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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6955
BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09 (https://dejure.org/2010,6955)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2010 - 5 B 37.09 (https://dejure.org/2010,6955)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 5 B 37.09 (https://dejure.org/2010,6955)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfolgreiche Verfahrensrüge; unzulässige Überraschungsentscheidung nach Nichtannahme eines Vergleichsvorschlags; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, Art 103 Abs 1 GG, § 30a VermG
    Erfolgreiche Verfahrensrüge; unzulässige Überraschungsentscheidung nach Nichtannahme eines Vergleichsvorschlags; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Überraschungsentscheidung durch das Gericht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1, 103 Abs. 1; VermG § 309
    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Rechtsstaatsprinzip; Rückübertragungsanspruch bei Vorversterben des Geschädigten; Testamentsvollstreckung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2
    Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Überraschungsentscheidung durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02

    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09
    Nach dieser Rechtsprechung (Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 27) unterliege der vermögensrechtliche Anspruch auf Rückübertragung der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker auch dann, wenn der Geschädigte vor dem In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes verstorben sei und demzufolge der Anspruch auf Rückübertragung nach den erbrechtlichen Regeln weder bei gesetzlicher noch bei testamentarischer Erbfolge dem Nachlass angehöre, sondern erstmals in der Person des Rechtsnachfolgers des Geschädigten entstehe.

    Rn. 9 3. Die geltend gemachte Divergenz müsste hingegen allerdings bereits daran scheitern, dass die insoweit in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - a.a.O. …und Beschluss vom 30. November 2000 - BVerwG 8 B 206.00 - a.a.O.) nicht zu einem executor bzw. trustee nach kalifornischem Recht ergangen sind, auch wenn ihre entsprechende Anwendung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des ausländischen Rechts naheliegen dürfte.

  • BVerwG, 30.11.2000 - 8 B 206.00

    Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche, - durch Miterben, Anmeldefrist, …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09
    Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, "nach der wohl entsprechend heranzuziehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Antragstellung bei Miterben (Beschluss vom 30. November 2000 - BVerwG 8 B 206.00 - [Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 22, ergänzt]) dürfte die Klarstellung, dass die Leistung an den Kläger in seiner Funktion als trustee erfolgen soll, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erforderlich aber auch ausreichend sein" (BA S. 8).

    Rn. 9 3. Die geltend gemachte Divergenz müsste hingegen allerdings bereits daran scheitern, dass die insoweit in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - a.a.O. und Beschluss vom 30. November 2000 - BVerwG 8 B 206.00 - a.a.O.) nicht zu einem executor bzw. trustee nach kalifornischem Recht ergangen sind, auch wenn ihre entsprechende Anwendung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des ausländischen Rechts naheliegen dürfte.

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich auch dann als unzulässige Überraschungsentscheidung dar, wenn ein Gericht in einem aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangenen gerichtlichen Vergleichsvorschlag (vgl. § 106 Satz 2 VwGO) auf seine (vorläufige) Rechtsauffassung und/oder auf die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweist, aber in dem nach Nichtannahme des Vergleichsvorschlags - durch eine andere Kammer - erlassenen Urteil einen gegenteiligen Rechtsstandpunkt einnimmt und/oder den Prozessstoff abweichend würdigt, ohne die Beteiligten vorab darauf hinzuweisen, dass es möglicherweise anders entscheiden werde und ihnen damit Gelegenheit zu weiterem Vortrag und gegebenenfalls Beweisanträgen zu geben (vgl. Beschluss vom 4. April 2008 - BVerwG 8 B 108.07 - ZOV 208, 112; s. auch BVerfG, NJW 1996, 3202).
  • BVerwG, 07.01.2010 - 5 B 67.09

    Ausgleichsleistung; Missbrauch einer Stellung im Sinne von § 1 Abs. 4 …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09
    Auch ist ein Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, siehe etwa Beschluss vom 7. Januar 2010 - BVerwG 5 B 67.09 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 199.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09
    Der Senat weist allerdings daraufhin, dass unter den gegebenen Umständen eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO) wohl nicht hätte ergehen dürfen, ohne eine erneute Einverständniserklärung der Beteiligten einzuholen (vgl. Beschlüsse vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21 und vom 25. Februar 1980 - BVerwG 7 B 27.80 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 10).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2001 - 8 Wx 165/00

    Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses betreffend den Nachlass eines …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09
    Es hat sich der Rechtsprechung der Zivilgerichte (zitiert werden: OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2001 - 8 Wx 165/00 - juris, vgl. auch die gegenüber dem Kläger ergangene Hinweisverfügung des OLG Dresden vom 5. März 2007 - 3 W 0171/07 -) angeschlossen, wonach aus dem Umstand, dass der vermögensrechtliche Anspruch originär in der Person des Erben entstehe, folge, dass der Erbe insoweit den Beschränkungen einer testamentarisch angeordneten Testamentsvollstreckung nicht unterliege (UA S. 11).
  • BVerwG, 04.04.2008 - 8 B 108.07

    Machtmissbrauch bei fehlender Verwirklichung einer Enteignung zum Zeitpunkt der …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich auch dann als unzulässige Überraschungsentscheidung dar, wenn ein Gericht in einem aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangenen gerichtlichen Vergleichsvorschlag (vgl. § 106 Satz 2 VwGO) auf seine (vorläufige) Rechtsauffassung und/oder auf die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweist, aber in dem nach Nichtannahme des Vergleichsvorschlags - durch eine andere Kammer - erlassenen Urteil einen gegenteiligen Rechtsstandpunkt einnimmt und/oder den Prozessstoff abweichend würdigt, ohne die Beteiligten vorab darauf hinzuweisen, dass es möglicherweise anders entscheiden werde und ihnen damit Gelegenheit zu weiterem Vortrag und gegebenenfalls Beweisanträgen zu geben (vgl. Beschluss vom 4. April 2008 - BVerwG 8 B 108.07 - ZOV 208, 112; s. auch BVerfG, NJW 1996, 3202).
  • BVerwG, 25.02.1980 - 7 B 27.80

    Zuständigkeit eines Spruchkörpers - Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09
    Der Senat weist allerdings daraufhin, dass unter den gegebenen Umständen eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO) wohl nicht hätte ergehen dürfen, ohne eine erneute Einverständniserklärung der Beteiligten einzuholen (vgl. Beschlüsse vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21 und vom 25. Februar 1980 - BVerwG 7 B 27.80 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 10).
  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 95/10

    Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers

    Rn. 17 a) Ein Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Parteien vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen (BVerfG 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1; BVerwG 29. Januar 2010 - 5 B 37.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 83; BAG 31. August 2005 - 5 AZN 187/05 - zu II 1 der Gründe mwN, AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 104).
  • VGH Bayern, 18.03.2025 - 1 ZB 24.142

    Beseitigung von Seecontainern

    Insofern kann der Anspruch auf rechtliches Gehör auch verletzt sein, wenn das Gericht im Lauf des Verfahrens seine (vorläufige) Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Beteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2024 - 2 BvR 808/24 - NJW 2024, 2978; BVerwG, B.v. 24.11.2021 - 9 B 5.21 - NVwZ 2022, 493;… B.v. 16.1.2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6;… B.v. 26.7.2016 - 7 B 26.15 - juris Rn. 11; B.v. 29.1.2010 - 5 B 37.09 - juris Rn. 2).

    Im Zuge der Erörterung des Sach- und Streitstandes in einer mündlichen Verhandlung geäußerte Rechtsansichten des Gerichts sind grundsätzlich unverbindlich (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2010 - 5 B 37.09 - juris Rn. 3).

    Dass und inwiefern das Verwaltungsgericht durch seinen sich auf die mögliche Anwendbarkeit von Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO a.F. bzw. Art. 6 Abs. 1 Satz 4 BayBO n.F. beziehenden Hinweis ausnahmsweise - aufgrund der sonstigen Umstände des konkreten Falls und des konkreten Verfahrensablaufs - dennoch den Eindruck erweckt hat (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 29.1.2010 - 5 B 37.09 - juris Rn. 3), dass es zumindest insoweit schon zu einer abschließenden Beurteilung gekommen war, als vorliegend jedenfalls das Ausmaß der wechselseitigen Grenzbebauungen auf dem Vorhabengrundstück und dem südlich angrenzenden Nachbargrundstück - und daher auch die damit zusammenhängende Frage ihrer wechselseitigen (Un-)Verträglichkeit - der Anwendbarkeit von Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO a.F. bzw. Art. 6 Abs. 1 Satz 4 BayBO n.F. nicht entgegensteht, ist nicht ersichtlich und von den Klägern auch nicht dargelegt.

  • BVerwG, 21.12.2011 - 8 B 72.11

    Zur Reichweite des Rechtsstaatsprinzips für das Verkündungsverfahren; …

    Das angefochtene Urteil stellt sich damit auch nicht als Überraschungsentscheidung dar (Beschluss vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 37.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 83).
  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; Rechtsfolgenverweisung

    Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11; Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 37.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 83 Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 ).
  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 27.15

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans für einen …

    Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11; Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 37.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 83 Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 ).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 4 BN 4.11

    Gehörsverletzung bei deutlichem Hinweis der Kenntnisnahme durch das Gericht auf …

    Um dem Rechtsstreit keine Wendung zu geben, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt nicht zu rechnen brauchten, muss es in nachfolgenden Verfahren zu demselben Streitgegenstand die Beteiligten vor einer gegenteiligen Entscheidung davon unterrichten, dass es möglicherweise an der geäußerten Rechtsauffassung und/oder Sachverhaltswürdigung nicht festhalten wird (Beschluss vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 37.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 83 Rn. 2;… vgl. auch Beschluss vom 8. Juni 1994 - BVerwG 4 B 34.94 - juris Rn. 11 ff.).
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