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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.2004 - 5 B 90.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14169
BVerwG, 19.08.2004 - 5 B 90.03 (https://dejure.org/2004,14169)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2004 - 5 B 90.03 (https://dejure.org/2004,14169)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2004 - 5 B 90.03 (https://dejure.org/2004,14169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Besonderer Kündigungsschutz und Kirchenaustritt

  • Wolters Kluwer

    Kirchenaustritt im Rahmen der Hauptfürsorgestelle ; Auslegung der Ermessensreduzierung auf Null ; Neueinstellung des Arbeitnehmers in Anbetracht seiner Behinderung; Beschäftigungsalternative beim kirchlichen Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 5 B 90.03
    In der von dem Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass der Beklagte eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, bei der das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abzuwägen ist (Urteil vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336 = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 10;… s. auch Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 51.90 - a.a.O. = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 6).

    Entgegen der Behauptung der Beschwerde weicht das Berufungsurteil nicht von der in dem Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1995 (a.a.O., S. 337 f.) getroffenen Aussage ab, dass die Hauptfürsorgestelle bei der Ausübung des besonderen Kündigungsschutzes nach § 15 SchwbG, soweit nicht die besonderen Voraussetzungen des § 19 SchwbG erfüllt seien, eine Ermessensentscheidung treffe, bei welcher das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abzuwägen sei.

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 5 B 90.03
    In Bezug auf die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung behandelten Fragen der arbeitsrechtlichen Gewichtung und Bewertung eines in einem Kirchenaustritt eines kirchlichen Mitarbeiters liegenden "Loyalitätsverstoßes" ist geklärt, dass in den Fällen, in denen - wie nach den nicht mit beachtlichen Zulassungsrügen angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im vorliegenden Fall - das Verhalten des Arbeitnehmers, das den Kündigungsgrund bildet, in keinerlei Zusammenhang mit seiner Schwerbehinderteneigenschaft steht, von der Hauptfürsorgestelle grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist (Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 ), mithin hier die Frage der sozialen Rechtfertigung einer von einem kirchlichen bzw. kirchlich gebundenen Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung wegen Kirchenaustritts seines Arbeitnehmers nicht vom Beklagten zu entscheiden ist.

    In der von dem Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass der Beklagte eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, bei der das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abzuwägen ist (Urteil vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336 = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 10; s. auch Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 51.90 - a.a.O. = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 6).

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 5 B 90.03
    Schon aus diesem Grund besteht insbesondere auch keine Divergenz gegenüber dem in dem Urteil des Senats vom 28. Februar 1968 - BVerwG 5 C 33.66 - (BVerwGE 29, 140 ) enthaltenen Rechtssatz, dass die Verwaltungsgerichte nicht die vertretbaren Ansichten der Verwaltungsbehörden korrigieren dürfen, weil sie sonst in das behördliche Ermessen eingreifen würden.
  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Das Integrationsamt hat bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abzuwägen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.2004, 5 B 90.03, KirchE 46, 79, juris Rn. 6;… Urt. v. 2.7.1992, 5 C 51.90, BVerwGE 90, 287, juris Rn. 23).

    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.2004, 5 B 90.03, KirchE 46, 79, juris Rn. 6;… Urt. v. 19.10.1995, 5 C 24.93, BVerwGE 99, 336, juris Rn. 18;… Beschl. v. 20.10.1994, 5 B 19.94, juris Rn. 2;… Beschl. v. 2.7.1992, 5 C 51.90, BVerwGE 90, 287, juris Rn. 24 f.).

  • VG München, 09.10.2020 - M 15 K 19.4028

    Keine Zustimmung zu einer personenbedingten, außerordentlichen Kündigung eines …

    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2004 - 5 B 90.03 - juris Rn. 3, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - juris Rn. 18;… B.v. 20.10.1994 - 5 B 19.94 - juris Rn. 2).
  • VG München, 03.07.2025 - M 15 SN 25.2733

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten, Ordentliche Kündigung, …

    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2004 - 5 B 90.03 - juris Rn. 3, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - juris Rn. 18;… B.v. 20.10.1994 - 5 B 19.94 - juris Rn. 2).
  • VG Bayreuth, 22.04.2025 - B 8 K 23.449

    Personenbedingte außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …

    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2004 - 5 B 90.03 - juris Rn. 3, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - juris Rn. 18;… B.v. 20.10.1994 - 5 B 19.94 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 12 A 1883/22

    Prüfungspflicht des Integrationsamts bei einer krankheitsbedingten Kündigung …

    Rn. 9 vgl. zu dieser Anforderung nur BVerwG, Beschluss vom 19. August 2004 - 5 B 90.03 -, juris Rn. 6, m. w. N.,.
  • VG Darmstadt, 23.04.2012 - 5 K 849/11

    Zur Zustimmung der Kündigung des Arbeitsvertrages eines Schwerbehinderten - …

    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (…zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 02.07.1992-5 C 51.90-juris, Rdnr. 23 und 24 m. w. N. zur Vorgängervorschrift des § 85 SGB IX; Beschl. v. 19.08.2004 - 5 B 90.03 - juris, Rdnr. 6).
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 26.08.2003 - 5 B 90/03   

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https://dejure.org/2003,33778
VG Braunschweig, 26.08.2003 - 5 B 90/03 (https://dejure.org/2003,33778)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26.08.2003 - 5 B 90/03 (https://dejure.org/2003,33778)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26. August 2003 - 5 B 90/03 (https://dejure.org/2003,33778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges hier: Anordnung der Kommunalaufsicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 FeuerwV ND; § 2 Abs 9 BauO ND; § 43 BauO ND; § 89 BauO ND; § 99 BauO ND; § 131 Abs 1 GemO ND; § 2 BrandSchG ND
    Feuerwehr; Feuerwehrschwerpunkt; Hubrettungsfahrzeug; Kommunalaufsicht; Mindestausrüstung; Rettungsweg; zweiter Rettungsweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 05.02.1997 - 13 M 5881/96

    Mindestausrüstung der freiwilligen Feuerwehren; Brandschutz; Feuerwehr, …

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.08.2003 - 5 B 90/03
    Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 d) MindeststärkeVO gehört ein Hubrettungsfahrzeug (als eine von drei dort alternativ genannten Geräten) zur Mindestausstattung einer Ortsfeuerwehr als Feuerwehrschwerpunkt (vgl. insoweit den Beschluss des Nds. OVG v 5.2.1997 - 13 M 5881/96 - NdsVBl 1998, 96).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.1996 - 13 L 7342/94

    Einrichtung u. Ausstattung v. Feuerwehrstützpunkten; kommunalaufsichtliche …

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.08.2003 - 5 B 90/03
    Nur wenn eindeutig feststeht, dass die Gemeinde die Erfüllung ihrer Pflichten rechtswidrig unterlassen hat, darf die Kommunalaufsichtsbehörde tätig werden (vgl. Urteil des Nds. OVG v. 18.9.1996 - 13 L 7342/94 - NdsVBl 1997, 9 f m. w. N.).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03 KR ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19763
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03 KR ER (https://dejure.org/2004,19763)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.03.2004 - L 5 B 90/03 KR ER (https://dejure.org/2004,19763)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. März 2004 - L 5 B 90/03 KR ER (https://dejure.org/2004,19763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung der Versorgung der Versicherten einer Krankenkasse mit Hörgeräten eines zugelassenen Leistungserbringers anhand von Festbetragsregelungen; Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung als Regelungsanordnung; Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03
    Zur Begründung hat es ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23.01.2003 Az.: B 3 KR 7/02 R) Voraussetzung für die Vergütung erbrachter Leistungen eines Hilfsmittellieferanten sei, dass eine vertragliche Beziehung zwischen der Krankenkasse und dem Hilfsmittellieferanten bestehe.

    Dabei wirkt die vom Landesverband der AOK Hamburg ausgesprochene Zulassung bundesweit, d.h. auch gegenüber der Antragsgegnerin (vergl. insoweit BSG Urteil vom 23.01.2003, Az B 3 KR 7/02 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 1) Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung oder einer Vereinbarung, die die weiteren Einzelheiten der Versorgung mit Hörgeräten regelt, nicht erforderlich.

    Rn. 22 Zwar hat das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 23.01.2003 (aaO) die Auffassung vertreten, das Recht des Versicherten, zwischen allen zugelassenen Hilfsmittellieferanten frei zu wählen, setze voraus, dass vertragliche Vereinbarungen - insbesondere über die Abgabepreise - bestünden.

    Soweit sie dies deshalb für erforderlich hält, weil es sich bei dem verkürzten Versorgungsweg um eine nach ihrer Ansicht von der "normalen bzw. üblichen" Versorgung abweichende Variante handele, ist dem entgegenzuhalten, dass sowohl das BSG (Urteil vom 23.01.2003 aaO) wie auch (in wettbewerbsechtlicher Hinsicht) der BGH (Urteil vom 29.06.2000, NJW 2000, 2745) diese Versorgungsform für zulässig gehalten haben.

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Heilmittelbereich - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03
    Die Zulassung nach § 126 SGB V verleiht das Recht, als Leistungserbringer Versicherte der die Zulassung aussprechenden Krankenkassen auf Kosten dieser Kassen zu behandeln (§ 126 Abs. 1 Satz 1; vgl. auch BSG Urteil vom 20.07.2003 Az.: B 3 KR 31/02 R).

    In diese Richtung zielt wiederum auch die (jüngere) Entscheidung vom 24.07.2003, Az B 3 KR 31/02 R, in der das BSG darauf hinweist, dass die Zulassung vom Wegfall der bei der Zulassung anerkannten Vereinbarungen nicht berührt werde.

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03
    Soweit sie dies deshalb für erforderlich hält, weil es sich bei dem verkürzten Versorgungsweg um eine nach ihrer Ansicht von der "normalen bzw. üblichen" Versorgung abweichende Variante handele, ist dem entgegenzuhalten, dass sowohl das BSG (…Urteil vom 23.01.2003 aaO) wie auch (in wettbewerbsechtlicher Hinsicht) der BGH (Urteil vom 29.06.2000, NJW 2000, 2745) diese Versorgungsform für zulässig gehalten haben.
  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95

    Zulassung als Hilfsmittelerbringer, Zulässigkeit von Mischkalkulationen für …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03
    So ist es etwa davon ausgegangen, dass für ein Tätigwerden des Hilfsmittellieferanten auf der Grundlage der Zulassung nur die Anerkennung bestehender Verträge, nicht aber der Abschluss neuer Vereinbarungen, verlangt werden könne (BSG Urteil vom 10.07.1996 SozR 3-2500 § 126 Nr. 2).
  • BSG, 05.08.1999 - B 3 KR 12/98 R

    Krankenversicherung - Zulassung - Hilfsmittelerbringer - Auflagen über …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03
    Auch sonst ist der Rechtsprechung des BSG nicht zu entnehmen, dass eine fehlende vertragliche Grundlage zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer die Versicherten hindert, unter den zugelassenen Leistungserbringern frei zu wählen (vergl. BSG SozR 3-2500 § 126 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - L 5 KR 2458/09

    Krankenversicherung muss Leistungserbringer Einsicht in Verträge mit anderen …

    Während dieser Zeit sei sie vom maßgeblichen Markt ausgeschlossen, während sich ihre Konkurrenten Wettbewerbsvorteile sichern könnten (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.3.2004, - L 5 B 90/03 KR ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.6.2002, - L 15 B 14/02 -).
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