Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.2009 - 5 B 4.09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung des Begriffs des Auffindens einer anderen Urkunde i.S.v. § 580 Nr. 7b Zivilprozessordnung (ZPO); Anforderungen an die Durchbrechung der Rechtskraft von Urteilen und die Durchbrechung der Bestandskraft von Verwaltungsakten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EntschG § 4 Abs. 1 Satz 3; ZPO § 580 Nr. 7 b; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 2
Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Auffindens einer anderen Urkunde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EntschG § 4 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1; ZPO § 580
Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung des Begriffs des Auffindens einer anderen Urkunde i.S.v. § 580 Nr. 7b Zivilprozessordnung ( ZPO ); Anforderungen an die Durchbrechung der Rechtskraft von Urteilen und die Durchbrechung der Bestandskraft von Verwaltungsakten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.11.2008 - 22 A 81.06
- BVerwG, 24.02.2009 - 5 B 4.09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 22.02.1963 - IV C 112.62
Auszug aus BVerwG, 24.02.2009 - 5 B 4.09
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu bereits -- in der Sache mit dem Verwaltungsgericht und der von der Beklagten angeführten zivilprozessualen Kommentarliteratur übereinstimmend -- wiederholt entschieden, dass dieser Wiederaufnahmegrund nicht losgelöst vom Verschulden bestimmt werden kann (vgl. bereits Urteil vom 22. Februar 1963 -- BVerwG 4 C 112.62 -- Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 1 und Beschluss vom 7. März 1975 -- BVerwG 3 B 96.73 -- Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 14).Es hat die Anforderung des Auffindens einer anderen Urkunde (im Sinne von § 580 Nr. 7b ZPO) vielmehr dahin bestimmt, "dass deren Existenz oder Verbleib dem Restitutionskläger in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren unverschuldet unbekannt war, während er eine andere Urkunde zu benutzen in den Stand gesetzt wird, wenn er deren Existenz und Verbleib zwar kannte, sie aber unverschuldet nicht vorlegen konnte" (Beschluss vom 15. Juni 1989 -- BVerwG 9 CB 24.89 -- Buchholz 303 § 580 ZPO Nr. 3; ähnlich bereits Urteil vom 22. Februar 1963, a.a.O.).
- BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2009 - 5 B 4.09
Unter neuen Beweismitteln im Sinne dieser Vorschrift, die eine Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens rechtfertigen können, sind neben Beweismitteln, die während der Anhängigkeit des ersten Verwaltungsverfahrens noch nicht existierten, auch solche Beweismittel zu verstehen, die damals zwar schon vorhanden waren, aber ohne Verschulden des Betroffenen nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht werden konnten (Urteile vom 21. April 1982 -- BVerwG 8 C 75.80 -- Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11 und vom 13. September 1984 -- BVerwG 2 C 22.83 -- BVerwGE 70, 110 ). - BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
preußischer Schutzpolizist - § 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2009 - 5 B 4.09
Unter neuen Beweismitteln im Sinne dieser Vorschrift, die eine Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens rechtfertigen können, sind neben Beweismitteln, die während der Anhängigkeit des ersten Verwaltungsverfahrens noch nicht existierten, auch solche Beweismittel zu verstehen, die damals zwar schon vorhanden waren, aber ohne Verschulden des Betroffenen nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht werden konnten (Urteile vom 21. April 1982 -- BVerwG 8 C 75.80 -- Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11 und vom 13. September 1984 -- BVerwG 2 C 22.83 -- BVerwGE 70, 110 ).
- BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07
Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren hinsichtlich …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2009 - 5 B 4.09
Vielmehr soll mit dieser Regelung gerade zum Ausdruck gebracht werden, dass ein bestands- bzw. rechtskräftig festgestellter Ersatzeinheitswert im Entschädigungsverfahren nicht mehr oder allenfalls unter den erschwerten Voraussetzungen des § 580 ZPO in Frage gestellt werden kann (Beschluss vom 10. Juli 2007 -- BVerwG 5 B 3.07 -- Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3). - BVerwG, 15.06.1989 - 9 CB 24.89
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2009 - 5 B 4.09
Es hat die Anforderung des Auffindens einer anderen Urkunde (im Sinne von § 580 Nr. 7b ZPO) vielmehr dahin bestimmt, "dass deren Existenz oder Verbleib dem Restitutionskläger in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren unverschuldet unbekannt war, während er eine andere Urkunde zu benutzen in den Stand gesetzt wird, wenn er deren Existenz und Verbleib zwar kannte, sie aber unverschuldet nicht vorlegen konnte" (Beschluss vom 15. Juni 1989 -- BVerwG 9 CB 24.89 -- Buchholz 303 § 580 ZPO Nr. 3;… ähnlich bereits Urteil vom 22. Februar 1963, a.a.O.). - BVerwG, 07.03.1975 - III B 96.73
Erbe; Ausgleichsbehörde; Akten der Ausgleichsverwaltung; Auffinden vorhandener …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2009 - 5 B 4.09
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu bereits -- in der Sache mit dem Verwaltungsgericht und der von der Beklagten angeführten zivilprozessualen Kommentarliteratur übereinstimmend -- wiederholt entschieden, dass dieser Wiederaufnahmegrund nicht losgelöst vom Verschulden bestimmt werden kann (vgl. bereits Urteil vom 22. Februar 1963 -- BVerwG 4 C 112.62 -- Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 1 und Beschluss vom 7. März 1975 -- BVerwG 3 B 96.73 -- Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 14).
- BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 6001.11
Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Restitutionsklage; Wiederaufnahme; …
In beiden Fällen kann der Wiederaufnahmegrund nicht losgelöst vom Verschulden bestimmt werden (Beschluss vom 24. Februar 2009 - BVerwG 5 B 4.09 - Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 9). - VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15 Die Existenz oder der Verbleib der Urkunde muss dem Restitutionskläger danach in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren unverschuldet unbekannt gewesen sein; demgegenüber wird ein Restitutionskläger eine andere Urkunde zu benutzen "in den Stand gesetzt", wenn er deren Existenz und Verbleib zwar kannte, sie aber unverschuldet nicht vorlegen konnte (BVerwG, Beschl. v. 24. Februar 2009 - BVerwG 5 B 4.09 -, juris Rn. 2).
- VG Karlsruhe, 24.06.2025 - 9 K 2889/24
Voraussetzungen eines verwaltungsrechtlichen Restitutionsverfahrens
Der Wiederaufnahmegrund kann nicht losgelöst vom Verschulden bestimmt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31.07.2012 - 4 A 6001.11, 4 A 6002.11 -, juris Rn. 30 und Beschluss vom 24.02.2009 - 5 B 4.09 -, juris Rn. 2). - VG Berlin, 17.02.2011 - 29 K 79.10
Höhe des Vermögenswert bei der Entschädigung nach dem VermG
In Bezug auf den Wegfall der gesetzlich angeordneten Bindung wegen nachträglich aufgefundener Urkunden kann es bei einer entsprechenden Anwendung nur um solche Urkunden gehen, die von der Finanz- bzw. Ausgleichsverwaltung ohne deren Verschulden nicht berücksichtigt worden sind (BVerwG, Beschluss vom 24.2.2009 - 5 B 4.09 - m.w.N., zitiert nach juris).
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