C- 173/17 -, juris Rn. 82 ff. - insbesondere Rn. 82, 85, 87 ff.,92, 95;… BVerwG, Urt. v. 9.1.2019 - 1 C 36.18 -, juris Rn. 19;… Beschl. v. 6.6.2014 - 10 B 35.14 -, juris Rn. 5;… Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 27;… Urt. v. 6.4.2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 28 und Urt. v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an ablehnende …

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
    Denn in Polen droht Schutzberechtigten in der Situation der Antragstellerin bei einer Gesamtwürdigung der aktuell vorliegenden Berichte und Stellungnahmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.4.2016 - 2 BvR 273/16 -, juris Rn. 11) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit tatsächlich und ernsthaft eine Verletzung ihrer aus Art. 3 EMRK und Art. 4 GRC folgenden Rechte (…vgl. zum strengen Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Behandlung von rücküberstellten Schutzsuchenden/Schutzberechtigten und eines diesbezüglichen Verstoßes gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK sowie zu den Auswirkungen des Kriteriums der systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Bedeutung für die Gefahrenprognose EuGH, Urt. v. 19.3.2019 - C- 173/17 -, juris Rn. 82 ff. - insbesondere Rn. 82, 85, 87 ff.,92, 95;… BVerwG, Urt. v. 9.1.2019 - 1 C 36.18 -, juris Rn. 19;… Beschl. v. 6.6.2014 - 10 B 35.14 -, juris Rn. 5;… Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 27;… Urt. v. 6.4.2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 28 …und Urt. v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
    Denn in Polen droht Schutzberechtigten in der Situation der Antragstellerin bei einer Gesamtwürdigung der aktuell vorliegenden Berichte und Stellungnahmen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.4.2016 - 2 BvR 273/16 -, juris Rn. 11) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit tatsächlich und ernsthaft eine Verletzung ihrer aus Art. 3 EMRK und Art. 4 GRC folgenden Rechte (…vgl. zum strengen Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Behandlung von rücküberstellten Schutzsuchenden/Schutzberechtigten und eines diesbezüglichen Verstoßes gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK sowie zu den Auswirkungen des Kriteriums der systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Bedeutung für die Gefahrenprognose EuGH, Urt. v. 19.3.2019 - C- 173/17 -, juris Rn. 82 ff. - insbesondere Rn. 82, 85, 87 ff.,92, 95;… BVerwG, Urt. v. 9.1.2019 - 1 C 36.18 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 6.6.2014 - 10 B 35.14 -, juris Rn. 5;… Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 27;… Urt. v. 6.4.2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 28 …und Urt. v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 36.18

    Übergang der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Asylantrag auf …

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
    Denn in Polen droht Schutzberechtigten in der Situation der Antragstellerin bei einer Gesamtwürdigung der aktuell vorliegenden Berichte und Stellungnahmen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.4.2016 - 2 BvR 273/16 -, juris Rn. 11) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit tatsächlich und ernsthaft eine Verletzung ihrer aus Art. 3 EMRK und Art. 4 GRC folgenden Rechte (…vgl. zum strengen Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Behandlung von rücküberstellten Schutzsuchenden/Schutzberechtigten und eines diesbezüglichen Verstoßes gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK sowie zu den Auswirkungen des Kriteriums der systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Bedeutung für die Gefahrenprognose EuGH, Urt. v. 19.3.2019 - C- 173/17 -, juris Rn. 82 ff. - insbesondere Rn. 82, 85, 87 ff.,92, 95; BVerwG, Urt. v. 9.1.2019 - 1 C 36.18 -, juris Rn. 19;… Beschl. v. 6.6.2014 - 10 B 35.14 -, juris Rn. 5;… Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 27;… Urt. v. 6.4.2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 28 …und Urt. v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Aufnahmebedingungen; Flüchtlinge; Italien; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
    Denn in Polen droht Schutzberechtigten in der Situation der Antragstellerin bei einer Gesamtwürdigung der aktuell vorliegenden Berichte und Stellungnahmen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.4.2016 - 2 BvR 273/16 -, juris Rn. 11) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit tatsächlich und ernsthaft eine Verletzung ihrer aus Art. 3 EMRK und Art. 4 GRC folgenden Rechte (…vgl. zum strengen Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Behandlung von rücküberstellten Schutzsuchenden/Schutzberechtigten und eines diesbezüglichen Verstoßes gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK sowie zu den Auswirkungen des Kriteriums der systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Bedeutung für die Gefahrenprognose EuGH, Urt. v. 19.3.2019 - C- 173/17 -, juris Rn. 82 ff. - insbesondere Rn. 82, 85, 87 ff.,92, 95;… BVerwG, Urt. v. 9.1.2019 - 1 C 36.18 -, juris Rn. 19;… Beschl. v. 6.6.2014 - 10 B 35.14 -, juris Rn. 5;… Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 27; Urt. v. 6.4.2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 28 …und Urt. v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08

    Dortmund-Ems-Kanal (Stadtstrecke Münster) darf ausgebaut werden

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
    Insbesondere wenn die mit dem Hauptantrag erhobene Anfechtungsklage voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, besteht kein Anlass von der gesetzlich bestimmten Regel der sofortigen Vollziehbarkeit abzugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.2008 - 7 VR 1.08 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 15 CS 18.1285

    Nachbarantrag gegen Genehmigung eines Pferdestalles mit Nebenanlagen

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschl. v. 9.8.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 07.08.2014 - 9 VR 2.14

    Planfeststellung; Entwässerungseinrichtung der Autobahn; technische Probleme; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3;… Bay. VGH, Beschl. v. 9.8.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 10 LB 92/17

    Mali: Dublin Italien: keine systemischen Mängel für Asylantragsteller

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07

    Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund …

  • EGMR, 05.11.2020 - 173/17

    X AND Y v. "THE FORMER YUGOSLAV REPUBLIC OF MACEDONIA"

  • VG Düsseldorf, 03.02.2022 - 12 L 8/22

    Syrien: Dublin Polen: Keine systemischen Mängel für alleinstehenden, jungen Mann, …

  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 117/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg für

    Es ist derzeit nicht zu prognostizieren, dass sich hierdurch die Aufnahme- und Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte in Polen so weitgehend verändern und verschlechtern, dass von einer ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC auszugehen wäre (so auch VG Lüneburg, B. v. 3.3.2022 - 5 B 17/22 -, n.v.; VG Osnabrück, B. v. 2.3.22 - 5 B 25/22 -, n.v.).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 48/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Es ist derzeit aber nicht zu prognostizieren, dass sich hierdurch die Aufnahme und Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte in Polen - zumal, wenn diese wie mit Beschluss vom 4. Februar 2022 in Bezug auf den Antragsteller dargelegt, die Integration begünstigende Merkmale aufweisen - so weitreichend verändern und verschlechtern, dass von einer ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. im Sinne von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK auszugehen wäre (so auch VG Lüneburg, B. v. 3.3.2022 - 5 B 17/22 -, n.v.; VG Osnabrück, B. v. 2.3.22 - 5 B 25/22 n.v.).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 46/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Es ist derzeit aber nicht zu prognostizieren, dass sich hierdurch die Aufnahme und Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte in Polen - zumal, wenn diese wie mit Beschluss vom 4. Februar 2022 in Bezug auf die Antragsteller dargelegt, die Integration begünstigende Merkmale aufweisen - so weitreichend verändern und verschlechtern, dass von einer ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. im Sinne von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK auszugehen wäre (so auch VG Lüneburg, B. v. 3.3.2022 - 5 B 17/22 -, n.v.; VG Osnabrück, B. v. 2.3.22 - 5 B 25/22 -, n.v.).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 47/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Es ist derzeit aber nicht zu prognostizieren, dass sich hierdurch die Aufnahme und Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte in Polen - zumal, wenn diese wie mit Beschluss vom 4. Februar 2022 in Bezug auf die Antragstellerin dargelegt, die Integration begünstigende Merkmale aufweisen - so weitreichend verändern und verschlechtern, dass von einer ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. im Sinne von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK auszugehen wäre (so auch VG Lüneburg, B. v. 3.3.2022 - 5 B 17/22 -, n.v.; VG Osnabrück, B. v. 2.3.22 - 5 B 25/22 n.v.).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 49/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Es ist derzeit aber nicht zu prognostizieren, dass sich hierdurch die Aufnahme und Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte in Polen - zumal, wenn diese wie mit Beschluss vom 4. Februar 2022 in Bezug auf die Antragstellerin dargelegt, die Integration begünstigende Merkmale aufweisen - so weitreichend verändern und verschlechtern, dass von einer ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. im Sinne von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK auszugehen wäre (so auch VG Lüneburg, B. v. 3.3.2022 - 5 B 17/22 -, n.v.; VG Osnabrück, B. v. 2.3.22 - 5 B 25/22 n.v.).
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