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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.10.2023

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21   

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https://dejure.org/2023,31736
BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21 (https://dejure.org/2023,31736)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2023 - 5 C 11.21 (https://dejure.org/2023,31736)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2023 - 5 C 11.21 (https://dejure.org/2023,31736)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 9.21

    Bundesstadt Bonn muss erneut über die Sachkostenerstattung in der …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
    Das hat der Senat für den Sachkostenerstattungsanspruch bereits entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2022 - 5 C 9.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 32 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dem zu entnehmen, dass Bundesrecht nicht vorschreibt, in welcher Rechtsform die Festlegung der laufenden Geldleistung zu erfolgen hat und daher nach Maßgabe des Landesrechts insoweit auch ein vom einzelnen Bewilligungsfall losgelöstes Handeln in abstrakt-generellen Rechtsformen bis hin zum Erlass von Rechtsnormen (etwa in Form von Satzungen) in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2022 - 5 C 9.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 10 und 21, - 5 C 1.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 31 und - 5 C 3.21 - juris Rn. 30).

    Insoweit verweist der Senat hinsichtlich des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand auf seine Entscheidungen vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - (…Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 34 ff.) und - 5 C 9.21 - (…Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 13 ff. und 24 ff.) und nimmt für den Anerkennungsbetrag auf das Urteil des Senats vom 25. Januar 2018 - 5 C 18.16 - (…Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 3 Rn. 23 ff.) Bezug.

    Diese kann in einem gerichtlichen Verfahren nötigenfalls auch durch eine auf den Zeitpunkt der Festlegungsentscheidung bezogene Nachkalkulation (und zwar grundsätzlich bis zur letzten Entscheidung in der Tatsacheninstanz) nachgewiesen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2022 - 5 C 9.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 37 ff.).

    Das Gesetz ermächtigt sie jedoch zu eigenständigen Typisierungen und Pauschalierungen (BVerwG, Urteile vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 22 ff., - 5 C 3.21 - juris Rn. 21 ff. und - 5 C 9.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 14 ff.).

    In diesem Fall - und so liegt es hier - hat das Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung aufzuheben und gegebenenfalls selbst ein Leistungsurteil zu erlassen, in dem es seine eigene bei der zu treffenden Entscheidung zu beachtende Rechtsauffassung zum Ausdruck bringt (vgl. für die Verpflichtungsklage BVerwG, Urteil vom 24. November 2022 - 5 C 9.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 43 m. w. N.).

  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 1.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dem zu entnehmen, dass Bundesrecht nicht vorschreibt, in welcher Rechtsform die Festlegung der laufenden Geldleistung zu erfolgen hat und daher nach Maßgabe des Landesrechts insoweit auch ein vom einzelnen Bewilligungsfall losgelöstes Handeln in abstrakt-generellen Rechtsformen bis hin zum Erlass von Rechtsnormen (etwa in Form von Satzungen) in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2022 - 5 C 9.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 10 und 21, - 5 C 1.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 31 und - 5 C 3.21 - juris Rn. 30).

    Insoweit verweist der Senat hinsichtlich des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand auf seine Entscheidungen vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - (…Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 34 ff.) und - 5 C 9.21 - (…Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 13 ff. und 24 ff.) und nimmt für den Anerkennungsbetrag auf das Urteil des Senats vom 25. Januar 2018 - 5 C 18.16 - (…Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 3 Rn. 23 ff.) Bezug.

    Das sächsische Landesrecht hat von dieser Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und sieht in § 14 Abs. 6 Halbs. 2 SächsKitaG 2012 bzw. § 14 Abs. 6 Satz 3 SächsKitaG 2015 vor, dass die laufende Geldleistung von der Gemeinde in Abstimmung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 12 und - 5 C 3.21 - juris Rn. 11).

    Überdies sind die Gerichte nicht befugt, eine Festlegung zu ersetzen, für die den nach § 23 Abs. 2a Satz 1 SGB VIII zuständigen Stellen nach dem Gesetz die Letztentscheidungskompetenz übertragen ist, wie es bei der Festlegung des Anerkennungsbetrages der Fall ist (…BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2018 - 5 C 18.16 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 3 Rn. 10 ff., 21 und vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 15).

    Das Gesetz ermächtigt sie jedoch zu eigenständigen Typisierungen und Pauschalierungen (BVerwG, Urteile vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 22 ff., - 5 C 3.21 - juris Rn. 21 ff. und - 5 C 9.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 14 ff.).

  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 3.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dem zu entnehmen, dass Bundesrecht nicht vorschreibt, in welcher Rechtsform die Festlegung der laufenden Geldleistung zu erfolgen hat und daher nach Maßgabe des Landesrechts insoweit auch ein vom einzelnen Bewilligungsfall losgelöstes Handeln in abstrakt-generellen Rechtsformen bis hin zum Erlass von Rechtsnormen (etwa in Form von Satzungen) in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2022 - 5 C 9.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 10 und 21, - 5 C 1.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 31 und - 5 C 3.21 - juris Rn. 30).

    Das sächsische Landesrecht hat von dieser Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und sieht in § 14 Abs. 6 Halbs. 2 SächsKitaG 2012 bzw. § 14 Abs. 6 Satz 3 SächsKitaG 2015 vor, dass die laufende Geldleistung von der Gemeinde in Abstimmung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 12 und - 5 C 3.21 - juris Rn. 11).

    Das Gesetz ermächtigt sie jedoch zu eigenständigen Typisierungen und Pauschalierungen (BVerwG, Urteile vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 22 ff., - 5 C 3.21 - juris Rn. 21 ff. und - 5 C 9.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 14 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 591/14

    Anforderungen an die Förderung in Kindertagespflege bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
    Ohne dass bei der Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung zwischen den einzelnen Bestandteilen der laufenden Geldleistung differenziert und die zu gewährende Geldleistung für die jeweiligen Bestandteile ihrer Höhe nach bestimmt werden, lässt sich nicht feststellen, ob die laufende Geldleistung, soweit sie für den Sachaufwand oder die Anerkennung der Förderungsleistung gewährt wird, mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang steht (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 20. November 2012 - 4 KN 319/09 - OVGE MüLü 55, 442 < 445 f.> …und vom 22. Mai 2019 - 10 LC 17/18 - juris Rn. 68; OVG Münster, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 591/14 - juris Rn. 120 f. jeweils m. w. N.;… s. a. Grube, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand 3. Ergänzungslieferung 2023, § 23 Rn. 29;… Kaiser, in: LPK-SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 23 Rn. 15).

    Auf die Notwendigkeit, zwischen den einzelnen Bestandteilen der laufenden Geldleistung zu differenzieren und die jeweiligen Bestandteile der zu gewährenden Geldleistung ihrer Höhe nach zu bestimmen, wurde vor dem streitgegenständlichen Zeitraum nur von einigen Obergerichten hingewiesen (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 20. November 2012 - 4 KN 319/09 - OVGE MüLü 55, 442; OVG Münster, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 591/14 - juris Rn. 120 f.) und ist vom Bundesverwaltungsgericht erstmals in der vorliegenden Entscheidung entschieden worden.

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2012 - 4 KN 319/09

    Differenzierung zwischen den einzelnen Bestandteilen der laufenden Geldleistung …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
    Ohne dass bei der Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung zwischen den einzelnen Bestandteilen der laufenden Geldleistung differenziert und die zu gewährende Geldleistung für die jeweiligen Bestandteile ihrer Höhe nach bestimmt werden, lässt sich nicht feststellen, ob die laufende Geldleistung, soweit sie für den Sachaufwand oder die Anerkennung der Förderungsleistung gewährt wird, mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang steht (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 20. November 2012 - 4 KN 319/09 - OVGE MüLü 55, 442 < 445 f.> …und vom 22. Mai 2019 - 10 LC 17/18 - juris Rn. 68; OVG Münster…, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 591/14 - juris Rn. 120 f. jeweils m. w. N.;… s. a. Grube, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand 3. Ergänzungslieferung 2023, § 23 Rn. 29;… Kaiser, in: LPK-SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 23 Rn. 15).

    Auf die Notwendigkeit, zwischen den einzelnen Bestandteilen der laufenden Geldleistung zu differenzieren und die jeweiligen Bestandteile der zu gewährenden Geldleistung ihrer Höhe nach zu bestimmen, wurde vor dem streitgegenständlichen Zeitraum nur von einigen Obergerichten hingewiesen (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 20. November 2012 - 4 KN 319/09 - OVGE MüLü 55, 442; OVG Münster…, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 591/14 - juris Rn. 120 f.) und ist vom Bundesverwaltungsgericht erstmals in der vorliegenden Entscheidung entschieden worden.

  • BVerwG, 25.01.2018 - 5 C 18.16

    Höhe der Vergütung für Tagesmütter und -väter

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
    Insoweit verweist der Senat hinsichtlich des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand auf seine Entscheidungen vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - (…Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 34 ff.) und - 5 C 9.21 - (…Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 6 Rn. 13 ff. und 24 ff.) und nimmt für den Anerkennungsbetrag auf das Urteil des Senats vom 25. Januar 2018 - 5 C 18.16 - (…Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 3 Rn. 23 ff.) Bezug.

    Überdies sind die Gerichte nicht befugt, eine Festlegung zu ersetzen, für die den nach § 23 Abs. 2a Satz 1 SGB VIII zuständigen Stellen nach dem Gesetz die Letztentscheidungskompetenz übertragen ist, wie es bei der Festlegung des Anerkennungsbetrages der Fall ist (BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2018 - 5 C 18.16 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 3 Rn. 10 ff., 21 …und vom 24. November 2022 - 5 C 1.21 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 5 Rn. 15).

  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
    Das Umstandsmoment ist insbesondere erfüllt, wenn der Schuldner infolge eines bestimmten Verhaltens des Gläubigers darauf vertrauen durfte, dass dieser seinen Anspruch nach längerer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), und wenn er sich infolge seines Vertrauens so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauenstatbestand) (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 8 C 4.11 - NVwZ 2013, 209 Rn. 86 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
    Denn für die allgemeine Leistungsklage gilt § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO entsprechend (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 2 B 21.20 - Buchholz 232.0 § 21 BBG 2009 Nr. 11 Rn. 10).
  • BVerwG, 03.06.2014 - 4 CN 6.12

    Bebauungsplan; Baugebiet; Umplanung; allgemeines Wohngebiet; Mischgebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
    Daher kann der Senat § 14 Abs. 6 SächsKitaG 2012 bzw. 2015 insoweit selbst auslegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2002 - 4 CN 4.01 - BVerwGE 116, 296 < 300> und vom 3. Juni 2014 - 4 CN 6.12 - BVerwGE 149, 373 Rn. 25).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01

    Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
    Daher kann der Senat § 14 Abs. 6 SächsKitaG 2012 bzw. 2015 insoweit selbst auslegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2002 - 4 CN 4.01 - BVerwGE 116, 296 < 300> …und vom 3. Juni 2014 - 4 CN 6.12 - BVerwGE 149, 373 Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 17.03.2021 - 3 A 1146/18

    Kindertagespflege; Anerkennungsbetrag; Sachkosten; Beurteilungsspielraum; …

  • BVerwG, 28.03.2019 - 5 CN 1.18

    Angelegenheit der Jugendhilfe; Angemessenheit; Antragsbefugnis; …

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2019 - 10 LC 17/18

    Anerkennungsbetrag; Beurteilungsspielraum; Dynamisierung; Einzelfallentscheidung; …

  • BVerwG, 19.05.2023 - 5 C 2.22

    Einstellung des Revisionsverfahrens betreffend einen öffentlich-rechtlichen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2024 - 11 A 22.21

    Anspruch eines anerkannten Naturschutzverbandes auf Änderung des von der …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt für die allgemeine Leistungsklage § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO entsprechend (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2023 - 5 C 11.21 - juris, Rn. 38).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2024 - 11 A 31.22

    Klimaschutzprogramm, LULUCF-Sektor, Treibhausgasemissionen, …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt für die allgemeine Leistungsklage § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO entsprechend (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2023 - 5 C 11.21 - juris, Rn. 38).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 11 A 1.23

    Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen das Unterlassen eines …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt für die allgemeine Leistungsklage § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO entsprechend (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2023 - 5 C 11.21 - juris, Rn. 38).
  • OVG Sachsen, 19.03.2026 - 3 A 313/25

    Zahlungsbegehren; laufende Geldleistung; Differenzierung; Verjährung; Hemmung; …

    Daher ist vorliegend eine Kenntnis auch nicht erst nach der oben zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2023 eingetreten, die sich erstmals höchstrichterlich mit dem Anspruch aus § 14 Abs. 6 SächsKitaG auseinandergesetzt hat (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2023 - 5 C 11.21 -, BeckRS 2023, 31236).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dort (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2023 - 5 C 11.21 -, BeckRS 2023, 31236, Rn. 35 ff.) das Umstandsmoment für eine Verwirkung abgelehnt, weil der dortige Beklagte aus dem Nichtstun der klagenden Kindertagespflegeperson wegen der damals noch ungeklärten Rechtslage kein Vertrauen schöpfen konnte, dass er den Anspruch nachträglich nicht mehr geltend machen würde.

    Das Umstandsmoment ist insbesondere erfüllt, wenn der Schuldner infolge eines bestimmten Verhaltens des Gläubigers darauf vertrauen durfte, dass dieser seinen Anspruch nach längerer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), und wenn er sich infolge seines Vertrauens so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauenstatbestand) (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2023 - 5 C 11.21 -, BeckRS 2023, 31236, Rn. 36).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat, wie oben ausgeführt, das Umstandsmoment in seiner Leitentscheidung verneint, weil der Beklagte dort mangels einer geklärten Rechtslage noch nicht auf das Untätigbleiben der Kindertagespflegeperson vertrauen durfte (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2023 - 5 C 11.21 -, BeckRS 2023, 31236, Rn. 35 ff.).

    Nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bleibt die inhaltliche Kontrolle, ob eine Vereinbarung den gesetzlichen Anforderungen des § 23 SGB VIII entspricht, nicht hinter derjenigen zurück, die durchzuführen wäre, wenn der Landesgesetzgeber die Handlungsform des Verwaltungsaktes, also die Gewährung durch Bescheid für die Gewährung der laufenden Geldleistung vorgesehen hätte (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2023 - 5 C 11.21 -, BeckRS 2023, 31236, Rn. 26).

    Rn. 16 Das Gericht hat dabei zutreffend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2023 (- 5 C 11.21 -, juris Rn. 29) hingewiesen, wonach die Gerichte weder eine Kalkulation noch die Höhe der laufenden Geldleistung vorgeben können.

    Denn die unter Nr. 5.6.1.1 ("Sachaufwand/Förderleistungen") der in Bezug genommenen Richtlinie festgelegte Pauschale eines monatlichen Anerkennungsbetrags krankt schon daran, dass die gebotene Differenzierung und Aufschlüsselung der laufenden Geldleistung nach Sachkosten und Anerkennung der Förderleistung fehlt (…SächsOVG, Urt. v. 4. Dezember 2023 - 3 A 192/22 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2023 - 5 C 11.21 -, juris Rn. 27).

    Das Umstandsmoment ist hiernach insbesondere erfüllt, wenn der Schuldner infolge eines bestimmten Verhaltens des Gläubigers darauf vertrauen durfte, dass dieser seinen Anspruch nach längerer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), und wenn er sich infolge seines Vertrauens so eingerichtet hat, dass ihm durch eine verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2023 a. a. O. Rn. 36 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Urt. v. 4. Dezember 2023 - 3 A 192/22 -, juris Rn. 28).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 6 A 11.22

    Laufende Geldleistung in der Kindertagespflege - Sachaufwanderstattung und …

    Auch dies schließt eine Ersetzungsbefugnis der Gerichte aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2023 - 5 C 11/21 - juris.

    - 5 C 11/21 - juris Rn. 28).

    Andernfalls kann das Gericht die Richtigkeit der für die Bestandteile festgelegten Beträge am Maßstab des § 23 SGB VIII nicht überprüfen und feststellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2023, a.a.O.).

    Soweit sie in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht hat, die Länder seien lediglich ermächtigt, formelle Regelungen zu treffen, ist dies nicht nachvollziehbar und lässt sich jedenfalls nicht den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Regelung des Sächsischen Kitagesetzes, laufende Geldleistung im einzelnen Bewilligungsfall durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu gewähren, entnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2023 - 5 C 11/21 - juris Rn. 24).

  • OVG Sachsen, 16.05.2024 - 3 A 558/22

    Laufende Geldleistung; Streitgegenstand; Ermittlung; Kosten; Sachaufwand

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich dabei um "einzelne, selbständig nebeneinanderstehende Bestandteile der laufenden Geldleistung" (Urt. v. 30. Juni 2023 - 5 C 11.21 -, juris Rn. 27).

    Dies gilt insbesondere auch dann, soweit die Klägerin die in den ihr von der Beklagten angebotenen Rahmenverträgen jeweils festgesetzte laufende Geldleistung akzeptiert und angenommen hatte, ohne dass in die Vereinbarungen auf ihr Verlangen hin nachträglich ein Vorbehalt der Nachprüfung aufgenommen wurde (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2023 - 5 C 10.21 - und - 5 C 11.21 -, juris Rn. 9 ff.;… dem folgend SächsOVG, Urt. v. 4. Dezember 2023 - 3 A 191/22 - und - 192/22 -, z. Veröffentlichung vorgesehen).

  • OVG Sachsen, 16.05.2024 - 3 A 427/21

    Kindertagespflege; Vergütung; Sachkosten; Anerkennungsbetrag; Kalkulation; …

    Dies gilt insbesondere auch, soweit die Klägerin die in den ihr von der Beklagten angebotenen Rahmenverträgen jeweils festgesetzte laufende Geldleistung akzeptiert und angenommen hatte, ohne dass in die Vereinbarungen auf ihr Verlangen hin nachträglich ein Vorbehalt der Nachprüfung aufgenommen wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2023 - 5 C 10.21 - und - 5 C 11.21 -, juris Rn. 9 ff.;… dem folgend SächsOVG, Urt. v. 4. Dezember 2023 - 3 A 191/22 - und - 192/22 -, juris).
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BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2023 - 5 C 11.21 (https://dejure.org/2023,31102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 09.10.2024 - 3 E 55/24

    Kindertagespflege; Gegenstandswert; Bescheidungsklage; Leistungsklage

    Dieses Verständnis entspricht auch der Sichtweise des Bundesverwaltungsgerichts auf der Grundlage seiner hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 5. Oktober 2023 - 5 C 11.21 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 13.03.2025 - 3 E 58/24

    Gegenstandswertbeschwerde; Beschwerde des Prozessbevollmächtigten im eigenen …

    Dieses Verständnis entspricht auch der Sichtweise des Bundesverwaltungsgerichts auf der Grundlage seiner hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 5. Oktober 2023 - 5 C 11.21 -, juris Rn. 2).
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