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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5947
BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10 (https://dejure.org/2010,5947)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.2010 - 5 B 7.10 (https://dejure.org/2010,5947)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 2010 - 5 B 7.10 (https://dejure.org/2010,5947)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 86 Abs 2 VwGO, § 28 BAföG
    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund bei fehlerhaftem Verständnis eines Urteils; Fehlende Trennung des Treuguts vom eigenen Vermögen als Indiz gegen einen wirksamen Treuhandvertrag; Hinzutretende Umstände bei fehlender Trennung des Treuguts hinsichtlich einer unwirksamen Treuhandabrede; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; BAföG § 28 Abs. 3
    Revisionsgrund bei fehlerhaftem Verständnis eines Urteils; Fehlende Trennung des Treuguts vom eigenen Vermögen als Indiz gegen einen wirksamen Treuhandvertrag; Hinzutretende Umstände bei fehlender Trennung des Treuguts hinsichtlich einer unwirksamen Treuhandabrede; ...

  • datenbank.nwb.de

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (112)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
    Rn. 4 Die Beschwerde rügt eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - (BVerwGE 132, 21).

    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. September 2008 in dem Verfahren BVerwG 5 C 30.07 , das einen im entscheidungserheblichen Kern vergleichbaren Sachverhalt wie das Verfahren BVerwG 5 C 12.08 betrifft, unter Bezugnahme auf das im letztgenannten Verfahren erlassene Urteil und Anwendung der dort für das Bestehen einer ausbildungsrechtlich beachtlichen Treuhandabrede aufgestellten Rechtssätze einen zivilrechtlich wirksam zustande gekommenen Treuhandvertrag bereits (allein) deshalb vereint, weil das etwaige Treugut nach den vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellungen nicht auf einem Konto eingezahlt worden ist, das ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Fremdgeldern bestimmt war (BVerwGE 132, 10 ).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. September 2008 in dem Verfahren BVerwG 5 C 30.07 , das einen im entscheidungserheblichen Kern vergleichbaren Sachverhalt wie das Verfahren BVerwG 5 C 12.08 betrifft, unter Bezugnahme auf das im letztgenannten Verfahren erlassene Urteil und Anwendung der dort für das Bestehen einer ausbildungsrechtlich beachtlichen Treuhandabrede aufgestellten Rechtssätze einen zivilrechtlich wirksam zustande gekommenen Treuhandvertrag bereits (allein) deshalb vereint, weil das etwaige Treugut nach den vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellungen nicht auf einem Konto eingezahlt worden ist, das ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Fremdgeldern bestimmt war (BVerwGE 132, 10 ).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtssatzdivergenz; Aufklärungspflichten des …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07

    Möglichkeit des Absehens von einer Anhörung bei gleichgelagerten Verwaltungsakten …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
    Rn. 9 Wer, wie die Klägerin, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschlüsse vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - juris, 20. August 2007 - BVerwG 5 B 173.07 - juris und 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 267.02

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines Verfahrensmangels in …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
    Rn. 9 Wer, wie die Klägerin, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschlüsse vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - juris, 20. August 2007 - BVerwG 5 B 173.07 - juris und 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris).
  • BVerwG, 20.08.2007 - 5 B 173.07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer die Zulassung der Revision …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
    Rn. 9 Wer, wie die Klägerin, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschlüsse vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - juris, 20. August 2007 - BVerwG 5 B 173.07 - juris und 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal …

    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann nicht dazu dienen' Beweisanträge zu ersetzen' die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können' jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG' Beschlüsse vom 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris und vom 05.03.2010 - 5 B 7.10 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche …

    Die Aufklärungsrüge stellt indes kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.2010 - BVerwG 5 B 7.10 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15

    Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung; …

    Eine angebliche Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts ist u. a. nur dann ausreichend begründet im Sinne des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, wenn im Einzelnen dargetan wird, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht durch Stellung förmlicher Beweisanträge hingewirkt worden ist oder - sollte dies nicht der Fall gewesen sein - aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Sachaufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 S. 18 und vom 5. März 2010 - 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 S. 11 m.w.N.).
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