Rechtsprechung
| BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 51.01 |
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SGB VIII §§ 86 c, 89 c Abs. 1 Satz 1
Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung; Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte); Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit ... - Judicialis
- Wolters Kluwer
Erstattung von Aufwendungen eines Jugendhilfeträgers nach Zuständigkeitswechsel - Verpflichtung zur unverzüglichen Unterrichtung des nunmehr zuständigen Jugendhilfeträgers - Beendigung der Weiterleistungspflicht durch Zuständigkeitswechsel - "Fortsetzung" der Leistung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII §§ 86c 89c Abs. 1 S. 1
Jugendhilferecht - "Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung; Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit [hier: Unterbringung in Kindertagesstätte]; Unterrichtung, Pflicht der Jugendhilfeträger zur ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Kostenerstattung gemäß § 89c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bei Unterbringung in einer Kindertagesstätte nach Leistungsablehnung des neu zuständig gewordenen Jugendhilfeträgers
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 117, 179
- NVwZ-RR 2003, 503
- FamRZ 2003, 757 (Ls.)
- DVBl 2003, 1002
- DÖV 2003, 501
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01
Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte; …
Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 51.01
§ 89 c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Unterbringung in Kindertagesstätten nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit s. das Urteil des Senats vom heutigen Tag in der Sache BVerwG 5 C 57.01) bestimmt, dass Kosten, die ein örtlicher Träger der Jugendhilfe im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 86 c SGB VIII aufgewendet hat, von dem örtlichen Träger zu erstatten sind, der nach dem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit zuständig geworden ist.
- BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01
Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte; …
Dies kann auch durch eine (nicht mit Unzuständigkeit begründete) Ablehnung konkreter, individueller Leistungen geschehen (s. dazu das Urteil vom heutigen Tage in der Sache 5 C 51.01). - BSG, 29.02.2024 - B 8 SO 16/22 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig …
Dabei setzt die Verpflichtung zur Leistung aus § 86c SGB VIII die Kenntnis des bisher zuständigen Trägers vom Zuständigkeitswechsel nicht voraus (BVerwG vom 14.11.2002 - 5 C 51/01 - RdNr 13).Der Wechsel der örtlichen Zuständigkeit ist damit nicht als Eintritt in ein fremdes Rechtsverhältnis nach Art einer Vertragsübernahme zu bewerten, sondern es wird eine eigene Wahrnehmungskompetenz bewirkt (BVerwG vom 9.12.2004 - 5 B 80/04 - RdNr 6; BVerwG vom 14.11.2002 - 5 C 51/01 - BVerwGE 117, 179, 183 = Buchholz 436.511 § 89c KJHG/SGB VIII Nr. 2; Bohnert in Hauck/Noftz SGB VIII, § 86c RdNr 5).
- BVerwG, 22.06.2017 - 5 C 3.16
Anerkennung; Aufgabenerfüllung; Ausgleichmechanismus, sondergesetzlicher; …
Durch die Anordnung einer fortdauernden Leistungspflicht des bislang zuständigen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wird der Leistungsempfänger in verfahrensrechtlicher Hinsicht vor einer Unterbrechung oder Verzögerung der Jugendhilfeleistung bewahrt (BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 51.01 - BVerwGE 117, 179 ).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2022 - L 8 SO 91/18
Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Folgeantrag; Geschäftsführung ohne …
Gegen die Annahme eines gesetzlichen Auftragsverhältnisses spricht zudem, dass die Verpflichtung aus § 86 c SGB VIII die Kenntnis des bisher zuständigen Trägers vom Zuständigkeitswechsel nicht voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 51/01 - juris Rn. 13) und es in den Fällen eines den Trägern unbekannten Zuständigkeitswechsels (z.B. wegen eines nicht mitgeteilten Umzugs der sorgeberechtigten Eltern) an einem "Fremdgeschäftsführungswillen" insgesamt fehlt. - VG Bayreuth, 28.08.2024 - B 8 K 21.648
Zuständigkeitswechsel des Jugendhilfeträgers mit Übergang der Personensorge, …
Unter "Fortsetzung der Leistung" im Sinne von § 86c Abs. 1 SGB VIII ist nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Übernahme des Hilfefalles durch den anderen, neuen Jugendhilfeträger in die eigene Regelungszuständigkeit zu verstehen (BVerwG, U.v. 14.11.2002 - 5 C 51/01 - juris Rn. 17).Rn. 38 bb) Keine Voraussetzung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 89c Abs. 1 S. 1 SGB VIII ist es, dass der vormals örtlich zuständige Jugendhilfeträger Kenntnis von seiner Pflicht aus § 86c Abs. 1 S. 1 SGB VIII hat (BVerwG, U.v. 14.11.2002 - 5 C 51/01 - juris Rn. 13).
Eine schuldhafte Verspätung der Mitteilung führt jedenfalls nicht allein für sich genommen zu einem Ausschluss des Erstattungsanspruchs, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (BVerwG, U.v. 14.11.2002 - 5 C 51/01 - juris Rn. 13;… vgl. auch OVG NW, B.v. 24.3.2010 - 12 A 2732/09 - juris Rn. 13;… Eschelbach in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 89c Rn. 2;… Möller, in: Möller Praxiskommentar SGB VIII, 3. Aufl. 2023, § 89c Rn. 2;… Streichsbier in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. Stand: 1.8.2022, § 89c Rn. 6).
Wie das BVerwG ausführt, wäre im Falle eines Ausschlusses des Anspruchs bei einem Verstoß gegen § 86c Abs. 2 S. 1 SGB VIII mit einer Regelung über einen Ausschluss im Falles eines Gesetzes zu rechnen gewesen (BVerwG, U.v. 14.11.2002 - 5 C 51/01 - juris Rn. 12).
Daneben setzt der Erstattungsanspruch nach § 89c Abs. 1 S.1 SGB VIII, wie oben ebenfalls dargestellt wurde, auch keine Kenntnis des weiterleistenden Jugendhilfeträgers voraus (BVerwG, U.v. 14.11.2002 - 5 C 51/01 - juris 12).
- OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen …
Rn. 63 vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 51/01 -, BVerwGE 117, 179.Rn. 70 vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.9.2007 - 5 B 154.07 - und Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 51.01 -, juris.
- BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 203.07
Freistellung eines nachrangig verpflichteten Jugendhilfeträgers aufgrund eines …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem geklärt, dass eine die Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen örtlichen Jugendhilfeträgers aus § 86c Satz 1 SGB VIII beendende "Fortsetzung" der Leistung durch den zuständig gewordenen örtlichen Träger auch in dessen Leistungsablehnung bestehen kann (Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 51.01 - BVerwGE 117, 179), weil der durch § 86c SGB VIII bezweckte verfahrensrechtliche Schutz der Leistungsberechtigten vor den Folgen eines Zuständigkeitswechsels sich nicht auf den Schutz vor den materiellrechtlichen Folgen eines Ortswechsels erstreckt. - BVerwG, 26.10.2006 - 5 C 7.05
Asylsuchende, Zuständigkeit bei Leistungen an ; Kostenerstattungspflicht des vom …
Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 51.01 - (BVerwGE 117, 179 ff.) der Auffassung ist, mit der auf inhaltlichen Gründen beruhenden Ablehnung der Weitergewährung der Jugendhilfeleistung durch die Beigeladene sei auch die fortgesetzte Leistungspflicht des Klägers in Wegfall geraten, verkennt er, dass die Verneinung der Leistungspflicht - abgesehen davon, dass sie, anders als in dem der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde liegenden Fall, nicht in Form eines Ablehnungsbescheides gegenüber dem Leistungsempfänger ausgesprochen worden ist - nach der ausdrücklichen Klarstellung in dem genannten Urteil mit "Konsequenzen für das materielle Recht, nach dem das Leistungsbegehren zu beurteilen ist", verbunden sein kann, "sofern sie nicht tragend damit begründet ist, der neue Träger fühle sich für die Leistung nicht zuständig" (…a.a.O. S. 184), wie dies vorliegend der Fall ist. - OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 12/05
Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs und eines Anspruchs auf …
Dies kann gegebenenfalls auch durch eine auf materielle Gründe gestützte Leistungsablehnung gegenüber dem betroffenen Hilfeempfänger geschehen (in diesem Sinne: BVerwG, Urteile v. 14.11.2002 - BVerwG 5 C 51.01 -, BVerwGE 117, 179, 183 f. und - BVerwG 5 C 57.01 -, BVerwGE 117, 184, 190 ff.;… Jans/ Happe /Saurbier/ Maas, a.a.O, § 86c, Rn. 7;… Wiesner, a.a.O., § 86c, Rn. 5;… Kunkel, in: LPK-SGB VIII, § 86c, Rn. 1). - VGH Bayern, 12.08.2014 - 12 B 14.805
Kostenerstattungsanspruch aus § 89c SGB VIII trotz möglicher vorrangiger …
Dies ist vorliegend ungeachtet des Umstands, dass es sich hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "unverzüglich" nicht um eine Anspruchsvoraussetzung handelt (vgl. BVerwG, U.v. 14.11.2002 - 5 C 51.01 -, BVerwGE 117, 179 [181 f.]), mit Schreiben des Klägers vom 18. Dezember 2007 geschehen. - VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 9 S 575/03
Örtliche Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers bei verschiedenem gewöhnlichen …
- OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03
Bestehen eines Erstattungsanspruchs nach § 14 Abs 1 S 3 BSHGAG SL trotz …
- VGH Bayern, 18.07.2005 - 12 B 02.1197
Kinder- und Jugendhilfe, Kostenerstattung nach § 89 c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII oder …
- BVerwG, 09.12.2004 - 5 B 80.04
Bestimmung der Rechtsgrundlage eines Übergangs der vertraglich begründeten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 12 A 2732/09
Erstattungsfähigkeit von über Maßnahmen nach § 89f Abs. 1 Sozialgesetzbuch Achtes …
- VG Minden, 23.03.2018 - 6 K 6165/17
Kostenerstattung für Hilfe zur Erziehung (Heimerziehung)
- OVG Saarland, 14.12.2007 - 3 Q 161/06
Zahlung eines Verwaltungskostenzuschlages gemäß § 89c Abs. 2 Sozialgesetzbuch …
- VG Münster, 10.08.2005 - 9 K 5575/03
Anspruch des örtlichen Trägers eines Jugendamtes gegenüber einem anderen …
- OVG Sachsen, 28.08.2013 - 1 A 87/13
Jugendhilfeleistung, Erstattungsanspruch, Zuständigkeitswechsel, Personensorge
- VG Würzburg, 23.06.2026 - W 3 E 26.1034
Einstweilige Anordnung, Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2019 - 12 A 2279/17
- VG Meiningen, 13.07.2006 - 8 K 233/02
Sozialhilfe (Kostenerstattung); Eingliederungshilfe; Kostenerstattung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2019 - 12 A 1402/17
- VG Hannover, 17.07.2013 - 3 A 4722/10
Beitragsfreies Kindergartenjahr; Jugendhilfeleistung; jugendhilferechtlicher …
- VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 06.4146
Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern
- VG Ansbach, 06.11.2008 - AN 14 K 06.00153
Entziehung des Personensorgerechts des alleinsorgeberechtigten Vaters Wegzug des …
- VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 06.04146
Länge der Verjährungsfrist bei Kostenerstattungsstreitigkeiten; Beginn der …
- VG Schleswig, 09.02.2005 - 15 A 312/04
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