Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 32.05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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SGB VIII § 10 Abs. 1, § 35a Abs. 1 bis 3
Eingliederungshilfe; Annexkosten; Nachranggrundsatz; Fahrt- und Begleitkosten für therapeutische Sitzungen; Akzessorietät, keine strenge - bei Haupt- und Annexleistungen im Jugendhilferecht; Krankenkassenleistung, Verhältnis einer (teilweise) verweigerten - zum ... - Bundesverwaltungsgericht
- Judicialis
SGB VIII § 10 Abs. 1; ; SGB VIII § 35a Abs. 1; ; SGB VIII § 35a Abs. 2; ; SGB VIII § 35a Abs. 3
- Wolters Kluwer
Erstattung der Kosten für Fahrten und Begleitungen zu ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen als Annexkosten; Verhältnis von Leistungen der Jugendhilfe zu Leistungen von Trägern anderer Sozialleistungen; Ausschluss von Ansprüchen auf Gewährung von weitergehenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 10 Abs. 1 § 35a Abs. 1, 2, 3
Eingliederungshilfe; Annexkosten; Nachranggrundsatz; Fahrt- und Begleitkosten für therapeutische Sitzungen; Akzessorietät, keine strenge - bei Haupt- und Annexleistungen im Jugendhilferecht; Krankenkassenleistung, Verhältnis einer (teilweise) verweigerten - zum ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zum Anspruch auf Erstattung von Fahrt- und Begleitkosten gemäß § 35 a SGB VIII bei ambulanten Behandlungen
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 30.06.2004 - 6 A 126/02
- OVG Niedersachsen, 27.04.2005 - 4 LC 343/04
- BVerwG, 28.12.2005 - 5 B 61.05
- BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 32.05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1991
- FamRZ 2007, 1977
- DVBl 2007, 712 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.09.1984 - 5 C 118.83
Verhaltenstherapie als eine erlaubnispflichtige Art der Ausübung der Heilkunde - …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 32.05
Zu dem erforderlichen Bedarf zählen, wie das Oberverwaltungsgericht zu Recht schon aus dem Wortlaut des § 40 Abs. 1 BSHG abgeleitet hat, "vor allem" - aber nicht abschließend - die nachfolgend aufgeführten Leistungen wie ambulante Behandlungen (vgl. allgemein zur psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen einer Eingliederungshilfe nach BSHG: BVerwG, Urteil vom 13. September 1984 - BVerwG 5 C 118.83 - BVerwGE 70, 121).
- BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum; …
Darin ist der Grundsatz vom Nachrang der Jugendhilfe bzw. die allgemeine Subsidiarität jugendhilferechtlicher Leistungen gegenüber denen anderer Sozialleistungsträger und der Schulen verankert (vgl. Urteile vom 27. Mai 2010 - BVerwG 5 C 7.09 - BVerwGE 137, 85 und vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 32.05 - Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 5 Rn. 16). - OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; Auslandshilfe; Brüssel-IIa-Verordnung; …
Es ist im Leistungssystem der Jugendhilfe daher nicht ausgeschlossen, neben einer in den §§ 28 bis 35 SGB VIII geregelten Hilfeform oder einer ihrer Art mit diesen Hilfeformen vergleichbaren Hilfeform auch deren notwendige Fahrtkosten oder sonstige Kosten, die nach dem individuellen Bedarf durch die Inanspruchnahme einer erforderlichen Hilfe entstehen, als sog. Annexkosten zu übernehmen (zur Übernahme von Kosten für die Fahrt und Begleitung zu einer ambulanten therapeutischen Behandlung nach § 35a SGB VIII vgl. Senatsurt. v. 27.4.2005 - 4 LC 343/04 -, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 22.2.2007 - 5 C 32.05 -). - VG Ansbach, 29.09.2026 - AN 6 E 26.2973
Beförderung vom Hort zum Wohnort als Eingliederungsmaßnahme nach § 35a SGB VIII, …
Bereits vor Aufnahme dieser eigenständigen Leistungen zur Mobilität in das SGB IX zum 1. Januar 2020 (…vgl. Schönecker/Ehlers, Themengutachten, DIjuF-Rechtsgutachten TG-1006 Rn. 2) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Übernahme von Fahrtkosten im Rahmen der kinder- und jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe auch dann in Frage kommen kann, wenn die "Hauptmaßnahme", für welche die Fahrtkosten anfallen, nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII getragen wird, sondern die Kosten hierfür von der Krankenkasse übernommen werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2007 - 5 C 32/05 - juris Rn. 11).Diese Rechtsprechung, die sich im Wesentlichen darauf stützt, dass die Leistungskataloge nach § 35a Abs. 3 SGB VIII in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften des SGB IX bewusst offen gehalten sind (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2007 - 5 C 32/05 - juris Rn. 12), ist auch nach Einführung der expliziten Leistungen zur Mobilität weiterhin aktuell, so dass eine isolierte Übernahme von Beförderungskosten im Rahmen der Eingliederungshilfe entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin grundsätzlich möglich ist (…vgl. Schönecker/Ehlers, Themengutachten, DIjuF-Rechtsgutachten TG-1006 Rn. 2).
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 7 A 11043/13
Erstattung von Jugendhilfeleistungen bei Einstellung der Leistungen
Da sich therapeutische Leistungen gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII aber nur in Verbindung mit pädagogischen Leistungen als Hilfe zur Erziehung darstellen, bestehen deshalb erhebliche Zweifel, ob sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2007 - 5 C 32.05 - FEVS 58, 385 ff. auf den vorliegenden Fall übertragen lässt. - BVerwG, 28.12.2005 - 5 B 61.05
Zulassung einer Revision - Klärung des Bedeutungsinhalts des § 10 Abs. 1 S. 1 …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 32.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - VG Stuttgart, 19.12.2013 - 7 K 623/12
Selbstbeschaffte Hilfe - Beschulung in einem privaten Gymnasium -; Anspruch auf …
Darin ist der Grundsatz vom Nachrang der Jugendhilfe bzw. die allgemeine Subsidiarität jugendhilferechtlicher Leistungen gegenüber denen anderer Sozialleistungsträger und der Schulen verankert (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.05.2010 - 5 C 7.09 - Urteil vom 22.02.2007 - 5 C 32.05 -, juris). - VG Frankfurt/Oder, 25.01.2012 - 6 K 83/09
Kindergartenrecht, Heimrecht
Weil die Hilfe nach Abs. 2 der Vorschrift "nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet" und der Verweis auf den Leistungskatalog der maßgeblichen sozialhilferechtlichen Vorschriften nicht abschließend ist, kommt insoweit ein Anspruch auf die mit der Gewährung einer Hilfe nach § 35a SGB VIII verbundenen Fahrtkosten - etwa zu einer ambulanten Behandlung oder in den Fällen des § 35a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII - in Betracht (vgl. zu so genannten "Annexkosten" ausführlich OVG Lüneburg…, Urteil vom 27. April 2005 - 4 LC 343/04 -, zitiert nach juris, dort Rn. 25 ff.; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 - 5 C 32.05 -, zitiert nach juris, dort Rn. 10;… vgl. hierzu auch Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII, § 35 a Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - 5 C 7.87 -, zitiert nach juris). - VG Gera, 13.09.2007 - 6 K 757/06 Zum Umfang der Kosten für Fahrt und Begleitung der Klägerin zur ambulanten Lerntherapie, die die Beklagte gleichfalls zu tragen verpflichtet ist, verweist die Kammer abschließend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2007 ( BVerwG 5 C 32/05 , NJW 2007, 186-188).
- VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 10 E 22.1196
Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Privatschule, Besuch der staatlichen …
Der Katalog der aufgezählten Leistungen sei nicht abschließend (BVerwG, U.v. 22.2.2007 - 5 C 32/05).
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| BVerwG, 28.12.2005 - 5 B 61.05, 5 C 32.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
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- Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision - Klärung des Bedeutungsinhalts des § 10 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII)
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Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 30.06.2004 - 6 A 126/02
- OVG Niedersachsen, 27.04.2005 - 4 LC 343/04
- BVerwG, 28.12.2005 - 5 B 61.05, 5 C 32.05
- BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 32.05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 32.05
Eingliederungshilfe; Annexkosten; Nachranggrundsatz; Fahrt- und Begleitkosten für …
Auszug aus BVerwG, 28.12.2005 - 5 B 61.05
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 32.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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