Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Befangenheit von Richtern wegen deren Mitgliedschaft in NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ) -Organisationen - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Flurbereinigungsrecht
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1988 - 9 G 4/87
- BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Senatsbeschluß vom 19. November 19714 - BVerwG 5 B 90.72 - ). - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das sich insoweit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen hat (vgl. BVerfGE 29, 45 ), verletzt nicht jeder Verfahrensfehler den Anspruch auf eine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts. - BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89
Abgesehen davon ist allgemein anerkannt, daß ein Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig abgelehnt werden kann, wenn es mißbräuchlich, also etwa in Verschleppungsabsicht angebracht wurde (BVerfGE 11, 1 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]; BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1969 - BVerwG 4 C 22.67 - sowie Beschlüsse vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - und vom 28. September 1982 - BVerwG 2 CB 35.80 - ).
- BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89
Auf die Frage, ob der Unterzeichner der Vollmachtsurkunde vom 26. November 1906 Vorsitzender des Vorstandes der Beklagten geblieben ist, kam es nach der insoweit maßgeblichen (s. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) Rechtsauffassung des Flurbereinigungsgerichts nicht an, weil es - zu Recht, wie ebenfalls bereits oben dargelegt ist - davon ausgegangen ist, daß über die Wirksamkeit von Bietvollmacht und Zwangsversteigerungsgebot, die der Kläger mit seinem Vortrag zum Erlöschen der Vorstandsvorsitzendeneigenschaft angreifen will, die Zivilgerichte zu entscheiden haben (Urteilsabdruck S. 14 f.). - BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89
Einzugehen ist weiterhin darauf, inwiefern die geltend gemachte Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das angegriffene Urteil auf dieser Abweichung beruht (BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - ). - BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Senatsbeschluß vom 19. November 19714 - BVerwG 5 B 90.72 - ). - BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89
Dies bedeutet, daß es außer der Angabe der vermeintlichen Divergenzentscheidung noch der Kenntlichmachung bedarf, zu welcher konkreten Rechtsfrage das Vordergericht in seinen rechtlichen Darlegungen von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, d.h. welche konkrete rechtliche Darlegung der Vorinstanz eine Abweichung von der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darstellt (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - ). - BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89
Der Umstand allein, daß der Kläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, gibt dem Rechtsstreit eine solche Bedeutung noch nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - ). - BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73
Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89
Ob der Kläger eine gesetzeswidrige Vertretung der Beklagten überhaupt geltend machen könnte (verneinend für den Fall des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO BFHE 96, 385 ; BGHZ 63, 78 [BGH 20.09.1974 - IV ZR 55/73]), bleibt unter diesen Umständen offen. - BVerwG, 15.04.1983 - 1 B 133.82
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nachprüfung einer Sache bei …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89
Auch die Überprüfung solcher Entscheidungen kommt in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 1 B 133.82 - ). - BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79
Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde
- BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72
Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei …
- BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
- BVerwG, 25.09.1987 - 9 CB 59.87
Herleitung der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts aus …
- BVerwG, 08.11.1982 - 7 CB 98.81
Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts innerhalb einer …
- BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71
Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom …
- BVerwG, 08.08.1984 - 9 CB 828.82
Bindung des Tatsachengerichts an die revisionsgerichtliche Beurteilung im …
- BVerwG, 13.02.1978 - 5 B 85.76
Anordnung einer Flurbereinigung - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 10.10.1969 - IV C 22.67
Rechtsmittel
- BFH, 07.08.1969 - V K 2/68
Nichtigkeitsklage - Finanzgerichtliches Verfahren - Ordnungsgemäß vertretene …
- BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89
Geltendmachung von Verfahrensmängeln im Rahmen eines …
Im übrigen kann, was die Erteilung der Bietvollmacht und die Abgabe des Zwangsversteigerungsgebotes angeht, ergänzend auf den ebenfalls heute ergangenen Beschluß des Senats in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 5 CB 7.89 verwiesen werden.Dazu wird, was das Vorbringen des Klägers angeht, die Vorinstanz hätte den Fortbestand der Teilnehmergemeinschaft Brakel prüfen müssen, auf die Ausführungen in dem oben schon genannten Beschluß in der Sache BVerwG 5 CB 7.89 verwiesen.
- BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6.89
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …
Der Kläger stützt dieses Gesuch allein darauf, daß die vorbezeichneten Richter an den zu seinen Ungunsten ergangenen Beschlüssen vom 14. März 1989 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 5 CB 5.89, 5 CB 6.89 und 5 CB 7.89 beteiligt waren.Dies gilt, wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 und 5 CB 7.89 - ausgesprochen hat, auch für das Begründungserfordernis des § 86 Abs. 2 VwGO.
- BVerwG, 06.07.1994 - 11 B 93.94
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
Sie macht sinngemäß geltend, das angefochtene Urteil bejahe die Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts zur Entscheidung der Frage, ob das im Zwangsversteigerungstermin vom 27. November 1986 abgegebene Gebot wirksam gewesen sei; mit dieser Auffassung weiche das Flurbereinigungsgericht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 7.89 - ab und verstoße gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".