Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.2001 - 5 B 93.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulassung der Berufung und Gewährung von Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2001 - 12 A 11576/01
- BVerwG, 17.12.2001 - 5 B 93.01
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 06.12.2001 - 5 B 93/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BauGB § 30 Abs. 1; ; LBO § 86 Abs. 1 S. 3; ; BauNVO § 1 Abs. 6 Ziff. 1; ; BauNVO § 6 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 2 Ziff. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verein zur "freizügigen Geselligkeit" Vergnügungsstätte?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung nach § 86 Abs. 1 Satz 3 Landesbauordnung (LBO); In Einfamilienhaus betriebener Swinger-Club; Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften ; Formelle Illegalität der Nutzung; Fehlen einer erforderlichen Baugenehmigung ; ...
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 8 S 1320/99
Nutzungsuntersagung wegen Annahme eines Bordellbetriebes
Auszug aus VG Schleswig, 06.12.2001 - 5 B 93/01
Letztendlich stellt die Umwandlung des ursprünglich als Gewerbe angemeldeten Swinger-Clubs und die Fortführung der gleichartigen Betätigung als Verein einen untauglichen Versuch dar, das einer in jedem Fall gewerblich betriebenen entsprechenden Einrichtung drohende Verbot der Nutzung durch eine andere Bezeichnung zu umgehen (vgl. zu einem ähnlichen Fall: VGH Baden-Württemberg vom 08.06.1999, BRS 62 Nr. 74, in dem ein Bordellbetrieb als "Verein für zwischenmenschliche Beziehungen" geführt wurde, dessen dort tätige Prostituierte als sog. Wochenmitglieder und deren Freier als Tagesmitglieder behandelt werden sollten).
- LG Bonn, 18.02.2004 - 1 O 300/03
Swingerclub - Ablehnung der Nutzungsänderung - Schadensersatzanspruch
Denn der Antrag auf Genehmigung zur Änderung eines mit Baugenehmigung zu einem bestimmten Zweck errichteten Gebäudes ist jedenfalls dann genehmigungspflichtig, wenn die abweichende Nutzung sich nach anderen, strengeren Maßstäben beurteilt als die ursprüngliche Nutzung (vgl. nur VG Schleswig v. 6.12.2001, Az. 5 B 93/01).Daher sind auch sog. "Swingerclubs" bzw. "Freizeitparadiese für Paare" als Vergnügungsstätten anzusehen (vgl. VGH Kassel, BauR 2002, 1135; VG Schleswig v. 12.06.2001, Az. 5 B 93/01; VG Neustadt v. 25.07.2002, Az. 2 K 357/02.NW;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO, Rdn. 58a).
Maßgeblich für die konkrete Charakterisierung ist nämlich nicht die gewählte Rechtsform, sondern die tatsächlich ausgeübte Art der Nutzung (vgl. VG Schleswig Beschluss v. 6.12.2001 - 5 B 93/01).
- OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
Mietvertrag: Fortfall der Nutzungsmöglichkeit des Mietobjekts für den Betrieb …
Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Gaststätte gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte, vgl. BayVGH, BayVBl 2004, 751; VG Schleswig, Beschl. v. 6.12.2001, 5 B 93/01; VG Neustadt, Urt. v. 25.7.2002, 2 K 357/02 NW, m.w.N.) - ist dieser Nutzungszweck zu einem nicht näher mitgeteilten Zeitpunkt aufgegeben worden, so dass sich hieraus kein Bestandsschutz ableiten lässt. - VG Schleswig, 14.03.2025 - 8 B 5/25
Nutzungsuntersagung von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Antrag auf …
Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht ( OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 35 ;… Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 24 m. w. N.; VG Schleswig…, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 48 ; Beschluss vom 6. Dezember 2001 - 5 B 93/01 - juris Rn. 31).
- VG Schleswig, 01.08.2022 - 8 B 42/22 Eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit in diesem Sinne liegt aber lediglich dann vor, wenn sich die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung als bloße Formalie darstellen würde (VG Schleswig, Beschluss vom 06.12.2001, 5 B 93/01, Rn. 31, Juris).
- VG Neustadt, 25.07.2002 - 2 K 357/02
Außenbereich: Nutzungsänderung eines Gartenbaubetriebs in Swingerclub
Dies ist bei dem Betrieb eines Swinger-Clubs, der in einem bisher bestehenden Wohnhaus eingerichtet werden soll, aber der Fall (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 06. Dezember 2001 - 5 B 93/01 -). - VG Koblenz, 07.04.2004 - 1 K 174/04
Gaststätte darf nicht als "Swingerclub" genutzt werden
Im Übrigen ändert sich am Vorliegen einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung aber auch nichts durch die Behauptung, "ohne gewerblichen Hintergrund" zu handeln, da der städtebauliche Begriff der Vergnügungsstätte keinen kommerziellen Charakter der Nutzung voraussetzt (vgl. VG Schleswig, B. v. 06.12.01, 5 B 93/01, zit. nach juris) und die jetzige Nutzung der Räumlichkeiten weder vom städtebaulichen Begriff des Wohngebäudes noch von dem der Schank- und Speisewirtschaft erfasst wird. - VG Schleswig, 03.04.2025 - 8 A 171/23
Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnung im reinen Wohngebiet
Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht ( OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 35 ;… Beschluss vom 14. März 2025 - 8 B 5/25 - juris Rn. 33 ;… Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 24 m. w. N.; VG Schleswig…, Beschluss vom 28. Januar 2025 - 8 B 3/25 - juris Rn. 44 ; Beschluss vom 6. Dezember 2001 - 5 B 93/01 - juris Rn. 31). - VG Dresden, 30.03.2012 - 7 L 61/12
Wohngebäude in Görlitz darf nicht zur Prostitution genutzt werden
Selbst wenn das Vorbringen der Antragstellerin zutreffen sollte, sie übe jedenfalls kein Prostitutionsgewerbe aus, da dieses das Anbieten von Sex gegen Entgelt beinhalte, in den Räumen der Obergeschosse aber lediglich die Tätigkeit eines Vereins erfolge, der den Kontakt zwischen Menschen fördere, wäre die dann in den Räumlichkeiten vorgenommene Nutzung von der bisherigen, auf reine Wohnnutzung gerichteten Baugenehmigung nicht umfasst (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 06.12.2001 - 5 B 93/01 -, juris Rn. 27).
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