Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.1976 - 5 C 21.75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Thüringen, 25.06.2026 - 3 ZKO 89/21
Ausbildungsförderung nach fluchtbedingtem Abbruch des Studiums in Syrien
Der unabweisbare Grund muss im Zeitpunkt des Abbruchs (oder Fachrichtungswechsels) vorliegen (st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts…, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - 5 B 18/20 - Rn. 6, 7;… Urteil vom 30. April 1981 - 5 C 36/79 - juris Rn. 26; Urteil vom 12. Februar 1976 - V C 21.75 - juris Rn. 12, 20).Rn. 32 Wie bereits ausgeführt, sind sowohl die Art der Beendigung der Ausbildung im Ausland als auch der ermittelte Zeitpunkt - auch im Fall einer kriegsbedingten Flucht und anschließenden Schutzanerkennung nach § 3 AsylG alte Fassung (a.F.) oder § 4 AsylG a.F. - einzelfallbezogen nach der nach außen erkennbaren Vorstellung zu beurteilen, die der Auszubildende bei Ausführung seines Entschlusses, die Ausbildung abzubrechen (§ 7 Abs. 3 Satz 2 BAföG) oder nur zu unterbrechen hatte (…st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschlüsse vom 4. August 1988, a. a. O., Urteile vom 17. September 1987, vom 14. April 1983 und vom 12. Februar 1976 a. a. O.).
- BVerwG, 10.12.1980 - 5 B 117.79
Anerkennung eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel - …
Das Berufungsgericht ist nicht von den Grundsätzen abgewichen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 12. Februar 1976 - BVerwG 5 C 86.74, BVerwG 5 C 21.75 und BVerwG 5 C 29.75 - sowie in seinem Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 51.76 - zu der Frage entwickelt hat, inwieweit es dem Auszubildenden zumutbar ist, in der bisherigen Fachrichtung zu verbleiben. - BVerwG, 28.07.1982 - 5 B 113.81
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Das gilt auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - für die vor dem zweiten Wechsel der Fachrichtung betriebene Ausbildung Ausbildungsförderung nicht beansprucht und nicht geleistet wurde (vgl. Urteil vom 12. Februar 1976 - BVerwG 5 C 21.75 -). - BVerwG, 29.06.1978 - 5 B 48.78
Rechtsmittel
Ein wichtiger Grund für den Fachrichtungswechsel ist jedenfalls auch dann zu fordern, wenn für die frühere Ausbildung Ausbildungsförderung nicht beansprucht oder nicht geleistet wurde(Urteil vom 12. Februar 1976 - BVerwG 5 C 21.75 -). - BVerwG, 26.06.1980 - 5 B 116.79
Maßstäbe für die Prüfung des wichtigen Grundes nach § 7 Abs. 3 …
So kann nicht davon ausgegangen werden, der Verwaltungsgerichtshof habe den in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1976 - BVerwG 5 C 86.74, BVerwG 5 C 21.75 und BVerwG 5 C 29.75 - dargelegten Grundsatz außer acht gelassen, ein Festhalten an der bisherigen Ausbildung sei nicht unzumutbar, wenn unter Berücksichtigung der die Berufswahl verständigerweise bestimmenden Umständen kein Grund ersichtlich sei, den berufsqualifizierenden Abschluß in der bisher geförderten Ausbildung nicht anzustreben.
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