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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,31927
BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21 (https://dejure.org/2022,31927)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2022 - 5 B 33.21 (https://dejure.org/2022,31927)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2022 - 5 B 33.21 (https://dejure.org/2022,31927)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
    aa) eine besonders lange Dauer der Überlänge, insbesondere dann, wenn das Verfahren über Jahre durchgehend nicht gefördert wurde, sondern nur richterliche Wiedervorlagefristen verfügt wurden (siehe BVerwG Urteil vom 11.7.2013, 5 C 23.12 , dort Rn. 52), sodass sich die Behandlung des Verfahrens auf ein 'Liegenlassen' beschränkte, (...).

    Rn. 18 a) Die Beschwerde entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den Rechtssatz, für die Frage der Angemessenheit der Verfahrensdauer nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG sei die Gesamtdauer des Verfahrens auch dann zu ermitteln, wenn nur für einen bestimmten Verfahrensabschnitt Entschädigung verlangt werde (Verweis auf BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 17 f.).

    Sei das der Fall, könne allenfalls von einem mittleren Schwierigkeitsgrad ausgegangen werden und die Schwierigkeit des Berufungszulassungsverfahrens liege dann eher an der unteren Grenze (Verweis auf BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 46 …und Urteil vom 29. Februar 2016 - 5 C 31.15 D - Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 5 Rn. 17 und 35).

  • BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13

    Zum nicht mit Gründen versehenen Urteil; Auslegung von Willenserklärungen der …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 B 20.13, 9 B 21.13 - juris Rn. 3 f. m. w. N.).

    Sie weisen allenfalls auf eine mangelnde Sorgfalt bei der Abfassung der Entscheidung hin, sind aber als primär formale Fehler nicht vergleichbar etwa mit gravierenden inneren Widersprüchen und logischen Brüchen des Urteils, die zusammen mit einem erheblichen Zeitablauf zu einem Verlust des Zusammenhangs zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen führen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 B 20.13, 9 B 21.13 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Die Beschwerdebegründung muss im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 10. September 2018 - 5 B 20.18 D - juris Rn. 3).

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 1/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Anspruch einer juristischen …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
    Hierin liege auch ein Aufklärungsmangel, weil das Oberverwaltungsgericht dann mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 198 Abs. 2 Satz 4 GVG (Verweis auf BSG, Urteil vom 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - BSGE 118, 91 Rn. 42) der Frage einer strukturellen Überlastung der Justiz hätte nachgehen müssen.
  • BVerwG, 23.11.2020 - 6 B 33.20

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Bindungswirkung zurückverweisender …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
    Demgegenüber liegt ein Mangel i. S. d. § 138 Nr. 6 VwGO nicht schon dann vor, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2020 - 6 B 33.20 - juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
    Sie überschreiten bei der insoweit gebotenen Gesamtschau der Urteilsgründe (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 S. 7) aber noch nicht die Grenze zu sachlich inhaltslosen, unverständlichen oder nicht auf den Fall bezogenen Entscheidungsgründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
    Ob das Gericht die Urlaubsrückkehr eines Richters abwartet oder eine Unterschrift nach § 117 Abs. 1 Satz 2 VwGO ersetzt wird, steht im Ermessen des Vorsitzenden (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 54 Rn. 10).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
    Sie überschreiten bei der insoweit gebotenen Gesamtschau der Urteilsgründe (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 S. 7) aber noch nicht die Grenze zu sachlich inhaltslosen, unverständlichen oder nicht auf den Fall bezogenen Entscheidungsgründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 1.16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist für die …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
    Überdies muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auf der Grundlage seiner materiellrechtlichen Auffassung auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BGH, 06.05.2021 - III ZR 72/20

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer: Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
    Die Beschwerde legt nicht dar, dass Vorteile, die sich nicht auf den Streitgegenstand des Ausgangsverfahrens beziehen, von vornherein keine Folgen einer überlangen Verfahrensdauer sein und insofern nicht als entschädigungsrelevante Besonderheiten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - III ZR 72/20 - BGHZ 230, 14 Rn. 18) angesehen werden könnten.
  • BVerwG, 29.02.2016 - 5 C 31.15

    (Gestaltungs-)Zeitraum; Abweichung vom Pauschalbetrag; Abwägung; …

  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …

  • BVerwG, 05.06.2020 - 5 C 3.19

    Keine Widerlegung der Nachteilsvermutung bei überlangem Gerichtsverfahren allein …

  • BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; zweckentfremdungsrechtliches …

  • BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung …

  • BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20

    Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an …

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz

  • BVerwG, 17.11.2015 - 5 B 17.15

    Ausschluss des Erfüllungsanspruchs nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG

  • BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14

    Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze …

  • BVerwG, 10.09.2018 - 5 B 20.18

    Angemessenheit der Dauer eines Gerichtsverfahrens bei Eintritt der …

  • BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 41.07

    Abweichungsmöglichkeit einer luftverkehrlichen Genehmigung von der …

  • BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
    Die Beschwerdebegründung muss im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 22. September 2022 - 5 B 33.21 - juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.07.2024 - 5 B 24.23

    Regelungen des Berliner Zweckentfremdungsrechts als Landesrecht nicht revisibel

    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 22. September 2022 - 5 B 33.21 - juris Rn. 3).

    Rn. 18 Im Übrigen genügt die Beschwerde auch deshalb nicht den Darlegungsanforderungen, weil sie nicht dargelegt hat, dass sie alle ihr zu Gebote stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hätte, sich selbst das rechtliche Gehör zu verschaffen, oder dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juni 2021 - 5 B 22.20 D - NVwZ-RR 2021, 997 Rn. 11 und vom 22. September 2022 - 5 B 33.21 - juris Rn. 31, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 30.07.2026 - 5 B 13.25
    Die Beschwerdebegründung muss im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 22. September 2022 - 5 B 33.21 - juris Rn. 17 m. w. N.).
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