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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 09.10.1979 | BVerwG, 25.04.1980

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 24.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,999
BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 24.78 (https://dejure.org/1980,999)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1980 - 5 C 24.78 (https://dejure.org/1980,999)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - 5 C 24.78 (https://dejure.org/1980,999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Ausbildungsabschluss - Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 1167
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 24.78
    Ferner kann eine Verpflichtung zur Finanzierung einer weiteren Ausbildung dann bestehen, wenn die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte oder das Kind von den Eltern in einen unbefriedigenden, seiner Begabung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt worden war (so BGHZ 69, 190 [194 ff.] unter Hinweis auf zeitlich früher liegende Entscheidungen von Oberlandesgerichten und Landgerichten sowie Stellungnahmen in der unterhaltsrechtlichen Literatur).
  • BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83

    Weitere Ausbildung - Förderungsfähigkeit

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in früheren Entscheidungen ausgeführt hat, wollte der Gesetzgeber durch § 11 Abs. 3 BAföG Förderungsleistungen ohne die grundsätzlich gebotene Anrechnung elterlichen Einkommens und Vermögens (§ 11 Abs. 2 BAföG) in den Fällen gewähren, in denen die Eltern nach dem zivilen Unterhaltsrecht dem Auszubildenden gegenüber nicht mehr verpflichtet sind, die Kosten der unternommenen Ausbildung zu tragen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - ; ferner BVerwGE 60, 231 ).

    Den entsprechenden Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof dazu entwickelt hat (Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76 - <BGHZ 69, 190>; Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 506/80 - <FamRZ 1980, 1115> und Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - <FamRZ 1981, 346>), hat sich das Bundesverwaltungsgericht für den Regelungsbereich des § 11 Abs. 3 BAföG bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - a.a.O.; BVerwGE 60, 231 ; die Grundsätze sind ebenfalls nunmehr in Textziffer 11.3.14 und 11.3.15 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 übernommen).

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78

    Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender …

    Für Zwecke der Ausbildungsförderung unterstellt das Gesetz in diesem Sinne, daß ein Kind mit Unterhaltsansprüchen für eine weitere Ausbildung überhaupt nicht mehr an die Eltern herantreten kann, wenn es im Anschluß an eine erste berufsqualifizierende Ausbildung (vgl. Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 -) entweder, fünf Jahre erwerbstätig war oder zwar nur drei Jahre erwerbstätig war, aber vor der Aufnahme der weiteren Ausbildung das 27. Lebensjahr vollendet hatte und in diesen Jahren in der Lage war, sich aus dem Ertrag seiner Erwerbstätigkeit selbst zu unterhalten.
  • SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

    Hierzu hat die Rechtssprechung entschieden, dass die Frage, ob bei der Gewährung der Ausbildungsförderung Einkommen und Vermögen der Eltern außer Betracht bleibt, nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Unterhaltspflicht zu beurteilen ist (BVerwG, Urteil vom 7.2.1980 - BVerwG 5 C 24.78 - Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 3; ferner BVerwGE 60, 231 (233) = BVerwG 30.04.1987, 5 B 103/86).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 5 B 87.83

    Rechtsmittel

    Es sollte eine elternunabhängige Förderung für die Fälle vorgeschrieben werden, in denen anzunehmen ist, daß die Eltern nach § 1610 Abs. 2 BGB nicht mehr verpflichtet sind, die vom Auszubildenden unternommene Ausbildung zu finanzieren(Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 3;Urteil vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 - BVerwGE 60, 231 [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78]).

    Es erschien ihm gerechtfertigt, unter diesen Voraussetzungen zu unterstellen, daß der Auszubildende keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen seine Eltern habe, weil er durch die bereits abgeschlossene Ausbildung eine ausreichende, auch seiner Neigung und Begabung Rechnung tragende Lebensgrundlage gefunden habe (Urteil des Senats vom 7. Februar 1980 a.a.O. zu der vergleichbaren früheren Regelung).

  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79

    Fachrichtungswechsel - Ausbildungsabschnitt - Auszubildende

    Nur in § 11 Abs. 3 Nr. 3 und § 25 a Abs. 1 Nr. 3 BAföG werden vom Begriff "Ausbildung" auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nichtförderungsfähige Ausbildungen umfaßt (vgl. dazu Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - und vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 -).
  • BVerwG, 30.04.1987 - 5 B 103.86

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht - …

    Diesen Grundsätzen hat sich das Bundesverwaltungsgericht für den Regelungsbereich des § 11 Abs. 3 BAföG angeschlossen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 3; ferner BVerwGE 60, 231 ).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 5 B 132.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …

    Die Beschwerde rügt ohne Erfolg, der angefochtene Beschluß weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab - unter anderem von dem Beschluß vom 15. Februar 1985 - BVerwG 5 B 15.84 - mit Hinweis auf das Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - (Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 3) sowie auf BVerwGE 60, 231 (233) [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78] -, nach der für die Auslegung und Konkretisierung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG die Rechtsprechung der Zivilgerichte maßgebend sei.
  • BVerwG, 17.05.1988 - 5 B 69.88

    Weitere Ausbildung - Elternunabhängige Ausbildungsförderung - …

    Im übrigen, d.h. hinsichtlich des Erfordernisses des berufsqualifizierenden Abschlusses der vor Aufnahme der weiteren Ausbildung betriebenen Ausbildung (s. dazu mit Blick auf § 7 Abs. 2 BAföG BVerwGE 54, 191 ; 68, 84 ), bewendet es dagegen bei Inhalt und Reichweite des in § 7 Abs. 2 BAföG verwendeten Begriffs, zumal auch in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BAföG für die elternunabhängige Förderung der dort geregelten weiteren Ausbildung daran angeknüpft wird, daß der Auszubildende bereits eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hat (s. zu § 11 Abs. 3 Nr. 3 BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649> BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - FamRZ 1980, 1167>, und BVerwGE 60, 231 ).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 5 B 78.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …

    Von diesen Grundsätzen, denen sich das Bundesverwaltungsgericht für den Regelungsbereich des § 11 Abs. 3 BAföG prinzipiell angeschlossen hat (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - FamRZ 1980, 1167 f.>; ferner BVerwGE 60, 231 [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78]), ist auch das Berufungsgericht ausgegangen.
  • BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 63.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtenswerte Neigungen eines …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß sich die Frage nach der Reichweite der elterlichen Pflicht zum Ausbildungsunterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB beantwortet und die vom Bundesgerichtshof für die Auslegung dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze prinzipiell auch für den Regelungsbereich des § 11 Abs. 3 BAföG Geltung beanspruchen können (Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - ; vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 - <BVerwGE 60, 231 [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78]/233>; Beschlüsse vom 25. Juni 1986 - BVerwG 5 B 78.85 - ; vom 30. April 1987 - BVerwG 5 B 103.86 - <NJW 1988, 154 [BVerwG 30.04.1987 - 5 B 103/86]>; vom 18. Mai 1987 - BVerwG 5 B 44.87 - sowie Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - FamRZ 1987, 1089>).
  • BVerwG, 25.07.1986 - 5 B 102.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.02.1985 - 5 B 15.84

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens der Eltern bei der Gewährung von …

  • BVerwG, 06.02.1985 - 5 B 3.84

    Voraussetzungen einer Ausbildungsförderung nach dem …

  • BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 65.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch des Kindes gegen …

  • BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85

    Anforderungen an die Zumutbarkeit der Finanzierung des Studiums durch die Eltern …

  • VG Würzburg, 25.06.1982 - W 3 K 82 A.0151

    Anspruch auf Ausbildungsförderung ohne Anrechnung elterlichen Einkommens; …

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   BVerwG, 09.10.1979 - 5 C 24.78   

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BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1979 - 5 C 24.78 (https://dejure.org/1979,10752)
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   BVerwG, 25.04.1980 - 5 C 24.78   

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