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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,873
BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91 (https://dejure.org/1992,873)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1992 - 5 C 31.91 (https://dejure.org/1992,873)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - 5 C 31.91 (https://dejure.org/1992,873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderte - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung der Haupfürsorgestelle - Wichtiger Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten bei fehlendem Zusammenhang zwischen Kündigung und Behinderung; Auslegung einer gesetzlichen Sollvorschrift; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 123
  • DVBl 1992, 1486
  • BB 1992, 2291
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
    Zwar ist das Schwerbehindertengesetz in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen will und dessen praktische Durchführung nur auf dem Boden fürsorgerischen Denkens und Fühlens fruchtbar sein kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - sowie BVerwGE 29, 140 ; 81, 84 ).

    Die Regelung in den §§ 15, 21 Abs. 1 SchwbG enthält demnach ausschließlich Handlungsnormen für den Arbeitgeber und Beurteilungsnormen für die Arbeitsgerichte, nicht aber für die Hauptfürsorgestelle (vgl. BVerwGE 81, 84 für die wortgleichen §§ 12, 18 Abs. 1 SchwbG F. 1979).

    Denn diese hat nicht über die Wirksamkeit der Kündigung zu urteilen (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1958 - BVerwG 5 C 31.56 - sowie BVerwGE 81, 84 ), sondern (Sonder-)Kündigungsschutz zu gewähren (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 SchwbG), d.h. die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe - im Rahmen der durch § 21 Abs. 4 SchwbG gezogenen Grenzen - mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers abzuwägen (vgl. BVerwGE 81, 84 sowie Beschluß vom 7. März 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - ).

    Wenn § 21 Abs. 3 SchwbG gleichwohl die Hauptfürsorgestelle unter kurzfristigen Entscheidungszwang stellt, kann hieraus nur geschlossen werden, daß das Vorliegen eines wichtigen Grundes keine Tatbestandsvoraussetzung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle über die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ist (vgl. auch BVerwGE 81, 84 zur Prüfung der Schwerbehinderteneigenschaft).

    Der durch die präventive Ausgestaltung des Sonderkündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz bewirkte Arbeitsplatzschutz für den Schwerbehinderten (vgl. BVerwGE 81, 84 sowie BAG, Urteil vom 20. Dezember 1976 ) ist Folge einer zugunsten des Schwerbehinderten ausgegangenen Interessenabwägung und der darauf gestützten Zustimmungsverweigerung, nicht aber Zweck des Sonderkündigungsschutzes in dem Sinne, daß die Hauptfürsorgestelle das Bestandsschutzinteresse des Schwerbehinderten gegen die arbeitsvertragsrechtlichen Erfolgsaussichten der beabsichtigten Kündigung abzuwägen hätte.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
    Einen über den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. BAGE 48, 122 ) hinausgehenden Schutz billigt das Gesetz dem Schwerbehinderten insoweit nicht zu.

    Denn gerade in solchen Fällen besteht nach allgemeinem Arbeitsvertragsrecht auch schon vor Ergehen eines erstinstanzlichen, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellenden Urteils ein Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. BAGE 48, 122 ), der durch einstweilige Verfügung gesichert werden kann (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 22. Februar 1991 - 2 Sa 35/90 - <NZA 1991, 472>).

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 ; BSGE 59, 111 sowie BAG, Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - <NZA 1992, 23/24>).

    Dabei ist die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, nicht Teil der Ermessensentscheidung, sondern als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. BVerwGE 78, 101 ;… BSGE 59, 111 sowie BSG, Urteile vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 55/86 - <…">48%20SGB%2010%20Nr.%2044#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 48 SGB 10 Nr. 44 S. 125> …und vom 3. Juli 1991 - 9 b RAr 2/90 - <…">48%20SGB%20X%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-1300 § 48 SGB X Nr. 10 S. 10>).

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 ; BSGE 59, 111 sowie BAG, Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - <NZA 1992, 23/24>).

    Dabei ist die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, nicht Teil der Ermessensentscheidung, sondern als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. BVerwGE 78, 101 ; BSGE 59, 111 sowie BSG, Urteile vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 55/86 - <…">48%20SGB%2010%20Nr.%2044#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 48 SGB 10 Nr. 44 S. 125> …und vom 3. Juli 1991 - 9 b RAr 2/90 - <…">48%20SGB%20X%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-1300 § 48 SGB X Nr. 10 S. 10>).

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
    Zwar ist das Schwerbehindertengesetz in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen will und dessen praktische Durchführung nur auf dem Boden fürsorgerischen Denkens und Fühlens fruchtbar sein kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - sowie BVerwGE 29, 140 ; 81, 84 ).

    Das Schwerbehindertengesetz legt Wert darauf, diesen guten Willen zu erhalten und zu pflegen, indem es sich bemüht, möglichst viel von der Gestaltungsfreiheit des Betriebsinhabers zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 140 ).

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
    Denn der objektiv durch bestimmte Tatsachen begründete dringende Verdacht gegen einen mit Kassengeschäften betrauten Arbeitnehmer, die Kasse manipuliert und vereinnahmtes Geld entwendet zu haben, ist ein Sachverhalt, der, wenn man von den Besonderheiten des Einzelfalles absieht, durchaus einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 626 Abs. 1 BGB abgeben kann (vgl. BAGE 2, 1 ff.; 16, 72 ; BAG, Urteil vom 24. März 1958 - 2 A ZR 587/55 - <AP Nr. 5 zu § 626 BGB - Verdacht strafbarer Handlungen>).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
    Denn der objektiv durch bestimmte Tatsachen begründete dringende Verdacht gegen einen mit Kassengeschäften betrauten Arbeitnehmer, die Kasse manipuliert und vereinnahmtes Geld entwendet zu haben, ist ein Sachverhalt, der, wenn man von den Besonderheiten des Einzelfalles absieht, durchaus einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 626 Abs. 1 BGB abgeben kann (vgl. BAGE 2, 1 ff.; 16, 72 ; BAG, Urteil vom 24. März 1958 - 2 A ZR 587/55 - <AP Nr. 5 zu § 626 BGB - Verdacht strafbarer Handlungen>).
  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 255/90

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
    Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden zur Durchführung weiterer Ermittlungen ist entgegen der Auffassung im angefochtenen Urteil nicht Wirksamkeitsvoraussetzung einer Verdachtskündigung (vgl. BAG, Urteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 255/90 - <NZA 1991, 553/555>).
  • BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 77/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
    Denn der objektiv durch bestimmte Tatsachen begründete dringende Verdacht gegen einen mit Kassengeschäften betrauten Arbeitnehmer, die Kasse manipuliert und vereinnahmtes Geld entwendet zu haben, ist ein Sachverhalt, der, wenn man von den Besonderheiten des Einzelfalles absieht, durchaus einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 626 Abs. 1 BGB abgeben kann (vgl. BAGE 2, 1 ff.; 16, 72 ; BAG, Urteil vom 24. März 1958 - 2 A ZR 587/55 - <AP Nr. 5 zu § 626 BGB - Verdacht strafbarer Handlungen>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1989 - 13 A 2399/87

    Schwerbehindertenrecht - zur drittschützenden Wirkung der Antragsfrist des SchwbG …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob etwas anderes dann gilt, wenn durch die im Zustimmungsverfahren vorzunehmenden Anhörungen und Ermittlungen offenbar wird, daß die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 - <NVwZ-RR 1990, 573/575> und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - <BB 1990, 1909/1910>; OVG Hamburg, Urteil vom 14. November 1986 - OVG BF I 1/86 - <NZA 1987, 566/568>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989 - 13 A 2300/88

    Eintritt der Zustimmungsfiktion - außerordentliche Kündigung des …

  • LAG Berlin, 22.02.1991 - 2 Sa 35/90

    Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch bei gekündigtem

  • OVG Hamburg, 14.11.1986 - BF I 1/86

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89

    Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 2/90

    Ermessenserwägungen bei rückwirkender Aufhebung des Leistungsbescheids bei …

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung - …

  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der …

  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten …

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86

    Aufhebung eines unrichtig gewordenen Verwaltungsaktes - Atypischer Fall - …

  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86

    Keine Altersbegrenzung für Schwerbehinderte bei Anrechnung auf Pflichtplätze

  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 143/82

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten wegen strafbaren Verhaltens

  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages mit einem Schwerbehinderten wegen Androhung …

  • BVerwG, 19.12.1989 - 5 B 28.89

    Schwerbehindert - außerordentliche Kündigung

  • BVerwG, 12.06.1978 - 5 B 79.77

    Zustimmung zur Kündigung - Fürsorgegesetz

  • BVerwG, 15.12.1964 - VI C 9.62

    Rechtsanspruch auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen …

  • OVG Bremen, 06.03.1984 - 2 BA 35/83

    Ermessensspielraum der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung

  • OVG Bremen, 07.05.1980 - 2 BA 4/80

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur fristlosen Kündigung - Fernmündliche …

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen …

    Das Zustimmungsverfahren nach § 21 SchwbG dient der Sicherung dieses Schutzzwecks vor mit der Behinderung im Zusammenhang stehenden außerordentlichen Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten (vgl. BVerwG 2. Juli 1992 - 5 C 31/91 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 1).

    Soll die Kündigung nicht aus einem mit der Behinderung im Zusammenhang stehenden Grund ausgesprochen werden, kann der Arbeitgeber regelmäßig mit einem zustimmenden Bescheid rechnen (vgl. BVerwG 2. Juli 1992 aaO).

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 4 L 2706/92

    Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung nach dem Schwerbehindertengesetz; …

    Nach § 21 Abs. 4 SchwbG ist die Zustimmung zu erteilen, wenn die Kündigung aus einem Grunde erfolgt, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, und seine atypische nicht Fallgestaltung vorliegt (BVerwG, Urt. v. 2.7.1992, 5 C 31.91, S. 6 f. des Urteilsabdrucks).

    Durch die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 2.7.1992, 5 C 31.91, S. 9 ff. des Urteilsabdrucks) ist geklärt, daß die Hauptfürsorgestelle die vom Arbeitgeber angeführten Kündigungsgründe grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit hin zu untersuchen, sondern als gegeben anzunehmen hat.

    Atypisch wäre der Fall der Klägerin (Rechts-, nicht Ermessensfrage) nur dann, wenn die außerordentliche Kündigung sie in einer die Schutzzwecke des Schwerbehindertengesetzes berührenden Weise besonders hart träfe, d. h. ihr im Vergleich zu den der Gruppe der Schwerbehinderten im Falle außerordentlicher Kündigung allgemein zugemuteten Belastungen ein Sonderopfer abverlangte (BVerwG, Urt. v. 2.7.92, 5 C 31.91, S. 7).

    Rn. 29 Wie oben dargelegt, waren diese nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 2.7.1992, 5 C 31.91, S. 9 ff des Urteilsabdrucks) auf der Grundlage derjenigen Gründe anzustellen, welche die Beigeladene zur Rechtfertigung ihrer außerordentlichen Kündigung angeführt hat.

  • BVerwG, 02.05.1996 - 5 B 186.95

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten durch Arbeitgeber, …

    Die Revision kann auch nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Abweichung von dem von der Beschwerde bezeichneten Urteil des Senats vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 31.91 - (Buchholz 436.61 § 21 SchwbG 1986 Nr. 4 = AP Nr. 1 zu § 21 SchwbG 1986) zugelassen werden.
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93

    Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion

    Die Hauptfürsorgestelle soll unter einen "kurzfristigen Entscheidungszwang" gestellt werden (BVerwG Beschluß vom 2. Juli 1992 - 5 C 31/91 - AP Nr. 1 zu § 21 SchwbG 1986).
  • BVerwG, 05.10.1995 - 5 B 73.94

    Antrag des Arbeitgebers auf Kündigungszustimmung, Beginn der Ausschlußfrist

    Von den Arbeitsgerichten, denen es nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls grundsätzlich obliegt, verbindlich über die Wirksamkeit einer derartigen Kündigung zu befinden (BVerwGE 81, 84 [BVerwG 15.12.1988 - 5 C 67/85]; 90, 275 ; Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 31.91 - ), sind dahin gehende Feststellungen nicht getroffen worden.

    Auch kann nicht angenommen werden, daß die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB beim Ergehen der Kündigung vom 29. Mai 1992 offensichtlich abgelaufen und diese Kündigung deshalb offensichtlich unwirksam war (vgl. dazu den Vorbehalt des Senats in BVerwGE 90, 275 [BVerwG 02.07.1992 - 5 C 39/90] und im Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 31.91 - ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 2129/17

    SGB-II -Leistungen; Rechtsweg für eine Klage auf Inanspruchnahme aus einer …

    Sie nehme Bezug auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.12.2014 - 21 K 7813/14 und weise auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05.1994 - 5 C 31.91 hin, wonach der Zivilrechtweg nur ausnahmsweise als "Sonderfall" bei einer Garantiezusage des Sozialhilfeträgers gegeben sei.
  • VG Ansbach, 03.07.2008 - AN 14 K 07.02945

    Zustimmung zur verhaltensbedingten außerordentlichen bzw. ordentlichen Kündigung

    Ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine Ermessensentscheidung erst ermöglicht, der dem Integrationsamt den bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 91 Abs. 4 SGB IX an sich verschlossenen Ermessensspielraum gleichsam wiedereröffnet, ist eine vom Gericht in vollem Umfang nachzuprüfende Rechtsfrage (vgl. hierzu zu dem insoweit identischen früheren § 21 Abs. 4 SchwbG, BVerwG, Urteil vom 2.7.1992, 5 C 39.90, Buchholz 436.61, § 21 SchwbG 1986 Nr. 3 = BVerwG N 90, 275 ff.; Urteil vom 2.7.1992, 5 C 31.91, Buchholz 436.61, § 21 SchwbG 1986 Nr. 4; Urteil vom 10.9.1992, 5 C 80.88, Buchholz 436.61, § 18 SchwbG Nr. 6).

    Ausgehend von dem Gedanken, dass eine arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung für das Verwaltungsgericht nur dann maßgeblich ist, wenn sie sich "ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht" als offen zutageliegend darstellt und "sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt" (BVerwG, Urteil vom 2.7.1992, a.a.O.) trifft dies für die hier vorliegende Fallgestaltung nicht zu.

  • LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07

    Verurteilung zu vorgegebener Formulierung im Zeugnis verstößt nicht gegen Art. 5 …

    Ein solcher Eindruck entwertet das Zeugnis und ist geeignet, Misstrauen gegen den Inhalt des Zeugnisses zu erwecken (BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 - NZA 93, 123, Tz 18).
  • BVerwG, 19.02.1996 - 5 B 200.95

    Übereinstimmende Erledigungserklärung in der Hauptsache und Verfahrenseinstellung

    Es entspricht billigem Ermessen, dem Beigeladenen die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde aufzuerlegen, weil sein Rechtsbehelf nach dem Stande der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umfang der Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle in den Fällen des § 21 Abs. 4 des Schwerbehindertengesetzes (vgl. BVerwGE 90, 275 [BVerwG 02.07.1992 - 5 C 39/90]und Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 31.91 - ) voraussichtlich zurückzuweisen gewesen wäre.
  • VG Göttingen, 08.12.2004 - 2 A 279/04

    Alkoholmissbrauch; Atypik; Kündigung; Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

    In der Rechtsprechung zum Vorläufer dieser Regelung, dem § 21 Abs. 4 des Schwerbehindertengesetzes - einer wortgleichen Norm, die durch § 91 SGB IX abgelöst wurde - ist geklärt, dass diese Sollvorschrift allerdings nur anzuwenden ist, wenn keine atypische Fallgestaltung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 31.91 -, DVBl 1992, 1486 f; daran anschließend Nds. OVG, Urteil vom 28.10.1992- 4 L 2706/92 - und Urteil vom 09.03.1994 - 4 L 3927/92 -, Nds. MBl. 1994, 1050).
  • VG Göttingen, 28.05.2003 - 2 A 2219/01

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Hauptfürsorgestelle; Kündigung; …

  • VG Schleswig, 08.03.2006 - 15 A 187/05
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