Rechtsprechung
| BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 21.06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 22.07.2004 - 5 K 728/02
- OVG Sachsen, 22.11.2005 - 4 B 1038/04
- BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 21.06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 21.06
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass die Beschwerde konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328); vor allem erfordert die Darlegung der Klärungsfähigkeit konkrete Hinweise dazu, weshalb die Entscheidung über die Rechtssache von der Beantwortung der bezeichneten Rechtsfrage abhängt. - BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 21.06
Soweit dabei im Gewand der Grundsatzrüge der Sache nach Verfahrensfehler geltend gemacht werden (Verstöße gegen Denkgesetze bei der Beweiswürdigung, Verstoß gegen gerichtliche Hinweispflichten), liegen diese entweder der Sache nach nicht vor (Verstöße gegen Denkgesetze entstehen nicht bereits dadurch, dass der Tatrichter eine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse vorgenommen hat, die nicht zwingend ist und nach den Vorstellungen des beweisbelasteten Beteiligten anders hätte ausfallen müssen, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - NVwZ-RR 1995, 310) oder es fehlt jedenfalls an der Darlegung, welche weiteren Umstände der Kläger bei richtiger Sachbehandlung durch das Gericht noch vorgetragen hätte. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 21.06
Dafür genügt nicht die bloße Benennung von Rechtsfragen in Verbindung mit der Behauptung, diese Rechtsfragen seien von grundsätzlicher Bedeutung, vielmehr bedeutet "darlegen" soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2006 - L 5 B 21/06 AS ER, L 5 B 22/06 AS PKH |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Begriff der Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches; Gewährung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 20.10.2005 - S 6 AS 626/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2006 - L 5 B 21/06 AS ER, L 5 B 22/06 AS PKH
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2006 - L 5 B 21/06
Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne - wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind - sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen oder gemeinsame Kinder (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264;… BSG Urteile vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R, SozR 3/4100 § 119 Nr. 26 und B 7 AL 72/00 R, SozR 3/4300 § 144 Nr. 10; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005, L 2 B 9/05 AS ER). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2006 - L 5 B 21/06
Die danach zu treffende Eilentscheidung kann, wie das Bundesverfassungsgericht in einer jüngst ergangenen Entscheidung im Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II bzw. XII betont hat (3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05), sowohl auf eine Folgenabwägung (Folgen einer Stattgabe gegenüber den Folgen bei Ablehnung des Eilantrages) als auch alternativ auf eine Überprüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden. - BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2006 - L 5 B 21/06
Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne - wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind - sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen oder gemeinsame Kinder (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG Urteile vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R, SozR 3/4100 § 119 Nr. 26 und B 7 AL 72/00 R, SozR 3/4300 § 144 Nr. 10; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005, L 2 B 9/05 AS ER). - BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2006 - L 5 B 21/06
Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne - wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind - sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen oder gemeinsame Kinder (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG Urteile vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R, SozR 3/4100 § 119 Nr. 26 und B 7 AL 72/00 R, SozR 3/4300 § 144 Nr. 10; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005, L 2 B 9/05 AS ER). - LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen einer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2006 - L 5 B 21/06
Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne - wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind - sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen oder gemeinsame Kinder (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264;… BSG Urteile vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R, SozR 3/4100 § 119 Nr. 26 und B 7 AL 72/00 R, SozR 3/4300 § 144 Nr. 10; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005, L 2 B 9/05 AS ER).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 18.07.2006 - 5 B 21/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- vdai.de
Verstoß gegen § 9 Abs. 2 SpielV durch Aufstellen von Jackpotsystemen in Spielhallen; Vereinbarkeit dieses Verbots mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO umfassend, insb. Jackpot-Verbot
- dr-bahr.com (Auszüge)
Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO umfassend, insb. Jackpot-Verbot
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Lüneburg, 18.07.2006 - 5 B 21/06
Die Antragstellerin kann sich nach der hier gebotenen summarischen Prüfung jedoch insbesondere nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01 -, juris) zum Sportwettenmonopol berufen.Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 (a.a.O.) zu den Sportwetten ausgeführt, der Gesetzgeber müsse den Bereich der Sportwetten neu regeln; wenn der Gesetzgeber an einem staatlichen Monopol festhalten wolle, müsse er dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten.
Wie auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 (a.a.O.) ausführt, ist ein staatliches Monopol zur Bekämpfung der Wettsucht gerechtfertigt.
- VG Braunschweig, 18.12.2008 - 5 A 142/06
China: Zugehörigkeit zur Bewegung Falun Gong ist wie eine Religion im Sinne des § …
Auszug aus VG Lüneburg, 18.07.2006 - 5 B 21/06
Hiergegen hat die Antragstellerin am 8. Juni 2006 Klage erhoben (5 A 142/06) und um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit der Begründung nachgesucht, dass kostenlose Gewinnspiele von dem Verbot des Inaussichtstellens von Gewinnchancen nicht umfasst seien.die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 5 A 142/06 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. Mai 2006 wiederherzustellen.
- OVG Saarland, 06.06.2005 - 3 Q 9/04
Ungleichbehandlung von Spielhalle und Spielbank zulässig
Auszug aus VG Lüneburg, 18.07.2006 - 5 B 21/06
Die strengeren Aufsichts- und Kontrollmechanismen bei den staatlich konzessierten Spielbanken rechtfertigen demnach nach summarischer Prüfung eine unterschiedliche Regelung für private Spielhallen und überwiegend in öffentlicher Hand betriebene Automatenspielsäle als Spielbankzweigbetrieb (vgl. auch OVG Saarland, Beschl. v. 6.6.2005 - 3 Q 9/04 -, juris, zu unterschiedlichen Sperrzeiten). - VG Halle, 04.05.2006 - 3 B 56/06
Private Sportwetten-Vermittlung rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 18.07.2006 - 5 B 21/06
Dies hat bei einer Übertragung dieser Entscheidung auf den vorliegenden Fall zur Folge, dass sich die Antragstellerin auf die gegenwärtige Gesetzeslage verweisen lassen muss (vgl. auch VG Halle, Beschl. v. 4.5.2006 - 3 B 56/06 HAL -). - VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
BIS; Bonuspunkt; Bonussystem; Einsatz; Geldspielautomat; Geldspielgerät; …
Auszug aus VG Lüneburg, 18.07.2006 - 5 B 21/06
Der Anwendbarkeit der polizeilichen Generalklausel im Gewerberecht steht insbesondere nicht § 1 Abs. 1 GewO entgegen, denn die abschließenden Regelungen über die Gewerbezulassung sind nicht betroffen (siehe dazu VG Osnabrück, Beschl. v. 25.4.2006 - 1 B 21/06 -, mwN).
- VG Hannover, 17.06.2009 - 11 A 4402/07
Angebot ad incertam personam; Freispiel; Gutschein; Inhaberzeichen; …
Demgegenüber enthält § 9 Abs. 2 SpielV eine solche Einschränkung nicht (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 07.03.2006 - W 5 S 06.162 - VG Lüneburg, Beschl. v. 18.07.2006 - 5 B 21/06 - veröffentlicht in juris - Beschl. d. Kammer v. 22.09.2006 - 11 B 4373/06 - Beschl. v. 28.09.2006 - 11 B 1330/06 -).Ein Eingriff in die durch Art. 12 gewährleistete Berufsfreiheit ist nach der Rechtsprechung, der sich die Kammer angeschlossen hat, nicht zu erkennen (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 07.03.2006 - W 5 S 06.162 - VG Lüneburg, Beschl. v. 18.07.2006 - 5 B 21/06 - nach juris - Beschl. d. Kammer v. 22.09.2006 - 11 B 4373/06 - Beschl. v. 28.09.2006 - 11 B 1330/06 -).
Unter diesem Aspekt erscheint es ebenfalls sachgerecht, zum Schutz des Spielers und zur Verhinderung der Gefahr gesteigerter Spielanreize das Spiel als Werbemittel für die Durchführung weiterer, dann kostenpflichtiger Spiele zu verbieten (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 18.07.2006 - 5 B 21/06 -).
- VG Frankfurt/Oder, 06.12.2010 - 4 K 1154/07
Vermittlung von Sportwetten mittels Internet
Selbst wenn man mit dem Antragsteller davon ausginge, dass das Aufstellen und der Betrieb derartiger Geräte in anderen wirtschaftlichen Bereichen erlaubt ist, könnte dies an der rechtlichen Bewertung des hier zu entscheidenden Einzelfalles nichts ändern (vgl.: VG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 5 B 21/06 - und LG Oldenburg, Urteil vom 5. Juli 2006 - 12 O 1148/06 - jeweils zitiert nach juris).". - VG Gelsenkirchen, 05.01.2007 - 7 L 1605/06
Spielhalle, Fun Games, Jackpot, Geldwechsler, Tokenmanager, …
Rn. 6 vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 5 B 21/06 - VG Osnabrück, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 B/2106 -, GewArch 2006, S. 389; VG Würzburg, Beschluss vom 7. März 2006 - W 5 S 06.162 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 7 L 591/06 -.
- VG Gelsenkirchen, 09.01.2007 - 7 L 1631/06
Fun Games, Jackpot, "Trendy No Limit 2006 PLUS"
Rn. 18 Vgl. Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 5 B 21/06 - VG Osnabrück, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 B/2106 -, GewArch 2006, 389; VG Würzburg, Beschluss vom 7. März 2006 - W 5 S 06.162 -. - VG Aachen, 20.11.2006 - 3 L 521/06
Abwägung des Interesses eines Antragstellers an der Aussetzung der Vollziehung …
Rn. 26 vgl.: VG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 5 B 21/06 -,. - VG Gelsenkirchen, 20.10.2006 - 7 L 591/06
Spielgeräte, Geldspielgeräte, Unterhaltungsspielgeräte, Fun Games, Jackpot, …
Rn. 13 Vgl. Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 5 B 21/06 - VG Osnabrück, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 B/2106 -, GewArch 2006, 389; VG Würzburg, Beschluss vom 7. März 2006 - W 5 S 06.162 -.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".