Rechtsprechung
| AG Peine, 20.03.2002 - 5 C 21/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 679 BGB; § 683 BGB
Erstattung der Aufwendungen für einen Einsatz eines Rettungswagens aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 683 BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Aufwendungen für einen Einsatz eines Rettungswagens aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 683 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 711
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 03.12.1979 - RReg. 2 Z 84/78
Baugenehmigung; Kraftfahrzeug; Stellplatz; Bebauungsplan; Gemeinschaftsanlage
Auszug aus AG Peine, 20.03.2002 - 5 C 21/02
Zum anderen kann der Träger des Rettungsdienstes aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag mangels eine mit dem Geschäftsherrn (etwa den Kostenträgern) vorsorglich geschlossene Vereinbarung nicht den Ersatz von Vorhaltekosten für den Rettungsdienst verlangen, wie das BayObLG dies bereits in 1978 (BayObLGZ 1979, 395-401) hinsichtlich der Sozialversicherten bereits entschieden hat.
- AG Winsen, 22.12.2016 - 16 C 1092/16
Verkehrsunfall - Ersatz von Rettungswagenkosten
Bei einem Verkehrsunfall wird das Rettungsdienstunternehmen für den Verletzten tätig (AG Peine, Urteil vom 20.03.2002 - 5 C 21/02 - und AG Charlottenburg, Urteil vom 17.07.2013 - 214 C 300/12). - AG Coburg, 26.09.2022 - 11 C 1454/22
Kein Anspruch eines von der Polizei verständigten Rettungsdienstunternehmens …
Bei einem Verkehrsunfall wird das Rettungsdienstunternehmen für den Verletzten tätig (AG Peine, Urteil vom 20.03.2002, Az. 5 C 21/02).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 23.05.2002 - 5 C 21.02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.02.2002 - 32 A 151.98
- BVerwG, 23.05.2002 - 5 C 21.02
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