Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Flurbereinigung - Einbeziehung von Grundstücken in ein Flurbereinigungsgebiet - Versagung rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80
Darin liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 42, 364 [368]; 47, 182 [187]).Jedoch wäre nur dann, wenn über den Aussetzungsantrag eine Entscheidung herbeigeführt worden wäre, dem Anspruch auf rechtliches Gehör Genüge getan; denn gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen, gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (BVerfGE 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 40, 101 [105]; 46, 315 [319]; 51, 188 [191]).
- BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80
Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [367 f.] mit weiteren Nachweisen).Darin liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 42, 364 [368]; 47, 182 [187]).
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80
Darin liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 42, 364 [368]; 47, 182 [187]).
- BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77
Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß
Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80
Jedoch wäre nur dann, wenn über den Aussetzungsantrag eine Entscheidung herbeigeführt worden wäre, dem Anspruch auf rechtliches Gehör Genüge getan; denn gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen, gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (BVerfGE 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 40, 101 [105]; 46, 315 [319]; 51, 188 [191]). - BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71
Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80
Jedoch wäre nur dann, wenn über den Aussetzungsantrag eine Entscheidung herbeigeführt worden wäre, dem Anspruch auf rechtliches Gehör Genüge getan; denn gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen, gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (BVerfGE 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 40, 101 [105]; 46, 315 [319]; 51, 188 [191]). - BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80
Jedoch wäre nur dann, wenn über den Aussetzungsantrag eine Entscheidung herbeigeführt worden wäre, dem Anspruch auf rechtliches Gehör Genüge getan; denn gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen, gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (BVerfGE 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 40, 101 [105]; 46, 315 [319]; 51, 188 [191]). - BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80
Jedoch wäre nur dann, wenn über den Aussetzungsantrag eine Entscheidung herbeigeführt worden wäre, dem Anspruch auf rechtliches Gehör Genüge getan; denn gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen, gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (BVerfGE 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 40, 101 [105]; 46, 315 [319]; 51, 188 [191]). - BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80
Die Versagung rechtlichen Gehörs hinsichtlich einzelner tatsächlicher Feststellungen, Prozeßhandlungen oder Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts ist vielmehr dann unschädlich, wenn es in revisionsgerichtlicher Betrachtung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt darauf ankommen konnte (BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [25 f.]). - BVerwG, 08.11.1973 - V C 29.71
Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Rückzahlung einer überzahlten …
- BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72
Ansprüche eines in den USA lebenden Ruhestandsbeamten mit US-Staatsangehörigkeit …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80
Das hierdurch entstandene parallele innerstaatliche Recht (nationales Recht) ist nach dem Grundgesetz Bundesrecht und insoweit nach § 137 Abs. 1 VwGO revisibel (vgl. hierzu BVerwGE 44, 156 [160]; 45, 340 [344]). - BVerwG, 07.04.1966 - IV C 75.65
Anfechtung einer Baulinienfestsetzung - Unterlassung einer Entscheidung über …
- BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81
Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem …
Das erfordert, sofern bestimmte Tatsachen nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht bleiben können, auch der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (…vgl. hierzu Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 15 m.w.N.]; Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]; Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - [Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 54, 43 [45 f.]). - BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 10.10
Zur fehlerhaften Anwendung abstrakter Rechtssätze des BVerwG; rechtliches Gehör …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt dagegen keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1 und Beschluss vom 8. Februar 1996 - BVerwG 9 B 418.95 - NJW 1996, 1553). - BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 71.84
Steuerbegünstigte Mietwohnung - Umwandlung in eine Kauferbbaurechtswohnung - …
Denn die Versagung rechtlichen Gehörs hinsichtlich einzelner tatsächlicher Feststellungen ist dann unschädlich, wenn diese aus revisionsgerichtlicher Betrachtung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt erheblich sind (vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1 S. 1 m.weit.Nachw.).
- BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 11.87
Wasserstraßen - Gebührenregelung - Baukostenwert - Umsatzsteuer
Diese Ausführungen brauchen sich zwar wegen § 138 Nr. 3 VwGO nicht darauf zu erstrecken, daß das angefochtene Urteil auf dem Mangel der Gewährung rechtlichen Gehörs beruht, doch fehlt es an einer schlüssigen Rüge, wenn sich aus dem Vorbringen ergibt, daß die behauptete Gehörsverletzung einen Punkt betrifft, auf den es für die Beurteilung des Falles nicht ankommt (Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1 S. 1 ). - BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13
Feststellungsinteresse im Hinblick auf mögliche Lohnforderungen von Arbeitnehmern …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt dagegen keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1 und Beschluss vom 8. Februar 1996 - BVerwG 9 B 418.95 - NJW 1996, 1553 = Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 272). - BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89
Fortführung einer früheren politischen Betätigung im Heimatstaat
Deshalb käme der gerügten Gehörsverletzung, wenn sie vorliegt, aus revisionsgerichtlicher Sicht keine Auswirkung zu für die - allein entscheidungserhebliche - Schlußfolgerung des Berufungsgerichts, daß die Beziehungen des Klägers zu dieser Partei in seiner Heimat jedenfalls nicht von nennenswertem, eine Verfolgungsgefahr begründenden Umfang und nicht von solcher Intensität waren, daß sie als Ausdruck einer die persönliche Identität prägenden Überzeugung angesehen werden könnten; sie hätte daher keine die Entscheidung beeinflussende Bedeutung (vgl. dazu Beschluß vom 30. August 1974 - BVerwG 3 CB 71.69 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 22 m.w.N. und Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 32). - BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 141.86
Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Versagung rechtlichen Gehörs bei einzelnen tatsächlichen Feststellungen ungeachtet der Regelung des § 138 Nr. 3 VwGO dann nicht schädlich, wenn es in revisionsrichterlicher Betrachtung auf diese Feststellungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen konnte (Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24; Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 32; Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 962.82 -). - BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Beschwerde gegen die …
Stellt sich danach das Berufungsurteil - ungeachtet der Frage der geltend gemachten Gehörsverletzung - aus anderen Gründen als richtig dar, muß die Beschwerde - zusätzlich - auch in analoger Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO erfolglos bleiben (urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]; Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1; Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10; Beschluß vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 - Buchholz = 418.04 Heilpraktiker Nr. 16). - BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 12.85
Ermessen der zuständigen Dienststelle bei Bestimmung des Dienstgrades für die …
Die Versagung rechtlichen Gehörs hinsichtlich einzelner tatsächlicher Feststellungen, Prozeßhandlungen oder Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts ist vielmehr dann unschädlich, wenn es in revisionsgerichtlicher Betrachtung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt darauf ankommen konnte (vgl.Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1 S. 1 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 03.09.1990 - 4 B 137.90
Rüge der Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht - Rüge der Verletzung …
Eine Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs muß erfolglos bleiben, wenn sich der behauptete Verfahrensverstoß auf solche einzelnen tatsächlichen Umstände beschränkt, auf die es in revisions- bzw. beschwerdegerichtlicher Betrachtung unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30). - BVerwG, 11.03.1987 - 5 CB 111.83
Nichteinhaltung der Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
- BVerwG, 30.06.1986 - 5 CB 112.83
Einbeziehung von Grundstücken in ein Flurbereinigungsverfahren - Zurechnung von …
- BVerwG, 30.06.1986 - 5 CB 111.83
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - Versäumung der Frist …
- BVerwG, 19.12.1983 - 8 CB 104.82
- BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 962.82
- BVerwG, 15.08.1989 - 4 B 140.89
Verpflichtung des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Beteiligten bis …
- BVerwG, 11.03.1987 - 5 CB 112.83
Einbeziehung von Grundstücken in ein Flurbereinigungsverfahren - Zurechnung von …
- BVerwG, 13.07.1981 - 5 B 31.81
Anordnung der Flurbereinigung Karmensölden - Erhebung eines Widerspruchs gegen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".