Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.1956 - V C 236.54 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 4, 111
- NJW 1957, 555
- MDR 1957, 185
- DVBl 1957, 721
- DÖV 1957, 294
Wird zitiert von ... (23)
- BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93
leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG, …
Das gilt jedoch dann nicht, wenn anzunehmen ist, daß der Vertrag auch ohne den nichtigen Teil geschlossen worden wäre (§ 59 Abs. 3 VwVfG NW - VwVfG; vgl. auch Urteile vom 24. Oktober 1956 - BVerwG V C 236.54 - Buchholz 454.2 §§ 42 ff. I. WBG Nr. 1 S. 1 (9) und vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 40.77 - NJW 1980, 2538 (2539)). - BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von …
Es hat sich dabei auf eine - mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmende (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1956 - BVerwG V C 236.54 - Buchholz 454.2 §§ 42 ff. I. WBG Nr. 1 S. 1 [9]) - entsprechende Anwendbarkeit des § 139 BGB gestützt und auf Grund einer Auseinandersetzung mit den einzelnen Umständen des Falles entschieden, daß nach Lage der Dinge nicht angenommen werden kann, der Vertrag vom 5. August 1964 würde auch "ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein" (§ 139 BGB). - BVerwG, 14.11.1975 - IV C 84.73
Wohnhaus im Wald - Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem …
Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, daß ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, durch den eine Leistungspflicht der Behörde begründet werden soll, dann nicht wirksam ist, wenn die im Vertrag vorgesehene Leistung nach der gegebenen Rechtslage von der Behörde zulässig nicht erbracht werden kann (vgl. etwa dieUrteile vom 24. Oktober 1956 - BVerwG V C 236.54 - in BVerwGE 4, 111 [114 f.], vom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 83.57 - in BVerwGE 8, 329 [330] …und vom 6. Juli 1973 [a.a.O. S. 334]).
- BVerwG, 19.12.1963 - VIII C 67.61
Rechtsmittel
Die auf Grund einer unwirksamen Freibauvereinbarung (BVerwGE 4, 111) erteilte Zweckentfremdungsgenehmigung ist unwirksam.Sie gab diese Erklärung ab mit Rücksicht auf die Entscheidung BVerwGE 4, 111, die solche Vereinbarungen für unwirksam erklärte.
Aus der Entscheidung BVerwGE 4, 111 über die Unwirksamkeit von Freibauvereinbarungen zog die Beklagte die richtige Schlußfolgerung, daß bewirtschaftungsfreier Wohnraum mangels gesetzlicher Grundlage nicht durch Vertrag der Wohnraumbewirtschaftung unterworfen werden könne und infolgedessen auch die von ihr mit der Klägerin getroffene Vereinbarung unwirksam sei.
Die Grundlage der Genehmigung war allerdings aus der Sicht der Entscheidung BVerwGE 4, 111 nicht erst nachträglich weggefallen, sondern von Anfang an nicht vorhanden gewesen, und ihr Fehlen war von den Parteien nur infolge eines Rechtsirrtums nicht erkannt worden.
- BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
(Teil)Nichtigkeit eines Stellplatzablösevertrags
Diese Vorschrift, die inhaltlich dem § 139 BGB nachgebildet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 4 B 216.94 - Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 11 S. 3; siehe auch schon Urteil vom 24. Oktober 1956 - 5 C 236.54 - BVerwGE 4, 111 ), dient der Durchsetzung des Parteiwillens (BGH, Urteil vom 13. März 1986 - III ZR 114/84 - NJW 1986, 2576 ), wie er sich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses darstellte (BGH, Urteile vom 21. Februar 1989 - KZR 18/84 - NJW-RR 1989, 998 und vom 15. März 1989 - VIII ZR 62/88 - NJW-RR 1989, 800 ). - BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65
Rechtsmittel
Indessen war die Vereinbarung nicht gesetzwidrig, auch wenn sie nicht ausdrücklich im AHK-Gesetz Nr. 47 vorgesehen war, Zwar hat der erkennende Senat entschieden (Urteil vom 24. Oktober 1956 [BVerwGE 4, 111 [115]]), es gebe keinen allgemeinen Satz des Inhalts, daß durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung die Ausübung der staatlichen Gewalt anders geregelt werden könnte, als durch das Gesetz vorgeschrieben. - BVerwG, 16.07.1997 - 1 B 138.97
Verwaltungsverfahrensrecht - Sittenwidrigkeit von Verwaltungshandeln; …
Im Falle der Nichtigkeit eines ihrer Teile beurteilt sich die Frage der Auswirkung auf die übrigen Teile in entsprechender Anwendung des § 139 BGB, der einem allgemeinen Rechtsgedanken entspricht (Urteil vom 24. Oktober 1956 - BVerwG 5 C 236.54 - BVerwGE 4, 111 [BVerwG 24.10.1956 - V C 236/54]) und dessen Regelung sinngemäß in § 59 Abs. 3 VwVfG übernommen worden ist (…vgl. auch Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 40.77 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 19, S. 24 f.). - BFH, 27.10.1967 - III 18/63
Abgrenzung von Tilgungsbeträgen und Kapitalkosten für Fremdmittel
Wie das BVerwG, dem sich die Kammer anschließe, im Urteil V C 236/54 vom 24. Oktober 1956 (NJW 1957 S. 555) ausgeführt habe, sei das bei Freibauwohnungen angewendete Verfahren mangels gesetzlicher Grundlage als unzulässig anzusehen, so daß daraus keine Folgerungen in dem von der Revisionsklägerin gewünschten Sinn gezogen werden könnten.Der Senat schließt sich insoweit ebenfalls der angeführten Entscheidung des BVerfG V C 236/54 vom 24. Oktober 1956 (…a. a. O.) an.
- BVerwG, 31.10.1966 - IV B 120.66
Antrag auf Baugenehmigung für ein Wohngebäude und Geschäftsgebäude - …
Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision machen die Beklagten geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 111 und 5, 128) abweiche.Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1956 und vom 26. Juni 1957 (BVerwGE 4, 111 und 5, 128), auf die sich die Beklagten beziehen, behandeln die Frage, ob unter der Geltung des Ersten Wohnungsbaugesetzes ein mit diesem Gesetz nicht zu vereinbarender vertraglicher Freibau bzw. Freikauf zulässig war, haben sich also mit der hier entscheidungserheblichen, grundsätzlich nach den insoweit landesrechtlichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung und ihrer Nachfolgevorschriften zu beurteilenden Frage, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem vom Berufungsgericht festgestellten Inhalt zulässig ist, und mit der weiteren Frage, ob mit einem solchen Vertrag gegen Bundesrecht verstoßen wird, nicht befaßt.
- VG Braunschweig, 27.11.2019 - 1 A 1/19
Brücke; Interessentenschaft; nichtöffentlicher Weg; Observanz; …
Rn. 36 Vor dem Inkrafttreten des VwVfG im Jahr 1977 war die Möglichkeit, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen, zwar umstritten, jedenfalls seit dem Jahr 1956 von der Rechtsprechung aber anerkannt (siehe BVerwG, Urt. v. 24.10.1956 - V C 236.54 -, juris Rn. 23, welches noch die ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zum Abschluss forderte;… zum Streitstand und zur historischen Entwicklung: Brüning/Bosesky, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 54 Rn. 12 ff.). - BVerwG, 13.01.1989 - 4 B 249.88
Prüfungsumfang bei teilweiser Mangelhaftigkeit eines …
- BVerwG, 07.06.1989 - 8 B 23.89
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
- BGH, 14.07.1966 - III ZR 190/64
Problem der Wirksamkeit eines Vertrages über Kulturbeiträge bei Koppelung …
- BVerwG, 28.01.1959 - V B 230.58
Rechtsmittel
- BGH, 11.07.1962 - VIII ZR 201/61
- BVerwG, 06.07.1966 - V C 75.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.07.1961 - VIII B 135.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.07.1958 - V C 389.57
Rechtmäßigkeit einer Räumungsverfügung durch das städtische Wohnungsamt - …
- BGH, 11.07.1962 - VIII ZR 70/61
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60
Vermietung einer Wohnung ohne wohnungsbehördliche Genehmigung - Befreiung von …
- BVerwG, 05.08.1958 - V B 140.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.09.1957 - V B 135.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.05.1968 - I WD 43.67
Dienstvergehen eines Soldaten durch Trunkenheit am Steuer - Beeinträchtigung der …
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