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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2698
BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76 (https://dejure.org/1979,2698)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1979 - 5 CB 56.76 (https://dejure.org/1979,2698)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1979 - 5 CB 56.76 (https://dejure.org/1979,2698)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Änderung einer Abfindung auf Grund von Flurbereinigungsverfahren wegen Wirtschaftserschwernissen - Fehlen einer Kostenentscheidung über den erledigten Teil des Verfahrens als Verfahrensfehler - Notwendigkeit der Bescheidung von vorsorglich gestellten ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76
    Denn über die Kosten des erledigten Teils kann auch im Urteil über den nicht erledigten Teil befunden werden (Urteile vom 22. Februar 1972 - BVerwG 1 C 24.69 -, vom 2. Juni 1965 - BVerwG 5 C 88.63 - [ZLA 65.364 Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 16] …und vom 6. Februar 1963 - BVerwG 5 C 24.61-[ZLA 1963, S. 175] sowie Beschluß vom 27. Juli 1972 - BVerwG 1 B 36.72 -).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76
    Es war nicht gehalten, auf alle von den Klägern aufgeworfenen Rechtsfragen einzugehen und sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149], 42, 364 [368] und Beschluß vom 1. Februar 1978 [NJV 1978, 989]).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein dahin gehender Mangel nur dann anzunehmen, wenn die Begründung des Urteils überhaupt unterblieben, unvollständig oder verworren ist (Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts brauchen nur vorsorglich gestellte Beweisanträge nicht durch begründeten Gerichtsbeschluß beschieden zu werden (BVerwGE 30, 57).
  • BVerwG, 06.02.1963 - V C 24.61

    Entscheidung des Gerichts i.R. teilweiser Erledigung der Hauptsache auch über die …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76
    Denn über die Kosten des erledigten Teils kann auch im Urteil über den nicht erledigten Teil befunden werden (Urteile vom 22. Februar 1972 - BVerwG 1 C 24.69 -, vom 2. Juni 1965 - BVerwG 5 C 88.63 - [ZLA 65.364 Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 16] und vom 6. Februar 1963 - BVerwG 5 C 24.61-[ZLA 1963, S. 175] sowie Beschluß vom 27. Juli 1972 - BVerwG 1 B 36.72 -).
  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76
    Die aufgeworfene Frage, ob eine Verletzung der Vorschriften und Anweisungen für die Flurbereinigung in Bayern - VAF VII - gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstoße, kann schon deshalb keine grundsätzliche Bedeutung gewinnen, weil es hierbei um die Anwendung bayerischen Landesrechts geht, das nicht der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (§ 137 Abs. 1 VwGO; vgl. Beschluß vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 -).
  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 4.72

    Beeinträchtigung einer gleichwertigen Abfindung im Flurbereinigungsrecht durch …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76
    Eine Anrechnung von Masseland auf die Abfindung ist schon begrifflich ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 42, 87).
  • BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76
    Durch Zuteilung der erbetenen Flurstücke aus der Gewanne 110 müsse die Entfernungsvergrößerung ausgeglichen werden; in diesem Zusammenhang haben die Kläger Abweichung von BVerwGE 3, 246 gerügt.
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63

    Anforderungen an das Vorliegen einer Altsparanlage - Sicherung einer …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76
    Denn über die Kosten des erledigten Teils kann auch im Urteil über den nicht erledigten Teil befunden werden (Urteile vom 22. Februar 1972 - BVerwG 1 C 24.69 -, vom 2. Juni 1965 - BVerwG 5 C 88.63 - [ZLA 65.364 Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 16] …und vom 6. Februar 1963 - BVerwG 5 C 24.61-[ZLA 1963, S. 175] sowie Beschluß vom 27. Juli 1972 - BVerwG 1 B 36.72 -).
  • BVerwG, 21.08.1986 - 5 CB 17.83

    Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan - Mangel der unzureichenden Begründung …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein dahin gehender Mangel nur dann anzunehmen, wenn die Begründung des Urteils überhaupt unterblieben, unvollständig oder verworren ist (Beschlüsse vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - und vom 7. September 1979 - BVerwG 5 CB 56.76 -).
  • BVerwG, 20.10.1980 - 5 B 104.79

    Rechtmäßigkeit geringfügiger Änderungen während des Flurbereinigungsverfahrens - …

    Das Vorbringen des Klägers hinsichtlich der fehlerhaften Anwendung bzw. Nichtbeachtung der Vorschriften und Anweisungen für die Flurbereinigung in Bayern - VAF VII - bei der Schätzwertfeststellung betrifft - gleich, wie diese Vorschriften rechtlich einzuordnen wären - die Anwendung bayerischen Landesrechts, das nach § 137 Abs. 1 VwGO nicht der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. Beschlüsse vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - und vom 7. September 1979 - BVerwG 5 CB 56.76 -).
  • BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79

    Rechtsmittel

    Aus dem Vorbringen des Klägers, daß bei der Schätzwertfeststellung die Vorschriften und Anweisungen für die Flurbereinigung in Bayern - VAF VII - fehlerhaft angewendet worden seien und das Flurbereinigungsgericht die Verbindlichkeit dieser Vorschriften verneint habe, kann kein die Zulassung der Revision rechtfertigender Verfahrensfehler hergeleitet werden, weil es sich hierbei - gleich wie diese Vorschriften rechtlich einzuordnen wären - um die Anwendung bayerischen Landesrechts handeln würde, das nach § 137 Abs. 1 VwGO nicht der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl.Beschlüsse vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - undvom 7. September 1979 - BVerwG 5 CB 56.76 -).
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