Rechtsprechung
| BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 17.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG §§ 119, 147b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.04.1995 - 3 A 159/95
- BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 17.96
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 4.96
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
Auszug aus BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 17.96
Ein besonderer Notfall, der Sozialhilfeleistungen an Deutsche im Ausland rechtfertigt, liegt dann vor, wenn eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung existentieller Rechtsgüter droht und dieser Gefahr nur durch Hilfegewährung im Ausland begegnet werden kann, weil dem Bedürftigen eine Rückkehr nach Deutschland nicht zumutbar ist (wie Urteil vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 4.96 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 4619/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Berufungseinlegung - …
Eine solche Notlage ist - unter Heranziehung der hier nutzbar zu machenden Rechtsprechung des BVerwG zum Merkmal des "besonderen Notfalls" in § 119 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes (vgl. Urteile vom 5. Juni 1997 - 5 C 3/97 - ; - 5 C 17/96 - ; - 5 C 4/96 - ) - gegeben, wenn ohne die Hilfeleistung an den im Ausland lebenden Deutschen eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung existentieller Rechtsgüter droht, mithin Leben, Gesundheit oder sonstige elementare Grundvoraussetzungen der menschlichen Existenz (vgl. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes ) unmittelbar gefährdet sind (…Senatsurteile vom 27. Juli 2015 a.a.O. und 25. Februar 2010 a.a.O.;… Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2016 a.a.O. und 21. Dezember 2005 a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. August 2014 - L 20 SO 481/11 - ;… Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 24 Rdnrn. 9 ff., alle m.w.N.). - LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 7 SO 661/16
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss - Ausnahme - Vorliegen …
Eine solche Notlage ist - unter Heranziehung der hier nutzbar zu machenden Rechtsprechung des BVerwG zum Merkmal des "besonderen Notfalls" in § 119 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes (vgl. Urteile vom 5. Juni 1997 - 5 C 3/97 - ; - 5 C 17/96 - ; - 5 C 4/96 - ) - gegeben, wenn ohne die Hilfeleistung an den im Ausland lebenden Deutschen eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung existentieller Rechtsgüter droht, mithin Leben, Gesundheit oder sonstige elementare Grundvoraussetzungen der menschlichen Existenz (vgl. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes) unmittelbar gefährdet sind (…Senatsurteil vom 25. Februar 2010 a.a.O.;… Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2005 a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. August 2014 - L 20 SO 481/11 - ;… Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 24 Rdnrn. 9 ff., alle m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 28.10.1998 - 4 L 5346/96
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland;; Ausland (Sozialhilfe); Notfall, besonderer; …
Eine solche Einschränkung lässt sich dem Wortsinn des Begriffs des besonderen Notfalles nicht entnehmen (…BVerwG, Urt. v. 5.6.1997 - BVerwG 5 C 3.97 -, ZfSH/SGB 1997, 736;… Urt. v. 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 4.96 - BVerwGE 105, 44 = FEVS 48, 9 = DVBl. 1997, 1441 = NDV-RD 1997, 127; Urt. v. 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 17.96 -, FEVS 48, 98).Für den Kläger aber ist eine möglicherweise höhere Inlandssozialhilfe kein Grund, der ihm die Rückkehr nach Deutschland unzumutbar macht und damit einen Anspruch auf Auslandssozialhilfe begründen könnte (BVerwG, Urt. v. 5. Juni 1997 - 5 C 17.96 - FEVS 48, 98).
- LSG Sachsen, 11.05.2021 - L 8 SO 107/20 Der - gerichtlich in vollem Umfang überprüfbare - unbestimmte Rechtsbegriff der außergewöhnlichen Notlage setzt in der Person desjenigen, der für sich Leistungen der Sozialhilfe beansprucht, besondere Lebensumstände voraus, welche die konkrete und unmittelbare Gefahr einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung existentieller Rechtsgüter begründen (…zum Merkmal des "besonderen Notfalls" nach § 119 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz [BSHG] vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 05.06.1997 - 5 C 3/97 - juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 05.06.1997 - 5 C 17/96 - juris Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 23.07.1999 - 4 L 1016/96
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland; Beweislast; Sozialhilfe im Ausland
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 5.6.1997 - BVerwG 5 C 17.96 -, FEVS 48, 9 = BayVBl. 1998, 569;… Urt. v. 5.6.1997 - BVerwG 5 C 4.96 -, BVerwGE 105, 44), der sich der Senat angeschlossen hat (…Urt. v. 28.10.1998 - 4 L 5346/96 - V.n.b.), knüpft die Vorschrift des § 119 Abs. 1 BSHG die in das Ermessen der Behörde gestellte Hilfeleistung an einen Deutschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nicht mehr nur an die Voraussetzung, dass er im Ausland der Hilfe bedarf.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.1997 - 5 PKH 1.97, 5 C 17.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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