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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6211
BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07 (https://dejure.org/2008,6211)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2008 - 5 B 208.07 (https://dejure.org/2008,6211)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 5 B 208.07 (https://dejure.org/2008,6211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsschwierigkeiten und Beweisschwierigkeiten bei einer Fixierung des für die Feststellung der Sprachkenntnisse maßgeblichen Zeitpunktes nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG); Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 2 S. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Die Beschwerde legt keine Gründe dafür dar, dass der Verzicht des Berufungsgerichts auf eine mündliche Verhandlung auf sachfremden Erwägungen oder groben Fehleinschätzungen beruht hat, worauf das dem Berufungsgericht in § 130a VwGO eingeräumte Ermessen in der Revision allein überprüft werden kann (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5).

    Das Berufungsgericht hat die Kläger auch zu der beabsichtigten Entscheidung nach § 130a VwGO angehört und auf den Schriftsatz der Kläger vom 18. Juni 2007 hin mit Verfügung vom 9. Juli 2007, zu welcher die Kläger dann nochmals ergänzend vorgetragen haben, mitgeteilt, dass es weiterhin beabsichtige, durch Beschluss zu entscheiden, weil es auch unter Berücksichtigung des Vortrages im Schriftsatz vom 18. Juni 2007 die Berufung für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich halte, woraus sich ergibt, dass es nicht Beweis zu erheben beabsichtigte (zum Erfordernis neuerlicher Anhörung s. etwa Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 10, und vom 22. Juni 2007 - BVerwG 10 B 56.07 - stRspr).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten, wie es Art. 103 Abs. 1 GG vorschreibt, zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben; etwas anderes gilt, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr; vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Rn. 11 Die von der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Fragen zur Anwendung und Auslegung des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG führten selbst dann, wenn sie sich tatsächlich stellten, nicht zur fehlenden Bestimmtheit; die Auslegungsbedürftigkeit allein macht eine Norm deshalb nicht unbestimmt, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (s. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. - BVerfGE 103, 21; Beschluss vom 22. Februar 2006 - 2 BvR 1657/05 - BVerfGK 7, 320).
  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung; …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Die Regel, dass bei einer Verpflichtungsklage für die Überprüfung der Sach- oder Rechtslage regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen ist, soweit es um die Frage geht, ob die begehrte behördliche Maßnahme schon aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden muss (stRspr, s. etwa BVerwG, Urteile vom 9. September 1998 - BVerwG 1 C 14.95 - Buchholz 402.46 BKAG Nr. 1 und vom 16. Juli 2002 - BVerwG 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378), steht unter dem Vorbehalt abweichender Regelungen im materiellen Recht und hat jedenfalls keinen Verfassungsrang.
  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine vertriebenenrechtliche Neureglung auch in noch anhängigen Aufnahmeverfahren anzuwenden ist, soweit es keine Übergangsvorschrift gibt, die eine Fortgeltung des alten Rechts bestimmt (s. etwa BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 17.00 - BVerwGE 114, 116; s.a. Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 35.02 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 101).
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine vertriebenenrechtliche Neureglung auch in noch anhängigen Aufnahmeverfahren anzuwenden ist, soweit es keine Übergangsvorschrift gibt, die eine Fortgeltung des alten Rechts bestimmt (s. etwa BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 17.00 - BVerwGE 114, 116; s.a. Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 35.02 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 101).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 23.06

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Mitursächlichkeit der familiären …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Rn. 8 Das Berufungsgericht hat die hiermit verbundene Veränderung der Voraussetzungen an die Erteilung eines Aufnahmebescheides, die die Berücksichtigung einer Verbesserung der Kenntnisse der deutschen Sprache, welche auf einer hinreichenden familiären Vermittlung aufbaut (s. dazu BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 5 C 23.06 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 108), jedenfalls nach Erlass des Widerspruchsbescheides ausschließt, zu Recht auch in dem anhängigen Verfahren angewendet.
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 35.02

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine vertriebenenrechtliche Neureglung auch in noch anhängigen Aufnahmeverfahren anzuwenden ist, soweit es keine Übergangsvorschrift gibt, die eine Fortgeltung des alten Rechts bestimmt (s. etwa BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 17.00 - BVerwGE 114, 116; s.a. Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 35.02 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 101).
  • BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95

    Datenschutz - Zeitpunkt der Anwendung des BKAG auf Löschungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Die Regel, dass bei einer Verpflichtungsklage für die Überprüfung der Sach- oder Rechtslage regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen ist, soweit es um die Frage geht, ob die begehrte behördliche Maßnahme schon aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden muss (stRspr, s. etwa BVerwG, Urteile vom 9. September 1998 - BVerwG 1 C 14.95 - Buchholz 402.46 BKAG Nr. 1 und vom 16. Juli 2002 - BVerwG 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378), steht unter dem Vorbehalt abweichender Regelungen im materiellen Recht und hat jedenfalls keinen Verfassungsrang.
  • BVerfG, 22.02.2006 - 2 BvR 1657/05
    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Rn. 11 Die von der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Fragen zur Anwendung und Auslegung des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG führten selbst dann, wenn sie sich tatsächlich stellten, nicht zur fehlenden Bestimmtheit; die Auslegungsbedürftigkeit allein macht eine Norm deshalb nicht unbestimmt, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (s. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. - BVerfGE 103, 21; Beschluss vom 22. Februar 2006 - 2 BvR 1657/05 - BVerfGK 7, 320).
  • BVerwG, 22.06.2007 - 10 B 56.07

    Voraussetzungen einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Verfahren nach § …

  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine …

  • BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 84.05

    Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; …

  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
  • BVerwG, 13.07.2006 - 5 B 70.06

    Begriff der entschädigungslosen Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - 2 A 3725/02
  • BSG, 08.10.2019 - B 1 A 3/19 R

    Krankenversicherung - Versorgungsmanagementprogramm zur Optimierung der …

    Dies entspricht dem materiellen Recht (…vgl zum methodischen Ansatz zB BSG Urteil vom 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R - juris RdNr 17, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 137e Nr. 2 vorgesehen;… BSG SozR 4-4200 § 38 Nr. 4 RdNr 16; BVerwGE 78, 243, 244 = juris RdNr 8; BVerwG Beschluss vom 22.2.2008 - 5 B 208/07 - juris RdNr 3 ff zu § 6 Abs. 2 Satz 3 Bundesvertriebenengesetz <BVFG>). Für die Festlegung des maßgeblichen Zeitpunkts ist es im Ergebnis nicht entscheidend, dass es sich bei der Klage um eine reine Anfechtungsklage handelt.
  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R

    (Krankenversicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) - Erprobung einer …

    Abweichungen ergeben sich nicht aus materiellem Recht (vgl zum methodischen Ansatz BVerwGE 78, 243, 244 = Juris RdNr 8; BVerwG Beschluss vom 22.2.2008 - 5 B 208/07 - Juris RdNr 3 ff zu § 6 Abs. 2 S 3 BVFG).
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 A 2/18 R

    Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Ermessen - Genehmigung eines …

    Zwar ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (…vgl für die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zB BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 22 RdNr 20 mwN; hinsichtlich der Sachlage für das Revisionsgericht allerdings bezogen auf die letzte mündliche Verhandlung der vorangegangenen Tatsacheninstanz, vgl Hauck in Zeihe/Hauck, SGG, Stand Oktober 2018, § 163 Anm 2i und 4e mwN). Dies gilt auch, soweit dem Beklagten eine Einschätzungsprärogative eingeräumt ist (…stRspr, vgl zB für einen Beurteilungsspielraum BSGE 104, 116 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 7, RdNr 26 mwN;… zum Ganzen BSG Urteil vom 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R - Juris RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 137e Nr. 2 vorgesehen;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 34a). Abweichungen können sich aber aus materiellem Recht ergeben (vgl zum methodischen Ansatz BVerwGE 78, 243, 244 = Juris RdNr 8; BVerwG Beschluss vom 22.2.2008 - 5 B 208/07 - Juris RdNr 3 ff zu § 6 Abs. 2 S 3 Bundesvertriebenengesetz;… BSG Urteil vom 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R - Juris RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 137e Nr. 2 vorgesehen; Rennert, DVBl 2019, 593). Nach diesen Grundsätzen verbieten Sinn und Zweck der Entscheidung über die Genehmigung der Vorstandsverträge (§ 35a Abs. 6a S 2 und 3 SGB IV), deren Prognosegrundlagen dynamisch fortzuschreiben: Die Entscheidung muss rasch getroffen werden, da sie die Grundlagen der Vorstandstätigkeit der Vertragspartner bestimmt.
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