Rechtsprechung
| ArbG Krefeld, 31.10.2005 - 5 Ca 2199/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- arbeitsrechtsiegen.de
Geltendmachung von Arbeitsentgeltansprüchen per E-Mail - Schriftformerfordernis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99
Geltendmachung durch Telefax
Auszug aus ArbG Krefeld, 31.10.2005 - 5 Ca 2199/05
Die Kammer nimmt insoweit zunächst auf die zutreffenden Ausführungen des BAG im Urteil vom 11.10.2000 (5 AZR 313/99 ) Bezug, die hier entsprechend für die Geltendmachung per E-Mail angewandt werden können.
- BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung
Für sie genügt die Einhaltung der Textform des § 126b BGB(ebenso LAG Düsseldorf 25. Juli 2007 - 12 Sa 944/07 - Hessisches LAG 6. August 2009 - 14 Sa 563/09 - zu 1 der Gründe; ArbG Krefeld 31. Oktober 2005 - 5 Ca 2199/05 - m. abl. - BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss
Für sie genügt die Einhaltung der Textform des § 126b BGB (ebenso LAG Düsseldorf 25. Juli 2007 - 12 Sa 944/07 - Hessisches LAG 6. August 2009 - 14 Sa 563/09 - zu 1 der Gründe; ArbG Krefeld 31. Oktober 2005 - 5 Ca 2199/05 - m. abl. - LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 198/08
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT
Im Hinblick darauf bedurfte es keiner Entscheidung darüber, ob die in einer Ausschlussfristenregelung wie der vorliegenden verlangte Schriftform auch durch E-Mail gewahrt werden kann (bejahend: ArbG Krefeld 31.10.2005 -5 Ca 2199/05-;… ErfK/Preis, 8. Aufl. § 125-127 BGB, Rz. 50; ablehnend etwa Peetz/Rose, DB 2006, 2346 ff.).Hierfür spricht allerdings § 127 Abs. 2 BGB, der im Falle der rechtsgeschäftlich vereinbarten Schriftform die telekommunikative Übermittlung ausreichen lässt und hierunter unter den Voraussetzungen des § 126 b BGB auch die Übermittlung per E-Mail gehört.
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