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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,461
BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77 (https://dejure.org/1978,461)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1978 - 5 C 52.77 (https://dejure.org/1978,461)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - 5 C 52.77 (https://dejure.org/1978,461)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben - Häusliche Gemeinschaft - Leistungsbescheid - Zahlungsaufforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 92c

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 26
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vorliegen einer besonderen Härte - …

    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ist für das anzuwendende Recht die Entstehung des Anspruchs - hier also der Erbfall im Mai 2009 - maßgebend (BVerwG vom 26.10.1978 - V C 52.77 - BVerwGE 57, 26;… BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - SozR 4-5910 § 92c Nr. 1 RdNr 12;… BSG vom 23.8.2013 - B 8 SO 7/12 R - SozR 4-5910 § 92c Nr. 2 RdNr 15).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 7/12 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Bestimmtheit des Bescheides - …

    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ist für das anzuwendende Recht die Entstehung des Anspruchs - hier der Erbfall im Mai 2001 - maßgebend (…BSG aaO RdNr 12; BVerwGE 57, 26, 29).Nach § 92c Abs. 1 BSHG (seit 1.1.2005 § 102 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - <SGB XII>) ist der Erbe des Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet worden sind und die das Zweifache des Grundbetrags nach § 81 Abs. 1 BSHG übersteigen.

    Rn. 20 Ob - wie hier - bei einer Mehrheit von Erben jeder Erbe als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) in Anspruch genommen werden darf oder nur auf einen Teilbetrag, hat der Senat bislang offen gelassen (…BSG aaO RdNr 14; ebenso BVerwGE 57, 26, 27). Diese Frage ist im ersteren Sinne zu bejahen (ebenso Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 26.11.1998 - 1 UE 1276/95 -, allerdings nur wenn kein Privilegierungstatbestand in der Person eines Erben vorliegt).

    Die Privilegierung gilt bei einer Mehrheit von Erben nur in der Person des Erben, der die Voraussetzungen hierfür erfüllt (BVerwGE 57, 26, 28).

    Ist einer von mehreren Erben privilegiert, besteht wegen der gesamtschuldnerischen Haftung zumindest die Gefahr, dass privilegierte Personen im Wege des Rückgriffs nach § 426 BGB (doch) in Anspruch genommen werden (vgl nur Simon in jurisPK-SGB XII, § 102 SGB XII RdNr 23 mwN), obwohl die Privilegierung das Ziel verfolgt, einen Miterben dafür zu "belohnen", dass er sich zu Lebzeiten des Hilfeempfängers der Mühe unterzogen hat, diesen bei sich aufzunehmen und zu pflegen (§ 92c Abs. 3 Nr. 2 BSHG; BVerwGE 57, 26, 28), bzw den Erben zu verschonen, den die Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger besonders hart trifft (§ 92c Abs. 3 Nr. 3 BSHG).

  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 25/15

    Zwangsvollstreckung auf Grundlage eines Forderungsbescheids über rückständige …

    Dass keine bloße Mitteilung oder Mahnung, sondern eine verbindliche Regelung erfolgt, die in Bestandskraft erwachsen kann, ergibt sich unmissverständlich aus dem objektiven Erklärungsinhalt des Schreibens, insbesondere aus der Bezeichnung als Forderungsbescheid und der beigefügten Rechtsmittelbelehrung (vgl. BVerwGE 29, 310, 312; 41, 305, 306; 57, 26, 29 f.;… Troidl in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Aufl., § 3 VwVG Rn. 5).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung …

    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ist für das anzuwendende Recht die Entstehung des Anspruchs - hier der Erbfall im Februar 2003 - maßgebend (BVerwGE 57, 26, 29).

    Rn. 14 Ob - wie hier - bei einer Mehrheit von Erben jeder Erbe als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) in Anspruch genommen werden darf oder nur auf einen Teilbetrag, der seinem Anteil am Nachlass entspricht, bedarf keiner Entscheidung (vgl BVerwGE 57, 26, 27), weil der Beklagte die Kläger von vornherein nur im zweiten Sinne in Anspruch genommen hat.

    Maßgebender Zeitpunkt für die Höhe des zu Grunde zu legenden Grundbetrags nach § 81 Abs. 1 BSHG ist der Erbfall (BVerwGE 57, 26, 27).

  • SG Karlsruhe, 31.08.2012 - S 1 SO 362/12

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses - keine …

    Der Freibetrag ergibt sich aus dem Doppelten des im Zeitpunkt des Erbfalls im Juni 2009 maßgebenden (vgl. insoweit BVerwGE 57, 26, 27;… Bieback in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Auflage 2012, § 102, Rdnr. 14;… Conradis LPK-SGB XII, 9. Auflage 2012, § 102 Rdnr. 10;… Lücking, a.a.O., Rdnr. 13 und Schellhorn, a.a.O., Rdnr. 14) Regelsatzes von 351, 00 EUR (vgl. Art. 1 § 1 Nr. 1 der Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg zur Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Regelsätze in der Sozialhilfe vom 06.06.2000 ), das sind 702, 00 EUR, multipliziert mit drei.

    Bei mehreren Erben ist der Freibetrag nur einmal abzusetzen (vgl. BVerwGE 57, 26 ff. und LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2008 - L 20 SO 10/05 - sowie Lücking, a.a.O., Rdnr. 20 und 27).

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Zu den Anforderungen an einen Leistungsbescheid (Anschluß BVerwG, 26.10.1978, V C 52/77, BVerwGE 52, 26-31).

    Unverzichtbar für einen Leistungsbescheid ist die Angabe des Betrages, den der Adressat (Schuldner) bezahlen soll; denn der Leistungsbescheid soll nach Eintritt seiner Unanfechtbarkeit vollstreckt werden, sofern der Schuldner die Forderung nicht freiwillig erfüllt (vgl. BVerwGE 57, 26 zur gleichen Probelmatik bei der Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber einem Erben, § 92 c Abs. 4 BSHG).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 4914/14

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - 10-Jahres-Zeitraum - zu erstattende …

    Rn. 31 Diese Aufwendungen lagen um 9.208,59 EUR über dem Dreifachen des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 SGB XII. Maßgebender Zeitpunkt für die Höhe des zu Grunde zu legenden Grundbetrags nach § 85 Abs. 1 SGB XII ist der Erbfall (BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R -, juris Rn. 26 mit Hinweis auf BVerwGE 57, 26, 27 zur Vorgängervorschrift § 81 Abs. 1 BSHG).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 843/23

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Eingliederungshilfe nach dem SGB 12 - …

    Rn. 26 Diese Aufwendungen lagen über dem Dreifachen des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 SGB XII. Maßgebender Zeitpunkt für die Höhe des zu Grunde zu legenden Grundbetrags nach § 85 Abs. 1 SGB XII ist der Erbfall (BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R -, juris Rn. 26 mit Hinweis auf BVerwGE 57, 26, 27 zur Vorgängervorschrift § 81 Abs. 1 BSHG; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 4914/14 -, juris, Rn. 31 - 32).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24

    Anhörung; Ansehens- und Vertrauensverlust; Auslegung; Einzelrichter; …

    Nach dessen Unanfechtbarkeit kann die Leistungspflicht des Adressaten grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt werden, so dass der geregelte öffentlich-rechtliche Anspruch nötigenfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann (BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - BVerwG V C 52.77 -, juris Rn. 17).

    Ob eine Äußerung einer Behörde so zu verstehen ist, also eine Leistungspflicht des Adressaten begründet werden soll, ist durch Auslegung zu ermitteln, und zwar nach dem objektiven Erklärungsinhalt (BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - BVerwG V C 52.77 -, juris Rn. 17).

    Mit Blick auf diese Grundsätze ist ein Schriftstück mit Gewissheit als Leistungsbescheid auszulegen, wenn es mit den Worten "Leistungsbescheid" überschrieben ist, den Adressaten gebietend oder jedenfalls verpflichtungsregelnd zur Zahlung eines näher bezeichneten Betrags auffordert und sich eine Begründung sowie eine Rechtsmittelbelehrung anschließen; jedoch kann auch eine weniger streng formulierte "Äußerung" nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt als Leistungsbescheid ausgelegt werden (BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - BVerwG V C 52.77 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81

    Sozialhilfe - Hilfeempfänger - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem vom Verwaltungsgerichtshof zur Stützung seiner Ansicht angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 57, 26.

    Der Bescheid ist also bei Eintritt seiner Unanfechtbarkeit vollstreckungsfähig (vgl. dazu BVerwGE 57, 26 und das Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 70.80 - FEVS 31, 265 -).

  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02

    Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2025 - 2 S 535/25

    Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 2 B 1276/21

    Vollstreckung ausstehender Rundfunkbeiträge

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 14 AS 1348/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erbenhaftung - Ersatzanspruch des …

  • SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09

    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder …

  • BVerwG, 19.12.1995 - 10 A 1.94

    Auswärtiger Dienst - Heimaturlaub - Fahrtkosten - Zuschuß - Aufenthaltsdauer - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14

    Untätigkeit eines Sozialversicherungsträgers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2695/99

    Pflicht der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe; …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 10/05

    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenersatz durch Erben bei Vermögen aus einer Rente …

  • VG Köln, 23.07.2026 - 13 K 5693/24
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02

    Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers ; …

  • BGH, 29.04.2008 - KVZ 45/07

    Begriff der kartellbehördlichen Verfügung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 6/05

    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenersatz durch Erben bei Vermögen aus einer Rente …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2025 - L 12 AS 1431/23
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.1996 - 2 L 60/95

    Zwangsgeldbewehrtes Unterlassungsgebot; Zwangsgeldfestsetzung; Verstoß gegen das …

  • BFH, 22.10.1986 - I R 254/83

    Rechtsnatur und verfahrensrechtliche Bedeutung einer Nichtveranlagungsverfügung - …

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16

    Grundgebührenerhebung je Wasserzähler

  • VG München, 21.06.2012 - M 15 K 11.5270

    Rückforderung von Kriegsopferfürsorge von der Erbin der Leistungsempfängerin; …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1990 - 6 S 1913/89

    Pflegekostenersatz durch Erben

  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 173/17

    Kalkulation von Schmutzwassergebühren; Grundsatz der Periodengerechtigkeit; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2686/99

    Ersatz der Kosten einer gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt eines Verstorbenen …

  • BVerwG, 28.08.1986 - 5 CB 30.85

    Inhaltliche Anforderungen an eine Urteilsbegründung - Revision auf Basis der Rüge …

  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 177/17

    Abwassergebühr

  • VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02

    Trennungsgeld: Rücknahme - unrichtige Angaben; Rückforderung - …

  • OVG Thüringen, 05.10.1995 - 2 KO 5/93

    Wasserrecht; Wasserrecht; Wassernutzungsentgelt; Veröffentlichung von …

  • OVG Bremen, 05.07.1983 - 2 B 11/83

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Erfordernis der hinreichenden Erfolgsaussicht …

  • VG Köln, 16.04.2024 - 7 K 3364/21
  • BSG, 13.05.1986 - 4a RJ 13/85
  • VG Gelsenkirchen, 17.12.1999 - 19 K 7296/97

    Eintritt neben dem bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis i.R. einer …

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