Rechtsprechung
| BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Aufstiegsfortbildung; berufliche Vorqualifikation; grundsätzliche Bedeutung von auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 S 1 Nr 1aF AFBG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 AFBG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Aufstiegsfortbildung; berufliche Vorqualifikation; grundsätzliche Bedeutung von auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts - Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen Divergenz bzgl. der Auslegung der dritten Alternative des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFBG a.F.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2; AFBG a.F. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Zulassung der Revision wegen Divergenz bzgl. der Auslegung der dritten Alternative des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFBG a.F. - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 17.08
Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für …
Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13
Sie rügt eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 17.08 - (BVerwGE 132, 339 = Buchholz 436.37 § 2 AFBG Nr. 3).Eine Vollzeittätigkeit über einen Zeitraum, der das Zweifache der Mindestdauer einer berufsqualifizierenden Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz betrage, reiche jedenfalls aus, wenn die Berufstätigkeit einen fachlichen Bezug zu dem erstrebten Fortbildungsziel aufweise (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 28).
- BVerwG, 29.12.2010 - 5 B 42.10
Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung des Begriffs "gleichwertiger Abschluss" in …
Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13
Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil dieser Zulassungsgrund die Revision eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungweisend zu klären (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 42.10 - juris Rn. 3 f. und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4).Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (Beschluss vom 29. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 4).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13
Dies setzt neben der Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13 …und vom 9. August 2011 - BVerwG 5 B 15.11 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09
Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für …
Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13
Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil dieser Zulassungsgrund die Revision eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungweisend zu klären (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 42.10 - juris Rn. 3 f. und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4). - BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
- BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …
- BVerwG, 09.08.2011 - 5 B 15.11
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG
Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13
Dies setzt neben der Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13 und vom 9. August 2011 - BVerwG 5 B 15.11 - juris Rn. 2). - BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtssatzdivergenz; Aufklärungspflichten des …
Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13
Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris). - BVerwG, 14.01.2013 - 5 B 99.12
Dienen der Eigenheimzulage auch zur Aufbringung der Belastung i.S.d. § 7 Abs. 2 …
- BVerwG, 04.06.2014 - 5 B 11.14
Beihilfeberechtigung; Selbstbehalt; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes …
Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil dieser Zulassungsgrund die Revision eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungsweisend zu klären (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 5. Juni 2013 - BVerwG 5 B 7.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).Dies muss vielmehr offensichtlich sein (vgl. Beschlüsse 5. Juni 2013 a.a.O. Rn. 7 …und vom 8. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 81.05 - Buchholz 442.066 § 38 TKG Nr. 1 Rn. 5 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 22.02.2016 - 7 B 36.15
Sanierung von Altlasten gemäß §§ 4, 10 BBodSchG
Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 7). - BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18
Anwendbarkeit des § 21 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV (juris: SchwbAV 1988) auf den …
Rn. 7 Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil dieser Zulassungsgrund die Revision eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungsweisend zu klären (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).Die Voraussetzungen dieses Ausnahmegrundes müssen offensichtlich sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - BVerwG 5 B 7.13 - juris Rn. 7 …und vom 4. Juni 2014 - 5 B 11.14 - NVwZ-RR 2014, 740 Rn. 6 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 25.15
Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren
Rn. 14 Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage ausgelaufenen Rechts kann einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung vermitteln, weil es einer richtungsweisenden Klärung für die Zukunft nicht mehr bedarf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6…, vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3 …und vom 11. Januar 2016 - 2 B 48.15 - juris Rn. 5). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 3 LZ 1130/18
Teilrückbauverfügung für den Dachüberstand eines Einfamilienhauses
Rn. 23 Eine Divergenz ist dargelegt, wenn der konkrete Nachweis geführt wird, welcher der vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten, diese tragenden Rechtssätze zu einer Rechts- oder Tatsachenfrage einem Rechtssatz widerspricht, den eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte in tragender Weise mit gegenteiligem Inhalt aufgestellt hat (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 29. Januar 2019 - 3 LZ 711/18 - Beschl. v. 18. Januar 2007 - 1 L 345/05 - Beschl. v. 6. April 2000 - 1 M 24/00 - Beschl. v. 21. September 1999 - 1 M 71/99 - vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - Beschl. vom 10. Juli 1995 - 9 B 18/95 -, NVwZ-RR 1997, 191 zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).Eine Abweichung bzw. Divergenz im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist dabei grundsätzlich nur anzunehmen, wenn das Verwaltungsgericht in seinem Urteil mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem in der Rechtsprechung der in der Vorschrift genannten Gerichte aufgestellten Rechtssatz abweicht (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - OVG Greifswald, Beschl. v. 29. Januar 2019 - 3 LZ 711/18 - Beschl. v. 15. Oktober 2008 - 1 L 104/05 - Beschl. v. 18. Januar 2007 - 1 L 345/05 -).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2014 - 1 L 274/11
Straßenausbaubeiträge für Seegrundstücke
Rn. 20 Eine Divergenz ist dargelegt, wenn der konkrete Nachweis geführt wird, welcher der vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten, diese tragenden Rechtssätze zu einer Rechts- oder Tatsachenfrage einem Rechtssatz widerspricht, den eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte in tragender Weise mit gegenteiligem Inhalt aufgestellt hat (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 18.01.2007 - 1 L 345/05 - Beschl. v. 06.04.2000 - 1 M 24/00 - Beschl. v. 21.09.1999 - 1 M 71/99 - vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 05.06.2013 - 5 B 7.13 - Beschl. vom 10.07.1995 - 9 B 18/95 -, NVwZ-RR 1997, 191 zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, § 124 Rn. 11, § 132 Rn. 14).Eine Abweichung bzw. Divergenz im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist dabei grundsätzlich nur anzunehmen, wenn das Verwaltungsgericht in seinem Urteil mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem in der Rechtsprechung der in der Vorschrift genannten Gerichte aufgestellten Rechtssatz abweicht (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 05.06.2013 - 5 B 7.13 - Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124 Rn. 158, 160;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 132 Rn. 15; OVG Greifswald, Beschl. v. 18.01.2007 - 1 L 345/05 - Beschl. v. 15.10.2008 - 1 L 104/05 -).
- BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15
Begriff der Abfallverwertung im KrWG
Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 7). - BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14
Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze …
Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 LZ 451/23
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht - Existenzminimum
Rn. 23 Eine Divergenz ist dargelegt, wenn der konkrete Nachweis geführt wird, welcher der vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten, diese tragenden abstrakten Rechtssätze zu einer Rechts- oder Tatsachenfrage einem Rechtssatz widerspricht, den eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte in tragender Weise mit gegenteiligem Inhalt aufgestellt hat (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 L 345/05 - Beschluss vom 6. April 2000 - 1 M 24/00 - Beschluss vom 21. September 1999 - 1 M 71/99 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - Beschluss vom 10. Juli 1995 - 9 B 18/95 -, NVwZ-RR 1997, 191 zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO;… Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage, § 124 Rn. 11, § 132 Rn. 14).Eine Abweichung bzw. Divergenz im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist dabei grundsätzlich nur anzunehmen, wenn das Verwaltungsgericht in seinem Urteil mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem in der Rechtsprechung der in der Vorschrift genannten Gerichte aufgestellten Rechtssatz abweicht (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124 Rn. 158, 160;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 132 Rn. 15; OVG Greifswald, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 L 345/05 - Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 1 L 104/05 -).
- BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 27.15
Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten …
Rn. 14 Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage ausgelaufenen Rechts kann einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung vermitteln, weil es einer richtungsweisenden Klärung für die Zukunft nicht mehr bedarf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6…, vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3 …und vom 11. Januar 2016 - 2 B 48.15 - juris Rn. 5). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2022 - 1 LZ 400/20
Untersagung des An- und Verkaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe; Abgrenzung zum …
- BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15
Altersteilzeitzuschlag als Verwendungseinkommen
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2014 - 1 L 84/13
Straßenausbaubeiträge und Erschließungsbeiträge - persönliche und sachliche …
- BVerwG, 07.11.2017 - 5 B 1.17
Gewährung von Ausbildungsförderung für das Bachelorstudium der Psychologie nach …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2020 - 1 L 483/16
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