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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.09.1981

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,343
BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81 (https://dejure.org/1983,343)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1983 - 5 C 13.81 (https://dejure.org/1983,343)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - 5 C 13.81 (https://dejure.org/1983,343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnen bei den Eltern - Erreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 214
  • DÖV 1984, 220
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 65.77
    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81
    Das Gesetz knüpft damit als Ausgangspunkt für die hier maßgebende Regelung an den typischen Sachverhalt an, daß die Eltern ihren Kindern regelmäßig in den Räumen Unterkunft gewähren, die ihnen selbst als Wohnung zur Verfügung stehen (vgl. Urteil vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - [Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 9]).

    Die im Urteil des Senats vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - offengelassene, vom Berufungsgericht bejahte Frage, ob die Rechtslage dann anders zu beurteilen ist, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern oder, wenn die Eltern geschieden sind, zwischen dem Auszubildenden und den Elternteilen nicht mehr besteht, bedarf auch im vorliegenden Falle nach den - wie noch dargelegt werden wird - durch die Bezugnahme auf die Akten der Beklagten und des Verwaltungsgerichts getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts keiner abschließenden Entscheidung.

  • BVerwG, 23.06.1977 - V C 85.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81
    Besitzt nach den nach Maßgabe des § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts jeder der geschiedenen Elternteile des Klägers eine Wohnung in dem soeben umschriebenen Sinne, dann werden erhöhte Förderungsleistungen nach § 12 Abs. 2 BAföG nur erbracht oder es besteht nach § 68 Abs. 2 Nr. 3 a BAföG ein Anspruch auf Ausbildungsförderung dem Grunde nach nur, wenn der Auszubildende ausschließlich aus Gründen, die in einem wesensmäßigen Zusammenhang mit der Ausbildung selbst stehen, außerhalb der Wohnung eines Elternteiles untergebracht ist (Urteile vom 6. Februar 1974 - BVerwG 5 C 22.73 - [Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 1]; vom 23. Juni 1977 - BVerwG 5 C 85.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5]; vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 49.77 BVerwGE 57, 198 [202]).

    Andere, insbesondere soziale Gründe, wie z.B. Erwerbstätigkeit des alleinstehenden Elternteils oder beengte Wohnverhältnisse (so Urteil vom 23. Juni 1977 - a.a.O. - unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG), die auf das Ausbildungsverhältnis nur mittelbar einwirken, sind nicht berücksichtigungsfähig.

  • BVerwG, 06.02.1974 - V C 22.73

    Voraussetzungen des Ausgleichs von Mehraufwendungen für eine Unterkunft außerhalb …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81
    Besitzt nach den nach Maßgabe des § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts jeder der geschiedenen Elternteile des Klägers eine Wohnung in dem soeben umschriebenen Sinne, dann werden erhöhte Förderungsleistungen nach § 12 Abs. 2 BAföG nur erbracht oder es besteht nach § 68 Abs. 2 Nr. 3 a BAföG ein Anspruch auf Ausbildungsförderung dem Grunde nach nur, wenn der Auszubildende ausschließlich aus Gründen, die in einem wesensmäßigen Zusammenhang mit der Ausbildung selbst stehen, außerhalb der Wohnung eines Elternteiles untergebracht ist (Urteile vom 6. Februar 1974 - BVerwG 5 C 22.73 - [Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 1];… vom 23. Juni 1977 - BVerwG 5 C 85.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5]; vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 49.77 BVerwGE 57, 198 [202]).

    Erreicht der Aufwand für eine solche größere Wohnung eine Höhe, daß die Miete unter den Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes nicht mehr tragbar ist, dann setzt die dort vorgesehene Hilfe ein (vgl. Urteile vom 6. Februar 1974 - a.a.O. - und vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 -).

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81
    Erreicht der Aufwand für eine solche größere Wohnung eine Höhe, daß die Miete unter den Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes nicht mehr tragbar ist, dann setzt die dort vorgesehene Hilfe ein (…vgl. Urteile vom 6. Februar 1974 - a.a.O. - und vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 -).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77

    Auszubildender - Wohnung bei Eltern - Auswärtige Unterbringung - Erreichbare …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81
    Besitzt nach den nach Maßgabe des § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts jeder der geschiedenen Elternteile des Klägers eine Wohnung in dem soeben umschriebenen Sinne, dann werden erhöhte Förderungsleistungen nach § 12 Abs. 2 BAföG nur erbracht oder es besteht nach § 68 Abs. 2 Nr. 3 a BAföG ein Anspruch auf Ausbildungsförderung dem Grunde nach nur, wenn der Auszubildende ausschließlich aus Gründen, die in einem wesensmäßigen Zusammenhang mit der Ausbildung selbst stehen, außerhalb der Wohnung eines Elternteiles untergebracht ist (Urteile vom 6. Februar 1974 - BVerwG 5 C 22.73 - [Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 1];… vom 23. Juni 1977 - BVerwG 5 C 85.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5]; vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 49.77 BVerwGE 57, 198 [202]).
  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige …

    Das Gesetz knüpft damit als Ausgangspunkt für die hier maßgebende Regelung an den typischen Lebenssachverhalt an, daß die Eltern ihren Kindern regelmäßig in den Räumen Unterkunft gewähren, die ihnen selbst als Wohnung zur Verfügung stehen (so das schon erwähnte Urteil vom 15. November 1979 und ferner Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215>).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 10.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngemeinschaft mit Eltern

    Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt, daß die streitigen Begriffe, soweit sie in §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 2 und 68 Abs. 2 BAföG enthalten sind, im Hinblick auf ihre wortgleiche Verwendung einheitlich auszulegen sind (vgl. BVerwGE 55, 54 ; Urteile vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - und vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 9.85 - ).

    Unter diesem Begriff sind in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig solche Räumlichkeiten verstanden worden, in denen - beurteilt nach rein tatsächlichen Merkmalen - die Eltern des Auszubildenden ihre nicht nur vorübergehende, sondern auf eine gewisse Dauer abzielende Unterkunft nehmen, unabhängig davon, ob sie willens sowie tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, den Auszubildenden bei sich aufzunehmen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1983 a.a.O. ; BVerwGE 74, 260 ; Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 44.84 - und vom 27. Februar 1992 - BVerwG 5 C 68.88 - ).

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85

    Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung

    Im Hinblick auf die wortgleiche Regelung der erörterten Tatbestandsvoraussetzungen besteht kein Anlaß, im Rahmen des § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG die Einschränkung des Förderungsanspruchs anders auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - ).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 68.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung der Eltern

    Sind die Eltern geschieden, gilt dies für jeden Elternteil entsprechend, wenn es - wie hier - auf die Möglichkeit der Unterkunftsgewährung für volljährige Kinder ankommt (Urteile des Senats vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - und vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 44.84 - ).
  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 3.88

    Begriff der zumutbaren von der Wohnung der Eltern aus erreichbaren …

    Dies gilt mit Rücksicht auf das jeweils wort- und inhaltsgleich verwendete Erfordernis der Nichterreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren Ausbildungsstätte nicht nur im Rahmen des § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG, sondern in gleicher Weise auch bei Anwendung des § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG (zu letzterem s. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215>, vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 u.a. - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 5 C 4.86 - <NVwZ-RR 1990, 252 f.>), um die es hier geht.
  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 78.85

    Frage, ob der Besuch einer Fachschulklasse nach dem …

    Sofern aus derartigen Gründen der Auszubildende nicht mit seinen Eltern zusammenleben kann, ist Abhilfe nicht durch Mittel der Ausbildungsförderung zu schaffen (vgl. - jeweils mit weiteren Nachweisen - Urteile vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - und vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215>).

    Bei volljährigen Auszubildenden, deren Eltern, wie im Falle der Klägerin, geschieden sind, ist die Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte gegeben, wenn dies für die örtliche Lage zutrifft, welche die Wohnung eines Elternteils hat (Urteil des Senats vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - ).

  • BVerwG, 14.05.1986 - 5 B 143.85

    Ausbildungsförderung - Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte - Auswärtige …

    Indessen sind im Hinblick auf die gleichlautende Regelung die zu § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung des § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG heranzuziehen (Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - ).

    Das gleiche gilt für die vom Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 1974 - BVerwG 5 C 22.73 - (Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 1), vom 23. Juni 1977 - BVerwG 5 C 85.74 - (Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 5), vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 49.77 - (BVerwGE 57, 198) und vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - (Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 1).

  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 11.86

    Ausbildungsförderung: Ausschließliches ausbildungsbedingtes Wohnen nicht bei den …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht nach § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG ein Anspruch auf Ausbildungsförderung dem Grunde nach nur, wenn der Auszubildende ausschließlich aus Gründen, die in einem wesensmäßigen Zusammenhang mit der Ausbildung selbst stehen, - allein um der erstrebten Ausbildung willen (BVerwGE 51, 354 [BVerwG 16.12.1976 - V C 43/75]) - außerhalb der Wohnung der Eltern untergebracht ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215> zum insoweit wortgleichen § 68 Abs. 2 Nr. 3 a BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649>; BVerwGE 57, 198 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 49/77]; 74, 260 [BVerwG 10.06.1986 - 1 C 4/86]zur insoweit wortgleichen Bedarfsnorm des § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG; zum in gleicher Weise auszulegenden § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG vgl. Urteile vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 u.a. - , vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 9.85 - FamRZ 1989, 678/679>, vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 5 C 4.86 - NVwZ-RR 1990, 252 f.> und vom 21. Juni 1990 - BVerwG 5 C 3.88 - ).
  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Vollzugsrahmen

    Sofern aus derartigen Gründen der Auszubildende nicht mit seinen Eltern zusammenleben kann, ist Abhilfe nicht durch Mittel der Ausbildungsförderung zu schaffen (vgl. - jeweils mit weiteren Nachweisen - Urteile vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - und vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215>).
  • VG Würzburg, 18.07.1986 - W 3 K 85.1001

    Möglichkeit der Unterkunftgewährung für volljährige Kinder ; Grundsatz des …

    Entsprechendes gilt für jeden Elternteil, wenn die Eltern des Auszubildenden geschieden sind und wenn es auf die Möglichkeit der Unterkunftgewährung für volljährige Kinder ankommt (BVerwG, U. v. 5.5.1983, FamRZ 1984, 214); ist der Auszubildende noch minderjährig, sind die Wohnverhältnisse desjenigen Elternteils maßgebend, dem das Sorgerecht für den Auszubildenden übertragen worden ist (ebd; vgl. §§ 1631 Abs. 1, 1671 BGB ).

    Wenn es dem Regelfall entspricht, daß Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung, soweit es um die Unterkunft geht, dadurch genügen, daß sie das Kind in ihre Wohnung aufnehmen, dann konnte auch der Gesetzgeber des BAföG bei der Regelung der Leistungsvoraussetzungen von diesem typischen Erscheinungsbild ausgehen (BVerwG, U. v. 5.5.1983, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2013 - 12 A 2601/11

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung für den Besuch der 12. Klasse …

  • BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erreichbare Ausbildungstätte - Schulgeld

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 80.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Erreichbarkeit einer entsprechend …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 72.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 73.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 86.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Schüler - Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 83.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 75.85

    Zur Frage, ob der Besuch einer Fachoberschule nach dem …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 82.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 77.85

    Zur Frage, ob der Besuch einer Fachoberschule nach dem …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 85.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 79.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Erreichbarkeit einer entsprechend …

  • BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 44.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte - …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 76.84

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungesetz (BAföG) für Schüler …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 81.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …

  • BVerwG, 13.05.1986 - 5 B 32.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Auswärtige Unterbringung

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 31.86
  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 4.86

    Ausbildungsförderung - Übergangsregelung - Bedarfssatz von Schülern

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.02.1987 - 14 A 160/86

    Ausbildungsförderung; BAföG; Fachgymnasium; Bedarfssatz; Ausbildungsstätte; …

  • VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13

    Aufnahmevoraussetzungen; unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen; …

  • OVG Niedersachsen, 15.12.1992 - 10 L 5242/91

    Mutter; Vater; Auszubildender; Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Wohnung der …

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 5.86

    Bedarfssatz für auswärtig wohnende Schüler - Begriff des …

  • VG Stuttgart, 14.02.2008 - 11 K 347/07

    Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe unter Einschluss eines erhöhten Bedarfs …

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 45.86

    Bedarfssatz auswärtig wohnender Schüler nach dem …

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 16.87

    Anwendbarkeit eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf einen Schüler …

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 19.87

    Anwendbarkeit des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf einen Schüler - …

  • VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11

    Ausbildungsförderung für Besuch des Gymnasiums

  • BVerwG, 10.10.1986 - 5 B 174.85

    Abstellen auf die Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte allein auf die Wohnung der …

  • BVerwG, 10.10.1986 - 5 B 135.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986 - 12 B 90/85

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Verpflichtung zur …

  • BVerwG, 23.11.1983 - 5 B 121.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 31.87

    Höhe der Schülerförderung bei wiederholter Antragsstellung nach Inkraftreten des …

  • BVerwG, 12.06.1985 - 5 B 159.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VG Minden, 20.06.2005 - 9 K 764/05
  • VG Minden, 10.02.2012 - 6 K 2558/11

    Ausbildungsförderung für den Besuch des Bildungsgangs Berufsfachschule Druck und …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.1981 - 5 C 13.81   

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BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1981 - 5 C 13.81 (https://dejure.org/1981,7226)
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