Rechtsprechung
| BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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BVFG § 6 Abs. 1 und 2
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes Merkmal; Vermittlung bestätigender Merkmale; deutsche Sprache als bestätigendes Merkmal für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum; deutsches Volkstum, deutsche Sprache als bestätigendes ... - Judicialis
- Wolters Kluwer
Sprache - Bestätigendes Merkmal - Erziehung - Kultur - Sprache als bestätigendes Merkmal - Verfolgungsschicksal - Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum
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BVFG § 6 Abs. 1, 2
Vertriebenenrecht; Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes Merkmal; Vermittlung bestätigender Merkmale; deutsche Sprache als bestätigendes Merkmal für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum; deutsches Volkstum, deutsche Sprache ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 19.06.1997 - W 8 K 96.1477
- VGH Bayern, 09.12.1998 - 24 B 97.2289
- BVerwG, 06.12.1999 - 5 B 105.99
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 479
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
Denn damit hat das Berufungsgericht zugleich die Feststellung getroffen, dass der Kläger nach dem Recht des Herkunftsstaates, nämlich der sowjetischen Passverordnung von 1953, zur deutschen Nationalität gehörte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - Urteilsabdruck S. 12 ff.).Diese Unterscheidung hat der Gesetzgeber nicht übernommen (BVerwGE 99, 133 ).
§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BVFG macht anders als § 6 Abs. 1 BVFG die Eigenschaft, deutscher Volkszugehöriger zu sein, kumulativ (Nummer 2 a.E.: "und") von drei Voraussetzungskomplexen abhängig, wobei es allerdings genügen kann, wenn innerhalb eines Voraussetzungskomplexes nur eine von zwei oder mehreren möglichen Voraussetzungen erfüllt ist (BVerwGE 99, 133).
- BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94
Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene - …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
Der Verwaltungsgerichtshof hat allerdings unberücksichtigt gelassen, dass der 1928 geborene Kläger 1941 Deportation und Kommandantur bis Dezember 1955 als Jugendlicher und Heranwachsender selbst erlitten und erlebt hat und dadurch bis zu seiner Selbständigkeit und darüber hinaus einer "äußerlich sichtbaren Ausgrenzung" und Stigmatisierung als "Verräter, Faschist oder Feind der Sowjetunion" (vgl. BVerwGE 98, 367 ) ausgesetzt war.Das alte, bis zum 31. Dezember 1992 geltende Recht unterschied zwischen drei Personengruppen: Bei den bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen bereits bekenntnisfähigen Personen musste zu dem Bekenntnis zum deutschen Volkstum ein das Volkstumsbekenntnis bestätigendes Merkmal wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur hinzutreten (BVerwGE 98, 367 ).
Bei den bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen wegen ihres Alters noch bekenntnisunfähigen Frühgeborenen kam es für die deutsche Volkszugehörigkeit auf die kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in der Familie prägende Bekenntnislage an, die ihnen zugerechnet wurde (BVerwGE 92, 70 ), während bei den nach dem Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Spätgeborenen erforderlich war, dass in der Person des Spätgeborenen ein die Identifikation mit der volksdeutschen Bekenntnislage der Eltern bestätigendes Merkmal vorlag (BVerwGE 98, 367 ).
- BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96
Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung, …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
An der auf solchen Ansätzen beruhenden bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 102, 214; 105, 60) wird nicht festgehalten.Ein bloßes Lippenbekenntnis genügt nicht, vielmehr muss das Bekenntnis in der Lebenswirklichkeit eine Entsprechung finden (BVerwGE 102, 214 ).
Die deutsche Sprache muss nicht als Hochsprache vermittelt worden sein, es reicht aus, wenn sie so vermittelt worden ist, wie sie im Elternhaus - z.B. in Form des Dialekts - gesprochen wurde (BVerwGE 102, 214 ).
- BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 36.96
Antrag eines Vertriebenen auf Übernahme im sog. D1-Verfahren - Antrag auf …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
Das Berufungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass im Falle des Klägers keine sonstigen Umstände vorliegen, die neben den in § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl I S. 829) ausdrücklich aufgeführten als sog. unbenannte Bestätigungsmerkmale (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1971 - BVerwG 8 C 31.69 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 20 und vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 36.96 - Urteilsabdruck S. 10) in Betracht kommen könnten.Als Bestätigung einer Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum scheiden sie von vornherein aus (vgl. Urteil vom 4. November 1997 a.a.O.).
- BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid, - Angabe einer …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
Nachdem sich im Revisionsverfahren herausgestellt hat, dass im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Berufungsgerichts der als wahr unterstellte Sachverhalt sehr wohl entscheidungserheblich ist, kann eine revisionsgerichtliche Entscheidung auf die Wahrunterstellung nicht gestützt werden (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1990 - BVerwG 9 C 39.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 122 S. 208 = NVwZ-RR 1990, 510 und vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92 = DVBl 2000, 1533). - BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 4.97
Spätgeborene aus Rumänien; Indizwirkung der Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG für …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 4.97 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 90) zum Begriff der Muttersprache weitergehend davon ausgegangen worden ist, sie müsse "so vertieft worden (sein), dass sie auch im Erwachsenenalter entsprechend der Herkunft und dem Bildungsstand als die dem Betreffenden eigentümliche Sprache umfassend beherrscht wird", kann daran für § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG nicht festgehalten werden. - BVerwG, 17.01.1990 - 9 C 39.89
Der Begriff der politischen Verfolgung - Politische Verfolgung wegen …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
Nachdem sich im Revisionsverfahren herausgestellt hat, dass im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Berufungsgerichts der als wahr unterstellte Sachverhalt sehr wohl entscheidungserheblich ist, kann eine revisionsgerichtliche Entscheidung auf die Wahrunterstellung nicht gestützt werden (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1990 - BVerwG 9 C 39.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 122 S. 208 = NVwZ-RR 1990, 510 und vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92 = DVBl 2000, 1533). - BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96
Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
An der auf solchen Ansätzen beruhenden bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 102, 214; 105, 60) wird nicht festgehalten. - BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
Zur Auslegung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG (wie Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 - ). - BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92
Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
Bei den bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen wegen ihres Alters noch bekenntnisunfähigen Frühgeborenen kam es für die deutsche Volkszugehörigkeit auf die kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in der Familie prägende Bekenntnislage an, die ihnen zugerechnet wurde (BVerwGE 92, 70 ), während bei den nach dem Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Spätgeborenen erforderlich war, dass in der Person des Spätgeborenen ein die Identifikation mit der volksdeutschen Bekenntnislage der Eltern bestätigendes Merkmal vorlag (BVerwGE 98, 367 ). - BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion; Abstammung von zwei deutschen …
- BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 31.69
Anspruch auf Erteilung eines Ausweises für Heimatvertriebene - Anforderungen an …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2006 - 12 A 478/04
Vertriebenenrechtliche Ausgestaltung der Substantiierungspflicht bzgl. des …
Rn. 11 Die Berufung kann auch nicht gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der geltend gemachten Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2003 - 5 C 33.02 und 5 C 11.03 - bzw. der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 zur familiären Sprachvermittlung - gemeint sind offenbar die Entscheidungen 5 C 37.99 (NVwZ-RR 2001, 479) bzw. 5 C 44.99 (BVerwGE 112, 112) - zugelassen werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2002 - 14 A 3827/01 Rn. 5 Dieser rechtliche Ansatz für die Beurteilung der deutschen Volkszugehörigkeit der Klägerin zu 1. unter dem Gesichtspunkt des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG 1993 war jedoch unzutreffend, denn das Bundesverwaltungsgericht - vgl. Urteile vom 19. Oktober 2000 - 5 C 44.99 -, BVerwGE 112, 112 = NVwZ-RR 2001.342 = DVBl 2001, 479, und - 5 C 37.99 -, NVwZ 2001, 479; Urteil vom 7. Dezember 2000 - 5 C 38.99 - Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 36.00 - Beschluss vom 12. September 2001 - 5 B 65.01 -,.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1999 - 5 B 105.99 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 19.06.1997 - W 8 K 96.1477
- VGH Bayern, 09.12.1998 - 24 B 97.2289
- BVerwG, 06.12.1999 - 5 B 105.99
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
Grundsätzlicher Ausschluss von Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse - …
Wenn der Senat demgegenüber in der Sache BVerwG 5 B 105.99 (BVerwG 5 C 37.99) in dritter Besetzung diese wortgleich auf Seite 3 des dortigen Beschwerdeschriftsatzes enthaltene Passage anders gewürdigt hat, so mag das dem § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht gerecht geworden sein, bindet aber das Bundesverwaltungsgericht (§ 132 Abs. 3 VwGO) und vermag einen Anspruch auf Gleichbehandlung nicht zu begründen.
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