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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 31.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42580
BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 31.12 (https://dejure.org/2013,42580)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2013 - 5 C 31.12 (https://dejure.org/2013,42580)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2013 - 5 C 31.12 (https://dejure.org/2013,42580)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    SGB VIII § 86 Abs. 3, 4, 5 Satz 2 und 3, Abs. 6 Satz 1, §§ 89, 89a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3; SGB X § 112
    Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung; Rückzahlung; Rückzahlungsanspruch; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; Anspruch auf Kostenerstattung; Kostenerstattungspflicht; Erstattungspflicht; Erstattung von Kosten; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 86 Abs. 3, 4, 5 Satz 2 und 3, Abs. 6 Satz 1
    Anspruch auf Kostenerstattung; Anspruch auf Rückerstattung; Durchgriffsanspruch; Durchgriffserstattung; Erstattung von Kosten; Erstattungen in Folge; Erstattungskette; Erstattungspflicht; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; Kostenerstattungspflicht; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Jugendhilfe; Kostenerstattungsanspruch; örtliche Zuständigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 3 SGB 8, § 86 Abs 4 SGB 8, § 86 Abs 5 S 2 SGB 8, § 86 Abs 5 S 3 SGB 8, § 86 Abs 6 S 1 SGB 8
    Jugendhilfe; Kostenerstattungsanspruch; örtliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Analoge Anwendung von § 89a Abs. 2 SGB VIII bei Kostenerstattungsanspruch des zuständigen Trägers gegen einen anderen örtlichen Träger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Analoge Anwendung von § 89a Abs. 2 SGB VIII bei Kostenerstattungsanspruch des zuständigen Trägers gegen einen anderen örtlichen Träger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 390
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 31.12
    Bezogen auf § 89a Abs. 1 SGB VIII ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass dieser Erstattungsanspruch einen Wechsel des örtlich zuständigen Trägers im Zeitpunkt der Aufnahme der Leistungsgewährung nach § 86 Abs. 6 SGB VIII erfordert (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 5 C 25.11 - BVerwGE 145, 257 Rn. 22 m.w.N.).

    Es ging dem Gesetzgeber insbesondere darum, dass die Bereitschaft von Landkreisen im Umfeld großer Städte, Pflegefamilien zu finden und zu vermitteln, nicht wegen drohender Kostennachteile verloren geht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 5 C 25.11 - BVerwGE 145, 257 Rn. 21 unter Bezugnahme auf BTDrucks 12/2866 S. 24).

    Diesem Ziel liefe es zuwider, örtliche Träger, die zunächst nach § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII leistungspflichtig waren und infolge der Vermittlung eines Kindes oder Jugendlichen in eine Pflegestelle innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches nach § 86 Abs. 6 SGB VIII leistungspflichtig blieben, bei einem bestehenden Kostenerstattungsanspruch nach § 89a Abs. 3 SGB VIII von dem Anwendungsbereich des § 89a Abs. 2 SGB VIII auszunehmen und ihnen damit die Finanzierungslast für einen Zeitraum aufzubürden, in dem sie - ohne Anwendung des § 86 Abs. 6 SGB VIII - wegen der Änderung des nach § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalts nicht mehr zur Leistung verpflichtet wären (vgl. zu § 89a Abs. 3 SGB VIII bereits Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 31.12
    Die Analogie setzt eine Gesetzeslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, die plangemäß durch die herangezogene Norm geschlossen werden kann (vgl. Urteile vom 12. September 2013 - BVerwG 5 C 35.12 - UA Rn. 27 m.w.N. …und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 20.10

    Pflegeperson; Pflegefamilie; Pflegekind; Vollzeitpflegeperson; Vollzeitpflege; …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 31.12
    Die Vorschrift des § 86 Abs. 6 SGB VIII unterstreicht dieses Regelungskonzept, indem sie anerkennt, dass sich bei einer fortdauernden Vollzeitpflege ab einem bestimmten Zeitpunkt die psychosoziale Realität ändert und nicht mehr die Eltern oder der maßgebliche Elternteil die Nähe zur Lebenswelt des Kindes oder Jugendlichen vermitteln, sondern die Pflegeperson, und infolgedessen die örtliche Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt der Pflegeperson und dessen Veränderungen knüpft (vgl. Urteil vom 1. September 2011 - BVerwG 5 C 20.10 - BVerwGE 140, 305 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 14 jeweils Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung, …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 31.12
    Für diesen Fall wird dem nach § 86 Abs. 6 SGB VIII zuständig gewordenen Träger unter Verkürzung der Erstattungskette ein unmittelbarer Anspruch gegen den dritten Jugendhilfeträger eingeräumt (vgl. Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 10 jeweils Rn. 33).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12

    Vermögenszuordnung; Vermögenswerte; Gruppe von Vermögenswerten; …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 31.12
    Die Analogie setzt eine Gesetzeslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, die plangemäß durch die herangezogene Norm geschlossen werden kann (…vgl. Urteile vom 12. September 2013 - BVerwG 5 C 35.12 - UA Rn. 27 m.w.N. und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19).
  • BVerwG, 27.04.2017 - 5 C 12.16

    Angelegenheit; Ausübung; Berechtigung; Eltern; Elternteil; Entziehung; Entzug; …

    Lebt ein Kind oder ein Jugendlicher zwei Jahre bei einer Pflegeperson (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 20.10 - BVerwGE 140, 305 Rn. 11 ff.) und ist sein Verbleib bei dieser auf Dauer zu erwarten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 31.12 - Buchholz 436.511 § 89a SGB VIII Nr. 9 Rn. 14), so ist oder wird gemäß § 86 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII abweichend von den Absätzen 1 bis 5 der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • BVerwG, 22.06.2017 - 5 C 3.16

    Anerkennung; Aufgabenerfüllung; Ausgleichmechanismus, sondergesetzlicher; …

    Ziel des § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist es, die Pflegestellenorte, die Kinder oder Jugendliche aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Jugendhilfeträger aufnehmen, von den mit einem Zuständigkeitswechsel nach § 86 Abs. 6 SGB VIII verbundenen Kosten zu befreien (BVerwG…, Urteil vom 19. August 2010 - 5 C 14.09 - BVerwGE 137, 368 Rn. 13), um sie vor unangemessenen Kostenbelastungen zu schützen (BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 31.12 - Buchholz 436.511 § 89a SGB VIII Nr. 9 Rn. 27).
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 ZB 14.1839

    Zum jugendhilferechtlichen Kostenerstattungsanspruch

    Rn. 13 Auf Kostenerstattungsansprüche nach § 89a Abs. 3 SGB VIII ist ferner § 89a Abs. 2 SGB VIII analog anzuwenden (so BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 5 C 31.12.

    - NVwZ-RR 2014, 390 LS 1;… vgl. Loos in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 89a Rn. 8;… Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand März 2013, § 89a SGB VIII Rn. 7a, Kunkel/Pattar in Kunkel/Kepert/Patter, SGB VIII, 6. Aufl. 2016, § 89a Rn. 12).

  • VGH Bayern, 12.06.2017 - 14 B 15.2621

    Erfolglose Klage auf Erstattung der Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung …

    Ausgenommen hiervon sind danach jedoch die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die den Zweck der truppenärztlichen Versorgung auf die Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienst- und Einsatzfähigkeit der Soldatinnen und Soldaten begrenzen und Maßnahmen der künstlichen Befruchtung von der Versorgung ausnehmen (vgl. BVerwG, U.v. 10.10.2013 a.a.O. Rn. 23).

    Diese in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 BBesG a.F. nach dem 17. Juni 2004 - als Zeitpunkt der Verkündung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Beihilferecht - aufgenommenen Leistungsbeschränkungen seien weder Bestandteil des zu Beginn der Übergangszeit Mitte 2004 vorhandenen Systems der Verwaltungsvorschriften gewesen noch hätten sie dem vom Gesetzgeber vorgegebenen normativen Programm entsprochen (vgl. BVerwG, U.v. 10.10.2013 a.a.O. Rn. 30 ff.).

    Den Wesenskern der Fürsorgepflicht können allenfalls unzumutbare Belastungen der Soldatin bzw. des Soldaten berühren (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 10.10.2013 - 5 C 31.12 - BVerwGE 148, 106 Rn. 25 zur entsprechenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2026 - 12 S 1295/25

    Kostenerstattung für jugendhilferechtliche Leistungen

    Hinzu kommt, dass aus § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII auch folgt, dass der Gesetzgeber Pflegestellenorte nicht in jeder Hinsicht vor einer Kostentragungspflicht geschützt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 31.12 -, juris Rn. 28).
  • OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 29/14

    Örtliche Zuständigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht bei nachträglicher …

    Rn. 28 1. Die rechtskräftige Feststellung der Vaterschaft ist allerdings ein Umstand, der dazu führen kann, die Zuständigkeit neu zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 14.11.2013, 5 C 31/12, NVwZ-RR 2014, 390, juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 A 2808/12

    Verpflichtung zur Kostentragung für Leistungen der Kinderhilfe und Jugendhilfe …

    Auch das Bundesverwaltungsgericht schließe in einem Urteil ebenfalls vom 14. November 2013 - 5 C 31.12 - (juris) nicht aus, dass ein Kind, welches im Gebiet der dortigen Beklagten in einem Krankenhaus geboren wurde und nie bei seinen Eltern gelebt hat, den gemeinsamen Aufenthalt der Mutter im Gebiet der Beklagten teilen könne.

    Ein anderes Ergebnis gebe mit Blick auf die am Wortlaut des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I orientierte ständige höchstrichterliche Rechtsprechung auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2013 - 5 C 31.12 - nicht vor, wenn dieses mangels Entscheidungserheblichkeit die Frage übergehe, ob bei den Eltern bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet worden sein könnte.

  • OVG Hamburg, 12.04.2023 - 4 Bf 139/22

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit des …

    Diesem Ergebnis steht ferner auch, anders als die Beklagte vorträgt, nicht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2013 (5 C 31.12, NVwZ-RR 2014, 390, juris) entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - 12 A 961/15

    Erstattungsanspruch eines Trägers von Kosten der Inobhutnahme eines Kindes bzgl. …

    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 -, juris Rn. 28 - 31; ebenso Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 31.12 -, juris Rn. 31 - 34.

    Rn. 9 Vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 -, juris Rn. 32, und - 5 C 31.12 -, juris Rn. 35.

  • VG Aachen, 31.03.2015 - 1 K 1643/13

    Kinder- und Jugendhilfe; Pflegeperson; Kostenerstattung; Trägeridentität

    Rn. 42 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 31/12 -, NVwZ-RR 2014, 390; VG Köln, Urteil vom 31. Mai 2012 - 26 K 1054/11 -, juris.
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