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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.03.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5226
BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09 (https://dejure.org/2010,5226)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2010 - 5 C 21.09 (https://dejure.org/2010,5226)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2010 - 5 C 21.09 (https://dejure.org/2010,5226)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    SGB VIII § 86 Abs. 1 Satz 3, § 89a Abs. 1 Satz 1, § 89e Abs. 1 Satz 1, § 89e Abs. 2; SGB I § 30 Abs. 3 Satz 2
    Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort; Erstattung von Jugendhilfekosten; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; Kostenerstattungspflicht; gewöhnlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Justizvollzugsanstalt; örtlicher Träger der ...

  • openjur.de

    Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort; Erstattung von Jugendhilfekosten; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; Kostenerstattungspflicht; gewöhnlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Justizvollzugsanstalt; örtlicher Träger der ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 86 Abs. 1 Satz 3, § 89a Abs. 1 Satz 1
    Aufenthalt; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort; Erstattung von Jugendhilfekosten; Jugendhilfe; Justizvollzugsanstalt; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; Kostenerstattungspflicht; Strafvollzug; Untersuchungshaft; Vollzeitpflege; elterliche Sorge; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kostenerstattung zwischen öffentlichen Jugendhilfeträgern; gewöhnlicher Aufenthalt; Auslegung von § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB 8

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 89e Abs 1 S 1 SGB 8, § 86 Abs 1 S 3 SGB 8, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1
    Kostenerstattung zwischen öffentlichen Jugendhilfeträgern; gewöhnlicher Aufenthalt; Auslegung von § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB 8

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des Bestehens eines gewöhnlichen Aufenthaltsortes bis zur Aufnahme eines Jugendlichen in eine Einrichtung für die Begründung einer Kostenerstattungspflicht bzgl. Jugendhilfeleistungen; Zulässigkeit sog. Einrichtungsketten i.S.e Abstellung auf den gewöhnlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis des Bestehens eines gewöhnlichen Aufenthaltsortes bis zur Aufnahme eines Jugendlichen in eine Einrichtung für die Begründung einer Kostenerstattungspflicht bzgl. Jugendhilfeleistungen; Zulässigkeit sog. Einrichtungsketten i.S.e Abstellung auf den gewöhnlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Alleinerbe muss Kosten für Beerdigung alleine tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 48
  • NVwZ-RR 2011, 199
  • FamRZ 2011, 295
  • DÖV 2011, 287
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
    Auch ein solcher Zwangsaufenthalt in einer Strafvollzugsanstalt (oder Therapieeinrichtung) kann einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles (wie etwa der voraussichtlichen Dauer der Strafhaft und den sonstigen Lebensumständen des Untergebrachten) ergibt, dass der Betreffende sich dort nicht nur vorübergehend aufhält, sondern nunmehr bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (vgl. Urteil vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 Rn. 20;… Beschluss vom 8. Dezember 2006 - BVerwG 5 B 65.06 - juris Rn. 2; Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1).

    Vielmehr erfasst dieser Erstattungsanspruch auch den Fall, dass - wie hier - der Einrichtungsträger wegen seiner Zuständigkeit einem anderen Jugendhilfeträger Kosten für die von diesem anderen erbrachten Jugendhilfeleistungen zu erstatten hatte (vgl. Urteile vom 30. September 2009 a.a.O. Rn. 32 und vom 5. April 2007 - BVerwG 5 C 25.05 - BVerwGE 128, 301 zu § 89a SGB VIII sowie [zu § 89e SGB VIII] OVG Lüneburg, Urteil vom 20. August 2008 - 4 LB 28/06 - EuG 2009, 102 m.w.N.).

    Auf den Willen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen zu wollen, kommt es dabei nicht maßgeblich an (Urteil vom 30. September 2009 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
    Auch ein solcher Zwangsaufenthalt in einer Strafvollzugsanstalt (oder Therapieeinrichtung) kann einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles (wie etwa der voraussichtlichen Dauer der Strafhaft und den sonstigen Lebensumständen des Untergebrachten) ergibt, dass der Betreffende sich dort nicht nur vorübergehend aufhält, sondern nunmehr bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (…vgl. Urteil vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 Rn. 20;… Beschluss vom 8. Dezember 2006 - BVerwG 5 B 65.06 - juris Rn. 2; Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1).

    Zwar sind die Vorinstanzen - ohne dass dies die Revisionen beanstanden - im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass Herr M. während der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt N. keinen neuen gewöhnlichen Aufenthalt am Ort des Untersuchungshaftvollzugs begründet hat, weil diese Haftform nach ihrem Zweck und ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nur vorübergehender Natur ist (vgl. Urteile vom 4. Juni 1997 a.a.O. …und vom 2. April 2009 a.a.O. ) und deshalb auch regelmäßig einen vorausgehenden gewöhnlichen Aufenthalt nicht beendet.

  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08

    Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
    Danach ist zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts (im Sinne dieser Vorschrift wie auch im Sinne des § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Betreffende an dem Ort oder in dem Gebiet tatsächlich seinen Aufenthalt genommen hat und sich dort "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (stRspr, vgl. Urteile vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 46.01 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 1, vom 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 9.04 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 3 und vom 2. April 2009 - BVerwG 5 C 2.08 - BVerwGE 133, 320 ).

    Zwar sind die Vorinstanzen - ohne dass dies die Revisionen beanstanden - im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass Herr M. während der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt N. keinen neuen gewöhnlichen Aufenthalt am Ort des Untersuchungshaftvollzugs begründet hat, weil diese Haftform nach ihrem Zweck und ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nur vorübergehender Natur ist (…vgl. Urteile vom 4. Juni 1997 a.a.O. und vom 2. April 2009 a.a.O. ) und deshalb auch regelmäßig einen vorausgehenden gewöhnlichen Aufenthalt nicht beendet.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01

    Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt, …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
    Danach ist zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts (im Sinne dieser Vorschrift wie auch im Sinne des § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Betreffende an dem Ort oder in dem Gebiet tatsächlich seinen Aufenthalt genommen hat und sich dort "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (stRspr, vgl. Urteile vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 46.01 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 1, vom 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 9.04 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 3 und vom 2. April 2009 - BVerwG 5 C 2.08 - BVerwGE 133, 320 ).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung, …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
    Rn. 20 Das vorgenannte Auslegungsergebnis widerspricht auch nicht dem Sinn und Zweck des § 89e SGB VIII, der - wie bereits seine gesetzliche Überschrift ausweist - den Schutz der Einrichtungsorte bezweckt und verhindern will, dass kommunale Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich sich Einrichtungen befinden, in denen Kinder, Jugendliche oder ihre Eltern einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, im Verhältnis zu kommunalen Gebietskörperschaften ohne eine solche Infrastruktur überproportional finanziell belastet werden (vgl. Urteile vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 und vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 686 ).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
    Danach ist zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts (im Sinne dieser Vorschrift wie auch im Sinne des § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Betreffende an dem Ort oder in dem Gebiet tatsächlich seinen Aufenthalt genommen hat und sich dort "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (stRspr, vgl. Urteile vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 46.01 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 1, vom 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 9.04 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 3 und vom 2. April 2009 - BVerwG 5 C 2.08 - BVerwGE 133, 320 ).
  • BVerwG, 05.04.2007 - 5 C 25.05

    Erstattung von Kosten zur Erfüllung eines Kostenerstattungsanspruchs; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
    Vielmehr erfasst dieser Erstattungsanspruch auch den Fall, dass - wie hier - der Einrichtungsträger wegen seiner Zuständigkeit einem anderen Jugendhilfeträger Kosten für die von diesem anderen erbrachten Jugendhilfeleistungen zu erstatten hatte (…vgl. Urteile vom 30. September 2009 a.a.O. Rn. 32 und vom 5. April 2007 - BVerwG 5 C 25.05 - BVerwGE 128, 301 zu § 89a SGB VIII sowie [zu § 89e SGB VIII] OVG Lüneburg, Urteil vom 20. August 2008 - 4 LB 28/06 - EuG 2009, 102 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01

    Jugendhilferecht, Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige; - …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
    Rn. 20 Das vorgenannte Auslegungsergebnis widerspricht auch nicht dem Sinn und Zweck des § 89e SGB VIII, der - wie bereits seine gesetzliche Überschrift ausweist - den Schutz der Einrichtungsorte bezweckt und verhindern will, dass kommunale Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich sich Einrichtungen befinden, in denen Kinder, Jugendliche oder ihre Eltern einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, im Verhältnis zu kommunalen Gebietskörperschaften ohne eine solche Infrastruktur überproportional finanziell belastet werden (vgl. Urteile vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 und vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 686 ).
  • BVerwG, 08.12.2006 - 5 B 65.06

    Bewertung eines unter strafrechtlichen Gesichtspunkten erzwungenen Aufenthaltes; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
    Auch ein solcher Zwangsaufenthalt in einer Strafvollzugsanstalt (oder Therapieeinrichtung) kann einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles (wie etwa der voraussichtlichen Dauer der Strafhaft und den sonstigen Lebensumständen des Untergebrachten) ergibt, dass der Betreffende sich dort nicht nur vorübergehend aufhält, sondern nunmehr bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (…vgl. Urteil vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 Rn. 20; Beschluss vom 8. Dezember 2006 - BVerwG 5 B 65.06 - juris Rn. 2; Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LB 28/06

    Anspruch eines Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kosten zur Erfüllung eines …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
    Vielmehr erfasst dieser Erstattungsanspruch auch den Fall, dass - wie hier - der Einrichtungsträger wegen seiner Zuständigkeit einem anderen Jugendhilfeträger Kosten für die von diesem anderen erbrachten Jugendhilfeleistungen zu erstatten hatte (…vgl. Urteile vom 30. September 2009 a.a.O. Rn. 32 und vom 5. April 2007 - BVerwG 5 C 25.05 - BVerwGE 128, 301 zu § 89a SGB VIII sowie [zu § 89e SGB VIII] OVG Lüneburg, Urteil vom 20. August 2008 - 4 LB 28/06 - EuG 2009, 102 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 13.15

    Jugendhilfe; Hilfeleistung; Leistung; jugendhilferechtliche Leistung; …

    Rn. 16 Hat sich der junge Volljährige in verschiedenen Einrichtungen aufgehalten und schließen die Einrichtungsaufenthalte in einer ununterbrochenen Einrichtungskette nahtlos aneinander an, ist für den Beginn der Leistung auf den Zeitpunkt vor der Aufnahme in die erste Einrichtung abzustellen (…vgl. Kepert, in: Kunkel , SGB VIII, 5. Aufl. 2014, § 86a Rn. 4;… Kern, in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 4. Aufl. 2012, § 86a Rn. 6;… Reisch, in: Jans/Happe/Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, 3. Aufl., § 86a Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21.09 - BVerwGE 138, 48 Rn. 25 f. zu § 89e SGB VIII).

    Die Untersuchungshaft eines noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten soll hingegen erst die Durchführung des Strafprozesses sichern (vgl. zum gleichlautenden Begriff des Strafvollzugs in § 89e SGB VIII BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21.09 - BVerwGE 138, 48 Rn. 28 ff.).

  • VG Köln, 30.10.2019 - 26 K 12127/16
    Rn. 131 BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 -, BVerwGE 138, 48-61, Rn. 25-27.

    Rn. 139 So auch: BayVGH, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 12 ZB 14.1839 -, juris Rn. 24, 28; VG Ansbach, Urteil vom 10. Februar 2011 - AN 14 K 10.00755 -, juris Rn. 26; offenlassend: BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 -, BVerwGE 138, 48-61, Rn. 27; anders noch: BayVGH, Urteil vom 26. November 2008 - 12 BV 08.675 -, juris Rn. 28.

    Rn. 141 Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 -, BVerwGE 138, 48-61, Rn. 20.

    Rn. 146 BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 -, BVerwGE 138, 48-61, Rn. 29.

    Rn. 148 BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 -, BVerwGE 138, 48-61, Rn. 29,.

    Rn. 192 BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 -, BVerwGE 138, 48-61, Rn. 15; BayVGH, Urteil vom 21. Mai 2010 - 12 BV 09.1973 -, juris Rn. 46.

  • BVerwG, 30.07.2026 - 5 B 13.25
    Rn. 10 Die von der Beschwerde geltend gemachte Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1997 - 1 C 25.96 - (Buchholz 402.240 § 63 Ausländergesetz Nr. 1) und vom 29. September 2010 - 5 C 21.09 - (BVerwGE 138, 48) ist nicht in einer den Begründungsanforderungen genügenden Weise dargelegt.

    Soweit die Beschwerde bezüglich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2010 - 5 C 21.09 - ausführt, diesem sei (sinngemäß) der Rechtssatz zu entnehmen, "dass der Wechsel des tatsächlichen Aufenthaltsortes eine erforderliche, also unabdingbare Bedingung für die Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthaltes ist", trifft dies nicht zu.

    Daraus hat der Senat (umgekehrt) gefolgert, dass der gewöhnliche Aufenthalt bei einem Wechsel des tatsächlichen Aufenthaltsortes und einer erkennbaren Aufgabe des zukunftsoffenen Verbleibs sowie des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen aufgegeben wird bzw. verloren geht (BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21.09 - BVerwGE 138, 48 Rn. 21 f.).

  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 ZB 14.1839

    Zum jugendhilferechtlichen Kostenerstattungsanspruch

    Rn. 16 1.2 Ein Kostenerstattungsanspruch nach § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII setzt zunächst voraus, dass derjenige Elternteil, von dem sich die örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers ableitet, unmittelbar vor der Aufnahme in eine Einrichtung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des erstattungsverpflichteten Jugendhilfeträgers gehabt haben muss, er ihn mithin vor Aufnahme in die Einrichtung nicht aufgegeben haben darf (BVerwG, U.v. 29.9.2010 - 5 C 21.09 - BVerwGE 138, 48 ff. LS.

    Rn. 18 Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I gibt eine Person regelmäßig dann auf, wenn sie ihren Aufenthaltsort tatsächlich wechselt und die konkreten Umstände erkennen lassen, dass sie am bisherigen Aufenthaltsort nicht mehr bis auf Weiteres verbleiben und nicht mehr den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben wird (BVerwG, U.v. 29.9.2010 - 5 C 21.09 - BVerwGE 138, 48 ff. Rn. 22).

    Rn. 23 1.3 Die Inanspruchnahme des Beklagten durch den Kläger im Wege des Erstattungsdurchgriffs vermittelt über § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII setzt weiter voraus, dass bei einem Wechsel des Hilfeempfängers zwischen verschiedenen Einrichtungen wie im Fall von Y.R. eine ununterbrochene "Einrichtungskette" zwischen den jeweiligen Einrichtungen besteht (zu den Voraussetzungen einer Einrichtungskette bei § 89e Abs. 1 S. 1 SGB VIII vgl. BVerwG, U.v. 29.9.2010 - 5 C 21-09 - BVerwGE 138, 48 ff. LS 2 Rn. 25 ff.;… Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand November 2011, § 89e Rn. 6).

  • VG Saarlouis, 24.05.2018 - 3 K 2651/16

    Kostenerstattung des Trägers bei Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung und …

    Ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt ist zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des § 86 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII nicht notwendig.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.September 2010 - 5 C 21/09 -, juris.).

    Auch kommt es auf den Willen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen zu wollen, nicht maßgeblich an.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 5 B 65/06 - sowie Urteil vom 30. September 2009 - 5 C 18/09 -, m.w.N.; juris.) Die Frage, ob die Lebensverhältnisse die für eine Begründung oder Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts erforderliche Verfestigung aufweisen, ist im Einzelfall jeweils unter Berücksichtigung der feststellbaren tatsächlichen Verhältnisse zu klären.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 - und vom 30.September 2009 - 5 C 18/08 -, jew. m.w.N., juris.).

    Hier ist es ausreichend, wenn irgendwann - soweit die in § 86 Abs. 2 Satz 4 SGB VIII festgeschriebene sechs-Monatsgrenze nicht überschritten ist - vor Beginn der Leistung ein gewöhnlicher Aufenthalt vorgelegen hat, der dann bis zum Beginn der Leistung - etwa auch durch einen tatsächlichen Aufenthalt (oder mehrere tatsächliche Aufenthalte) - abgelöst worden sein darf.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 -, BVerwGE 138, 48-61, Rn. 19, in Abgrenzung zu dem Wortlaut des § 89e SGB VIII, der auf den Zeitpunkt der "Aufnahme in eine Einrichtung" abstellt;… a.A. Bohnert, in: Hauck/Noftz, SGB, 05/16, § 86 SGB VIII, Rn. 48, der offenbar das vorgenannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anders deutet.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen …

    § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII soll Kostenschutz überall dort gewähren, wo ein solcher nicht bereits zuständigkeitsrechtlich sichergestellt ist (Urteile vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 = Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 1 S. 2 ff., vom 25. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 39.03 - Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 2 S. 8 und 10…, vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 10, jeweils Rn. 28, und vom 29. September 2010 - BVerwG 5 C 21.09 - BVerwGE 138, 48 = Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 4, jeweils Rn. 20, und Beschluss vom 29. September 2006 - BVerwG 5 B 8.06 - EuG 2008, 45 ).
  • OVG Bremen, 03.09.2026 - 2 B 158/26

    Ausweisung, 2 B 158/26, Beschluss vom 03.09.2026 - Ausweisung; …

    Auch durch einen Zwangsaufenthalt in einer Strafvollzugsanstalt kann ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles - wie etwa der voraussichtlichen Dauer der Strafhaft, den familiären Bindungen und den sonstigen Lebensumständen des Inhaftierten - ergibt, dass der Betreffende sich dort nicht nur vorübergehend aufhält, sondern nunmehr bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (…BVerwG, Urt. v. 04.06.1997 - 1 C 25.96, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 29.09.2010 - 5 C 21.09, BVerwGE 138, 48 Rn. 14;… Urt. v. 25.04.2024 - 5 C 12.22, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 135/14

    Kostenerstattung nach SGB 8 § 89e Abs 1 S 1

    Rn. 11 Zwar steht dem Einrichtungsträger der Anspruch auf Erstattung von Kosten nach § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nicht nur dann zu, wenn er eine Jugendhilfeleistung entweder selbst erbracht hat oder auf seine Kosten durch einen Dritten hat erbringen lassen, sondern auch, wenn der Einrichtungsträger wegen seiner Zuständigkeit einem anderen Jugendhilfeträger Kosten für die von diesem anderen Träger erbrachten Jugendhilfeleistungen zu erstatten hatte (BVerwG, Urt. v. 29. September 2010 - 5 C 21.09 -, zit. nach JURIS).
  • VG Würzburg, 29.04.2020 - W 3 K 18.1380

    Kostenerstattung zwischen Trägern der Jugendhilfe

    Rn. 41 Der gewöhnliche Aufenthalt kann auch in einer Einrichtung wie z.B. einer Justizvollzugsanstalt begründet werden, da insbesondere Zwang und Unfreiwilligkeit die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts nicht ausschließen (…BVerwG, B.v. 8.12.2006 - 5 B 65/06 - juris LS und Rn. 2); allerdings kann ein gewöhnlicher Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt noch nicht während der Untersuchungshaft begründet werden (BVerwG, U.v. 29.9.2010 - 5 C 21/09 - juris LS 3 und Rn. 28), da dies (funktional) keine dem Strafvollzug dienende Einrichtung ist (vgl. hierzu § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII).

    Demgegenüber hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…B.v. 19.4.2000 - 12 ZB 98.2862 - juris Rn. 4) bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird, einen Aufenthalt bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibens in der JVA und damit einen dortigen gewöhnlichen Aufenthalt angenommen (vgl. auch BVerwG; U.v. 29.9.2010 - 5 C 21.09 - JAmt 2011, S. 279, 280 für eine siebenjährige Strafhaft bei vollständigem Abbruch der Beziehungen zu den vorigen Aufenthaltsorten).

    Dies macht deutlich, dass sie an keinem dieser Orte dauerhafte Beziehungen aufgebaut hätte, welche in gewisser Weise gefestigt (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.2010 - 5 C 21.09 - Jamt 2011, 279 ff., Rn. 23) und über die Zeit der Inhaftierung hinweg tragfähig gewesen wären.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2021 - L 8 SO 207/21

    Vorläufige existenzsichernde Leistungen für einen Unionsbürger; Begriff des …

    Ein gewöhnlicher Aufenthalt kann auch in einer Einrichtung wie z.B. einer JVA begründet werden, weil insbesondere Zwang und Unfreiwilligkeit - anders als der Beigeladene meint - die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts nicht ausschließen (BVerwG…, Beschluss vom 8.12.2006 - 5 B 65/06 - juris Rn. 2; BVerwG, Urteil vom 29.9.2010 - 5 C 21/09 - juris; vgl. auch BSG…, Urteil vom 6.12.2013 - B 14 AS 66/13 R - juris Rn. 11;… Böttiger in Eicher/Luik/Harich, SGB II, 5. Aufl. 2021, § 36 Rn. 39).
  • BVerwG, 13.05.2026 - 5 C 1.25

    Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers, wenn Eltern vor der Aufnahme …

  • VG Berlin, 07.09.2026 - 18 K 4.26

    1. Zu einem Kostenerstattungsanspruch nach § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in einem …

  • VG München, 09.06.2021 - M 18 K 17.4586

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Kostenerstattung für selbstbeschaffte Hilfe zur …

  • VG Aachen, 30.06.2016 - 1 K 1347/14

    Kinder- und Jugendhilfe; Kostenerstattung; gewöhnlicher Aufenthalt; Beginn der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2013 - 12 A 1019/13

    Erstattung der vollen Kosten der Inobhutnahme eines minderjährigen Asylbewerbers …

  • VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 65/14

    Kostenerstattung für Maßnahmen nach dem SGB VIII

  • VG Neustadt, 29.05.2024 - 4 K 1272/23

    Kostenerstattung für eine erbrachte Jugendhilfeleistung; örtliche Zuständigkeit; …

  • OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12

    Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 12 A 1586/21

    Erstattung der aufgewendeten Kosten für ein Kind als Hilfeempfänger aus Mitteln …

  • VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 5049/14

    Feststellung der Erstattungspflicht in Bezug auf Kosten der Hilfe zur Erziehung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2025 - 12 A 1918/22

    Erstattung von Kosten für Aufwendungen für ein Kind als Hilfeempfänger i.R.d. …

  • BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23

    Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers bei Identität von …

  • VG Augsburg, 15.12.2020 - Au 3 K 18.1562

    Keine Kostenerstattung bei fortdauernder Leistungsverpflichtung

  • VG München, 07.04.2020 - M 18 E 20.1277

    Erfolgloser Antrag auf Krankenhilfe wegen örtlicher Unzuständigkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2015 - 6 B 5.13

    Kostenerstattung; Hilfeleistung; junger Volljähriger; Beendigung der …

  • VGH Bayern, 23.01.2012 - 12 BV 11.1080

    SGB 8 § 89e Abs 1 schützt bei mehrfachen Einrichtungswechseln, unabhängig vom …

  • VG Köln, 18.11.2020 - 26 K 15473/17
  • VG Saarlouis, 12.01.2018 - 3 K 1128/16

    Örtliche Zuständigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht ( §§ 86 ff. SGB VIII) bei …

  • VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 7 A 11043/13

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen bei Einstellung der Leistungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2012 - 6 N 80.11

    Kostenerstattung zwischen örtlichen Jugendhilfeträgern bei Aufenthalt in …

  • VG Aachen, 27.10.2022 - 8 K 3635/19

    Verlustfeststellung; Zuständigkeit bei Haftfällen; Anhörung nur auf deutsch; …

  • BVerwG, 25.04.2024 - 5 C 12.22

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers bei vollständigem Verlust des …

  • BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 8.24

    Örtliche Zuständigkeiten und Kostenerstattungsansprüche im Jugendhilferecht bei …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2022 - 12 A 3446/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten …

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2015 - 4 LA 223/14

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Kostenerstattungsanspruch; Personensorge; örtliche …

  • VG Ansbach, 25.07.2013 - AN 14 K 12.02273

    Kostenerstattung; Schutz der Einrichtungsorte; gewöhnlicher Aufenthalt im Rahmen …

  • VG Köln, 01.02.2017 - 26 K 374/16
  • VG Saarlouis, 29.12.2016 - 3 K 838/14

    Jugendhilfe: Gewöhnlicher Aufenthalt einer Pflegeperson

  • VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.6316

    Kostenerstattung, Örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel, Dynamische …

  • VG Aachen, 16.10.2023 - 1 K 1476/22

    Kinder- und Jugendhilfe; Kostenerstattung; gewöhnlicher Aufenthalt

  • VG Minden, 21.06.2013 - 6 K 1846/12

    Gewährleistung einer gleichmäßigen Kostenverteilung zwischen den einzelnen …

  • VG Ansbach, 30.03.2023 - AN 6 K 16.02144

    Kostenerstattung bei Gewährung von Vollzeitpflege nach örtlicher Zuständigkeit

  • VG München, 16.01.2019 - M 18 K 17.1905

    Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.2010 - 5 C 21.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,73493
BVerwG, 17.03.2010 - 5 C 21.09 (https://dejure.org/2010,73493)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2010 - 5 C 21.09 (https://dejure.org/2010,73493)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2010 - 5 C 21.09 (https://dejure.org/2010,73493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht

    Aufenthalt; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort; Erstattung von Jugendhilfekosten; Jugendhilfe; Justizvollzugsanstalt; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; Kostenerstattungspflicht; Strafvollzug; Untersuchungshaft; Vollzeitpflege; elterliche Sorge; ...

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