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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.2025 - 5 B 9.25 (5 B 6.25)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,30851
BVerwG, 08.09.2025 - 5 B 9.25 (5 B 6.25) (https://dejure.org/2025,30851)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2025 - 5 B 9.25 (5 B 6.25) (https://dejure.org/2025,30851)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2025 - 5 B 9.25 (5 B 6.25) (https://dejure.org/2025,30851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2025 - 5 B 9.25
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D <5 C 10.15 D> - juris Rn. 8 f. …und vom 14. Juli 2023 - 5 B 12.23 <5 B 10.23 > - juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 14.07.2023 - 5 B 12.23

    Anhörungsrüge der Prozesspartei wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2025 - 5 B 9.25
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D <5 C 10.15 D> - juris Rn. 8 f. und vom 14. Juli 2023 - 5 B 12.23 <5 B 10.23 > - juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 11.06.2024 - 9 B 7.24

    Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2025 - 5 B 9.25
    Zum einen musste der Prozessbevollmächtigte als Rechtsanwalt ohnehin wissen, dass es sich bei der Begründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist handelt (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 9 B 7.24 - juris Rn. 21 m. w. N.), sodass ein Verlängerungsantrag, dem das Bundesverwaltungsgericht schon aus Rechtsgründen nicht stattgeben durfte, von vornherein keinen Sinn machte und für die Entscheidung des Senats nicht erheblich sein konnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2026 - 9 A 2538/21

    Festsetzung von Niederschlagswassergebühren gegenüber einem …

    Rn. 43 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2025 - 5 B 9.25 -, juris, Rn. 2, und vom 9. Januar 2020  - 5 B 25.19 D -, juris, Rn. 17; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. November 2025 - 5 A 1644/24.A -, juris, Rn. 37, vom 30. April 2020 - 19 A 215/19.A -, juris, Rn. 15 ff., und vom 25. Juli 2017 - 1 A 1436/17.A -, juris, Rn. 3.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,36907
OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25 (https://dejure.org/2025,36907)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2025 - 5 B 9.25 (https://dejure.org/2025,36907)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2025 - 5 B 9.25 (https://dejure.org/2025,36907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1aF RettAssG, § 30 NotSanG, § 49 Abs 2 S 1 Nr 3 VwVfG, Art 12 Abs 1 GG, § 52 Abs 1 S 1 VwVfG
    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"; Widerruf der Berufserlaubnis; mehrfache strafgerichtliche Verurteilungen; räuberische Erpressung; unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln; Verhängung von Freiheitsstrafen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    2 Abs. 1 RettAssG a.F., 30 NotSanG, 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; 52 Abs. 1 Satz 1; 52 Abs. 1 Satz 2 VwVfG, 12 Abs. 1 GG
    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent", Widerruf der Berufserlaubnis, mehrfache strafgerichtliche Verurteilungen, räuberische Erpressung, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, Verhängung von Freiheitsstrafen, Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit des verfügten Widerrufs der erteilten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"; Anforderungen an die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent; Gefährdung des öffentlichen Interesses ohne Widerruf der Erlaubnis

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (16)

  • VG Gießen, 21.08.2020 - 8 K 262/18

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25
    In den Blick zu nehmen ist dabei auch vergangenes Verhalten aus dem außerberuflichen Bereich, sofern es Anhaltspunkte für künftiges berufliches Verhalten bietet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. August 1995 - 3 B 7.95 -, juris Rn. 10 [zum Widerruf der ärztlichen Approbation]; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 17 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"]; VG Mainz…, Urteil vom 24. Januar 2005 - 6 K 727/04 -, juris Rn. 33 [zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"]; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 20. Februar 2020, a.a.O., juris Rn. 11, 20 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger"]; VG Augsburg…, Beschluss vom 24. April 2020 - Au 8 K 20.475 -, juris Rn. 27 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister"]; VG Gießen, Urteil vom 21. August 2020 - 8 K 262/18.GI -, juris Rn. 25 f. [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"]; vgl. ferner BVerwG…, Urteil vom 26. September 2002, a.a.O., juris Rn. 21; OVG Lüneburg…, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 ME 26/09 -, juris Rn. 2).

    Dessen ungeachtet kann und muss bei Beschäftigten in Gesundheitsberufen sichergestellt sein, dass sie mit sensiblen Substanzen, insbesondere mit Medikamenten und Schmerz- und Betäubungsmitteln, verantwortungsvoll umgehen können (vgl. etwa VG Gießen, Urteil vom 21. August 2020, a.a.O., juris Rn. 30).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und seine Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (vgl. etwa OVG Lüneburg…, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 8 ME 169/04 -, juris Rn. 8 [Widerruf einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger];… Bayerischer VGH, Urteile vom 25. Februar 2025 - 21 B 20.1993 -, juris Rn. 25, …und vom 2. März 2010 - 21 B 08.3008 -, juris Rn. 22, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, juris, zu § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO).

    In den Blick zu nehmen ist dabei auch vergangenes Verhalten aus dem außerberuflichen Bereich, sofern es Anhaltspunkte für künftiges berufliches Verhalten bietet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. August 1995 - 3 B 7.95 -, juris Rn. 10 [zum Widerruf der ärztlichen Approbation]; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 17 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"]; VG Mainz…, Urteil vom 24. Januar 2005 - 6 K 727/04 -, juris Rn. 33 [zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"]; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 20. Februar 2020, a.a.O., juris Rn. 11, 20 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger"]; VG Augsburg…, Beschluss vom 24. April 2020 - Au 8 K 20.475 -, juris Rn. 27 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister"]; VG Gießen…, Urteil vom 21. August 2020 - 8 K 262/18.GI -, juris Rn. 25 f. [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"]; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 26. September 2002, a.a.O., juris Rn. 21; OVG Lüneburg…, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 ME 26/09 -, juris Rn. 2).

  • BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 1657/17

    Nichtannahmebeschluss: § 5 Abs 2 BÄO iVm § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO als hinreichende, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25
    Bei seiner Auslegung ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Widerruf einer Berufsausübungserlaubnis, wie hier der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent, um einen schwerwiegenden Eingriff in das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Grundrecht der Berufswahlfreiheit handelt, der mit Rücksicht auf das Übermaßverbot nur zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Mit diesem Vertrauen ist das Schutzgut der Volksgesundheit untrennbar verbunden, in dessen Interesse die jeweiligen Patienten die Gewissheit haben müssen, sich dem Berufsausübenden als ihrem Helfer uneingeschränkt anvertrauen zu können, und nicht etwa durch Misstrauen davon abgehalten werden, entsprechende Hilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2017, a.a.O., juris Rn. 13).

  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25
    Gerade im Bereich der Gesundheitsfürsorge ist Vertrauen für die Ausübung des Berufes unabdingbar erforderlich (…s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 3 B 7/18 -, juris Rn. 9, und vom 16. Februar 2016 - 3 B 68/14 -, juris Rn. 6, jeweils zur ärztlichen Approbation).

    Rn. 38 Aufgrund der o.g. Straftaten, insbesondere im Hinblick auf das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, aber auch durch die schwere räuberische Erpressung, hat der Kläger über einen erheblichen Zeitraum hinweg und in einem großen Umfang ein Fehlverhalten an den Tag gelegt, das sich auch auf seine berufliche Tätigkeit auswirken kann, da es geeignet ist, das Vertrauen zwischen ihm als Rettungsassistenten und den ihm anvertrauten Menschen als auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Berufserlaubnis folgenlos (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2016, a.a.O., juris Rn. 6 m. w. N. zu gravierenden außerberuflichen Verfehlungen eines Zahnarztes).

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25
    Soweit er im Beschwerdeverfahren OVG 5 S 40.24 vortragen ließ, die Waffen seien nicht geladen gewesen, widerspricht dies den Feststellungen des rechtskräftigen Strafurteils, die regelmäßig zur Grundlage der gerichtlichen Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 2013 - 3 B 101.12 -, juris Rn. 14, und vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Aufklärungsrüge i.R. einer Beschwerde; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25
    Soweit er im Beschwerdeverfahren OVG 5 S 40.24 vortragen ließ, die Waffen seien nicht geladen gewesen, widerspricht dies den Feststellungen des rechtskräftigen Strafurteils, die regelmäßig zur Grundlage der gerichtlichen Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 2013 - 3 B 101.12 -, juris Rn. 14, …und vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25
    Rn. 35 Der Begriff der Unzuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vollständig gerichtlich überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 31.07.2019 - 3 B 7.18

    Approbation als Arzt; Berufsfreiheit; Divergenzrüge; Gefahrenprognose; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25
    Gerade im Bereich der Gesundheitsfürsorge ist Vertrauen für die Ausübung des Berufes unabdingbar erforderlich (s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 3 B 7/18 -, juris Rn. 9, …und vom 16. Februar 2016 - 3 B 68/14 -, juris Rn. 6, jeweils zur ärztlichen Approbation).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25
    In den Blick zu nehmen ist dabei auch vergangenes Verhalten aus dem außerberuflichen Bereich, sofern es Anhaltspunkte für künftiges berufliches Verhalten bietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1995 - 3 B 7.95 -, juris Rn. 10 [zum Widerruf der ärztlichen Approbation]; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 17 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"]; VG Mainz…, Urteil vom 24. Januar 2005 - 6 K 727/04 -, juris Rn. 33 [zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"]; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 20. Februar 2020, a.a.O., juris Rn. 11, 20 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger"]; VG Augsburg…, Beschluss vom 24. April 2020 - Au 8 K 20.475 -, juris Rn. 27 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister"]; VG Gießen…, Urteil vom 21. August 2020 - 8 K 262/18.GI -, juris Rn. 25 f. [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"]; vgl. ferner BVerwG…, Urteil vom 26. September 2002, a.a.O., juris Rn. 21; OVG Lüneburg…, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 ME 26/09 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16

    Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2025 - 5 B 9.25
    In den Blick zu nehmen ist dabei auch vergangenes Verhalten aus dem außerberuflichen Bereich, sofern es Anhaltspunkte für künftiges berufliches Verhalten bietet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. August 1995 - 3 B 7.95 -, juris Rn. 10 [zum Widerruf der ärztlichen Approbation]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 17 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"]; VG Mainz…, Urteil vom 24. Januar 2005 - 6 K 727/04 -, juris Rn. 33 [zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"]; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 20. Februar 2020, a.a.O., juris Rn. 11, 20 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger"]; VG Augsburg…, Beschluss vom 24. April 2020 - Au 8 K 20.475 -, juris Rn. 27 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister"]; VG Gießen…, Urteil vom 21. August 2020 - 8 K 262/18.GI -, juris Rn. 25 f. [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"]; vgl. ferner BVerwG…, Urteil vom 26. September 2002, a.a.O., juris Rn. 21; OVG Lüneburg…, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 ME 26/09 -, juris Rn. 2).
  • VG Mainz, 21.01.2005 - 6 K 727/04

    Rettungsassistent - Keine Berufserlaubnis wegen Straftaten

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" ; …

  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 21 B 08.3008

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpfleger aufgrund von …

  • BGH, 14.11.2019 - 5 StR 485/19

    Begründetheit einer Revision

  • VGH Bayern, 25.02.2025 - 21 B 20.1993

    Keine Unzuverlässigkeit eines Zahnarztes trotz Vorenthaltens von Arbeitsentgelt

  • VG Augsburg, 24.04.2020 - Au 8 K 20.475

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe bezogen auf Widerruf der Erlaubnis zum …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 9 S 761/25

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" wegen …

    Bei dem Beruf des Notfallsanitäters können wegen der Bedeutung des Vertrauens der Bevölkerung in die Gesundheitsfürsorge auch nicht-berufsbezogene Verfehlungen die Annahme der Unzuverlässigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 NotSanG begründen und daher insoweit auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises von Bedeutung sein (im Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2025 - 5 B 9/25 -, juris).

    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und seine Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2025 - 5 B 9/25 -, juris Rn. 36 mit Verweis auf Bayerischer VGH, Urteile vom 25.02.2025 - 21 B 20.1993 -, juris Rn. 25, …und vom 02.03.2010 - 21 B 08.3008 -, juris Rn. 22; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, juris Rn. 8, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37/01 -, juris, zu § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO).

    Dementsprechend gehört zur ordnungsgemäßen Berufsausübung nicht nur ein beanstandungsfreies Verhalten gegenüber den Patienten, sondern auch die charakterliche Gewähr zur Einhaltung der Rechtsordnung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2025 - 5 B 9/25 -, juris Rn. 36).

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