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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 32.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27323
BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 32.09 (https://dejure.org/2009,27323)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2009 - 5 B 32.09 (https://dejure.org/2009,27323)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 5 B 32.09 (https://dejure.org/2009,27323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00

    Eingang einer Klageschrift am letzten Tag der Frist per Telefax - Fehlen einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 32.09
    Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf ein (prozessbevollmächtigter) Rechtsanwalt die Berechnung nicht einfacher Einlegungs- und Begründungsfristen nicht seinem Personal überlassen; dies gilt insbesondere für die Berechnung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. Beschluss vom 18. Januar 2000 - BVerwG 9 B 559.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 231 und die Nachweise im Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 3 B 75.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 235 S. 23).
  • BVerwG, 18.01.2000 - 9 B 559.99
    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 32.09
    Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf ein (prozessbevollmächtigter) Rechtsanwalt die Berechnung nicht einfacher Einlegungs- und Begründungsfristen nicht seinem Personal überlassen; dies gilt insbesondere für die Berechnung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. Beschluss vom 18. Januar 2000 - BVerwG 9 B 559.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 231 und die Nachweise im Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 3 B 75.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 235 S. 23).
  • BVerwG, 11.01.2012 - 9 B 55.11

    Beschwerdefrist; Versäumung; Verschulden; Wiedereinsetzung; Organisationsmangel; …

    Zwar gehört die Frist für die Beschwerdeeinlegung nach § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO - anders als die Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO - zu den Fristen, deren Überwachung einer zuverlässigen Büroangestellten übertragen werden darf (vgl. Beschlüsse vom 4. August 2000 - BVerwG 3 B 75.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 235 S. 23 und vom 18. Juni 2009 - BVerwG 5 B 32.09 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 265 Rn. 2).
  • BVerwG, 21.01.2022 - 6 B 1.22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Beschwerde; Klage …

    Denn die Berechnung von Fristen, die in einer Kanzlei nicht geläufig sind, darf ein Rechtsanwalt nicht seinem Personal überlassen; dies gilt insbesondere für die Berechnung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. August 1994 - 11 B 68.94 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 189, vom 18. Januar 2000 - 9 B 559.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 231, vom 18. Juni 2009 - 5 B 32.09 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 265…, vom 23. Juni 2011 - 1 B 9.11 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 268 Rn. 5 …und vom 11. Januar 2012 - 9 B 55.11 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 269 Rn. 4).
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