Rechtsprechung
| BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19 D |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz; Divergenzfähigkeit von Entscheidungen; Nichteinhaltung der Wartefrist des § 198 Abs. 5 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz; Divergenzfähigkeit von Entscheidungen; Nichteinhaltung der Wartefrist des § 198 Abs. 5 ...
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Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz; Divergenzfähigkeit von Entscheidungen; Nichteinhaltung der Wartefrist des § 198 Abs. 5 ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 01.04.2019 - 29 C 1497/17
- BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19 D
- VGH Hessen, 07.04.2020 - 29 C 1497/17
- BVerwG, 16.04.2020 - 5 B 15.20
- BVerwG, 16.04.2020 - 5 B 22.19
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (38)
- BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/14 R
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Erhebung der …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19
Rn. 7 Im Übrigen hat der Senat (…BVerwG, Urteile vom 26. Februar 2015 - 5 C 5.14 D - Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 4 Rn. 18 und 20 …sowie vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D - BVerwGE 156, 229 Rn. 103) im Einklang mit anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes (BFH…, Beschluss vom 12. März 2013 - X S 12/13 (PKH) - BFH/NV 2013, 961 Rn. 24 ff.; BGH…, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 228/13 - NJW 2014, 2588 Rn. 17; BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/14 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 5 Rn. 19) bereits entschieden, dass es sich bei der Wartefrist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG um eine besondere Sachurteilsvoraussetzung der Entschädigungsklage handelt, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist und eine vor Fristablauf erhobene Klage nach Ablauf der Frist nicht zulässig wird.Rn. 8 Das gilt insbesondere auch, soweit sie nachfolgend zu der von ihr konkret formulierten Frage ausführt, "[f]ür den konkreten Fall ergibt sich die Grundsatzbedeutung der Sache" auch aus der Abweichung von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/14 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 5) und dies dahin verstanden wissen möchte, dass sie mit der aufgeworfenen Frage allgemein geklärt wissen möchte, ob aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts herzuleiten sei, dass die Nichteinhaltung der Wartefrist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Entschädigungsklage führe.
"[d]ie Negierung der Erheblichkeit der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des BSG zur Sachgerechtigkeit einer Übergangsfrist bei Anwendung des § 198 Abs. 5 S.1 GVG (s. Urt. v. 3.09.2014 - B 10 ÜG 2/14 R) betrifft Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung",.
Rn. 18 b) Mit ihren Ausführungen zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/14 R - (…SozR 4-1720 § 198 Nr. 5) kann die Beschwerde schon deshalb keine Divergenz begründen, weil Entscheidungen dieses Gerichts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht divergenzfähig sind.
- BVerwG, 15.08.2019 - 5 B 11.19
Abweichung des landesrechtlichen Zweckentfremdungsrechts von den Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19
Der Verwaltungsgerichtshof hat dieses Vorbringen des Klägers - dem Gebot des rechtlichen Gehörs entsprechend (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2014 - 1 B 10.14 - juris Rn. 9 und vom 15. August 2019 - 5 B 11.19 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.) - zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen.Denn das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2014 - 1 B 10.14 - juris Rn. 9 und vom 15. August 2019 - 5 B 11.19 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80
Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19
Erscheint hingegen in dem anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung keiner der Verfahrensbeteiligten oder - wie hier - lediglich einer von ihnen, der für seine Person auf den Sachvortrag verzichtet, muss der wesentliche Akteninhalt vorgetragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 1983 - 9 B 2337.80 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5 S. 1 f.; vgl. auch BSG…, Beschluss vom 25. Januar 2011 - B 5 R 261/10 B - SGb 2012, 110 Rn. 4 ff. zu § 112 Abs. 1 Satz 2 SGG sowie BFH…, Beschluss vom 13. Mai 2011 - V B 60/10 - BFH/NV 2011, 1886 Rn. 10 zu § 92 Abs. 2 FGO).Vielmehr hätten in der Beschwerdebegründung besondere, sich aus der angefochtenen Entscheidung selbst ergebende, zu Zweifeln Anlass bietende Umstände dargelegt werden müssen, aus denen der Schluss gezogen werden kann, dass auch außerhalb der mündlichen Verhandlung keine vollständige Unterrichtung aller Richter über den Sach- und Streitstand stattgefunden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 1983 - 9 B 2337.80 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5 S. 3).
- BVerwG, 24.07.2014 - 1 B 10.14
Bewertung der Gefahrensituation der Asylsuchenden in Italien hinsichtlich …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19
Der Verwaltungsgerichtshof hat dieses Vorbringen des Klägers - dem Gebot des rechtlichen Gehörs entsprechend (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2014 - 1 B 10.14 - juris Rn. 9 …und vom 15. August 2019 - 5 B 11.19 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.) - zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen.Denn das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2014 - 1 B 10.14 - juris Rn. 9 …und vom 15. August 2019 - 5 B 11.19 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 17.12.2015 - 1 BvR 3164/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19
"[z]ur Negierung einer wirksamen Verzögerungsrüge des Klägers zu den Verfahren 1 K 1297/12 und 348/13 vor dem 28.01.2015 durch das angefochtene Urteil sind die Zulassungsgründe der Grundsatzbedeutung [...] zu den Entscheidungen BVerfG NJW 2016, 2018 ff (1 BvR 3164/13), 2 BvR 437/12 und 1 BvR 2965/10 gegeben",.Rn. 16 a) Das gilt zunächst, soweit sich die Beschwerde auf eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2015 - 1 BvR 3164/13 - (NJW 2016, 2018), 16. Oktober 2014 - 2 BvR 437/12 - (juris) und 5. August 2013 - 1 BvR 2965/10 - (NJW 2013, 3432) bezieht.
- BVerfG, 05.08.2013 - 1 BvR 2965/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19
"[z]ur Negierung einer wirksamen Verzögerungsrüge des Klägers zu den Verfahren 1 K 1297/12 und 348/13 vor dem 28.01.2015 durch das angefochtene Urteil sind die Zulassungsgründe der Grundsatzbedeutung [...] zu den Entscheidungen BVerfG NJW 2016, 2018 ff (1 BvR 3164/13), 2 BvR 437/12 und 1 BvR 2965/10 gegeben",.Rn. 16 a) Das gilt zunächst, soweit sich die Beschwerde auf eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2015 - 1 BvR 3164/13 - (NJW 2016, 2018), 16. Oktober 2014 - 2 BvR 437/12 - (juris) und 5. August 2013 - 1 BvR 2965/10 - (NJW 2013, 3432) bezieht.
- BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12
Versehentliche Nichtbehandlung des Eilantrages eines Strafgefangenen gegen eine …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19
"[z]ur Negierung einer wirksamen Verzögerungsrüge des Klägers zu den Verfahren 1 K 1297/12 und 348/13 vor dem 28.01.2015 durch das angefochtene Urteil sind die Zulassungsgründe der Grundsatzbedeutung [...] zu den Entscheidungen BVerfG NJW 2016, 2018 ff (1 BvR 3164/13), 2 BvR 437/12 und 1 BvR 2965/10 gegeben",.Rn. 16 a) Das gilt zunächst, soweit sich die Beschwerde auf eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2015 - 1 BvR 3164/13 - (NJW 2016, 2018), 16. Oktober 2014 - 2 BvR 437/12 - (juris) und 5. August 2013 - 1 BvR 2965/10 - (NJW 2013, 3432) bezieht.
- BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15
Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19
Rn. 7 Im Übrigen hat der Senat (…BVerwG, Urteile vom 26. Februar 2015 - 5 C 5.14 D - Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 4 Rn. 18 und 20 sowie vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D - BVerwGE 156, 229 Rn. 103) im Einklang mit anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes (BFH…, Beschluss vom 12. März 2013 - X S 12/13 (PKH) - BFH/NV 2013, 961 Rn. 24 ff.; BGH…, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 228/13 - NJW 2014, 2588 Rn. 17; BSG…, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/14 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 5 Rn. 19) bereits entschieden, dass es sich bei der Wartefrist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG um eine besondere Sachurteilsvoraussetzung der Entschädigungsklage handelt, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist und eine vor Fristablauf erhobene Klage nach Ablauf der Frist nicht zulässig wird.Abgesehen davon legt die Beschwerde nicht dar, inwieweit die Frage nach einer solchen vergangenheitsbezogenen Übergangsregelung, die die Beschwerde in den Entscheidungen des Senats vom 26. Februar 2015 - 5 C 5.14 D - sowie vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D - vermisst, auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren noch Grundsatzbedeutung haben kann, obwohl sie keine Zukunftsbedeutung mehr hat und auch keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen vorgebracht sind, in denen sie sich noch entscheidungserheblich stellt (vgl. BSG…, Beschluss vom 8. März 2001 - B 11 AL 251/00 B - juris Rn. 7).
- BVerwG, 26.02.2015 - 5 C 5.14
Abweichung von der Größenordnung; Anrechnung; Ausgleich; Bestimmtheit des …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19
Rn. 7 Im Übrigen hat der Senat (BVerwG, Urteile vom 26. Februar 2015 - 5 C 5.14 D - Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 4 Rn. 18 und 20 …sowie vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D - BVerwGE 156, 229 Rn. 103) im Einklang mit anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes (BFH…, Beschluss vom 12. März 2013 - X S 12/13 (PKH) - BFH/NV 2013, 961 Rn. 24 ff.; BGH…, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 228/13 - NJW 2014, 2588 Rn. 17; BSG…, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/14 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 5 Rn. 19) bereits entschieden, dass es sich bei der Wartefrist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG um eine besondere Sachurteilsvoraussetzung der Entschädigungsklage handelt, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist und eine vor Fristablauf erhobene Klage nach Ablauf der Frist nicht zulässig wird.Abgesehen davon legt die Beschwerde nicht dar, inwieweit die Frage nach einer solchen vergangenheitsbezogenen Übergangsregelung, die die Beschwerde in den Entscheidungen des Senats vom 26. Februar 2015 - 5 C 5.14 D - sowie vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D - vermisst, auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren noch Grundsatzbedeutung haben kann, obwohl sie keine Zukunftsbedeutung mehr hat und auch keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen vorgebracht sind, in denen sie sich noch entscheidungserheblich stellt (vgl. BSG…, Beschluss vom 8. März 2001 - B 11 AL 251/00 B - juris Rn. 7).
- BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17
Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19
Die Beschwerde legt schon nicht - was in jedem Fall erforderlich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn. 10 m.w.N.) - dar, was bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgebracht worden und inwiefern der weitere Vortrag zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung geeignet gewesen wäre. - BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14
Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung …
- BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15
Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren; …
- BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …
- BVerwG, 29.03.2019 - 5 BN 1.18
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 17.11.2015 - 5 B 17.15
Ausschluss des Erfüllungsanspruchs nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG
- BSG, 25.01.2011 - B 5 R 261/10 B
Sozialgerichtliches Verfahren - mündliche Verhandlung - Darstellung des …
- BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15
Vorschriftswidrige Besetzung des Disziplinargerichts (Beamtenbeisitzer)
- BVerwG, 26.02.2019 - 4 B 6.19
Klärngsbedürftigkeit des Ansehens eines Vertagungsantrags als ein Antrag im Sinne …
- BVerwG, 25.06.2019 - 2 B 17.19
Erfolglose Verfahrensrüge wegen Ablehnung von Befangenheitsanträgen
- BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
Verwendungszulage für Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens
- BVerwG, 19.09.2018 - 8 B 2.18
Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Richter selbst
- BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14
Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze …
- BVerwG, 10.09.2018 - 5 B 20.18
Angemessenheit der Dauer eines Gerichtsverfahrens bei Eintritt der …
- BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige …
- BVerwG, 22.12.2011 - 2 B 71.10
Soldatenverhältnis; unterbliebene Einweisung in höhere Planstelle; …
- BFH, 13.05.2011 - V B 60/10
Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den …
- BVerwG, 25.04.2014 - 8 B 87.13
Anforderungen an die Erhebung von Grundsatz-, Divergenz- und Verfahrensrügen im …
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
- BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17
Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen …
- BGH, 17.07.2014 - III ZR 228/13
Entschädigungsprozess wegen überlanger Verfahrensdauer: Prüfung der …
- BVerwG, 12.03.2018 - 5 B 26.17
Unangemessene Verfahrensdauer bei Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO
- BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
- BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 1.16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist für die …
- BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11
Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und …
- BVerwG, 30.11.2018 - 5 B 33.18
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 12.01.2017 - 5 B 75.16
Beginn der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 S. 2 BUKG nach Beendigung des Umzuges …
- BFH, 12.03.2013 - X S 12/13
Keine Verkürzung der Sechs-Monats-Frist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG - Fristbeginn …
- BSG, 08.03.2001 - B 11 AL 251/00 B
Grundsätzliche Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
- BVerwG, 16.04.2020 - 5 B 15.20
Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Prüfung …
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 - hat keinen Erfolg.Rn. 10 Wie der Senat in dem Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - (…Rn. 20) ausgeführt hat, ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die Revision zuzulassen, wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
Der Senat hat den einzigen Satz, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers die Erheblichkeit des genannten Verfahrensmangels begründet hat, wörtlich in dem Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - (…Rn. 22) zitiert und als nicht hinreichend substantiierte Behauptung gewertet.
Der Senat hat den Tatbestandsberichtigungsantrag in dem Beschluss vom 12. März 2020 (- 5 B 22.19 D - Rn. 25) erwähnt und nicht, wie der Kläger meint, dennoch angenommen, dass die Ausführungen in dem angefochtenen Urteil unbestritten geblieben seien.
Rn. 13 Ein Gehörsverstoß ist damit schon deshalb nicht aufgezeigt, weil der Senat in seinem Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - (…Rn. 8) auf das im Zusammenhang mit der in Bezug genommenen Entscheidung des Bundessozialgerichts und mit § 75 VwGO stehende Vorbringen der Beschwerde eingegangen ist.
Unbeschadet dessen hat der Senat in dem Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - (…Rn. 9) die Grundsatzbedeutung der in Rede stehenden Frage des Klägers selbständig tragend ("Abgesehen davon ...") auch deswegen verneint, weil nicht dargelegt war, inwieweit die Frage nach einer solchen vergangenheitsbezogenen Übergangsregelung auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren noch Grundsatzbedeutung haben kann, obwohl sie keine Zukunftsbedeutung mehr hat und auch keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen vorgebracht sind, in denen sie sich noch entscheidungserheblich stellt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2020 - 4 N 14.20
Beförderung; Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht; Erfordernis der …
Rn. 3 Nach diesen Darlegungen liegt ein Verfahrensmangel nicht vor.Unter Verfahrensmängeln sind Verstöße gegen Vorschriften zu verstehen, die den Verfahrensablauf bzw. den Weg zu dem Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses regeln (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - juris Rn. 20).Eine Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist in diesem Zusammenhang möglich (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - juris Rn. 24).
Demgemäß prüft das Bundesverwaltungsgericht die Rüge vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts unter dem Gesichtspunkt, ob die Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch das Gericht auf Willkür oder einem vergleichbar schweren Mangel des Verfahrens beruht (Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - juris Rn. 24; siehe zu einer Besonderheit des Revisionsrechts das BVerwG…, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 38 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - 4 N 38.18
Anspruch auf Anordnung des Ruhens des Verfahrens
Unter Verfahrensmängeln sind Verstöße gegen Vorschriften zu verstehen, die den Verfahrensablauf bzw. den Weg zu dem Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses regeln (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - juris Rn. 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - 4 N 24.20
Richter; eigener Urlaubsantrag; elektronisches Programm; ZEUS; …
Unter Verfahrensmängeln sind Verstöße gegen Vorschriften zu verstehen, die den Verfahrensablauf bzw. den Weg zu dem Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses regeln (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - juris Rn. 20).Eine Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist in diesem Zusammenhang möglich (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - juris Rn. 24).
Demgemäß prüft das Bundesverwaltungsgericht die Rüge vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts unter dem Gesichtspunkt, ob die Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch das Gericht auf Willkür oder einem vergleichbar schweren Mangel des Verfahrens beruht (Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - juris Rn. 24; siehe zu einer Besonderheit des Revisionsrechts das BVerwG…, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 38 f.).
- OVG Niedersachsen, 22.04.2026 - 13 FEK 65/25
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; …
c) Der Einhaltung der Wartefrist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG, wonach eine Entschädigungsklage frühestens sechs Monate nach Erhebung der Verzögerungsrüge erhoben werden kann (vgl. zur Einordnung als besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Entschädigungsklage: BVerwG, Beschl. v. 12.3.2020 - BVerwG 5 B 22.19 D -, juris Rn. 7 m.w.N.), bedarf es hier nicht, nachdem das Ausgangsverfahren 2. Instanz vor Erhebung der Entschädigungsklage abgeschlossen gewesen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.2015 - BVerwG 5 C 5.14 D -, juris Rn. 20 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 05.12.2025 - 13 FEK 102/25
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; …
c) Der Einhaltung der Wartefrist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG, wonach eine Entschädigungsklage frühestens sechs Monate nach Erhebung der Verzögerungsrüge erhoben werden kann (vgl. zur Einordnung der Wartefrist als besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Entschädigungsklage: BVerwG, Beschl. v. 12.3.2020 - BVerwG 5 B 22.19 D -, juris Rn. 7 m.w.N.), bedarf es hier nicht, nachdem die Ausgangsverfahren sämtlich vor Erhebung der Entschädigungsklage abgeschlossen gewesen sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.2015 - BVerwG 5 C 5.14 D -, juris Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 29.01.2026 - 5 B 51.24 Das Aufzeigen einer konkreten Rechtsfrage verlangt grundsätzlich, dass sich diese auf eine bestimmte Norm des revisiblen Rechts beziehen und deren Voraussetzungen bzw. Rechtsfolgen betreffen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - juris Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2026 - 4 N 56.23
Beamter auf Probe; fehlende gesundheitliche Eignung; Adipositas; …
Unter Verfahrensmängeln sind Verstöße gegen Vorschriften zu verstehen, die den Verfahrensablauf bzw. den Weg zu dem Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses regeln (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19.D - juris Rn. 20). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2022 - 4 N 64.20
Befugnisse des in der mündlichen Verhandlung abgelehnten Richters
Unter Verfahrensmängeln sind Verstöße gegen Vorschriften zu verstehen, die den Verfahrensablauf bzw. den Weg zu dem Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses regeln (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22.19 D - juris Rn. 20). - VGH Hessen, 10.12.2020 - 29 C 1493/17 Eine vor Fristablauf erhobene Klage wird auch nicht nach Ablauf der Frist zulässig (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2020 - 5 B 22/19 D -, juris Rn. 7 mit zahlreichen Nachweisen zu der insoweit einheitlichen Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 4 N 31.19
Beamtenrechtliche Unfallfürsorge; Anerkennung einer akuten Belastungsreaktion als …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2024 - 4 N 36.23
Zurruhesetzung; Feuerwehrbeamter; Feuerwehrdienstfähigkeit; Lungenkrankheit; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2023 - 4 N 94.22
Einzelfall einer zulässigen Betreibensaufforderung nach rechtsanwaltlich …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2026 - 80 N 2.25
Reichweite des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Anspruch eines Zeugen …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 5 B 22.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Anh 2 Kap VIII Nr 1 EGV 852/2004, Art 54 EGV 882/2004, Art 138 EUV 2017/625
Pflicht zum Tragen bestimmter Arbeitskleidung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Anh 2 Kap VIII Nr 1 EGV 852/2004, Art 54 EGV 882/2004, Art 138 EUV 2017/625
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 344.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 5 B 22.19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 7.14
Lebensmittelzusatzstoffe; Gemüsekonzentrat; Konzentrat aus nitratreichen Gemüsen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 5 B 22.19
Rn. 3 Als Rechtsgrundlage des angefochtenen Bescheides wäre nicht die nationale Regelung des § 39 Abs. 2 LFGB, sondern - als umfassende und abschließende, den nationalen Vorschriften vorgehende Rechtsgrundlage - Art. 54 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 heranzuziehen bzw. im Hinblick auf den Charakter der angefochtenen Verfügung als sog. Dauerverwaltungsakt nach derzeitiger Rechtslage Art. 138 der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 (im Folgenden: Kontrollverordnung - KontrollVO) anzuwenden gewesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 7.14 - juris Rn. 10, 14; siehe auch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 13 ME 580/20 - juris Rn. 6).Vielmehr erlauben sie in Verbindung mit der Kontrollverordnung ohne Weiteres den zuständigen Behörden, die geeigneten Maßnahmen nach Ermessen zu ergreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 7.14 - juris Rn. 15).
- OVG Niedersachsen, 09.02.2021 - 13 ME 580/20
Beschwerde; Gesundheitsschädlichkeit; Lebensmittel; Nikotinbeutel; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 5 B 22.19
Rn. 3 Als Rechtsgrundlage des angefochtenen Bescheides wäre nicht die nationale Regelung des § 39 Abs. 2 LFGB, sondern - als umfassende und abschließende, den nationalen Vorschriften vorgehende Rechtsgrundlage - Art. 54 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 heranzuziehen bzw. im Hinblick auf den Charakter der angefochtenen Verfügung als sog. Dauerverwaltungsakt nach derzeitiger Rechtslage Art. 138 der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 (im Folgenden: Kontrollverordnung - KontrollVO) anzuwenden gewesen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 7.14 - juris Rn. 10, 14; siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 13 ME 580/20 - juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 16.04.2020 - 5 B 22.19 |
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 01.04.2019 - 29 C 1497/17
- BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19
- VGH Hessen, 07.04.2020 - 29 C 1497/17
- BVerwG, 16.04.2020 - 5 B 22.19
- BVerwG, 16.04.2020 - 5 B 15.20
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