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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.2022 - 5 B 19.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5655
BVerwG, 17.01.2022 - 5 B 19.21 (https://dejure.org/2022,5655)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2022 - 5 B 19.21 (https://dejure.org/2022,5655)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2022 - 5 B 19.21 (https://dejure.org/2022,5655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Mangels Darlegung erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Wirksamkeit eines Antrags auf Unterhaltsvorschussleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 VwGO, § 125 Abs 1 S 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 Abs 3 S 3 VwGO
    Mangels Darlegung erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Wirksamkeit eines Antrags auf Unterhaltsvorschussleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamer Antrag im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 1 UhVorschG

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - verspätete Abgabe des …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2022 - 5 B 19.21
    Nicht ausreichend ist es auch, wenn die Beschwerde darauf abstellt, das Oberverwaltungsgericht verkenne, dass es "bei der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen primär zunächst und vor allem um die Wahrung des Kindeswohls" gehe, es gebe außerdem eine Vielzahl von Sozialleistungen, die keine "derart strenge(n) Anforderungen an die Antragstellung" stellten, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts stehe in einem - nicht näher spezifizierten - "Widerspruch" zu der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 56/08 -.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2022 - 5 B 19.21
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 12.03.2018 - 5 B 26.17

    Unangemessene Verfahrensdauer bei Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2022 - 5 B 19.21
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 und vom 12. März 2018 - 5 B 26.17 D - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 4.17

    Alimentation; Alimentationspflicht; Anrechnung; Anspruch auf Gewährung …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2022 - 5 B 19.21
    Überdies muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auf der Grundlage seiner materiellrechtlichen Auffassung auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4.17 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2022 - 5 B 19.21
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 …und vom 12. März 2018 - 5 B 26.17 D - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 B 40.18

    Anforderungen an die Kalkulation der Höchstsätze von Elternbeiträgen; …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2022 - 5 B 19.21
    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die erstrebte Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben könnten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 5 B 40.18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.2026 - 2 B 12.26
    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffs die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die erstrebte Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben könnten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2022 - 5 B 19.21 - juris Rn. 3…, vom 19. Januar 2026 - 1 B 24.25 - juris Rn. 2 …und vom 11. Februar 2026 - 5 BN 1.25 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23

    Öffentliches Dienstrecht: Besoldungsrecht; Rückforderung von Anwärterbezügen; auf …

    Außerdem verlangt die Darlegungspflicht, dass sich der Rechtsmittelführer mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substanziiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der von der Vorinstanz vertretenen Rechtsauffassung nicht zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2022 - 5 B 19.21 - juris Rn. 3…, vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 21 …und vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.2026 - 1 B 24.25
    Die Beschwerdebegründung versäumt es, sich substantiiert mit der Rechtsauffassung der Vorinstanz auseinanderzusetzen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 , vom 9. März 2017 - 4 B 8.17 - juris Rn. 2 f. und vom 17. Januar 2022 - 5 B 19.21 - juris Rn. 8) und ebenso substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der dieser widerstreitenden Rechtsauffassung zu folgen ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 …und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 m. w. N., ferner Beschlüsse vom 21. Februar 2006 - 1 B 108.05 - juris…, vom 27. Mai 2008 - 4 B 42.07 - juris Rn. 2 …und vom 4. Januar 2010 - 2 B 99.09 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 04.11.2025 - 2 B 7.25
    Die Beschwerde erschöpft sich in der Darstellung der eigenen Rechtsansicht, ohne sich mit der Lösung und der Argumentation in der angegriffenen berufungsgerichtlichen Entscheidung auseinanderzusetzen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 2021 - 2 B 37.21 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 100 Rn. 20, vom 17. Januar 2022 - 5 B 19.21 - juris Rn. 3…, vom 11. April 2023 - 7 B 22.22 - juris Rn. 12 …und vom 4. September 2025 - 2 B 10.25 - juris Rn. 7).
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