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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8905
BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10 (https://dejure.org/2010,8905)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2010 - 5 B 40.10 (https://dejure.org/2010,8905)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 5 B 40.10 (https://dejure.org/2010,8905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurechenbarkeit der Entgegennahme und des Führens sowie der Nutzung eines deutschen Passes mit eingetragener nichtdeutscher Nationaliät bei nach außen kundgemachter Zuwendung zu einem anderen Volkstum; Bekenntnis zu einen anderem als dem deutschen Volkstum nach einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -3; VwGO § 133 Abs. 3 S. 1
    Zurechenbarkeit der Entgegennahme und des Führens sowie der Nutzung eines deutschen Passes mit eingetragener nichtdeutscher Nationaliät bei nach außen kundgemachter Zuwendung zu einem anderen Volkstum; Bekenntnis zu einen anderem als dem deutschen Volkstum nach einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 25.06

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum; deutsches Volkstum; Bekenntnis zum -; …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
    Rn. 8 2.2 Es ist schon fraglich, ob das Beschwerdevorbringen mit den eigenständigen Ausführungen eine Divergenz in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise miteinander in Widerspruch stehender, entscheidungstragender Rechtssätze bezeichnet; jedenfalls ist das Berufungsgericht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2007 - BVerwG 5 C 25.06 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 110) abgewichen.

    Rn. 9 Das Berufungsgericht hat sich ausdrücklich den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatz zu eigen gemacht, dass in der Entgegennahme, dem Führen, der Nutzung eines Passes mit eingetragener nichtdeutscher Nationalität nur dann eine außenwirksame Zuwendung zu einem anderen Volkstum liegt, wenn dieses Verhalten dem Passinhaber zurechenbar ist und weder in der Entgegennahme noch in der Nutzung des Passes eine dem Passinhaber zurechenbare Hinwendung (auch) zu einem nichtdeutschen Volkstum gesehen werden kann, wenn die Entgegennahme und Führung des Passes nicht vom Willen des Passinhabers getragen ist und er sich der Entgegennahme und Führung dieses Passes auch nicht mit Aussicht auf Erfolg widersetzen kann (Urteil vom 13. September 2007 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10

    Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
    Das Vorbringen in jenem Schriftsatz ergänzt und vertieft insbesondere nicht bereits zuvor der Sache nach erhobene Rügen, sondern zielt auf die Frage, wie der Begriff "nach dem Recht des Herkunftsstaates" in § 6 Abs. 2 BVFG auszulegen sei, und legt auch unter Berücksichtigung des mit Schriftsatz vom 19. August 2010 vorgelegten Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2010 - 4 A 72/08 - keine Rechtsfrage dar, die revisionsgerichtlicher Klärung bedürfte (s. dazu Beschluss vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 38.10 -).

    Rn. 13 3.1 Soweit der Kläger durch Pauschalverweis (Beschwerdebegründung vom 28. Juni 2010 S. 1) auch auf die im Verfahren der Eltern des Klägers (BVerwG 5 B 38.10 ) erhobene Verfahrensrüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Bezug genommen haben sollte, kommt eine hierauf gestützte Revisionszulassung schon aus den unter 1. angeführten Gründen nicht in Betracht.

  • BVerwG, 02.08.2010 - 4 BN 36.10

    Prüfungsumfang der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
    Die Prüfung des Senats ist auf die Beschwerdegründe beschränkt, die innerhalb der Beschwerdefrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorgetragen sind (vgl. Beschluss vom 2. August 2010 - BVerwG 4 BN 36.10 - juris).

    Es ist auch nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem in Bezug genommenen Schriftsatz das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (vgl. Beschluss vom 2. August 2010 a.a.O. Rn. 5).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
    Art. 103 Abs. 1 GG ist aber verletzt, wenn die Ablehnung eines als sachdienlich und erheblich angesehenen Beweisantrags im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, Beschlüsse vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 und vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ; BVerwG, Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
    Rn. 16 a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
    Rn. 16 a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
    Rn. 16 a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
    Art. 103 Abs. 1 GG ist aber verletzt, wenn die Ablehnung eines als sachdienlich und erheblich angesehenen Beweisantrags im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, Beschlüsse vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 und vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ; BVerwG, Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
    Dabei ist maßgebend für die Frage, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, der materiellrechtliche Standpunkt der angegriffenen Entscheidung (zur Zulassung der Revision stRspr, vgl. Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt auch nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (Beschluss vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
  • BVerwG, 12.04.1988 - 3 C 37.87

    Antrag auf Feststellung von Vermögensschäden an einem Betrieb - Flucht aus …

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - …

  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels …

  • BVerwG, 19.11.1993 - 1 B 179.93
  • BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtssatzdivergenz; Aufklärungspflichten des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2010 - 12 A 2782/07

    Für eine Anerkennung als Spätaussiedler ist ein ununterbrochenes ausschließliches …

  • BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02

    Anforderungen an den Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren …

  • BVerwG, 28.09.1990 - 9 B 107.90

    Zulassung der Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 27.04.1993 - III B 109/91

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • OVG Sachsen, 08.07.2010 - 4 A 72/08

    Spätaussiedler, Bescheinigung, Bekenntnis

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Auch bei der Geltendmachung des Zulassungsgrundes der Divergenz gilt aber, dass bei einer kumulativen Mehrfachbegründung eine Zulassung der Berufung nur erfolgen kann, wenn hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Abweisungsgründe ein Zulassungsgrund vorgetragen und gegeben ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2010 - 5 B 40.10 - juris Rn. 11;… B.v. 21.12.2010 - 5 B 39.10 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 1.7.2019 - 15 ZB 19.32414 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2023 - 5 B 14.22

    Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher

    Vielmehr ist der Kläger gehalten, das für die Beschwerde erhebliche Vorbringen substantiiert in der (fristgerechten) Beschwerdebegründung auszuführen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2010 - 5 B 40.10 - juris Rn. 2 …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 18.04.2011 - 5 B 10.11

    Divergenzrüge infolge der Formulierung " ... kann die Fähigkeit, zum Ende der …

    Rn. 8 Die Erhebung der Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert unter anderem die substantiierte Darlegung, dass der Betreffende seine prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um rechtliches Gehör zu erlangen (Beschluss vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 40.10 - juris Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 1970 - 2 BvR 319/62 - BVerfGE 28, 10 ).
  • VGH Bayern, 01.07.2019 - 15 ZB 19.32414

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Denn das Verwaltungsgericht hat im Sinne einer kumulativen Mehrfachbegründung (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2010 - 5 B 40.10 - juris Rn. 11;… B.v. 21.12.2010 - 5 B 39.10 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113 - juris Rn. 10, 18; B.v. 16.11.2017 - 20 ZB 17.31538;… juris Rn. 2;… B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 7;… B.v. 8.4.2019 - 8 ZB 18.32811 - juris Rn. 28; B.v. 19.6.2019 - 15 ZB 19.32197 - noch unveröffentlicht) neben dem Umstand, dass es dem Klägervortrag hinsichtlich der geschilderten Probleme mit dem Sohn des Kreisverwalters in Telawi keinen Glauben schenkte - und nur hierauf bezieht sich die Argumentation des Zulassungsantrags hinsichtlich der geltend gemachten Divergenz - ebenso entscheidungstragend darauf abgestellt, dass für den Kläger in Georgien eine interne Schutzalternative besteht, § 3e Abs. 1 AsylG.
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