Rechtsprechung
| BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 29.05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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BSHG § 97 Abs. 2, 4, 5, § 103 Abs. 3, § 104; SGB I § 43 Abs. 1; SGB X § 102
Eingliederungshilfe in Einrichtungen; Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en; örtliche Zuständigkeit für Einrichtungshilfe außerhalb der Wohneinrichtung; Zusammenhangskosten; Zuständigkeit für Hilfe in einer Einrichtung. - Bundesverwaltungsgericht
BSHG § 97 Abs. 2, 4, 5, § 103 Abs. 3, § 104
Eingliederungshilfe in Einrichtungen; Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en; Zusammenhangskosten; Zuständigkeit für Hilfe in einer Einrichtung; örtliche Zuständigkeit für Einrichtungshilfe außerhalb der Wohneinrichtung
- Judicialis
BSHG § 97 Abs. 2; ; BSHG § 97 Abs. 4; ; BSHG § 97 Abs. 5; ; BSHG § 103 Abs. 3; ; BSHG § 104; ; SGB I § 43 Abs. 1; ; SGB X § 102
- Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit für Eingliederungshilfe gegenüber einem Hilfeempfänger; Erstattungsanspruch wegen der Kosten einer teilstationären Werkstattbetreuung; Erfassung sog. Zusammenhangskosten als Sozialhilfekosten; Begriff der "Einrichtung"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Örtliche Zuständigkeit für Eingliederungshilfe bei Bedarf in Wohneinrichtung und Arbeitsprojekt
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.09.2005 - 13 A 204/02
- VG Schleswig, 21.10.2005 - 13 A 204/02
- BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 29.05
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 253
- FamRZ 2007, 637 (Ls.)
- DVBl 2007, 452 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04
Anstalt, Zuständigkeit für Hilfe in einer -; Blindenhilfe, Zuständigkeit für - …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 29.05
Die anknüpfend an die Wohneinrichtung als Einrichtung im Sinne von § 97 Abs. 2 BSHG begründete örtliche Zuständigkeit erfasst jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art nicht nur die Hilfe in dieser Einrichtung, sondern auch sog. Zusammenhangskosten, also Sozialhilfekosten, die mit der Hilfe in der Wohneinrichtung zwar im zumindest zeitlichen Zusammenhang stehen, aber in einer anderen Einrichtung als der Wohneinrichtung selbst anfallen (zum Streitstand s. Nachweise im Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 5 C 25.04 - Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 18 = DVBl 2005, 783 = NVwZ-RR 2005, 417).Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 2004 (a.a.O.) in Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte des § 97 Abs. 2 BSHG 1993 ausgeführt, dass diese Vorschrift auch dahin verstanden werden kann, dass sie eine umfassende Zuständigkeitsregelung für alle Hilfearten nach dem Bundessozialhilfegesetz für den Fall darstellt, dass diese während der Unterbringung in einer der dort genannten Einrichtungen anfallen.
Das wäre nicht stimmig, wenn dieser Träger nicht bereits für die Dauer der Unterbringung in der Einrichtung für diese Hilfen zuständig gewesen wäre (s. Senat, Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04
Altersgrenze bei Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben; Betreuung in …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 29.05
Die in der Rechtsprechung des Senats (s. Urteil des Senats vom 21. Dezember 2005 - BVerwG 5 C 26.04 - Buchholz 436.0 § 41 BSHG Nr. 1 = NDV-RD 2006, 80 = NVwZ-RR 2006, 406) bislang offengelassene Frage einer Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG auch in Bezug auf sog. Zusammenhangsleistungen ist jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall der Hilfegewährung durch Beschäftigung in einer einem rechtlich selbständigen Einrichtungsträger zuzuordnenden Behindertenwerkstatt bzw. Arbeitseinrichtung dahin zu beantworten, dass sich die örtliche Zuständigkeit insgesamt nach § 97 Abs. 2 BSHG richtet. - BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91
Sozialhilfe - Stationäre Gewährung - Einrichtung - Therapie - Mobile Betreuung
Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 29.05
Im Streitfall ist zu beachten, dass die Hilfeempfängerin die hier im Streit stehende Hilfe zwar nicht in ihrer Wohneinrichtung, aber ebenfalls in einer Einrichtung - die Betreuung in dem Arbeitsprojekt der G.-Werkstätten bezog sich nicht nur auf einen unbedeutenden Teil des Tages (Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 17.91 - ZfSH/SGB 1995, 535 = juris Rn. 18 und - BVerwG 5 C 42.91 - DVBl 1994 1298 = juris Rn. 16) - und zudem ebenfalls als Eingliederungshilfe erhalten hat. - BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 17.91
Begriff der Einrichtung - Dezentrale Unterkunft betreuter Personen - …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 29.05
Im Streitfall ist zu beachten, dass die Hilfeempfängerin die hier im Streit stehende Hilfe zwar nicht in ihrer Wohneinrichtung, aber ebenfalls in einer Einrichtung - die Betreuung in dem Arbeitsprojekt der G.-Werkstätten bezog sich nicht nur auf einen unbedeutenden Teil des Tages (Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 17.91 - ZfSH/SGB 1995, 535 = juris Rn. 18 und - BVerwG 5 C 42.91 - DVBl 1994 1298 = juris Rn. 16) - und zudem ebenfalls als Eingliederungshilfe erhalten hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2007 - 12 A 1155/07 Rn. 7 vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 2006 - 5 C 29.05 -, FEVS 58, 300, und - 5 C 26.06 -, BVerwGE 127, 74,.
- VG Münster, 11.09.2008 - 6 K 2100/06
Anspruch auf Erstattung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge; Örtliche …
Rn. 28 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2006 - 5 C 29.05 -, NVwZ-RR 2007, 253 = FEVS 58, 300; Schellhorn/Schellhorn/Hohm, a.a.O. Ebenso wenig allein maßgeblich ist, welche Leistungen Herr G. nach seinem Umzug tatsächlich erhalten hat.
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