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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 29.08.1989 | BVerwG, 31.03.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86   

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https://dejure.org/1989,1497
BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86 (https://dejure.org/1989,1497)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.1989 - 5 C 68.86 (https://dejure.org/1989,1497)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - 5 C 68.86 (https://dejure.org/1989,1497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Grundentscheidung - Rücknahme - Nicht schutzwürdiges Vertrauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAföG § 50 Abs. 1 S. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 249
  • FamRZ 1990, 106
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Verstoß gegen Verfassungsrecht - Änderung von § 134 AFG - Laufende Leistungsfälle

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
    Zur Darlegung dessen genügen Ausführungen über das Fehlen eines Vertrauensschutzes nicht (BSG, Urteil vom 14. November 1985 - Az 7 RAr 123/84 - <…">45%20SGB%2010%20Nr.%2019#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 45 SGB 10 Nr. 19>).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen - …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
    Sie muß nicht nur erkennen lassen, daß die Behörde eine Ermessensentscheidung hat treffen wollen und getroffen hat, sondern gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X auch diejenigen Gesichtspunkte, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (vgl. BVerwGE 71, 139 [BVerwG 14.03.1985 - 5 C 145/83] mit weiteren Nachweisen und BSG, Urteile vom 15. Oktober 1987 - Az 1 RAr 37/85 - und vom 24. August 1988 - Az 7 RAr 53/86 - <NZA 1989, 444/445>).
  • BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 123.83

    Verwaltungsakt - Rückwirkende Rücknahme - Leistungsrecht - …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
    Eine von § 45 Abs. 1 und 2 SGB X abweichende Regelung ist weder dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches (vgl. dazu das Erste Buch Sozialgesetzbuch - SGB I - in Art. 1 des Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - vom 11. Dezember 1975 <BGBl. I S. 3015> )noch den Vorschriften oder den Strukturprinzipien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (s. hierzu BVerwGE 71, 220 [BVerwG 25.04.1985 - 5 C 123/83]) zu entnehmen, das nach Art. 11 § 1 Nr. 1 SGB-AT bis zu seiner Einordnung in das Sozialgesetzbuch als besonderer Teil dieses Gesetzbuches gilt.
  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
    Zwischen dem Vertrauensschutz und dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit allen Verwaltungshandelns besteht ein Spannungsverhältnis, das nur durch Abwägung im Einzelfall unter Beachtung aller Umstände aufzulösen ist (vgl. BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]; 13, 28 [BVerwG 24.08.1961 - II C 365/59]; auch BSG…, Urteil vom 14. Juni 1984 - Az 10 RKg 5/83 - <…">45%20SGB%2010%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 45 SGB 10 Nr. 9>).
  • BSG, 14.06.1984 - 10 RKg 5/83

    Interessenabwägung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
    Zwischen dem Vertrauensschutz und dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit allen Verwaltungshandelns besteht ein Spannungsverhältnis, das nur durch Abwägung im Einzelfall unter Beachtung aller Umstände aufzulösen ist (vgl. BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]; 13, 28 [BVerwG 24.08.1961 - II C 365/59]; auch BSG, Urteil vom 14. Juni 1984 - Az 10 RKg 5/83 - <…">45%20SGB%2010%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 45 SGB 10 Nr. 9>).
  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
    Zwischen dem Vertrauensschutz und dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit allen Verwaltungshandelns besteht ein Spannungsverhältnis, das nur durch Abwägung im Einzelfall unter Beachtung aller Umstände aufzulösen ist (vgl. BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]; 13, 28 [BVerwG 24.08.1961 - II C 365/59]; auch BSG…, Urteil vom 14. Juni 1984 - Az 10 RKg 5/83 - <…">45%20SGB%2010%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 45 SGB 10 Nr. 9>).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 122.81

    Antrag auf Ausbildungsförderung - Mehrfacher Fachrichtungswechsel - …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
    Der Anspruch auf Ausbildungsförderung erlischt endgültig, sobald der Auszubildende einen Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund vornimmt (BVerwGE 67, 250 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 122/81]).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 97.80

    Ausbildungsförderung - Bundeswehrausbildung - Fachhochschulausbildung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
    Der Kläger hat schon das Informatikstudium an der Hochschule der Bundeswehr, deren Besuch förderungsfähig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 97.80 - ), ohne wichtigen Grund abgebrochen.
  • BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75

    Erste Ausbildung - Auszubildender - Überschreiten der Förderungshöchstdauer - …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
    Mit der Einfügung des Satzes 3 in § 50 Abs. 1 BAföG wurde die gesetzliche Grundlage für eine bereits dahin gehende, der Tz. 7.3.12 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 25. August 1976 (GMBl. S. 386) entsprechende Verwaltungsübung geschaffen, die vom Bundesverwaltungsgericht nicht gebilligt worden war (vgl. BVerwGE 55, 194 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 30/75] und BT-Drucks. 8/2467, Begründung zum Regierungsentwurf eines 6. BAföG-Änderungsgesetzes zu Nummer 37 S. 18).
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 53/86

    Prüfungsumfang des Gerichtes - Rechtsvoraussetzungen für die Aufhebung eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
    Sie muß nicht nur erkennen lassen, daß die Behörde eine Ermessensentscheidung hat treffen wollen und getroffen hat, sondern gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X auch diejenigen Gesichtspunkte, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (…vgl. BVerwGE 71, 139 [BVerwG 14.03.1985 - 5 C 145/83] mit weiteren Nachweisen und BSG, Urteile vom 15. Oktober 1987 - Az 1 RAr 37/85 - und vom 24. August 1988 - Az 7 RAr 53/86 - <NZA 1989, 444/445>).
  • BVerwG, 17.04.1980 - 5 C 66.78

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Bundesausbildungsförderung als Zuschuss …

  • BVerwG, 14.12.1979 - 5 ER 243.79
  • BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 35.81

    Förderungswürdigkeit von weiteren Ausbildungen nach dem …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1985 - 7 S 1344/84

    Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; Rücknahme einer Grundentscheidung

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger …

    Die Ermessensentscheidung erfordert eine sachgerechte Abwägung des öffentlichen Interesses an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände mit dem privaten Interesse des Auszubildenden an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheides (vgl. Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.88 - BVerwGE 88, 342 = Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 16 S. 20 und vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 68.86 - Buchholz 436.36 § 50 Nr. 5 S. 4; s.a. BSG…, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Förderungsantrag - Anspruchsgründe

    Zwar sind rechtswidrige Grundentscheidungen ebenso wie rechtswidrige Vorabentscheidungen dem Grunde nach grundsätzlich der Zurücknahme zugänglich (zu § 46 Abs. 5 BAföG vgl. BVerwG, Urteile vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 66.78 - FamRZ 1980, 1170/1171> und vom 17. März 1983 - BVerwG 5 C 35.81 - ; zu § 50 Abs. 1 Satz 3 BAföG vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 68.86 - ); ihre Zulässigkeit bemißt sich nach § 45 SGB X, wenn eine Grundentscheidung nach dem 31. Dezember 1980 aufgehoben werden soll (vgl. Art. 11 § 40 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - vom 18. August 1980 <BGBl. I S. 1469, ber. S. 2218>).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1993 - 7 S 1923/92

    Anforderungen an die Begründung eines Bescheides, der einen die …

    Rn. 24 Hinsichtlich des Zeitraumes 10.76 bis 3.78 beruht die Rücknahme der Bewilligungsbescheide und die Rückforderung der geleisteten Förderbeträge auf §§ 45 und 50 Abs. 1 SGB-X. Die Entscheidung über die Rücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit nach § 45 Abs. 1 und 4 SGB-X steht allerdings stets im Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.9.1987, FamRZ 1988, 326 und 328 und vom 8.6.1989 - 5 C 68.86 -).

    Sie muß nicht nur erkennen lassen, daß die Behörde eine Ermessensentscheidung hat treffen wollen und getroffen hat, sondern gem. § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB-X auch diejenigen Gesichtspunkte, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.6.1989, aaO).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - L 13 AS 3729/07

    Statthaftigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen der …

    Auch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen mit Bindungswirkung für einen längeren Zeitraum im Rahmen einer Vorabentscheidung zu entscheiden, besteht im SGB II anders als im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nicht (vgl. § 50 Abs. 3 BAföG, der die rechtliche Grundlage für eine entsprechende Verwaltungspraxis geschaffen hat, die vom Bundesverwaltungsgericht nicht gebilligt worden war; hierzu: BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1989 - 5 C 68/86 -, veröffentlicht in Juris; BVerwGE 55, 194).
  • VG Augsburg, 16.12.2014 - Au 3 K 14.921

    Ausbildungsförderung; Rücknahme für die Vergangenheit; Rückforderung; Anrechnung …

    Die Ermessensentscheidung erfordert eine sachgerechte Abwägung des öffentlichen Interesses an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände mit dem privaten Interesse des Auszubildenden an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.1991 - 5 C 4.88 - BVerwGE 88, 342; U.v. 8.6.1989 - 5 C 68.86).
  • VG Augsburg, 23.03.2016 - Au 3 K 15.1900

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen Nichtangabe eines …

    Die Ermessensentscheidung erfordert eine sachgerechte Abwägung des öffentlichen Interesses an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände mit dem privaten Interesse des Auszubildenden an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids (vgl. BVerwG, U. v. 27.6.1991 - 5 C 4.88 - BVerwGE 88, 342; U. v. 8.6.1989 - 5 C 68.86).
  • VG Bremen, 25.05.2005 - 1 K 1477/03

    Rückforderung - Zu den Anforderungen an ein Darlehen unter Familienangehörigen

    a) Rechtsgrundlage für die Rücknahme von Bewilligungsentscheidungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz ist § 45 SGB X (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Juni 1989 - 5 C 68/86, NVwZ-RR 1990, S. 249).
  • VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4024/07

    Anspruch im Einzelfall auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Leistungen nach …

    Rn. 21 Die Begründung des Ablehnungsbescheids muss nicht nur erkennen lassen, dass die Behörde eine Ermessensentscheidung hat treffen wollen und getroffen hat, sondern gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X auch diejenigen Gesichtspunkte, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.1985, BVerwGE 71, 139 und Urt. v. 08.06.1989, NVwZ-RR 1990, 249).
  • OVG Hamburg, 16.04.1992 - Bf IV 29/91

    Sozialhilferecht: Kosten für diätätische Ernährung als besondere Belastungen, …

    Würde man diesen von der Beklagten herangezogenen Rücknahmegrund lediglich als Begründungselement für die angefochtenen Verwaltungsakte betrachten und damit den Regelungsgegenstand der Bescheide erweitern, ergäbe sich nichts anderes: Auf andere Rechtswidrigkeitsgründe könnte die Rücknahme der Bewilligungsbescheide schon deshalb nicht mit Erfolg gestützt werden, weil die Beklagte insoweit keine Ermessenserwägungen angestellt hat, die nach § 45 SGB X indes erforderlich wären (BVerwG, Urt. v. 8.6.1989, FamRZ 1990 S. 106, 108;… Urt. v. 27.6.1991 -- BVerwG 5 C 4.88 --; Urt. d. Sen. v. 1.9.1989, OVG Bf IV 4/89).
  • VG Stuttgart, 22.01.2007 - 11 K 2891/06

    Rücknahme eines Bewilligungsbescheides - Beweislast

    Die Begründung des Rücknahmebescheids muss nicht nur erkennen lassen, dass die Behörde eine Ermessensentscheidung hat treffen wollen und getroffen hat, sondern gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X auch diejenigen Gesichtspunkte, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 08.06.1989, NVwZ-RR 1990, 249).
  • VG Stuttgart, 18.12.2006 - 11 K 1606/06

    Rücknahme BAföG-Gewährung; Ermessensfehler; Pkw

  • OVG Niedersachsen, 22.03.1996 - 1 L 6557/93

    Bauwerk; Denkmaleigenschaft; Ermessen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.1989 - 5 C 68.86   

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BVerwG, 29.08.1989 - 5 C 68.86 (https://dejure.org/1989,9616)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1989 - 5 C 68.86 (https://dejure.org/1989,9616)
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  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit für das Revisionsverfahren

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   BVerwG, 31.03.1987 - 5 C 68.86   

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