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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25543
BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17 (https://dejure.org/2018,25543)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2018 - 5 C 3.17 (https://dejure.org/2018,25543)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 5 C 3.17 (https://dejure.org/2018,25543)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 93 Abs. 1, § 94 Abs. 3 und 4
    Abschöpfung des Kindergeldes; Anrechnung; Belastungsgerechtigkeit; Betreuungsleistungen; Eingliederungshilfe; Einkommen; Familienleistungsausgleich; Heimerziehung; Kindergeld; Kostenbeitrag; Vorhaltekosten; familienrechtlicher Ausgleichsanspruch; vollstationäre ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anrechnung von Betreuungsleistungen auf Kostenbeitrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 SGB 8, § 94 Abs 3 SGB 8, § 94 Abs 4 SGB 8
    Anrechnung von Betreuungsleistungen auf Kostenbeitrag

  • Wolters Kluwer

    Anrechnen von tatsächlichen Betreuungsleistungen über Tag und Nacht auf den Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes

  • doev.de PDF

    Eingliederungshilfe; Abschöpfung des Kindergeldes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnen von tatsächlichen Betreuungsleistungen über Tag und Nacht auf den Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrechnung tatsächlicher Betreuungsleistungen auf einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 152
  • DÖV 2018, 956
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.10.2015 - 5 C 21.14

    Absehen von der Kostenerhebung; Anrechnung des Kindergeldes; Besondere Härte; …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
    Die Abschöpfung des Kindergeldes ist sachlich gerechtfertigt, weil im Rahmen der (vollstationären) Hilfe auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt wird und die Eltern insoweit entlastet werden (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2015 - 5 C 21.14 - BVerwGE 153, 150 Rn. 21).

    Die Abschöpfung des Kindergeldes ist zwar - wie bereits erwähnt - sachlich gerechtfertigt, weil im Rahmen der (vollstationären) Hilfe auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt wird und die Eltern insoweit entlastet werden (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2015 - 5 C 21.14 - BVerwGE 153, 150 Rn. 21).

  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 45/15

    Kindesunterhalt: Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
    Der Elternteil, der kein Kindergeld erhält, hat gegen den anderen, das Kindergeld beziehenden Elternteil aus dem Gesichtspunkt des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs einen Anspruch auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes (BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - XII ZB 45/15 - NJW 2016, 1956 Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Kindesunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
    Der Regierungsentwurf zur Novellierung der unterhaltsrechtlichen Regelung des § 1612b BGB hebt in seiner Begründung ausdrücklich hervor, es bestehe nunmehr Einigkeit darüber, "dass das Kindergeld im wirtschaftlichen Ergebnis dem Kind zusteht und dazu bestimmt ist, dessen Existenzminimum zu sichern" (BT-Drs. 16/1830 S. 29 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 - BVerfGE 108, 52 ).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 22. Dezember 1998 - 5 C 25.97 - BVerwGE 108, 221 dargelegt hat, dient das Kindergeld dazu, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken und zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen.
  • BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10

    Einkommen; Einkommensberechnung; Geschwisterkindergeld; Herabstufung; …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
    Im Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 10.10 - (BVerwGE 139, 386 Rn. 14 bis 16) hat das Bundesverwaltungsgericht dies folgendermaßen konkretisiert: Nach der dem Familienleistungsausgleich dienenden Vorschrift des § 31 Satz 1 EStG wird die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung entweder durch die (in § 32 EStG geregelten) Freibeträge oder durch das Kindergeld bewirkt.
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
    Die Regelung des § 64 Abs. 1 EStG ist, wie der Bundesfinanzhof wiederholt entschieden hat, verfassungsgemäß (BFH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 - BFHE 208, 220 …sowie vom 15. Februar 2012 - XI S 25/11 (PKH) - BFH/NV 2012, 1133 Rn. 12 und zugehörigem Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 16. Februar 2015 - 2 BvR 1615/12 - juris).
  • BFH, 15.02.2012 - XI S 25/11

    Kindergeldzahlung für jedes Kind nur an einen Berechtigten - Sachaufklärung durch …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
    Die Regelung des § 64 Abs. 1 EStG ist, wie der Bundesfinanzhof wiederholt entschieden hat, verfassungsgemäß (BFH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 - BFHE 208, 220 sowie vom 15. Februar 2012 - XI S 25/11 (PKH) - BFH/NV 2012, 1133 Rn. 12 und zugehörigem Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 16. Februar 2015 - 2 BvR 1615/12 - juris).
  • BVerfG, 16.02.2015 - 2 BvR 1615/12

    Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Kindergeldzahlung an nur einen …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
    Die Regelung des § 64 Abs. 1 EStG ist, wie der Bundesfinanzhof wiederholt entschieden hat, verfassungsgemäß (BFH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 - BFHE 208, 220 sowie vom 15. Februar 2012 - XI S 25/11 (PKH) - BFH/NV 2012, 1133 Rn. 12 und zugehörigem Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 16. Februar 2015 - 2 BvR 1615/12 - juris).
  • VG Hamburg, 01.04.2025 - 18 K 2908/24

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Heranziehung zu Kostenbeiträgen für …

    Die Anrechnungsvorschrift des § 94 Abs. 4 SGB VIII gilt auch für die Heranziehung eines Elternteils zu einem Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes gemäß § 94 Abs. 3 SGB VIII (BVerwG, Urt. v. 26.6.2018, 5 C 3.17, juris Rn. 11 ff.).

    Das Kindergeld dient dazu, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken und zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (BVerwG, Urt. v. 26.6.2018, 5 C 3.17, juris Rn. 22).

    Die Anrechnungsvorschrift des § 94 Abs. 4 SGB VIII trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dem Elternteil, der den jungen Menschen neben dessen vollstationärer Unterbringung tatsächlich über bloße Umgangskontakte hinaus betreut, Aufwendungen entstehen, die er ohne Doppelbelastung durch Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bestreiten können muss (BVerwG, Urt. v. 26.6.2018, 5 C 3/17, juris Rn. 21 unter Verweis auf BT-Drs. 15/5616 S. 28).

    Für die Aufenthalte ihrer Tochter entstehen der Klägerin außerdem neben dem Aufwand für die Verpflegung weitere Kosten, wie etwa für die Ausstattung des Wohnraums sowie für Unternehmungen mit A. (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.2018, 5 C 3/17, juris Rn. 23).

    Wenn das Kindergeld im Ergebnis wirtschaftlich dem Kind zustehen und jedenfalls teilweise seinen Bedarf decken und zur Entlastung der Kosten seiner allgemeinen Lebensführung beitragen soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.2018, 5 C 3.17, juris Rn. 22), so muss das Kindergeld letztlich immer demjenigen zufließen, der das Kind betreut, seinen Bedarf deckt und für die Kosten seiner Lebensführung aufkommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz …

    Das Kindergeld ist danach eine den Eltern zufließende, aber für den existenziellen Bedarf des jeweiligen Kindes bestimmte und zu verwendende Leistung (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12.05.2011 - 5 C 10.10 -, juris Rn. 15, und vom 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris Rn. 22).
  • VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18

    Verpflichtung, eine Halbwaisenrente für die Kosten einer Maßnahme der …

    Vielmehr bezeichnet er den ggf. vollen Einsatz des Kindergelds gemäß § 94 Abs. 3 SGB VIII ebenfalls als Beitrag (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris, Rn. 12 ff.).

    Rn. 26 Es entspricht auch Sinn und Zweck von § 94 Abs. 4 SGB VIII (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris, Rn. 21 ff.), die Vorschrift auch beim Einsatz zweckidentischer öffentlicher Leistungen anzuwenden.

    Rn. 27 Soweit der Rechtsstreit für erledigt erklärt worden ist, entspricht es billigem Ermessen (§ 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO), dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; denn dieser hat den Kostenbeitrag der Klägerin zu 2 für Kindergeld im geforderten Umfang von sich aus ermäßigt und sich damit freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben; insbesondere hat er eine taggenaue Anrechnung der Anwesenheitstage der Klägerin zu 1 im Haushalt der Klägerin zu 2 vorgenommen (…vgl. VG Freiburg, Urt. v. 12.01.2016 - 4 K 1932/15 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. V. 12.01.2017 - 12 S 870/15 -, juris; BVerwG, Urt. v. 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris).

  • VG Stuttgart, 08.11.2018 - 9 K 20135/17

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes durch einen …

    Wie sich aus dem Wortlaut der Vorschrift, ihrer Systematik und der Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck des Gesetzes ergibt, ist diese Anrechnungsvorschrift auch auf den in Höhe des Kindergeldes zu erbringenden Kostenbeitrag anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 26.06.2018 - 5 C 3/17 juris).
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