Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.2020 - 5 B 31.19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198
- VGH Bayern, 19.08.2019 - 12 BV 16.480
- BVerwG, 30.09.2020 - 5 B 31.19
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 5 B 31.19
Die Beschwerde verkennt im Übrigen, dass die von ihr zitierte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sich nur zur Reichweite der Leistungspflichten des Sozialhilfeträgers verhält (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 8/15 R - BSGE 122, 154 Rn. 30). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 5 B 31.19
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 5 B 31.19
Es setzt aber die Darlegung eines Rechtssatzes des Verwaltungsgerichtshofs voraus, mit dem dieser von einem ebenfalls zu benennenden Rechtssatz des Bundessozialgerichts abgewichen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 9 B 15.08 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 35 Rn. 11).
- VG Halle, 31.03.2020 - 5 B 162/19
Fortsetzung eines Bewerbungsverfahrens
Zwar ist ein (Beförderungs)dienstposten im Falle der Ausschreibung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen, was ein Bewerber auch mittels eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens durchsetzen kann, wie das dem Antragsteller hier auch mit Beschluss des beschließenden Gerichts vom 29. August 2019 (Az.: 5 B 31/19 HAL) gelungen ist.Das wäre auch ein Gesichtspunkt, der eine Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers und zu Gunsten seines Konkurrenten ermöglichen würde; eine Auswahlentscheidung, die aber nicht Gegenstand der Prüfung des Verwaltungsgerichts im Beschluss vom 29. August 2019 (Az.: 5 B 31/19 HAL) war.
- BVerwG, 01.12.2021 - 5 PKH 1.21
Beantragung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines …
Denn aus dem Vortrag der Klägerin ist nicht ansatzweise zu ersehen, dass der Verwaltungsgerichtshof - was für eine mögliche Grundsatzrüge unter dem Gesichtspunkt einer Abweichung der angefochtenen Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - 5 B 31.19 - juris Rn. 5 m.w.N.) - einen Rechtssatz aufgestellt hat, mit dem er von einem ebenfalls zu benennenden Rechtssatz des Bundessozialgerichts abgewichen ist. - OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 1 L 51/22
Zielrichtungen der Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes und …
Nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist eingegangener Vortrag ist nur zu berücksichtigen, soweit er eine zuvor fristgerecht ausreichend dargelegte Begründung erläutert, ergänzt oder verdeutlicht (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - 5 B 31.19 -, juris Rn. 6; OVG LSA…, Beschluss vom 1. April 2022 - 1 L 84/21.Z -, juris Rn. 21 ; OVG NRW…, Beschluss vom 9. Juli 2021 - 18 A 3366/19 -, juris Rn. 102;… Beschluss vom 24. April 1998 - 24 B 236/98 -, juris Rn. 8). - OVG Bremen, 26.03.2025 - 1 LA 185/23
Corona-Soforthilfe; Rückforderung; Widerruf; Antrag auf Zulassung der Berufung …
Ein nach Ablauf der Begründungsfrist von zwei Monaten nach der am 09.06.2023 erfolgten Zustellung des vollständigen Urteils eingegangener Vortrag ist nur zu berücksichtigen, soweit er eine zuvor fristgerecht ausreichend dargelegte Begründung erläutert, ergänzt oder verdeutlicht (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 30.09.2020 - 5 B 31.19, juris Rn. 6;… OVG LSA, Beschl. v. 01.04.2022 - 1 L 84/21.Z, juris Rn. 21). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2022 - 1 L 84/21
Zulassung der Berufung in Fällen gefestigter Rechtsprechung
Denn es handelt sich hierbei nicht nur um eine nachträgliche Erläuterung und Vertiefung von bereits fristgerecht vorgetragenen Gesichtspunkten, sondern vielmehr um einen gänzlich neuen, der Rechtsfolgenseite von § 51 Abs. 5, § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zuzuordnenden rechtlichen Aspekt, der zuvor - in dem Schriftsatz vom 9. März 2020 - von der Beklagten mit keinem Wort angesprochen worden war (vgl. zur Zulässigkeit nachträglicher - bloßer - Erläuterungen und Verdeutlichungen etwa BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - 5 B 31.19 -, juris Rn. 6;… OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Oktober 2011 - 1 A 1731/08 -, juris Rn. 13, …und vom 9. Juli 2021 -18 A 3366/19 -, juris Rn. 102).
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