Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 31.01.2002 - 5 BS 219/01 |
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Bei Auflösungsantrag kein Rechtsschutzinteresse hinsichtlich Zustimmungserklärung der Hauptfürsorgestelle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bei Auflösungsantrag kein Rechtsschutzinteresse hinsichtlich Zustimmungserklärung der Hauptfürsorgestelle; Fehlen des allgemeinen Rechtschutzbedürfnisses, wenn ein Antragsteller mit seinem Antrag eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann; ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 07.05.2000 - 2 K 471/01
- VG Leipzig, 07.05.2001 - 2 K 471/01
- OVG Sachsen, 31.01.2002 - 5 BS 219/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1996 - 24 A 4887/94
Unzulässige Anfechtungsklage auf Aufhebung der Zustimmung zur Kündigung eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2002 - 5 BS 219/01
Dieses ist dazu bestimmt, bereits im Vorfeld einer Kündigung die spezifischen Schutzinteressen schwerbehinderter Arbeitnehmer zur Geltung zu bringen und eine mit dem Schutzzweck des Gesetzes unvereinbare Kündigung schon präventiv zu verhindern (…BVerwG, Urt. v. 10.9.1992, BVerwGE 91, 7 [9f.]; OVG NW, Urt. v. 23.9.1996, 24 A 4887/94, BehR 1997, 53 = NWVBl 1997, 184 - zitiert nach juris).Die summarische Überprüfung eines dem Nachteilsausgleich schwerbehinderter Menschen dienenden Sonderkündigungsschutzes in Gestalt der für die beabsichtigte Kündigung als Wirksamkeitsvoraussetzung erforderlichen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle/des Integrationsamtes ist dementsprechend nicht mehr veranlasst, wenn ein geschützter Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit dem Arbeitgeber die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses beantragt und hierdurch zu erkennen gibt, an seinem - durch das SchwbG/SGB IX geschützten - Arbeitsverhältnis nicht mehr festhalten zu wollen.Einer etwaigen Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers kommt in diesem Fall keine dessen Arbeitsverhältnis schützende Auswirkung mehr zu, was die Durchführung eines hierauf gerichteten Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes als nutzlos erscheinen lässt (vgl. zur Anfechtungsklage gegen die Kündigungszustimmung: OVG NW, Urt. v. 23.9.1996, aaO.).
- BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93
Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2002 - 5 BS 219/01
Die Hauptfürsorgestelle hat grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Schwerbehinderten sozial gerechtfertigt i.S.v. § 1 Abs. 1 KSchG ist (BVerwG, Urt. v. 19.10.1995, BVerwGE 99, 336 [340], m.w.N.; Hauck/Noftz, SGB IX, § 89 RdNr. 3). - BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2002 - 5 BS 219/01
An dem allgemeinen Rechtschutzbedürfnis fehlt es, wenn ein Antragsteller mit seinem Antrag eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, der Antrag also zur Zeit nutzlos erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2001 - 2 BS 251/01 - BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987, BVerwGE 78, 85 [91]).
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2002 - 5 BS 219/01
Eine Zustimmungsverweigerung der Hauptfürsorgestelle wegen arbeitsrechtlicher Mängel der Kündigung kommt nur für den - vorliegend nicht ersichtlichen - Fall in Betracht, dass die beabsichtigte Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel aufgrund in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegender und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängender Weise arbeitsrechtlich unwirksam ist (BVerwG, Urt. v. 2.7.1992, BVerwGE 90, 287 [295]). - BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 39.88
Fiktion der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2002 - 5 BS 219/01
Dieses ist dazu bestimmt, bereits im Vorfeld einer Kündigung die spezifischen Schutzinteressen schwerbehinderter Arbeitnehmer zur Geltung zu bringen und eine mit dem Schutzzweck des Gesetzes unvereinbare Kündigung schon präventiv zu verhindern (BVerwG, Urt. v. 10.9.1992, BVerwGE 91, 7 [9f.];… OVG NW, Urt. v. 23.9.1996, 24 A 4887/94, BehR 1997, 53 = NWVBl 1997, 184 - zitiert nach juris).Die summarische Überprüfung eines dem Nachteilsausgleich schwerbehinderter Menschen dienenden Sonderkündigungsschutzes in Gestalt der für die beabsichtigte Kündigung als Wirksamkeitsvoraussetzung erforderlichen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle/des Integrationsamtes ist dementsprechend nicht mehr veranlasst, wenn ein geschützter Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit dem Arbeitgeber die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses beantragt und hierdurch zu erkennen gibt, an seinem - durch das SchwbG/SGB IX geschützten - Arbeitsverhältnis nicht mehr festhalten zu wollen. - OVG Sachsen, 17.12.2001 - 2 BS 251/01
Anforderungen an das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis; Auslegung eines Schreibens …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2002 - 5 BS 219/01
An dem allgemeinen Rechtschutzbedürfnis fehlt es, wenn ein Antragsteller mit seinem Antrag eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, der Antrag also zur Zeit nutzlos erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2001 - 2 BS 251/01 - BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987, BVerwGE 78, 85 [91]).
- VG Bayreuth, 22.05.2025 - B 8 K 24.1287
Erledigung der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines …
Rn. 24 Dieses Verständnis, im Falle einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einen Vergleich das Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen, ist herrschende Rechtsprechung (…BayVGH, B.v. 26.7.2005 - 9 ZB 05.1049 - juris Rn. 22 f.; VG Aachen, U.v. 23.12.2008 - 2 K 1665/08, BeckRS 2009, 32695; VG Aachen, U.v. 16.10.2012 - 2 K 2015/11, BeckRS 2013, 47462;… VG Augsburg, B.v. 5.2.2003 - Au 9 K 02.1029, BeckRS 2003, 25739 Rn. 18-20;… vgl. zum Aufhebungsvertrag ausführlich OVG NW, U.v. 23.9.1996 - 24 A 4887/94 - juris Rn. 5-12; vgl. zum übereinstimmenden Auflösungsantrag nach dem KSchG SächsOVG, B.v. 31.1.2002 - 5 BS 219/01 - juris Rn. 3) und wird auch in der Literatur - sofern überhaupt hierauf eingegangen wird - so angenommen (…Düwell in: LPK-SGB IX, 6. Aufl. 2022, § 171 Rn. 30;… Kreitner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Aufl. Stand: 01.04.2025, § 168 SGB IX Rn. 31).
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