Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2005 - L 5 B 51/05 AS ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2005 - L 5 B 51/05
In seiner grundlegenden Entscheidung vom 17. November 1992 (1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234) hat das Bundesverfassungsgericht das Gebot der Gleichbehandlung von ehelichen und eheähnlichen Gemeinschaften betont und verlangt, dass es bei der Bedürftigkeitsprüfung des Hilfeempfängers keine Ungleichbehandlung geben dürfe. - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 6/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestehen einer eheähnlichen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2005 - L 5 B 51/05
Die Beantwortung dieser Frage hat jedoch der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorbehalten zu bleiben und steht im Übrigen vorliegend nicht zur Diskussion (ebenso: Landessozialgericht Essen, Beschlüsse vom 21.04.2005, L 9 B 4/05 SO ER und L 9 B 6/05 SO ER, zitiert nach juris). - BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 2/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2005 - L 5 B 51/05
Denn insoweit gilt auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende der Grundsatz des Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilferechts, dass in aller Regel Tilgungsleistungen für Schulden nicht als das Einkommen mindernd berücksichtigt werden (vgl. zum Arbeitslosenhilferecht: Urteil des BSG vom 26.10.2004 - B 7 AL 2/04 R -, Breithaupt 94. Jg. (2005), 164 ff.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05
Sozialhilfe
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2005 - L 5 B 51/05
Die Beantwortung dieser Frage hat jedoch der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorbehalten zu bleiben und steht im Übrigen vorliegend nicht zur Diskussion (ebenso: Landessozialgericht Essen, Beschlüsse vom 21.04.2005, L 9 B 4/05 SO ER und L 9 B 6/05 SO ER, zitiert nach juris). - LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2005 - L 5 B 51/05
25 Ob den Senat der vom Sozialgericht Berlin alternativ erwogene Weg, der Antragstellerin einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung analog § 26 SGB II zuzubilligen, überzeugt hätte (vgl. insoweit auch das Verfahren vor dem LSG Saarbrücken zum Aktenzeichen L 9 B 1/05 AS, Beschluss vom 24.03.2005, zitiert nach juris), oder er es als vorzugswürdig ansehen würde, entweder auf einen sozialhilferechtlichen Anspruch auf Hilfe bei Krankheit zurückzugreifen (vgl. Beschluss des LSG Chemnitz vom 14.04.2005 - L 3 B 30/05 AS/ER - , zitiert nach juris) oder einen sonstigen Weg einzuschlagen, kann hier dahinstehen.
- BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R
Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug - …
Allein durch die Zuschlagsregelung kann kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II begründet werden (…aA Brünner in LPK, 1. Aufl 2005, § 24 RdNr 6;… Söhngen jurisPR-SozR 7/206 Anm 2; so auch LSG Niedersachsen/Bremen Beschluss vom 5. Juli 2005 - L 8 AS 71/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 11. August 2005 - L 5 B 51/05 AS ER; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 20. Dezember 2005 - L 2 B 64/05 AS ER; Thüringer LSG Beschluss vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 770/05 ER; Sächsisches LSG Urteil vom 20. Juli 2006 - L 3 AS 3/05, Revision beim BSG anhängig unter B 11b AS 45/06 R). - OLG Zweibrücken, 18.04.2007 - 5 WF 16/07
Vollstreckungsklausel: Rechtsnachfolge wegen des Übergangs von …
Die (Teil-)Rechtsfähigkeit und Prozessfähigkeit (Beteiligtenfähigkeit) der ARGE ist in der sozial- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006, 7b AS 8/06; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.8.2005, l 5 B 51/05; VG Neustadt, Beschluss vom 23.11.2006, 4 L 1746/06). - LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 5 B 1351/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Student - …
Eines Rückgriffs auf die hinter dem JobCenter stehenden Körperschaften bedarf es nicht (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 11. August 2005, L 5 B 51/05 AS ER sowie Beschluss des 10. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2005, L 10 B 44/05 AS ER).
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2008 - L 20 AS 278/07
Bedarfsgemeinschaft; eheähnliche Gemeinschaft; Anrechnung von Einkommen des …
Sofern von Verfassung wegen ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen würde, wäre eine verfassungskonforme Lösung nur in der Weise erreichbar, dass neben den bereits vom SGB II berücksichtigten Lebensgemeinschaften auch weitere Gemeinschaften zur Bedarfsgemeinschaft hinzugerechnet würden, wie dies nunmehr durch § 7 Abs. 3 SGB II in der ab 1. August 2006 geltenden Fassung geschehen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2005 - L 5 B 51/05 AS ER - LSG Hamburg, Beschluss vom 11. April 2005 - L 5 B 58/05 ER AS -, jeweils veröffentlicht in Juris;… Hessisches LSG und Sächsisches LSG jeweils a. a. O.). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2006 - L 5 B 710/06
Mietkaution; vorherige Zusicherung zwingend
Eines Rückgriffs auf die hinter dem JobCenter stehenden Körperschaften bedarf es nicht (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 11. August 2005, L 5 B 51/05 AS ER sowie Beschluss des 10. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2005, L 10 B 44/05 AS ER). - LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2006 - L 5 B 1091/05
Zuschlag zu Alg II ist in die Bedürftigkeitsprüfung einzubeziehen
Eines Rückgriffs auf die hinter dem JobCenter stehenden Körperschaften bedarf es nicht (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 11. August 2005, L 5 B 51/05 AS ER sowie Beschluss des 10. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2005, L 10 B 44/05 AS ER). - VG Neustadt, 23.11.2006 - 4 L 1746/06
Anordnung des Sofortvollzugs eines Hausverbotes.
Ist die Antragsgegnerin als Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II damit teilrechtsfähig, so ist sie auch als beteiligungsfähig im Sinne des § 61 Nr. 2 VwGO anzusehen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2005 - L 5 B 51/05 AS ER - ; SG Hannover, NVwZ 2005, 976 für den sozialgerichtlichen Prozess). - LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2006 - L 19 B 503/06
Im Pflegegeld enthaltener Erziehungsbeitrag als Einkommen nach § 11 SGB 2
Eines Rückgriffs auf die hinter dem JobCenter stehenden Körperschaften bedarf es nicht (vgl. dazu Beschluss des 5. Senates des LSG Berlin-Brandenburg vom 11. August 2005 - L 5 B 51/05 AS ER - sowie Beschluss des 10. Senates des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2005 - L 10 B 44/05 AS ER -). - LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2006 - L 5 B 356/06
Prozesskostenhilfe - Arbeitslosengeld II - mangelnde Erfolgsaussicht aufgrund …
Eines Rückgriffs auf die hinter dem JobCenter stehenden Körperschaften bedarf es nicht (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 11. August 2005, L 5 B 51/05 AS ER sowie Urteil des 10. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 9. Mai 2006, L 10 AS 1093/05). - LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - L 5 B 573/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende - Beteiligtenfähigkeit einer …
Eines Rückgriffs auf die hinter dem JobCenter stehenden Körperschaften bedarf es nicht (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 11. August 2005, L 5 B 51/05 AS ER sowie Beschluss des 10. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2005, L 10 B 44/05 AS ER). - LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2006 - L 5 B 447/06
Voraussetzungen eines besonderen Härtefalles i. S. von § 7 Abs. 5 S. 2 SGB 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - L 5 B 473/06
Übernahme der Kaution bei Leistungen für Unterkunft nach § 22 SGB 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2005 - L 5 B 52/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2006 - L 5 B 647/06
Beteiligungsfähigkeit der JobCenter
- SG Berlin, 23.09.2005 - S 37 AS 2225/05
Arbeitslosengeld II - Heizungskosten - Verteilung der Heizölkostenrechnung auf …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2006 - L 5 B 715/06
Übernahme einer Mietkaution bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2006 - L 19 B 99/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2006 - L 5 B 249/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2006 - L 5 B 1321/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2006 - L 5 B 1291/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2005 - L 5 B 1251/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - L 5 B 1131/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2005 - L 5 B 1101/05
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.07.2005 - 5 B 51.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Unanfechtbarkeit des Beschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2005 - 12 S 476/05
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2005 - 12 S 657/05
- BVerwG, 22.07.2005 - 5 B 51.05
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 03.11.2006 - 5 KSt 2.06
Als Erinnerung gegen den Kostenansatz von 50 EUR gewertete Eingabe des Klägers - …
Mit seinem Schreiben vom 5. September 2006, dem umfangreiche Anlagen beigefügt sind, macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig. - BVerwG, 03.11.2006 - 5 KSt 1.06
Zurückweisung der als Erinnerung gegen den Kostenansatz von 50 EUR gewerteten …
Mit seinem Schreiben vom 5. September 2006, dem umfangreiche Anlagen beigefügt sind, macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig. - BVerwG, 30.09.2005 - 5 KSt 2.05
Überprüfbarkeit eines Kostenansatzes im Rahmen einer Erinnerung
Mit seinem Schreiben vom 16. September 2005 macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig, weil sie auf dem Tatbestand eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes der Wohngeldstelle und nachfolgenden Fehlentscheidungen der Gerichte aufbauten, die als schadensersatzpflichtiger vorsätzlicher Rechtsbruch und Rechtsbeugung zu werten seien mit der Folge, dass der Rechtsfall an das Verwaltungsgericht zurückzuweisen und die rechtswidrig auferlegten Kosten aufzuheben seien. - BVerwG, 30.09.2005 - 5 KSt 3.05
Überprüfbarkeit eines Kostenansatzes im Rahmen einer Erinnerung
Mit seinem Schreiben vom 16. September 2005 macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig, weil sie auf dem Tatbestand eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes der Wohngeldstelle und nachfolgenden Fehlentscheidungen der Gerichte aufbauten, die als schadensersatzpflichtiger vorsätzlicher Rechtsbruch und Rechtsbeugung zu werten seien mit der Folge, dass der Rechtsfall an das Verwaltungsgericht zurückzuweisen und die rechtswidrig auferlegten Kosten aufzuheben seien.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.2006 - 5 KSt 1.06, 5 KSt 1.06 (5 B 51.05), 12 S 476.05, 12 S 657.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der als Erinnerung gegen den Kostenansatz von 50 EUR gewerteten Eingabe des Klägers
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.07.2005 - 5 B 52.05
Möglichkeit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2006 - 5 KSt 1.06
Mit seinem Schreiben vom 5. September 2006, dem umfangreiche Anlagen beigefügt sind, macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig. - BVerwG, 22.07.2005 - 5 B 51.05
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Unanfechtbarkeit des Beschlusses
Auszug aus BVerwG, 03.11.2006 - 5 KSt 1.06
Mit seinem Schreiben vom 5. September 2006, dem umfangreiche Anlagen beigefügt sind, macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig.
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