Rechtsprechung
| BVerwG, 29.07.2009 - 5 B 46.09 (5 B 80.08) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge aufgrund fehlender Kenntnisnahme des entscheidungserheblichen Vortrages eines Klägers in seiner Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anhörungsrüge aufgrund fehlender Kenntnisnahme des entscheidungserheblichen Vortrages eines Klägers in seiner Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.06.2009 - 5 B 80.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Vorliegen einer Divergenz …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 5 B 46.09
Das Schreiben der Klägerin vom 6. Juli 2009 ist bei verständiger Würdigung ihres Begehrens als Anhörungsrüge nach § 152a VwGO gegen den unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 B 80.08 erlassenen Beschluss des Senats zu werten.Etwas anderes ergibt sich aber auch nicht im Hinblick auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 B 80.08 geführte Beschwerdeverfahren.
- BVerwG, 28.02.1996 - 6 B 65.95
Prüfungsrecht: Voraussetzungen für die Einvernahme der Prüfer eines Juristischen …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 5 B 46.09
Darüber hinaus müsste der Anhörungsrüge der Erfolg auch deshalb versagt bleiben, weil nach Maßgabe des § 158 Abs. 1 VwGO die (isolierte) Anfechtung der Entscheidung des Berufungsgerichts über die Kosten ausgeschlossen ist, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. Beschluss vom 28. Februar 1996 - BVerwG 6 B 65.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 263 m.w.N.).
- BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18
Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener vor Lärm bei der …
Da die Rügen bereits zum Teil den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügen, aber in jedem Fall unbegründet sind, bliebe die Revision - wäre sie wegen der Nichtanwendung des § 155 Abs. 4 VwGO zuzulassen - auch insoweit auf die Kostenentscheidung beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - juris Rn. 5). - BVerwG, 28.09.2023 - 2 WRB 2.23
Keine Rechtsbeschwerde in Kostensachen
Darum ist in Kostenfragen auch keine Rechtsbeschwerde vorgesehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1996 - 6 B 65.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 362 S. 130 f. und vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - juris Rn. 5). - BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 95.15
Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen ohne zusätzliche individuelle …
- BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
Akzessorietät; Beifügen der Beschwerdebescheide; Kostenentscheidung; …
Eine Rechtsbeschwerde kann auch nicht allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Kostenfrage zugelassen werden, weil dies eine Umgehung des § 158 Abs. 1 VwGO bedeutete (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1996 - 6 B 65.95 - NVwZ-RR 1996, 505 und vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - BeckRS 2009, 38085 Rn. 5). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Berufungsurteil
Rn. 2 Dabei lässt der Senat dahingestellt, ob im Hinblick auf das gegen das Senatsurteil gegebene Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO, von dem der Kläger keinen Gebrauch gemacht hat, sodass das Urteil mittlerweile in Rechtskraft erwachsen ist, eine Anhörungsrüge allein gegen die Kostenentscheidung zulässig ist oder ob damit der prozessuale Grundsatz des Ausschlusses der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen (§ 158 Abs. 1 VwGO) umgangen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 u. a. -, juris). - OLG Frankfurt, 07.04.2021 - 28 U 6/19B Der Senat schließt sich insoweit der in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Meinung an, wonach eine die Kostenentscheidung betreffende Anhörungsrüge in allen Rechtszügen dann statthaft ist, wenn ein Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung gemäß § 99 Abs. 1 ZPO nicht gegeben ist, weil gegen die Entscheidung in der Hauptsache kein Rechtsmittel eingelegt wird (so auch BVerfG, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 BvR 1552/14, juris; OLG Celle, FamRZ 2003, 1577; OLG Frankfurt am Main, NJW 2005, 517; LG Leipzig, NZV 2008, 514; OLG Bamberg, Beschluss vom 7.5.2015 - 2 U 2/14 - juris; FG München, Beschluss vom 12.5.2011 - K 854/11, juris, zu § 133a FGO;… BeckOK-ZPO/Bacher, Stand 1.12.2020, § 321a, Rdnr. 4.2;… Münchener Kommentar zur ZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, § 99, Rdnr. 19; a.A. BVerwG, Beschluss vom 29.7.2009 - 5 B 46/09, juris, zu § 152a VwGO).
- BVerwG, 16.05.2018 - 1 WNB 4.17
Sachentscheidungsvoraussetzung; Zulässigkeit; Antrag auf gerichtliche …
Eine Rechtsbeschwerde kann auch nicht allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Kostenfrage zugelassen werden, weil dies eine Umgehung des § 158 Abs. 1 VwGO bedeutete (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1996 - 6 B 65.95 - NVwZ-RR 1996, 505 und vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - BeckRS 2009, 38085 Rn. 5). - BVerwG, 09.07.2025 - 8 B 32.24 Da diese - wie dargelegt - nicht begründet sind, bliebe die Revision - wäre sie hinsichtlich der Pauschgebühren wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen - auf die Kostenentscheidung beschränkt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1995 - 6 B 65.95 - NVwZ-RR 1996, 505 und vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 10 S 2199/21
Isolierte Anhörungsrüge hinsichtlich der Kostenentscheidung
Soweit sich die Gegenansicht auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.07.2009 - 5 B 46.09 - (juris) beruft, hat der Senat Zweifel, ob dort tatsächlich - wie von der Gegenansicht vertreten - entschieden worden ist, dass § 158 Abs. 1 VwGO generell auf § 152a VwGO (entsprechend) anzuwenden ist, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in der Randnummer 5 des Beschlusses § 158 Abs. 1 VwGO mit der Begründung heranzieht, die Klägerin des dortigen Verfahrens wende sich mit der Anhörungsrüge allein "gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts" (also der Vorinstanz) bzw. § 158 Abs. 1 VwGO stehe der isolierten Anfechtung "der Entscheidung des Berufungsgerichts" entgegen; zu einer Anhörungsrüge betreffend eine Kostenentscheidung des über die Anhörungsrüge entscheidenden Gerichts verhält sich der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts nicht. - OVG Sachsen, 07.05.2020 - 3 B 119/20
Anhörungsrüge; Kostenentscheidung
Die unzulässige isolierte Anfechtung der Entscheidung über die Kosten ist auch im Rahmen des Verfahrens über die Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO beachtlich (BVerwG, Beschl. v. 29. Juli 2009 - 5 B 46/09 u. a. -, juris Rn. 5;… BayVGH, Beschl. v. 9. August 2010 - 20 ZB 10.1895 -, juris Rn. 1;… offen gelassen v. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Februar 2015 - 1 L 147/14 -, juris Rn. 2;… a. A. Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 158 Rn. 39 m. w. N. aus der Literatur). - VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2015 - 9 RS 1.14
Belehrung über Anhörungsrüge; Wiedereinsetzung wegen Mittellosigkeit in Verfahren …
- FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die in einem Urteil getroffene …
- VGH Bayern, 06.07.2011 - 22 ZB 11.1512
Unzulässige Anhörungsrüge
- BVerwG, 03.12.2009 - 5 PKH 17.09
- VGH Bayern, 15.07.2024 - 10 ZB 24.1130
Anhörungsrüge, Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung
- FG München, 12.05.2011 - 7 K 982/11
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die in einem Urteil getroffene …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2019 - 1 LZ 186/18
Asylrecht - Keine Zulassung der Berufung nur wegen der Kostenentscheidung
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