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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,107
BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74 (https://dejure.org/1976,107)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1976 - V C 73.74 (https://dejure.org/1976,107)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1976 - V C 73.74 (https://dejure.org/1976,107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Irrevisibles Landesrecht - Revisibles Bundesrecht - Notwendigkeit einer Beiladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 268
  • DÖV 1977, 254
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 100.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in früheren Entscheidungen klargestellt, daß weder Artikel 120 GG, der die Verpflichtung des Bundes zur Übernahme der Kriegsfolgelasten begründet, noch das auf dieser Verfassungsnorm beruhende Erste Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz) - 1. ÜberlG - vom 28. November 1950 (BGBl. S. 773) in der hier maßgebenden Fassung vom 21. Februar 1964 (BGBl. I S. 85) die Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern der Kriegsopferfürsorge und den Ländern regeln (BVerwGE 22, 314 [317, 318] mit weiteren Nachweisen; für Art. 120 GG ebenso BVerfGE 14, 221 [234]).

    Daß die hier maßgebenden Bestimmungen, soweit sie auf Bundesrecht verweisen, revisibel sind, steht auch nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 134.60 - (Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 11 = DÖV 1962, 107) und vom 10. November 1965 (BVerwGE 22, 314 [318]).

    Die in dem Urteil des Senats vom 10. November 1965 (BVerwGE 22, 314) angesprochene landesrechtliche Verweisung auf das Erste Überleitungsgesetz unterscheidet sich ebenfalls in einem wesentlichen Punkt von den hier anzuwendenden Vorschriften.

  • BVerwG, 13.01.1965 - V C 23.64

    Bemessung der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt bei Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen bei der Kriegsopferfürsorge noch stärker als bei der allgemeinen Sozialhilfe die Verhältnisse des einzelnen Falles in Betracht gezogen werden (BVerwGE 20, 141 [145]; 32, 362 [364, 365]).

    Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge anders als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der allgemeinen Fürsorge nicht gleichsam Ausnahmetatbestand, sondern Ausgangspunkt der zu gewährenden Hilfe (BVerwGE 20, 141 [145]).

  • BVerwG, 25.10.1961 - V C 134.60

    Revisibilität von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften i.R.e. …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Daß die hier maßgebenden Bestimmungen, soweit sie auf Bundesrecht verweisen, revisibel sind, steht auch nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 134.60 - (Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 11 = DÖV 1962, 107) und vom 10. November 1965 (BVerwGE 22, 314 [318]).

    Gegenstand der Entscheidung vom 25. Oktober 1961 (a.a.O.) waren Ansprüche, für die das Gesetz über den Finanzausgleich in Schleswig-Holstein vom 25. Mai 1955 (GVOBl. Schi.-H. S. 113) maßgebend war.

  • BVerwG, 27.08.1969 - V C 100.68

    Lebensunterhaltshilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen bei der Kriegsopferfürsorge noch stärker als bei der allgemeinen Sozialhilfe die Verhältnisse des einzelnen Falles in Betracht gezogen werden (BVerwGE 20, 141 [145]; 32, 362 [364, 365]).
  • BSG, 20.02.1975 - 4 RJ 307/73
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Das Berufungsgericht wird schließlich auch in seine Erwägungen einbeziehen müssen, daß das Bundessozialgericht inzwischen in seinem Urteil vom 20. Februar 1975 (BSGE 39, 183) es gerade wegen der Pauschalierung der gewährten Leistung verneint hat, eine Weihnachtsbeihilfe als Pflichtleistung im Rahmen der Sozialhilfe anzusehen.
  • RG, 14.11.1938 - V 37/38

    1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Soweit die hier maßgebenden Anspruchsgrundlagen auf das Erste Überleitungsgesetz verweisen, kann die Revisibilität auch nicht mit der Erwägung bezweifelt werden, daß es sich in erster Linie um eine dem Berufungsgericht vorbehaltene Auslegung von Landesrecht handelt, wenn darüber zu entscheiden ist, ob durch eine landesrechtliche Verweisung auf Bundesrecht diese Normen in das Landesrecht rezipiert werden sollen oder ob das Bundesrecht unmitterbar gilt (so RGZ 158, 362 [366]).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in früheren Entscheidungen klargestellt, daß weder Artikel 120 GG, der die Verpflichtung des Bundes zur Übernahme der Kriegsfolgelasten begründet, noch das auf dieser Verfassungsnorm beruhende Erste Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz) - 1. ÜberlG - vom 28. November 1950 (BGBl. S. 773) in der hier maßgebenden Fassung vom 21. Februar 1964 (BGBl. I S. 85) die Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern der Kriegsopferfürsorge und den Ländern regeln (BVerwGE 22, 314 [317, 318] mit weiteren Nachweisen; für Art. 120 GG ebenso BVerfGE 14, 221 [234]).
  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO, …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Das Unterlassen der notwendigen Beiladung, die im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden kann (§ 142 VwGO), führt zu einem wesentlichen Verfahrensmangel, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils ohne Rücksicht darauf nötigt, ob dieses auf dem Mangel beruht (vgl. BVerwGE 18, 124 [128]).
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Unterbleibt die nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung eines Dritten, so liegt darin ein wesentlicher Verfahrensmangel, der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten ist und dazu nötigt, das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62] [25]).
  • BVerwG, 12.12.1973 - IV C 76.71

    Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Das entspricht auch dem Sinn der notwendigen Beiladung (vgl. dazu BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1973 - BVerwG IV C 76.71 - [DVBl. 1974, 235 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 30]).
  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 61.65

    Wirkung einer Beiladung im Streit um die Wirksamkeit der Abtretung eines …

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 12.73

    Grunderwerbsteuerfreiheit bei dem Erwerb eines Gebäudes - Anwendung einer …

  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53

    Revisibilität einer Rechtsnorm

  • RG, 14.03.1913 - III 406/12

    Revisibles Recht

  • RG, 22.02.1928 - V 45/27

    Staatsangehörigkeit früherer Elsaß-Lothringer.

  • RG, 01.02.1917 - VI 366/16

    Allgem. Gütergemeinschaft; Revisibilität. BGB. § 1480. ZPO. § 743

  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    BVerwGE; Verbot eines Wahlplakats (Meinungsfreiheit: Kontexte des Wahlkampfs und …

    Denn typischerweise erlangt Bundesrecht durch Rezeption in den Sachbereichen, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegen, nur durch den Anwendungsbefehl des Landesgesetzgebers Geltung (BVerwG, Urteile vom 4. November 1976 - 5 C 73.74 - BVerwGE 51, 268 und vom 24. September 1992 - 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77 ; Beschlüsse vom 24. März 1986 - 7 B 35.86 - NVwZ 1986, 739 …und vom 2. Juli 2009 - 7 B 9.09 - NVwZ 2009, 1037 Rn. 6).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff …

    Rn. 22 4. Die Auslegung der Regelungen zur Abstandfläche in § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 Buchst. b BauO NRW ist revisibel, soweit die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Doppelhausbebauung in Rede steht, weil die landesrechtliche Norm an die bundesrechtliche Regelung lediglich anknüpft (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 1976 - 5 C 73.74 - BVerwGE 51, 268 und vom 7. Juni 2006 - 4 C 7.05 - BRS 70 Nr. 84 S. 449 f.; zum Begriff des Doppelhauses bei Auslegung des § 6 Abs. 1 BauO NW vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. April 2012 - 4 B 42.11 - BRS 79 Nr. 95 Rn. 8).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation; …

    Dazu gehört auch die Frage, ob der Inhalt der vom Gericht ermittelten landesrechtlichen Vorschrift mit Bundesrecht im Einklang steht (Urteile vom 16. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 8.01 - BVerwGE 117, 313 ; vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 und vom 4. November 1976 - BVerwG 5 C 73.74 - BVerwGE 51, 268 ).
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