Rechtsprechung
| BVerwG, 09.05.1985 - 5 C 48.82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausbildungsförderung - Altersgrenze - Absehen - Persönliche Verhältnisse - Veränderung - Bedürftigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 71, 268
- NVwZ 1986, 384
- FamRZ 1985, 970
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 3.78
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 5 C 48.82
Die Gleichwertigkeit einer in Ausland unternommenen Ausbildung gilt im übrigen auch für die vom Berufungsgericht angeführte Förderungsmöglichkeit nach § 6 BAföG (BVerwGE 59, 1 [BVerwG 18.10.1979 - 5 C 3/78] [2]). - BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79
Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 5 C 48.82
Ferner muß die Abschlußprüfung der im Ausland unternommenen Ausbildung der entsprechenden Prüfung im Geltungsbereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gleichwertig sein, das heißt, es ermöglichen, im Geltungsbereich des Gesetzes eine entsprechende Berufungstätigkeit aufzunehmen (BVerwGE 62, 174 [177, 178]). - BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 41.79
Kein Förderungsanspruch nach BAföG § 7 bei abgeschlossener förderungsfähiger …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 5 C 48.82
Über eine derartige Ausbildung verfügt ein Auszubildender dann, wenn eine bereits von ihm unternommene Ausbildung abstrakt die gesetzlichen Merkmale erfüllt, die eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung auf weisen muß (Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - [Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23] zur gleichlautenden Begriffsbestimmung in § 7 Abs. 1 BAföG Fassung 1976). - BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 44.78
Vorabentscheidung über den wichtigen Grund für einen Fachrichtungswechsel - …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 5 C 48.82
Wie das Bundesverwaltungsgericht für die Grundentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG klargestellt hat (Urteil vom 15. Januar 1981 - BVerwG 5 C 44.78 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 6), muß jedoch für eine bejahende Entscheidung daneben auch feststehen, daß die Ausbildung unabhängig von den in § 46 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 BAföG geregelten Merkmalen überhaupt förderungsfähig ist. - BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 64.80
Studium mit Kleiner Matrikel - Förderungsfähige Ausbildung
Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 5 C 48.82
Der für die förderungsfähige Ausbildung notwendige Besuch einer Ausbildungsstätte nach § 2 Abs. 1 BAföG (hier einer Hochschule im Sinne von Nr. 5 der genannten Regelung) mit der sich daraus ergebenden Eignungsvermutung nach § 9 Abs. 2 BAföG kann daher nicht in Abrede gestellt werden (so auch Urteil des Senats vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 5 C 64.80 - Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 6 zu einem vergleichbaren Studium mit kleiner Matrikel).
- BVerwG, 10.12.2021 - 5 C 8.20
Keine Ausbildungsförderung für ein Studium, das erst nach Erreichen des …
Der damit verbundene Nachteilsausgleich nimmt zwar eine weitgehende Einschränkung der Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit in Kauf, weil mit ihm nicht die Erwartung verbunden ist, der Auszubildende werde auch noch eine angemessen lange Zeit berufstätig sein können (vgl. zu § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bzw. 4 BAföG: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 5 C 48.82 - BVerwGE 71, 268 und Beschluss vom 6. November 1991 - 5 B 121.91 - Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 18 S. 13).Allerdings wollte der Gesetzgeber mit dem Absehen von der Einhaltung der Altersgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG nicht zugleich die Förderung einer berufsqualifizierenden Ausbildung um ihrer selbst willen zulassen, indem er sie auch hinsichtlich des Lebensalters vollständig von ihrem leitenden Zweck entkoppelt, im Interesse der Allgemeinheit die Hebung von Reserven für einen qualifizierten Arbeitskräftenachwuchs zu ermöglichen oder auch zum wirtschaftlichen Aufstieg des Einzelnen beizutragen (vgl. zu Letzterem: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 5 C 48.82 - BVerwGE 71, 268 ).
Inhaltlich liegt es vor diesem Hintergrund nahe, auf jene gesetzgeberischen Wertungen abzustellen, die sich aus den allgemeinen Regelungen über die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug nach § 35 Satz 2 und § 235 Abs. 2 SGB VI ergeben (in diesem Sinne schon BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 5 C 48.82 - BVerwGE 71, 268 und Beschluss vom 6. November 1991 - 5 B 121.91 - Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 18 S. 13), die grundsätzlich auch für das Beamtenverhältnis maßgeblich sind (vgl. § 25 BeamtStG und § 51 BBG).
- OVG Schleswig-Holstein, 01.11.1993 - 5 L 9/92
Auflösung; Eheähnliche Gemeinschaft; Einschneide Veränderung; Persönliche …
Zu den persönlichen Verhältnissen im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG gehören grundsätzlich alle objektiven und subjektiven Umstände, die die Lebensführung des einzelnen in wirtschaftlicher, beruflicher und sonstiger persönlicher Hinsicht prägen (BVerwG, Urteil vom 09.05.1985 - 5 C 48.82 - FamRZ 1985, 990).Es kann dahinstehen, ob eine einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse weiterhin nur bejaht werden kann, wenn sie dem Auszubildenden nicht vorwerfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.1985, aaO).
Die Gründe werden zumindest von einem Beteiligten als zwingend angesehen und stehen so eng mit höchstpersönlichen Gefühlen in Zusammenhang, daß sie in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 09.05.1985, aaO, Ausscheiden aus einer Ordensgemeinschaft).
Dem steht ihre Tätigkeit als Aushilfskellnerin (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 09.05.1985, aaO) schon deshalb nicht entgegen, weil ihr Einkommen unter dem Bedarf (Regelsatz und Unterkunftskosten) lag.
Der Vergleich mit § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG, wonach eine unverzügliche Aufnahme der Ausbildung verlangt wird, zeigt, daß nach § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, der diese Klausel nicht enthält, ein alsbaldiger Ausbildungsbeginn, wie er nach Auffassung des Beklagten zu fordern ist, gerade nicht vom Gesetzgeber vorausgesetzt wird (BVerwG, Urteil vom 09.05.1985, aaO).
- OVG Hamburg, 23.06.2020 - 4 Bf 173/16
(Keine) Ausbildungsförderung für einen 65-Jährigen
Rn. 35 a) Das Bundesverwaltungsgericht hat in drei Entscheidungen aus den Jahren 1985 (Urt. v. 9.5.1985, 5 C 48.82, BVerwGE 71, 268, juris Rn. 23;… Urt. v. 4.7.1985, 5 C 55.82, FamRZ 1986, 108, juris Rn. 16) und 1991 (…Beschl. v. 6.11.1991, 5 B 121.91, FamRZ 1992, 990, juris Rn. 5) den Gedanken geäußert, dass aus allgemeinen Erwägungen Ausbildungsförderung nach dem Überschreiten der Altersgrenze des § 10 Abs. 3 BAföG dann ausnahmsweise nicht mehr zu leisten sein könnte, wenn der Betreffende die Ausbildung in einem so hohen Alter beginnt, dass eine Erwerbstätigkeit nach dem Abschluss der Ausbildung praktisch ausgeschlossen sei.Das heißt aber nicht, dass das Gesetz die Ausnahmen von der Altersgrenze nach Satz 2 der Vorschrift allgemein davon abhängig macht, der Auszubildende müsse nach Abschluss der zu fördernden Ausbildung noch eine ausreichend lange Zeit erwerbstätig sein bzw. auf dem Arbeitsmarkt noch eine Chance haben, eine Arbeitsstelle zu finden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 5 C 48.82 - FamRZ 1985, 970, 973;… Rothe/Blanke, a.a.O., § 10 Anm. 4 und 5 (Stand Februar 1999)).
- BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 38.01
Ausbildungsförderung über die Altersgrenze hinaus; Altersgrenze, Ausbildung über …
Zu Recht ist das Berufungsgericht allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 5 C 48.82 - ; Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 55.82 - ) davon ausgegangen, dass zu den persönlichen Verhältnissen im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG alle subjektiven und objektiven Umstände gehören, die die Lebensführung in wirtschaftlicher, beruflicher und sonstiger persönlicher Weise prägen, dass mit einschneidend eine Veränderung von besonderem Gewicht in Bezug auf die weitere Lebensführung bezeichnet ist und dass auch ein Arbeitsplatzverlust wegen krankheitsbedingter Behinderung ein die Lebensverhältnisse einschneidend veränderndes Ereignis sein kann. - OVG Thüringen, 30.01.2001 - 3 EO 862/00
Sozialhilferecht; Regelungsanordnung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Anordnungsgrund; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Altersgrenze in § 10 BAföG erwogen, dass aus allgemeinen Erwägungen einer Ausbildungsförderung Grenzen gezogen sein könnten, wenn der Betreffende die Ausbildung in einem so hohen Alter beginnt, dass eine Erwerbstätigkeit nach deren Abschluss praktisch ausgeschlossen ist (vgl. Urteile des BVerwG vom 4. Juli 1985 - 5 C 55.82 - Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 9 S. 27 = FamRZ 1986, 108, 110 und vom 9. Mai 1985 - 5 C 48.82 - FamRZ 1985, 973 - Beschluss vom 6. November 1991 - 5 B 121.91 - FamRZ 1992, 990).Das heißt aber nicht, dass das Gesetz die Ausnahmen von der Altersgrenze nach Satz 2 der Vorschrift allgemein davon abhängig macht, der Auszubildende müsse nach Abschluss der zu fördernden Ausbildung noch eine ausreichend lange Zeit erwerbstätig sein bzw. auf dem Arbeitsmarkt noch eine Chance haben, eine Arbeitsstelle zu finden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 5 C 48.82 - FamRZ 1985, 970, 973;… Rothe/Blanke, a.a.O., § 10 Anm. 4 und 5 [Stand Februar 1999]).
- VG Cottbus, 14.04.2025 - 4 K 52/21
Keine einschneidenden Veränderungen der Lebensverhältnisse allein durch …
Mit dem Wort "infolge" verlangt § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG insoweit einen ursächlichen Zusammenhang (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 5 C 38.01 -, juris Rn. 13 f., Urteile vom 9. Mai 1985 5 C 48.82 , juris Rn. 16 ff., …und vom 4. Juli 1985 5 C 55.82 , juris Rn. 21; SächsOVG…, Beschluss vom 2. März 2017 1 B 311/16 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 24. Juli 2000 12 ZB 00.1504 juris Rn. 5; VG Cottbus…, Urteil vom 5. Juni 2009 VG 5 K 1102/08 , juris Rn. 26).Das entspricht dem allgemeinen sozialrechtlichen Grundsatz, dass bedürftig nur derjenige ist, der sich aus eigenen Kräften nicht helfen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 5 C 48.82 , juris Rn. 18;… Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 8. Auflage 2024, § 10 Rn. 38).
Soweit der Kläger sinngemäß der Auffassung zu sein scheint, er sei bereits unmittelbar im Anschluss an den Unfall vom 28. März 2014 bedürftig in diesem Sinne geworden, weil seine anschließenden Beschäftigungsverhältnisse durch Zeiten der Arbeitslosigkeit unterbrochen gewesen und lediglich als Hilfstätigkeiten zu charakterisieren gewesen seien, mag dahinstehen, ob dieser Argumentation gefolgt werden kann (vgl. für befristete Arbeitsverträge sowie reine Hilfstätigkeiten: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 5 C 48.82 , juris Rn. 19).
- BVerwG, 06.11.1991 - 5 B 121.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Wie der beschließende Senat schon in seinem Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 5 C 48.82 - (Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 8 S. 19 = FamRZ 1985, 970 ) ausgeführt hat, besteht ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen dem ausnahmsweise zu einem Absehen von der Altersgrenze führenden Umstand und der zeitlich später erfolgenden Ausbildungsaufnahme nur im Fall der Nr. 1 des § 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG.Der Senat hat dies im einzelnen schon in seinen Urteilen vom 9. Mai 1985 (a.a.O. S. 22 bzw. S. 973) und 4. Juli 1985 (…a.a.O. S. 24 f. bzw. S. 109) begründet und aus allgemeinen Erwägungen allenfalls für denkbar gehalten, daß Ausbildungsförderung nach der Überschreitung der Altersgrenze auch dann ausnahmsweise nicht mehr zu leisten ist, wenn der Betreffende die Ausbildung in einem so hohen Alter beginnt, daß eine Erwerbstätigkeit nach dem Abschluß der Ausbildung praktisch ausgeschlossen ist.
- BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 55.82
Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze
Dann könnte der Zweck des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG nicht mehr erfüllt werden, durch die Förderung einer berufsqualifizierenden Ausbildung dazu beizutragen, daß eine wirtschaftliche Bedürftigkeit behoben wird (vgl. das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 5 C 48.82 -). - VGH Baden-Württemberg, 28.11.1988 - 7 S 1908/88
Ausbildungsförderung - Ende einer eheähnlichen Gemeinschaft ist keine …
Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 9.5.1985 (NVwZ 1986, 384, 385) ausgeführt hat, gehören, vom Wortbegriff her grundsätzlich alle objektiven und subjektiven Umstände, die die Lebensführung des Einzelnen in wirtschaftlicher, beruflicher und sonstiger persönlicher Hinsicht prägen, zu den persönlichen Verhältnissen.die Klägerin war nicht gezwungen, die bisherige Lebensführung völlig zu ändern (so BVerwG, Urt. v. 9.5.1985, aaO) bzw. unversehens völlig neu zu beginnen (so BVerwG, Urt.v. 4.7.1985, Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 9).
- VG München, 14.08.2024 - M 15 E 24.3990
Anspruch auf Ausbildungsförderung trotz Überschreitung der Altersgrenze und …
Gründe, dass es sich um ein mehrfaches Redaktionsversehen handelt, sind nicht ersichtlich, zumal die Einführung von § 10 Abs. 3 Satz 3 BAfÖG gerade in Reaktion auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 9.5.1985 - 5 C 48/82 - und B.v. 6.11.1991 - 5 B 121/91 - jeweils juris) erfolgt war, wonach ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Wegfall der die Durchbrechung der Altersgrenze rechtfertigenden Umstände und dem Beginn oder der Fortsetzung der Ausbildung nur in den Fällen verlangt werden kann, in denen das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (vgl. ausführlich zur Gesetzgebungsgeschichte VG Sigmaringen, U.v. 24.2.2016 - 1 K 2584/15 - juris). - VG Stuttgart, 21.11.2005 - 11 K 114/05
Ausbildungsförderung; Überschreiten der Altersgrenze; Verzögerung; …
- BVerwG, 02.06.1989 - 5 B 19.89
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Stuttgart, 29.09.2005 - 11 K 2969/04
Ausbildungsförderung nach dem 30. Lebensjahr nach Scheitern eines selbständigen …
- VG München, 25.10.2012 - M 15 K 11.5737
Keine unverzügliche Aufnahme des Studiums nach Erreichen der …
- VG Freiburg, 21.04.1997 - 7 K 2212/96
Bestehen eines Anspruches eines 53- jährigen Medizinstudenten auf Bewilligung von …
- VG Lüneburg, 27.02.2001 - 4 A 167/98
Großelternpflege; Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfe; Kostenerstattung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 28.01.1985 - 5 C 48.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 23.09.1985 - 5 C 48.82 |
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".