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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 16.04.2020 - 5 Bs 58/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7563
OVG Hamburg, 16.04.2020 - 5 Bs 58/20 (https://dejure.org/2020,7563)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2020 - 5 Bs 58/20 (https://dejure.org/2020,7563)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2020 - 5 Bs 58/20 (https://dejure.org/2020,7563)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Demos in Hamburg - und die Corona-Eindämmungsverordnung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Versammlungsverbot erfolglos

Sonstiges

  • verfassungsblog.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zwei Schritte vor, einer zurück

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.04.2020 - 5 Bs 58/20
    Öffentlich im vorgenannten Sinne ist eine Versammlung, wenn die Teilnahme nicht auf einen abgeschlossenen, individuell bestimmten Personenkreis beschränkt ist, sondern jedermann offensteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.3.1999, 1 C 12.97, NVwZ 1999, 991, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 66/20

    Demonstration "Zuwanderung bewirkt Sozialabbau: Gegen die rote und die goldene …

    Der Senat geht im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes davon aus, dass die Regelung des § 3 Abs. 2 Satz 1 HmbSARS-COV-2-EindämmungsVO mit höherrangigem Recht vereinbar ist und schließt sich den ausführlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts an (vgl. so schon im Ergebnis OVG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 5 Bs 58/20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2020 - 3 M 60/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Durchführung einer Versammlung nach Maßgabe der …

    Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdebegründung darauf verweist, sowohl das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 16. April 2020, Az. 5 BS 58/20) als auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 15. April 2020, Az. 1 S 1078/20) hätten Beschwerden gegen Versammlungsverbote zurückgewiesen, vermag sie aus diesen Entscheidungen für ihre gegenteilige Auffassung nichts herzuleiten.
  • VG Hamburg, 17.04.2020 - 15 E 1640/20

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Corona-Verordnung zur Durchführung …

    Nach der hier lediglich möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage geht die Kammer nicht davon aus, dass sich in einem Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der hier der Versammlung entgegenstehenden Vorschriften § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO erweisen wird (so tendenziell auch OVG Hamburg, Beschluss vom 16.4.2020, 5 Bs 58/20; a.A. aber VG Hamburg, Beschluss vom 16.4.2020, 17 E 1648/20).
  • VG Ansbach, 26.04.2021 - AN 4 S 21.00728

    Interessenabwägung im Fall einer Allgemeinverfügung nach dem …

    Soweit die Gerichte sich im Rahmen von Eilverfahren mit Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie befasst haben, welche generelle Versammlungsverbote mit Zulassungs-/Ausnahme-/Erlaubnisvorbehalt regelten (…vgl. Übersicht bei Kersten/Rixen, Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise, 1. Aufl. 2020, IV. 3. Fn. 138), wurde die Frage, ob die damit verbundene Umkehr des in Art. 8 Abs. 1 GG vorgesehenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses bezüglich der Erlaubnisfreiheit von Versammlungen verfassungsgemäß ist, zumeist offengelassen (…so BVerfG, B.v. 17.4.2020 - BvQ 37/20 - juris Rn. 23;… BbgVerfG, B.v. 3.6.2020 - 9/20 EA - juris Rn. 41;… BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - juris Rn. 23;… B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 11;… B.v. 29.05.2020 - 10 CE 20.1291 - juris Rn. 11; OVG Hamburg, B.v. 16.4.2020 - 5 Bs 58/20 - BeckRS 2020, 5951 Rn. 7;… tendenziell eher bejahend: VGH BW, B.v. 15.4.2020 - VGH 1 S 1078/20 - BeckRS 2020, 5956 Rn. 14) oder gar nicht thematisiert (…so BayVGH, B.v. 9.4.2020 - 20 CE 20.755 - juris Rn. 4, 6 ff.).

    Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht Hamburg die Verfassungswidrigkeit eines repressiven Versammlungsverbots mit Befreiungsvorbehalt angenommen (B.v. 16.4.2020 - 17 E 1648/20 - BeckRS 2020, 9930), wurde jedoch in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht Hamburg aufgehoben, das die entscheidende Frage wegen Zeitmangels ebenfalls offenließ (B.v. 16.4.2020 - 5 Bs 58/20 - BeckRS 2020, 5951 Rn. 7).

  • VG Ansbach, 30.04.2021 - AN 4 S 21.00806

    Ausnahmegenehmigung für Versammlung bei zu erwartender Einhaltung der …

    Soweit die Gerichte sich im Rahmen von Eilverfahren mit Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie befasst haben, welche generelle Versammlungsverbote mit Zulassungs-/Ausnahme-/Erlaubnisvorbehalt regelten (…vgl. Übersicht bei Kersten/Rixen, Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise, 1. Aufl. 2020, IV. 3. Fn. 138), wurde die Frage, ob die damit verbundene Umkehr des in Art. 8 Abs. 1 GG vorgesehenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses bezüglich der Erlaubnisfreiheit von Versammlungen verfassungsgemäß ist, zumeist offengelassen (…so BVerfG, B.v. 17.4.2020 - BvQ 37/20 - juris Rn. 23;… BbgVerfG, B.v. 3.6.2020 - 9/20 EA - juris Rn. 41;… BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - juris Rn. 23;… B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 11;… B.v. 29.05.2020 - 10 CE 20.1291 - juris Rn. 11; OVG Hamburg, B.v. 16.4.2020 - 5 Bs 58/20 - BeckRS 2020, 5951 Rn. 7;… tendenziell eher bejahend: VGH BW, B.v. 15.4.2020 - VGH 1 S 1078/20 - BeckRS 2020, 5956 Rn. 14) oder gar nicht thematisiert (…so BayVGH, B.v. 9.4.2020 - 20 CE 20.755 - juris Rn. 4, 6 ff.).

    Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht Hamburg die Verfassungswidrigkeit eines repressiven Versammlungsverbots mit Befreiungsvorbehalt angenommen (B.v. 16.4.2020 - 17 E 1648/20 - BeckRS 2020, 9930), wurde jedoch in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht Hamburg aufgehoben, das die entscheidende Frage wegen Zeitmangels ebenfalls offenließ (B.v. 16.4.2020 - 5 Bs 58/20 - BeckRS 2020, 5951 Rn. 7).

  • VG Hamburg, 26.05.2020 - 13 E 2094/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die aus der Corona-Verordnung folgende …

    Dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sowie dem öffentlichen Interesse am Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung aufgrund steigender Infektionszahlen ist überragende Bedeutung beizumessen (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 5 Bs 58/20, veröffentlicht unter: https://justiz.hamburg.de/contentblob/ 13862342/598fad325916d67d2420221a59d08515/data/5bs58-20.pdf).
  • VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 4 S 21.00269

    Versammlungsrechtliche Regelungen in einer Allgemeinverfügung

    Ob die damit verbundene Umkehr des in Art. 8 Abs. 1 GG vorgesehenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses bezüglich der Erlaubnisfreiheit von Versammlungen verfassungsgemäß ist, wurde zumeist offengelassen (…so BVerfG, B.v. 17.4.2020 - BvQ 37/20 - juris Rn. 23;… BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - juris Rn. 23; OVG Hamburg, B.v. 16.4.2020 - 5 Bs 58/20 - BeckRS 2020, 5951 Rn. 7;… partiell eher bejahend: VGH BW, B.v. 15.4.2020 - VGH 1 S 1078/20 - BeckRS 2020, 5956 Rn. 14) oder gar nicht thematisiert (…so BayVGH, B.v. 9.4.2020 - 20 CE 20.755 - juris Rn. 4, 6ff.).
  • VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Nachhilfeschule gegen die aus der Corona-Verordnung …

    Dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sowie dem öffentlichen Interesse am Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung aufgrund steigender Infektionszahlen ist besondere Bedeutung beizumessen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 5 Bs 58/20, juris).
  • VG Hamburg, 20.04.2020 - 9 E 1699/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Betreibers eines Friseursalons gegen die auf der …

    Dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sowie dem öffentlichen Interesse am Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung aufgrund steigender Infektionszahlen ist überragende Bedeutung beizumessen (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 5 Bs 58/20, "https:// justiz.hamburg.de/contentblob/13862342/98fad325916d67d2420221a 59d08515/data/5bs58-20.pdf").
  • VG Hamburg, 22.04.2020 - 13 E 1707/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Betreibers von Restaurants in Warenhäusern gegen die …

    Dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sowie dem öffentlichen Interesse am Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung aufgrund steigender Infektionszahlen ist überragende Bedeutung beizumessen (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 5 Bs 58/20, https:// justiz.hamburg.de/contentblob/13862342/98fad325916d67d2420221a 59d08515/data/5bs58-20.pdf).
  • VG Hamburg, 08.05.2020 - 9 E 1912/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Regelungen der Corona-Verordnung für …

  • VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Möbelhauses gegen die aus der Corona-Verordnung …

  • VG Hamburg, 27.04.2020 - 2 E 1737/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Spielhallenbetreibers gegen die auf der …

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