Rechtsprechung
| VG Weimar, 19.10.2007 - 5 E 1520/07 We |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Leitsatz)
Pokerturnier ist verbotenes Glücksspiel
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)
Pokerturnier ist verbotenes Glücksspiel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
Lotterierecht; Vermittlung von Sportwetten; Berufsfreiheit; …
Auszug aus VG Weimar, 19.10.2007 - 5 E 1520/07
Nach Einschätzung des Gerichts ist das geplante Pokerturnier als unerlaubtes Glücksspiel anzusehen, sodass eine Untersagung der Veranstaltung nach § 5 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) [vgl. ThürOVG, Beschluss v. 12. Dezember 2006, Az.: 3 EO 663/06] i. V. m. § 284 StGB und § 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 22. Juni 2004 (…GVBl. 1204, S. 214 ff) und § 5 Abs. 2 und 4 des Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland rechtmäßig sein dürfte.In seiner gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung wahrt das in Thüringen errichtete staatliche Spielbankenmonopol auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit, da es konsequent auf das Ziel der Bekämpfung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtet ist (vgl. ThürOVG, Beschluss v. 12. Dezember 2006, Az.: 3 EO 663/06).
- VG München, 08.05.2007 - M 22 S 07.900
Poker-Tunier an "Poker-Akademie" ist illegales Glücksspiel
Auszug aus VG Weimar, 19.10.2007 - 5 E 1520/07
Unerheblich ist die Bezeichnung des Einsatzes, da ein Einsatz auch verdeckt als Turniergeld, Startgeld, Teilnahmegebühr, Eintrittsgeld, Verzehrkarte, Unkostenbeitrag, Mitgliedsbeitrag, Gutscheins-Gebühr, Gutscheinswert oder, wie vorliegend, als Spielbeitrag bzw. als Teilnahmegebühr geleistet werden kann (vgl. hierzu insbesondere auch VG München, Beschluss vom 8. Mai 2007, M 22 S 07.900 - juris -).Ob die Veranstalter mit der Durchführung des Turniers einen wirtschaftlichen Gewinn machen, ist für die Einstufung als Glücksspiel nach § 3 Abs. 1 Lotteriestaatsvertrag unerheblich (so auch VG München, Beschluss vom 8. Mai 2007, Az.: M 22 S 07.900).
- VG Cottbus, 03.11.2006 - 2 L 386/06
Kein unerlaubtes Glücksspiel bei 15 EUR Startgeld für Poker-Tunier
Auszug aus VG Weimar, 19.10.2007 - 5 E 1520/07
Das Gericht geht auch nicht davon aus, dass durch das Startgeld hier nur ein Betrag gezahlt wird, der mit dem eigentlichen Spiel nichts zu tun hat (vgl. hierzu VG Cottbus, Beschluss vom 3. November 2006, 2 L 386/06, in dem davon ausgegangen wird, dass bei einer Pauschale von 15 Euro pro Teilnehmer dieser Betrag nicht als Einsatz und somit das Spiel nicht als unerlaubtes Glücksspiel anzusehen ist), da auch dann, wenn durch die Teilnehmergebühren die Organisation des Turniers bezahlt wird, ein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance verlangt wird und somit die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Lotteriestaatsvertrag gegeben sind.
- VG Münster, 03.04.2008 - 9 L 13/08
Verbot von Pokerturnieren bestätigt
Rn. 15 Vgl. hierzu bereits: VG Frankfurt/Main, Beschlüsse vom 21. September 2007 - 7 G 2700/02 (2) -, vom 11. Oktober 2007 - 7 G 3111/07 - und vom 12. Februar 2008 - 7 G 4212/07 (V) - VG München, Beschluss vom 8. Mai 2007 - M 22 S 07.900 -, jeweils juris; VG Weimar, Beschluss vom 19. Oktober 2007 - 5 E 1520/07 - aus Internet. - OLG München, 28.07.2009 - 5St RR 132/09
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Abgrenzung eines …
Unerheblich ist dagegen die Bezeichnung des Einsatzes, da dieser auch verdeckt geleistet werden kann (BGHSt 11, 209, 210; VG Weimar Beschluss vom 10.10.2007 Az: 5 E 1520/07 We, zitiert nach juris, Rn. 9). - VG Berlin, 22.10.2008 - 35 A 187.08
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehbarkeit …
Unabhängig von der Frage, ob bei Pokerspielen grundsätzlich ein Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 1 GlüStV vorliegt, da die Entscheidung über den Gewinn des Spiels ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (so beispielsweise VG Weimar, Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 5 E 1520/07 -, Rn. 9; VG Neustadt an der Weinstraße…, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, Rn. 10, beide zitiert nach juris;… so auch zu § 284 StGB Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 284 Rn. 7 unter Verweis auf RGSt 18, 343), oder ob es sich zumindest bei der Pokervariante Texas Hold´em um ein Geschicklichkeitsspiel handelt (so Koenig/Ciszewski, GewArch 2007, 402 ff.;… so auch für den Fall des - wie hier - feststehenden Einsatzes Laukemann, in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 762 BGB Rn. 18; a.A. VG Münster…, Beschluss vom 3. April 2008 - 9 L 13/08 -, Rn. 12, zitiert nach juris, insoweit bestätigt durch OVG NRW…, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, zitiert nach juris, Rn. 3 f.; in diese Richtung auch VG Wiesbaden…, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 5 E 1417/05 -, zitiert nach juris, Rn. 33 ff.), ist die Erfüllung der zweiten Voraussetzung des § 3 Abs. 1 S. 1 GlüStV vorliegend zweifelhaft. - VG Darmstadt, 10.04.2008 - 7 E 1516/07
Staatliche Verfolgung von Kurden in der Türkei wegen rechtswidriger Schreibweise …
Rn. 15 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Behördenakten (zwei Hefte) des Bundesamts und des Landrats des Kreises Bergstraße (vier Ordner) sowie der Gerichtsakten in den Verfahren 7 E 167/02.A, 7 E 520/07.A, 7 G 1518/07.A, 5 G 1514/07 und 5 E 1520/07 Bezug genommen, die ebenso Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung gewesen sind wie die in das Verfahren aufgrund der in der Generalakte befindlichen Verfügung vom 12.05.2005 und der Verfügung vom 04.04.2008 eingeführten Erkenntnisquellen.
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