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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.05.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06   

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https://dejure.org/2007,3952
BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06 (https://dejure.org/2007,3952)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.2007 - 5 C 9.06 (https://dejure.org/2007,3952)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 5 C 9.06 (https://dejure.org/2007,3952)
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  • lexetius.com

    BVFG § 6 Abs. 2 Satz 1
    Bekenntnissachverhalt; Nationalitätenerklärung; Volkszählung, Verhalten bei einer - als Bekenntnis zum deutschen Volkstum.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG § 6 Abs. 2 Satz 1
    Bekenntnissachverhalt; Nationalitätenerklärung; Volkszählung, Verhalten bei einer - als Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • Judicialis

    BVFG § 6 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Wertung der Angabe der Volkszugehörigkeit mit "deutsch" bei Volkszählungen im Heimatstaat als Bekenntnis zum deutschen Volkstum ; Folgen des Wegfalls der Unzumutbarkeit eines positiven Bekenntnisses zum deutschen Volkstum; Erteilung eines vertriebenenrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 6 Abs. 2 Satz 1
    Bekenntnis zu deutschem Volkstum durch Nationalitätenerklärung bei Volkszählung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 283
  • DÖV 2008, 472
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene - …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06
    Wie bereits im Zulassungsbeschluss des Senats vom 24. März 2006 im Einzelnen dargelegt worden ist, konnte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62, vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 und vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 78; Beschluss vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 82) das Verhalten bei einer Volkszählung als Bekenntnis i.S.v. § 6 BVFG a.F. in Betracht kommen.
  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung, …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06
    Zwar mag - wie das Oberverwaltungsgericht ausgeführt hat - eine Volkszählung ein "punktuelles Ereignis" sein, aber das innere Bewusstsein, das hinter einer entsprechenden äußeren Erklärung der Volkszugehörigkeit stehen muss, ist gerade kein solches punktuelles Ereignis (Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - BVerwGE 102, 214 ).
  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06
    Allerdings ist seit der Neufassung des § 6 Abs. 2 BVFG ein positives Bekenntnis "nur" zum deutschen Volkstum erforderlich, was eine Prüfung unter Einbeziehung des gesamten Zeitraumes vom Eintritt der Bekenntnisfähigkeit bis zur Ausreise erfordert (vgl. Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 5 C 40.03 - BVerwGE 119, 192 ).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06
    Wie bereits im Zulassungsbeschluss des Senats vom 24. März 2006 im Einzelnen dargelegt worden ist, konnte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62, vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 und vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 78; Beschluss vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 82) das Verhalten bei einer Volkszählung als Bekenntnis i.S.v. § 6 BVFG a.F. in Betracht kommen.
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06
    Wie bereits im Zulassungsbeschluss des Senats vom 24. März 2006 im Einzelnen dargelegt worden ist, konnte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62, vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 und vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 78; Beschluss vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 82) das Verhalten bei einer Volkszählung als Bekenntnis i.S.v. § 6 BVFG a.F. in Betracht kommen.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 13.04

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie im Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 13.04 - (NVwZ-RR 2005, 210 ) zusammengefasst worden ist, wirkt nämlich bei einer beim Eintritt der Bekenntnisfähigkeit vorliegenden - und im Streitfall vom Oberverwaltungsgericht für möglich gehaltenen - Unzumutbarkeit eines positiven Bekenntnisses zum deutschen Volkstum (§ 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG) die Bekenntnisfiktion nur für die Dauer der Gefährdungslage.
  • BVerwG, 10.11.1995 - 9 B 431.95

    Nachprüfung historischer Tatsachen - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06
    Wie bereits im Zulassungsbeschluss des Senats vom 24. März 2006 im Einzelnen dargelegt worden ist, konnte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62, vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 und vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 78; Beschluss vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 82) das Verhalten bei einer Volkszählung als Bekenntnis i.S.v. § 6 BVFG a.F. in Betracht kommen.
  • BVerwG, 12.12.2005 - 5 B 54.05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz schuldhafter Versäumung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren nach §§ 47, 52 Abs. 1 und 2 GKG i.V.m. § 5 ZPO auf 9 000 EUR festgesetzt (Auffangwert 5 000 EUR für den Kläger und je 2 000 EUR für die Einbeziehung der Ehefrau und des Sohnes; vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004, NVwZ 2004, 1327 ff., Nr. 49.2 und Beschluss vom 12. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 54.05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2010 - 12 A 2782/07

    Für eine Anerkennung als Spätaussiedler ist ein ununterbrochenes ausschließliches …

    Rn. 69 Vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2007 - 5 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 283, juris.
  • BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07

    Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Klägers bei Nichterscheinen zur …

    Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus §§ 47, 52 Abs. 1, § 39 GKG (Ansatz des Auffangwertes von 5 000 EUR für die Klägerin sowie von je 2 000 EUR für die Einbeziehung des Ehemannes sowie der Abkömmlinge der Klägerin in den Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 und 2 BVFG; vgl. zuletzt Streitwertbeschluss zum Urteil vom 18. Januar 2007 - BVerwG 5 C 9.06 - unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 12. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 54.05 -).
  • BVerwG, 28.04.2008 - 5 B 31.08

    Möglichkeit eines Berufungsbegehrens bei Eintritt der Rechtskraft des …

    Rn. 3 Der Wert des Streitgegenstandes ist nach §§ 47, 52 Abs. 1 und 2 GKG i.V.m. § 5 ZPO auf 11 000 EUR festzusetzen (Auffangwert 5 000 EUR für die Klägerin und je 2 000 EUR für die Einbeziehung des Ehemannes und der beiden Kinder; vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004, NVwZ 2004, 1327 ff., Nr. 49.2 sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 54.05 - und vom 18. Januar 2007 - BVerwG 5 C 9.06 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.2006 - 5 C 9.06   

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BVerwG, 12.05.2006 - 5 C 9.06 (https://dejure.org/2006,34675)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2006 - 5 C 9.06 (https://dejure.org/2006,34675)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 5 C 9.06 (https://dejure.org/2006,34675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Festsetzung eines Streitgegenstandswertes

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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 07.02.2007 - 5 B 178.06

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus §§ 47, 52 Abs. 1, § 39 GKG (je 2 000 EUR für die Einbeziehung der Klägerin zu 1 und ihrer vier Kinder in den Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 und 2 BVFG sowie 1 000 EUR für die Einbeziehung des Ehemannes der Klägerin zu 1 in das Verteilungsverfahren nach § 8 Abs. 2 BVFG; vgl. zuletzt Streitwertbeschluss zum Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 5 C 9.06 - unter Bezugnahme auf Beschluss vom 12. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 54.05 -).
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