Rechtsprechung
| BVerwG, 18.06.1970 - V C 128.69 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91
Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung
Der Senat hat bereits entschieden, daß das rechtliche Gehör nicht gewährt wird, wenn ein Vertagungsantrag abgelehnt wird, der darauf gestützt ist, daß der Anwalt kurz vor dem Termin das Mandat niedergelegt hat (Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG 5 C 128.69 - ).Offenbleiben kann, ob das Erfordernis der Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Ermöglichung anwaltlicher Vertretung in Fällen eingeschränkt ist, in denen die Streitsache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so einfach gelagert ist, daß eine anwaltliche Vertretung nicht nur nicht geboten, sondern überhaupt überflüssig erscheint (offengelassen auch in BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1970, a.a.O., S. 15, …sowie Urteil vom 27. März 1985, a.a.O., S. 3).
- BVerwG, 05.05.2015 - 4 BN 2.15
Baurechtliche Genehmigung einer landwirtschaftlichen Tierhaltung auf einem …
Es ist indes nicht ersichtlich, dass es den Antragstellern nicht möglich war, vor der mündlichen Verhandlung in zumutbarer Weise für eine Bevollmächtigung zu sorgen (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 1970 - 5 C 128.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48 S. 14 f. und vom 27. März 1985 - 4 C 79.84 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 2; Beschluss vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252). - BVerwG, 16.05.2013 - 8 B 70.12
Anforderungen hinsichtlich der Echtheit einer Urkunde bei einer Restitutionsklage
Lässt das Gericht bei seiner Entscheidung jedoch gewichtige Tatsachen oder Tatsachenkomplexe, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, unerwähnt, hat es gegen das Selektionsverbot verstoßen (Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 und vom 18. Juni 1970 - BVerwG 5 C 128.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48).
- BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84
Terminsänderung - Anwaltswechsel - Vertagung - Wiedereröffnung - Mündliche …
Die Möglichkeit einer Selbstvertretung mag dann angezeigt sein, wenn der Streitfall lediglich einfach zu beantwortende Sach- oder Rechtsfragen aufwerfen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 5 C 128.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48). - BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 130.06
Gewährung von Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) …
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Beteiligter, der sein Recht aus § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO auf Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wahrnehmen will, dies gegenüber dem zur Entscheidung berufenen Gericht eindeutig äußert und zum Ausdruck bringt, dass ihm eine sachgerechte Prozessführung ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1992 - BVerwG 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 = NJW 1993, 80;… Beschluss vom 1. November 1991 - BVerwG 6 B 14.91 - a.a.O.; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 41.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 149; Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG 5 C 128.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48). - BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70
Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 - Ablehnung eines Vertagungsantrages …
Nur danach kann also beurteilt werden, ob der nach Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Versagung einer derartigen Anordnung, als verletzt anzusehen ist (Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.58 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3]; Urteil vom 10. Oktober 1969 - BVerwG IV C 57.67 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG V C 128.69 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48]). - BVerwG, 26.07.1974 - V C 21.73
Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im einem …
Verletzt sein kann der Anspruch auf rechtliches Gehör durch Verweigerung der Beiordnung eines Rechtsanwalts allerdings dann, wenn das Gericht die Vertretung des Beteiligten durch einen Rechtsanwalt deshalb im Sinne des § 114 Abs. 1 ZPO als mutwillig ansieht, weil für das gerichtliche Verfahren der Untersuchungsgrundsatz gilt (vgl. BVerfGE 7, 53 [BVerfG 18.06.1957 - 1 BvR 41/57]); auch für ein Verfahren ohne Anwaltszwang wird die Beiordnung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht allein mit der Begründung, daß das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen habe, abgelehnt werden dürfen (Urteil des Senats vom 18. Juni 1970 - BVerwG V C 128.69 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48]).
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