Rechtsprechung
| BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vollzeit-Ausbildung - Studium - Förderungsfähigkeit - Ganztägige Berufstätigkeit - Präsenzpflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 2 Abs. 5 S. 1 Hs.2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 23.06.1983 - M. 4052 XV 82
- VGH Bayern, 16.07.1985 - 12 B 83 A.2465
- BVerwG, 02.12.1985 - 5 C 59.85
- BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 81
- FamRZ 1989, 216
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76
Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student - …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
Soweit in dem Urteil vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 50 = FamRZ 1986, 397) ausgeführt worden ist, eine förderungsfähige Hochschulausbildung werde dadurch aufgenommen, daß der Auszubildende seine Zugehörigkeit zu einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG durch die Immatrikulation begründet, hat der Senat seine ständige Rechtsprechung nicht aufgegeben, wonach der Auszubildende, um eine Voraussetzung für die Leistung von Ausbildungsförderung zu erfüllen, eine Ausbildungsstätte besucht, solange er dieser organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betreibt (vgl. BVerwGE 49, 275 ; 55, 288 ; 57, 21 ; zuletzt Beschluß vom 13. November 1987 - BVerwG 5 B 99.86 - ). - BVerwG, 30.10.1975 - V C 60.73
Abhängigkeit des erhöhten Bedarfs für Schüler von Fachoberschulklassen von der …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
Soweit in dem Urteil vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 50 = FamRZ 1986, 397) ausgeführt worden ist, eine förderungsfähige Hochschulausbildung werde dadurch aufgenommen, daß der Auszubildende seine Zugehörigkeit zu einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG durch die Immatrikulation begründet, hat der Senat seine ständige Rechtsprechung nicht aufgegeben, wonach der Auszubildende, um eine Voraussetzung für die Leistung von Ausbildungsförderung zu erfüllen, eine Ausbildungsstätte besucht, solange er dieser organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betreibt (vgl. BVerwGE 49, 275 ; 55, 288 ; 57, 21 ; zuletzt Beschluß vom 13. November 1987 - BVerwG 5 B 99.86 - ). - BVerwG, 30.10.1975 - V C 15.74
Abendgymnasium - Ausbildungsförderung - Berufstätigkeit
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
Dies ist anzunehmen, wenn die Ausbildung in Vollzeitform durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1975 - BVerwG 5 C 15.74 - <BVerwGE 49, 279/280>).
- BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 64.82
Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit eines Fachrichtungswechsels aus einem …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
Soweit in dem Urteil vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 50 = FamRZ 1986, 397) ausgeführt worden ist, eine förderungsfähige Hochschulausbildung werde dadurch aufgenommen, daß der Auszubildende seine Zugehörigkeit zu einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG durch die Immatrikulation begründet, hat der Senat seine ständige Rechtsprechung nicht aufgegeben, wonach der Auszubildende, um eine Voraussetzung für die Leistung von Ausbildungsförderung zu erfüllen, eine Ausbildungsstätte besucht, solange er dieser organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betreibt (vgl. BVerwGE 49, 275 ; 55, 288 ; 57, 21 ; zuletzt Beschluß vom 13. November 1987 - BVerwG 5 B 99.86 - ). - BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 41.77
Auszubildender - Ferienbeginn - Ferien - Unterbrechung der Ausbildung - …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
Soweit in dem Urteil vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 50 = FamRZ 1986, 397) ausgeführt worden ist, eine förderungsfähige Hochschulausbildung werde dadurch aufgenommen, daß der Auszubildende seine Zugehörigkeit zu einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG durch die Immatrikulation begründet, hat der Senat seine ständige Rechtsprechung nicht aufgegeben, wonach der Auszubildende, um eine Voraussetzung für die Leistung von Ausbildungsförderung zu erfüllen, eine Ausbildungsstätte besucht, solange er dieser organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betreibt (vgl. BVerwGE 49, 275 ; 55, 288 ; 57, 21 ; zuletzt Beschluß vom 13. November 1987 - BVerwG 5 B 99.86 - ). - BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 99.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Immatrikulation als …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
Soweit in dem Urteil vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 50 = FamRZ 1986, 397) ausgeführt worden ist, eine förderungsfähige Hochschulausbildung werde dadurch aufgenommen, daß der Auszubildende seine Zugehörigkeit zu einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG durch die Immatrikulation begründet, hat der Senat seine ständige Rechtsprechung nicht aufgegeben, wonach der Auszubildende, um eine Voraussetzung für die Leistung von Ausbildungsförderung zu erfüllen, eine Ausbildungsstätte besucht, solange er dieser organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betreibt (vgl. BVerwGE 49, 275 ; 55, 288 ; 57, 21 ; zuletzt Beschluß vom 13. November 1987 - BVerwG 5 B 99.86 - ). - BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 30.79
Anspruch eines Ausländers auf Ausbildungsförderung nach vorhergehender …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
Gehört die volle Inanspruchnahme der Arbeitskraft des Auszubildenden zum Wesensmerkmal einer förderungsfähigen Ausbildung und ist dieses Wesensmerkmal einer Vollzeitausbildung eigen, dann ist es aber nach der typisierenden Regelung des Bundesausbildungsförderungsrechts mit einer solchen Ausbildung unvereinbar, gleichzeitig eine dauernde und nicht nur gelegentliche Erwerbstätigkeit auszuüben, für die der Auszubildende ebenfalls seine Arbeitskraft voll einsetzen muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 30.79 -FamRZ 1981, 1114>). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1973 - VIII A 202/72
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
Durch die Ausbildungsförderung sollen den Auszubildenden die finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung gewährt werden, die ihnen fehlen, weil sie ausschließlich wegen der Ausbildung keine eigenen Einkünfte erzielen können und weder auf eigenes Vermögen zurückgreifen noch von unmittelbaren Angehörigen einen Ausgleich erhalten können (vgl. OVG Münster, Urteil vom 4. Januar 1973 - VIII A 202/72 -).
- OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
Zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Master-Studiengang bei zuvor …
Eine volle Inanspruchnahme der Arbeitskraft für das Studium oder die berufliche Ausbildung ist anzunehmen, wenn sich die Arbeitsbelastung des Auszubildenden für seine Ausbildung (Präsenszeit in Unterricht, Seminaren, Praktika u. Ä. sowie Vor- und Nachbereitungszeit) auf etwa insgesamt 40 Wochenstunden beläuft (vgl. hierzu BVerwG, FamRZ 1989, 216.). - LSG Hessen, 15.12.2020 - L 9 AS 535/20
Hartz IV für behinderten Teilzeit-Studenten
Eine Ausbildung nimmt die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch, wenn sie in Vollzeitform geführt wird, also nach den Ausbildungsbestimmungen oder der allgemeinen Erfahrung insgesamt 40 Wochenstunden erfordert, was beim Besuch von Hochschulen unterstellt wird (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 - 5 C 59/85 -, juris, Rn. 18). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 8 A 1242/98
Unterlassungsklage eines Mitglieds der Studierendenschaft hinsichtlich von …
Rn. 67 so: BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 - 5 C 59.85 -, FamRZ 1989, 216 (217); vgl. auch Gornig, in: von Mangoldt/Klein/Starck, a.a.O., Rdn. 117 zu Art. 13 Abs. 1 GG; ähnlich (unter dem Aspekt der "ethischen Schranken") auch: Dürig, in: Maunz/Dürig, a.a.O., Rdn. 74 zu Art. 2 Abs. 1 GG m.w.N.; Schmidt, in: Staudinger, BGB, 12. Aufl., Rdn. 675 zu § 242; Teichmann, in: Soergel, BGB, 11. Aufl., Rdn. 275, 279 zu § 242.Rn. 79 vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1985 - 5 C 64.82 -, FamRZ 1986, S. 397; Urteil vom 3. Juni 1988 - 5 C 59.85 -, FamRZ 1989, S. 216 (217); Urteil vom 6. November 1990 - 5 B 110.90 -, Buchholz 436.96, § 3 BAföG Nr. 21,.
Rn. 83 vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1985 - 5 C 64.82 -, FamRZ 1986, S. 397; Urteil vom 3. Juni 1988 - 5 C 59.85 -, FamRZ 1989, S. 216 (217); Urteil vom 6. November 1990 - 5 B 110.90 -, Buchholz 436.96, § 2 BAföG Nr. 21,.
Rn. 86 vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988, a.a.O., S. 218,.
Rn. 92 vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988, a.a.O., S. 217,.
Rn. 119 vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 - 5 C 59.85 -, FamRZ 1989, 216.
Rn. 124 vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 - 5 C 59.85 -, FamRZ 1989, S. 216 (217 f.),.
Rn. 126 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1985 - 5 C 64.82 -, FamRZ 1986, S. 397; Urteil vom 3. Juni 1988, a.a.O.; Urteil vom 6. November 1990 - 5 B 110.90 -, Buchholz 436.96, § 3 BAföG Nr. 21.
- BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 28.93
Förderungsfähigkeit einer Ausbildung - Anspruch auf Förderung für eine dritte …
Die Annahme, die Klägerin habe mit ihrer tatsächlich in Teilzeitform betriebenen Ausbildung zur Heilpädagogin eine förderungsfähige weitere Ausbildung durchgeführt, scheitert jedoch am Fehlen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 59.85 -). Gemäß dieser Vorschrift kann nur eine solche Ausbildung durch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden, für die die Auszubildenden im allgemeinen, d.h. im Normalfall, ihre Arbeitszeit ganz einsetzen müssen (vgl. BVerwGE 49, 279 - BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 a.a.O.).
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht die Anrechnung einer Ausbildung auf den Förderungsanspruch nach § 7 BAföG schon bisher vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG abhängig gemacht (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1988 a.a.O. …und vom 3. November 1988 a.a.O).
- OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 4 LC 238/16
Arbeitskraft; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Auslegung; Betreuung; Erziehung; …
Maßgebend sind insoweit die Anforderungen, die die Ausbildung stellt (…BVerwG, Urt. v. 30.10.1975 - V C 15.74 -, BVerwGE 49, 279 ; Urt. v. 3.6.1988 - 5 C 59.85 -, NVwZ-RR 1989, 81).Vielmehr kommt es allein darauf an, ob die Ausbildung in Vollzeitform durchgeführt wird (…BVerwG, Urt. v. 30.10.1975, a. a. O.; Urt. v. 3.6.1988, a. a. O.;… Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 28.93 -, NVwZ-RR 1995, 285).
Das ist der Fall, wenn die Ausbildung nach den Ausbildungsbestimmungen oder der allgemeinen Erfahrung insgesamt 40 Wochenstunden erfordert (BVerwG, Urt. v. 3.6.1988, a. a. O. mit Bezugnahme auf Tz. 2.5.2 BAföGVwV).
- BVerwG, 05.12.2000 - 5 C 25.00
Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats besucht ein Auszubildender eine Ausbildungsstätte dann, wenn und solange er dieser organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betreibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 59.85 - m.w.N.).Vielmehr hat er im Berufungsverfahren selbst eingeräumt, dass neun "credits" als Vollzeitstudium, das mit 40 Wochenstunden anzusetzen sei (so bereits BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 59.85 - unter Hinweis auf Tz. 2.5.2 BAföGVwV), ausreichten (Schriftsatz vom 17. August 1999 S. 2).
- OVG Niedersachsen, 30.03.2023 - 14 LB 81/22
Ausbildungsförderung; Auslandsaufenthalt; Vollzeit; Ausbildungsförderung für …
Maßgebend sind insoweit die Anforderungen, die die Ausbildung an die Arbeitskraft des Auszubildenden stellt (BVerwG, Urt. v. 3.6.1988 - 5 C 59.85 -, juris Rn. 14;… Urt. v. 30.10.1975 - V C 15.74 -, juris Rn. 18).Vielmehr kommt es allein darauf an, ob die Ausbildung in Vollzeitform durchgeführt wird (…BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 28.93 -, juris Rn. 10; Urt. v. 3.6.1988 - 5 C 59.85 -, juris Rn. 14;… Urt. v. 30.10.1975 - V C 15.74 -, juris Rn. 18).
Die Arbeitskraft des Auszubildenden wird durch die Ausbildung voll in Anspruch genommen, wenn sie nach den Ausbildungsbestimmungen oder der allgemeinen Erfahrung insgesamt etwa 40 Wochenstunden (Unterricht, Praktika sowie Vor- und Nachbereitung zusammengenommen) erfordert (BVerwG, Urt. v. 3.6.1988 - 5 C 59.85 -, juris Rn. 18 mit Bezugnahme auf Tz. 2.5.2 Abs. 1 BAföG VwV;… NdsOVG, Urt. v. 24.10.2019 - 4 LC 238/16 -, juris Rn. 17;… Winkler, in: BeckOK Sozialrecht, Stand: 1.12.2022, BAföG, § 2 Rn. 26;… das VG Berlin (Beschl. v. 1.3.2017 - 18 L 91.17 -, BeckRS 2917, 111763 Rn. 6) hielt im Einzelfall 32 Stunden und das SächsOVG (Urt. v. 18.6.2020 - 3 A 855/18 -, juris Rn. 22) 38 Stunden für ausreichend).
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2025 - 2 S 66/24
Ausbildungsförderung für ein Semester an einer Universität im Ausland; …
Rn. 7 Ausgehend von diesen gesetzlichen Vorgaben ist bei der Prüfung, ob nach § 2 Abs. 5 Satz 1 BAföG die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt, auf die Ausbildung an sich und damit im Fall eines Studiums auf den Studiengang abzustellen (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 03.06.1988 - 5 C 59.85 - juris Rn. 18 zu einem Studium der Rechtswissenschaften und zu einem Philosophiestudium; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18.06.1990 - 7 S 569/90 - juris Rn. 2 zu einem Geographiestudium).Eine Ausbildung ist nach § 2 Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz BAföG nicht förderungsfähig, wenn der Ausbildungsgang so gestaltet ist, dass er den Auszubildenden im Allgemeinen die Möglichkeit belässt, neben der Ausbildung eine Berufstätigkeit auszuüben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.10.1975 - 5 C 15.74 - BVerwGE 49, 279, juris Rn. 15), oder wenn eine Berufstätigkeit neben der Ausbildung sogar zwingend vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.1988 - 5 C 59.85 - juris Rn. 18).
Durch die Ausbildungsförderung sollen den Auszubildenden die finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung gewährt werden, die ihnen fehlen, weil sie ausschließlich wegen der Ausbildung keine eigenen Einkünfte erzielen können und weder auf eigenes Vermögen zurückgreifen noch von unmittelbaren Angehörigen einen Ausgleich erhalten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.1988 - 5 C 59.85 - juris Rn. 18).
- OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 2/03
Anspruch auf Ausbildungsförderung; Studiengang Sozialpädagogik der Hogeschool in …
Für die Prüfung gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 BAföG, ob die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt, kommt es maßgeblich auf die Ausgestaltung der Ausbildung und nicht darauf an, ob der Auszubildende nach seinen persönlichen Verhältnissen noch in der Lage ist, neben der Ausbildung seine Arbeitskraft für eine andere Tätigkeit einzusetzen (…wie BVerwG, Urt. v. 30.10.1975 - BVerwG V C 15.74 - FamRZ 1975, 242; BVerwG, Urt. v. 03.06.1988 - BVerwG 5 C 59.85 -, NVwZ-RR 1989, 81 ff.;… BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 28.93 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 112).Maßgeblich ist die Ausgestaltung der Ausbildung und nicht, ob der Auszubildende nach seinen persönlichen Verhältnissen noch in der Lage ist, neben der Ausbildung seine Arbeitskraft für eine andere Tätigkeit einzusetzen (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 30.10.1975 - BVerwG V C 15.74 - FamRZ 1975, 242; BVerwG, Urt. v. 03.06.1988 - BVerwG 5 C 59.85 -, NVwZ-RR 1989, 81 ff.;… BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 28.93 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 112 = DVBl. 1995, 687 = NVwZ-RR 1995, 285; OVG NRW, Beschl. v. 19.09.1996 - 16 E 752/96 und 16 B 1689/96 -).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2022 - L 14 AS 189/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - …
Eine Ausbildung nimmt die Arbeitskraft voll in Anspruch, wenn sie in Vollzeit ausgeführt wird, also üblicherweise 40 Wochenstunden in Anspruch nimmt, was bei Hochschulbesuchen unterstellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1088, Az. 5 C 59/85 - juris, Rz. 18). - OVG Hamburg, 11.05.2006 - 4 Bf 408/05
Ist ein mit dem Ziel der Staatsprüfung durchgeführtes Studiums der …
- VG Gera, 26.09.2023 - 6 K 202/23
Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Probestudium an der IU …
- VG Potsdam, 20.04.2020 - 7 L 139/20
- BGH, 10.07.2000 - AnwZ (B) 44/99
Zulassung eines DDR-Diplom-Juristen zur Rechtsanwaltschaft
- OVG Sachsen, 17.02.2014 - 1 A 790/12
Masterstudiengang
- BVerwG, 01.07.1997 - 5 B 42.97
Anforderungen an die Geltendmachung einer Divergenz - Nachweis der Zeiten für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 16 A 3390/00
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1996 - 16 B 1689/96
Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Voraussetzungen für eine …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2025 - L 6 AS 976/24
- OVG Niedersachsen, 11.04.2024 - 8 LB 30/22
Gewährung eines sog. Ledigenzuschlags zur Altersrente (ärztliches …
- BVerwG, 22.12.2003 - 5 B 51.03
Förderungsfähigkeit einer Auslandsausbildung; Quantitativer Umfang der …
- OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 4 LC 41/12
Gewährung von Ausbildungsförderung für eine einjährige Ausbildung zum staatlich …
- SG Gießen, 04.11.2020 - S 25 AS 505/20
- BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92
Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Fernuniversität - Gleichzeitige …
- SG Würzburg, 31.08.2023 - S 10 AS 24/23
Leistungsausschluss, Ausbildungsförderung, Immatrikulation, Mehrbedarf, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - 6 S 52.15
Ausbildungsförderung; Fachhochschulstudium; förderungsfähiger Studiengang; …
- BVerwG, 23.12.2003 - 5 B 52.03
Förderungsfähigkeit einer Auslandsausbildung; Quantitativer Umfang der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2017 - 6 S 7.17
Regelung des Inhalts eines geforderten Praktikums in Ausbildungsbestimmungen
- VG Köln, 05.03.2015 - 13 K 2386/14
Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung für eine andere …
- OVG Saarland, 11.03.2020 - 2 D 350/19
Ausbildungsförderung; Erbringung eines Leistungsnachweises; Zählweise der …
- VG Freiburg, 26.04.2001 - 7 K 1032/00
Wiederaufnahme des gleichen Studiums nach Studienabbruch; Förderungshöchstdauer
- VG Schwerin, 22.07.2020 - 6 A 2086/18
Zur Niederlegung des durch eine Immatrikulation bewirkten Anscheins der …
- VG Hamburg, 18.06.2020 - 2 K 1888/18
Eine Ausbildungsförderung ist ausgeschlossen, wenn nach dem Ausbildungskonzept …
- VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13
Aufnahmevoraussetzungen; unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen; …
- OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 4 ME 128/19
Arbeitskraft; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Beurlaubung; Förderung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2018 - 12 A 2022/17
Notwendige Durchführung der Ausbildung in Vollzeit für die Gewährung von …
- OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22
Abstrakt förderungsfähig; Auslandsstudium; Bundesausbildungsförderung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1998 - 16 B 2290/98
Ausbildungsförderung für ausländische Ausbildungsgänge i.S.d. …
- BVerwG, 06.11.1990 - 5 B 110.90
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2011 - 12 A 2673/10
Anspruch eines Studierenden auf Ausbildungsförderung für einen im Ausland …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1994 - 16 A 2093/93
Anspruch eines Auszubildenden auf Bewilligung der Ausbildungsförderung eines in …
- VG Aachen, 12.10.2004 - 5 K 2621/03
Ausbildungsförderung für ein Studium der Informatik an einer Fachhochschule; …
- VG Stuttgart, 14.10.2003 - 11 K 1960/03
Förderung nach Fachrichtungswechsel nach erfolgter Immatrikulation, aber nicht …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1994 - 2 A 12684/93
Hochschule ; Bundesrahmenrecht; Subdelegationsermächtigung; Grundsatz der …
- VG Ansbach, 15.06.2021 - AN 2 K 20.02279
Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel
- VG München, 30.01.2009 - M 15 K 07.3988
Rückforderung von Ausbildungsförderung, auch wenn Unterbrechung nicht vom …
- VG Freiburg, 25.09.2002 - 7 K 982/02
Anrechnung eines Erststudiums auf die Förderungshöchstdauer trotz gleichzeitiger …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 02.12.1985 - 5 C 59.85 |
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- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- VG München, 23.06.1983 - M. 4052 XV 82
- VGH Bayern, 16.07.1985 - 12 B 83 A.2465
- BVerwG, 02.12.1985 - 5 C 59.85
- BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
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