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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40875
BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11 (https://dejure.org/2012,40875)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2012 - 5 C 23.11 (https://dejure.org/2012,40875)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 5 C 23.11 (https://dejure.org/2012,40875)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BVFG § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3, § 15 Abs. 1 Satz 2, §§ 26 und 27 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 4
    Antragserfordernis; Aufnahmeverfahren; vertriebenenrechtliches -; Aufnahmeantrag; vertriebenenrechtlicher -; Aufnahmebescheid; vertriebenenrechtlicher -; Aussiedlung; Aussiedlungsvorgang; Härtefall; Frist; zeitlicher Zusammenhang; Härtefallantrag; vertriebenenrechtlicher ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG § 4 Abs. 1; § 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3; § 15 Abs. 1 Satz 2
    Antragserfordernis; Aufnahme von -; Aufnahmeantrag; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Aussiedlung; Aussiedlungsvorgang; Frist; Härtefall; Härtefallantrag; Integration; Sprachprüfung, vertriebenenrechtliche -; Spätaussiedler; Spätaussiedlerwille; Zuzugskontrolle; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vertriebenenrechtlicher Aufnahmebescheid; Härtefallantrag muss zeitnah zur Aussiedlung geltend gemacht werden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 2 S 1 BVFG, § 26 BVFG
    Vertriebenenrechtlicher Aufnahmebescheid; Härtefallantrag muss zeitnah zur Aussiedlung geltend gemacht werden

  • Wolters Kluwer

    Stellen eines Antrags auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet in den von § 27 Abs. 2 S. 1 BVFG erfassten Härtefällen in zeitlichem Zusammenhang mit der Aussiedlung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    BVFG § 4 Abs. 1, BVFG § 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 3, BVFG § 15 Abs. 1 S. 2, BVFG § 26, BVFG § 27 Abs. 1, BVFG § 27 Abs. 2 S. 1, BVFG § 27 Abs. 2 S. 2, BVFG § 27 Abs. 4
    Aufnahmeverfahren, Vertriebenenrecht, Aufnahmebescheid, Aufnahmezusage, Aussiedlung, Härtefall, vertriebenenrechtlicher Härtefall, Integration, Spätaussiedler, Sütaussiedlerwille, Sprachprüfung, Deutschkenntnisse, vertriebenenrechtliche Sprachprüfung, Zuzugskontrolle, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stellen eines Antrags auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet in den von § 27 Abs. 2 S. 1 BVFG erfassten Härtefällen in zeitlichem Zusammenhang mit der Aussiedlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 248
  • NVwZ-RR 2013, 386
  • DVBl 2013, 438
  • DÖV 2013, 323
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Rn. 8 1. Das Oberverwaltungsgericht führt zutreffend aus, dass die Klägerin sich auf Grund der Eheschließung mit einem Deutschen auf einen Härtefallgrund im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG berufen kann, weil das Ansinnen, zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens in das Aussiedlungsgebiet zurückzukehren, mit der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar wäre (Urteile vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 < 105> und BVerwG 5 C 4.99 - BVerwGE 110, 106 < 109 f.>).

    Denn § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG erfasst nicht Fallgestaltungen, die der Antragsteller oder andere Personen durch ein ihm oder ihnen zuzurechnendes Verhalten mit der Absicht herbeigeführt haben, das Regelerfordernis des § 27 Abs. 1 BVFG zu umgehen (Urteil vom 18. November 1999 a.a.O. <S. 104>).

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Da sich die Verhältnisse in den ehemaligen Ostblockstaaten für die verbliebenen Deutschen erheblich verbessert hatten, sollten ausreisewillige Aussiedler auf ein Vorprüfungsverfahren in den Herkunftsgebieten verwiesen werden, um auf diese Weise den Zuzug zu regulieren (vgl. Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - DVBl 1994, 938 = juris Rn. 21).

    Rn. 22 Wie bereits ausgeführt dient das Aufnahmeverfahren der Verstetigung und Kontrolle des Spätaussiedlerzuzugs (Urteil vom 19. April 1994 a.a.O., BTDrucks 11/6937 S. 5 f.).

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Das Bundesvertriebenengesetz will - wie der Senat bereits entschieden hat - "dem Volksdeutschen, wenn er auf Grund seines eigenen Entschlusses das Vertreibungsgebiet verlassen hat, die Eingliederung in das Leben der Bundesrepublik Deutschland erleichtern" (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 < 151>).
  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; bei der …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Rn. 8 1. Das Oberverwaltungsgericht führt zutreffend aus, dass die Klägerin sich auf Grund der Eheschließung mit einem Deutschen auf einen Härtefallgrund im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG berufen kann, weil das Ansinnen, zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens in das Aussiedlungsgebiet zurückzukehren, mit der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar wäre (Urteile vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 < 105> und BVerwG 5 C 4.99 - BVerwGE 110, 106 < 109 f.>).
  • BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Einordnung von Vertriebenen …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Vielmehr muss er gerade den Willen haben, nach endgültiger Wohnsitznahme den Spätaussiedlerstatus gemäß § 4 i.V.m. § 6 BVFG zu erwerben (…Beschlüsse vom 2. November 1999 - BVerwG 5 B 17.99 - juris Rn. 3 und vom 17. August 2004 - BVerwG 5 B 72.04 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 5 B 17.99
    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Vielmehr muss er gerade den Willen haben, nach endgültiger Wohnsitznahme den Spätaussiedlerstatus gemäß § 4 i.V.m. § 6 BVFG zu erwerben (Beschlüsse vom 2. November 1999 - BVerwG 5 B 17.99 - juris Rn. 3 …und vom 17. August 2004 - BVerwG 5 B 72.04 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 11 A 1966/13

    Anspruch eines Spätaussiedlers und deutschen Staatsangehörigen auf Erteilung …

    Rn. 12 Das Verwaltungsgericht hat die Klage durch Urteil vom 16. Juli 2013 abgewiesen und unter Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 - ausgeführt: Es könne dahinstehen, ob die Klägerin in ihrer Person alle Anforderungen an die Spätaussiedlereigenschaft erfülle.

    Rn. 28 Vgl. zu der gleichlautenden Fassung des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG a. F.: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 = juris.

    Rn. 30 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (249 f.) = juris, Rn. 7 und 9.

    Rn. 34 Zur Wortlautauslegung des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG a. F.: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (250), = juris, Rn. 9.

    Rn. 37 b. Auch soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (250 f.) = juris, Rn. 9 ff., im Rahmen der historischen Auslegung ausführt, die Entstehungsgeschichte des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG a. F. bzw. § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG deute in die gleiche Richtung wie die von ihm vorgenommene Wortlautauslegung, erfasst auch diese Interpretation den Fall der Klägerin nicht unmittelbar.

    Rn. 45 Zum Spätaussiedlerwillen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (251 f.) = juris, Rn. 13, ausgeführt:.

    Rn. 50 Vgl. hierzu auch die vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (252) = juris, Rn. 13, zitierten Entscheidungen vom 17. August 2004 - 5 B 72.04 -, juris, Rn. 7, und vom 2. November 1999 - 5 B 17.99 -, juris, Rn. 3, wonach im Aufnahmeverfahren das Bestehen anderer Gründe für einen dauernden Aufenthalt des Aufnahmebewerbers nicht Prüfungsgegenstand ist.

    Rn. 57 Zu der Frage der Betätigung des Spätaussiedlerwillens hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (252 f.) = juris, Rn. 14 f., ausgeführt:.

    Ob die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (253 f.) = juris, Rn. 17, im Rahmen seiner systematischen Auslegung benannte Vorschrift des § 27 Abs. 4 Satz 1 BVFG für den Fall der Klägerin ein Argument dafür liefert, sie habe den Härtefallantrag zeitnah zur Übersiedlung zu stellen gehabt, kann dahinstehen.

    Rn. 66 Zum Erfordernis der behördlichen Sprachprüfung hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (254 f.) = juris, Rn. 19 f., ausgeführt:.

    Rn. 75 d. Auch mit Blick auf die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11.

    -, BVerwGE 145, 248 (255 f.), = juris, Rn. 22, vorgenommene teleologischen Auslegung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG lässt sich für den Fall der Klägerin folgern, sie habe ihren Härtefallantrag zu spät gestellt.

    Zudem spricht auch der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (256 f.) = juris, Rn. 23, im Rahmen seiner Auslegung benannte Integrationszweck des Bundesvertriebenengesetzes für die Notwendigkeit einer zeitnahen Antragstellung auch in einem solchen Fall wie dem der Klägerin.

    Rn. 85 IV. Der Senat lässt die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen der Frage zu, ob § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG grundsätzlich entsprechend der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 = juris, vorgenommenen Auslegung auch auf solche ohne Aufnahmebescheid eingereiste Aufnahmebewerber anzuwenden ist, deren deutsche Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Übersiedlung bereits durch behördliche Vorprüfung festgestellt bzw. erwiesen ist.

  • VG Köln, 16.07.2013 - 7 K 5676/11
    Rn. 13 Die Beklagte verweist auf die Begründungen der streitgegenständlichen Bescheide und ergänzend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2012 - 5 C 23.11 -.

    Rn. 23 vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 23.11 -, DVBl. 2013, 438-441; hierzu auch Beschluss vom 05.06.2013, juris (Anhörungsrüge).

    Rn. 25 vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 23.11 -, Rn. 25.

    Rn. 29 vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 23.11 -, Rn. 12 und 13 unter Hinweis auf Beschlüsse vom 02.11.1999 - 5 B 17.99 -, juris und vom 17.08.2004 - 5 B 72.04 -, juris.

    Rn. 32 vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 23.11 - Rn. 19, 20,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2017 - 11 A 321/16

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; Rechtsänderung; Rückwirkung; …

    Rn. 61 Vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 18, S. 1 (4) = juris, Rn. 16, und vom 6. November 2014 - 1 C 12.14 -, Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 19, S. 9 (11) = juris, Rn. 13.

    Rn. 97 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 18, S. 1 (2 ff.) = juris, Rn. 8 ff., zum Erfordernis eines zeitnah zur Übersiedlung zu betätigenden Spätaussiedlerwillens durch Stellung eines Härtefallantrags.

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   BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13 (5 C 23.11)   

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https://dejure.org/2013,13373
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BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2013 - 5 C 7.13 (5 C 23.11) (https://dejure.org/2013,13373)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 5 C 7.13 (5 C 23.11) (https://dejure.org/2013,13373)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 152a Abs. 2 S. 6
    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass dies nicht der Fall ist, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 - juris sowie BVerfG, u.a. Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile der Revisionsbegründung in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (…stRspr, vgl. Beschluss vom 5. August 2010 - BVerwG 5 B 10.10 - juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11

    Antragserfordernis; Aufnahmeverfahren; vertriebenenrechtliches -; Aufnahmeantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 5 C 23.11 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt aber nur vor, wenn ein Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 21. September 2011 - BVerwG 5 B 11.11 - juris Rn. 3 …und vom 29. Juli 2004 - BVerwG 9 B 23.04 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2008 - 6 B 70.08

    Befassung von Korrektoren mit der Berufungsbegründung als eine von Amts wegen …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass dies nicht der Fall ist, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 - juris sowie BVerfG, u.a. Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 23.12.2011 - 5 B 24.11

    Verfahrensmangel; Aktenwidrigkeit; widersprüchliche tatsächliche Feststellungen; …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Da diese Wertung jedenfalls nicht evident und zweifelsfrei fehlerhaft ist, kann die tatrichterliche Feststellung des Antragsdatums auch nicht - wie die Klägerin meint - als eindeutig aktenwidrig angesehen und vom Revisionsgericht korrigiert werden (…vgl. Beschlüsse vom 6. April 2009 - BVerwG 6 B 73.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 60 Rn. 4 und vom 23. Dezember 2011 - BVerwG 5 B 24.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 01.12.2011 - 5 B 43.11

    Aufnahmebescheid wegen besonderer Härte

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Der Senat hat bereits die Revision der Beklagten mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 (BVerwG 5 B 43.11 ) wegen der Frage zugelassen, ob die Erteilung eines Aufnahmebescheids nach §§ 26, 27 Abs. 2 BVFG davon abhängig gemacht werden kann, dass der Aufnahmeantrag in einem hinreichenden zeitlichen Zusammenhang mit der Begründung des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland gestellt wird.
  • BVerwG, 05.08.2010 - 5 B 10.10

    Begründetheit einer Anhörungsrüge infolge einer bloßen Nichterwähnung einzelner …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile der Revisionsbegründung in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (stRspr, vgl. Beschluss vom 5. August 2010 - BVerwG 5 B 10.10 - juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerwG, 29.07.2004 - 9 B 23.04

    Bestehen einer richterlichen Pflicht zur Mitteilung des Verständnisses und …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt aber nur vor, wenn ein Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (…Beschlüsse vom 21. September 2011 - BVerwG 5 B 11.11 - juris Rn. 3 und vom 29. Juli 2004 - BVerwG 9 B 23.04 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.2009 - 6 B 73.08

    Ordnungsgemäße Durchführung einer Musterung bei Vorliegen einer Akneerkrankung …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Da diese Wertung jedenfalls nicht evident und zweifelsfrei fehlerhaft ist, kann die tatrichterliche Feststellung des Antragsdatums auch nicht - wie die Klägerin meint - als eindeutig aktenwidrig angesehen und vom Revisionsgericht korrigiert werden (vgl. Beschlüsse vom 6. April 2009 - BVerwG 6 B 73.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 60 Rn. 4 …und vom 23. Dezember 2011 - BVerwG 5 B 24.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 B 46.13

    Ablehnung der Divergenzrüge wegen Fehlens der behaupteten Abweichung

    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ;… BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2004 - BVerwG 9 B 23.04 - juris Rn. 2 und vom 5. Juni 2013 - BVerwG 5 C 7.13 - juris Rn. 6).
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