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Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15138
VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05 (V) (https://dejure.org/2007,15138)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 12.06.2007 - 5 E 609/05 (V) (https://dejure.org/2007,15138)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 5 E 609/05 (V) (https://dejure.org/2007,15138)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
    Rn. 35 In seiner Entscheidung vom 28.03.2006 (…a.a.O.; vgl. auch B.v. 04.07.2006, Az.: 1 BvR 138/05) leitet das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der das staatliche Monopol begründenden Landesgesetze aus dem legislatorischen Regelungsdefizit ab ("...ohne zugleich hinreichende gesetzliche Regelungen zur materiellen und strukturellen Sicherung der - mit dem staatlichen Monopol - verfolgten Ziele zu schaffen ...") und sieht dessen Auswirkungen (im Zeitpunkt seiner Entscheidung) durch das tatsächliche Auftreten von ODDSET, das dem Bild der effektiven Vermarktung einer grundsätzlich unbedenklichen Freizeitbeschäftigung entspreche, bestätigt.

    Rn. 36 Damit hat das BVerfG nicht nur die weitere Anwendung verfassungswidrigen Rechts erlaubt, sondern gleichzeitig wegen des festgestellten legislatorischen Defizits an der Verfassung orientiertes Übergangsrecht unter Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs geschaffen, das nach § 31 BVerfGG verbindlich und auch in Hessen anwendbar ist (vgl. dazu BVerfG, B.v. 04.07.2006, Az.: 1 BvR 138/05, und vom 02.08.2006, Az.: 1 BvR 2677/04).

    Ob die Sanktion selbst und die Sanktionshöhe europarechtskonform sind, muss von diesen, ggf. nach einer entsprechenden Vorlage an den EuGH, entschieden werden (vgl. dazu BVerfG, B.v. 27.04.2005, Az.: 1 BvR 223/05; vgl. auch B.v. 04.07.2006, Az.: 1 BvR 138/05 und B.v. 19.10.2006, Az.: 2 BvR 2023/06).

  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
    Weder der EuGH noch das BVerfG verlangen umgehend eine vollständige Zielerreichung, aber es werden erforderliche und geeignete Schritte auf dem Weg dorthin gefordert (…vgl. dazu BayVGH, GewArch 2006, S. 419; OVG Hamburg, B.v. 09.03.2007, Az.: 1 Bs 378/06).

    Die zur Begründung dienenden Ausführungen dazu (Rdnrn. 54 ff.) beziehen sich ausnahmslos auf das italienische Konzessionierungssystem und sind auf den monopolisierten Markt - wie er in Hessen für Sportwetten besteht - nicht übertragbar (vgl. dazu auch OVG Hamburg, B.v. 09.03.2007, Az.: 1 Bs 378/06).Nach der Rechtsprechung des BVerfG geht es demgegenüber bei der bis 31.12.2007 aufrecht erhaltenen Monopolisierung darum, zum Schutz der Allgemeinheit die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern und das Glücksspielangebot zu begrenzen (was nach der Rechtsprechung des EuGH in der Placanica-Entscheidung zur "erstgenannten Art von Zielen" gehört) und nicht darum, eine kontrollierte Expansion im Bereich der Glücksspiele zu gewährleisten.

    Vielmehr ist der jeweilige Glücksspielsektor Überprüfungsgegenstand; bei den landesrechtlich geregelten Sportwetten ist es vorliegend dieser Glücksspielbereich in Hessen angesichts seiner derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung (vgl. dazu OVG Koblenz, B.v. 02.05.2007, Az.: 6 B 10118/07.OVG; OVG Hamburg, DVBl 2007, S. 647; OVG Bremen, B.v. 06.02.2007, Az.: 1 B 466/06; VGH Ba.-Württ., B.v. 28.03.2007, Az.: 6 S 1972/06; a.A. OVG Saarland, B.v. 04.04.2007, Az.: 3 W 18/06).

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
    Rn. 34 Da das unerlaubte Anbieten, Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten nach wie vor als unzulässig angesehen werden darf, stellt dessen Untersagung oder Nichtgenehmigung keinen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar (so BVerfG, B.v. 19.10.2006, Az.: 2 BvR 2023/06).

    Bei der korrekten Ausfüllung des Begriffs und der Beachtung der Vorgaben im Tatsächlichen (…vgl. Rdnr. 160) sieht das BVerfG bis zum 31.12.2007 Art. 12 Abs. 1 GG nicht als verletzt an, wenn - unter Aufrechterhaltung des staatlichen Monopols - Privaten Wettangebot und -vermittlung aus ordnungsrechtlichen Gründen untersagt bzw. nicht erlaubt wird (vgl. auch B.v. 19.10.2006, Az.: 2 BvR 2023/06).

    Ob die Sanktion selbst und die Sanktionshöhe europarechtskonform sind, muss von diesen, ggf. nach einer entsprechenden Vorlage an den EuGH, entschieden werden (vgl. dazu BVerfG, B.v. 27.04.2005, Az.: 1 BvR 223/05; vgl. auch B.v. 04.07.2006, Az.: 1 BvR 138/05 und B.v. 19.10.2006, Az.: 2 BvR 2023/06).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
    Auch nach der Placanica-Entscheidung des EuGH (vom 06.03.2007, Az.: C-338/04 u.a.) kann kein Verstoß gegen Art. 43, 49 EG-Vertrag festgestellt werden, wenn Lotto-Hessen das vom BVerfG (im Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) gesetzte Übergangsrecht beachtet und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht einleitet (hier bejaht).

    Die Erfolgsaussichten der vorliegenden Klage würden auch durch die Placanica-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (vom 06.03.2007, Az.: C-338/04 u.a.) gestützt.

    Rn. 45 In der Entscheidung vom 06.03.2007 (Rs. C-338/04 u.a.) im Verfahren Placanica hat der EuGH zunächst erneut betont, dass es den Mitgliedsstaaten in jeder Hinsicht freistehe, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen (auch die Kommission stellt nicht das Recht der Mitgliedsstaaten in Frage, aufgrund zwingender Erfordernisse des Allgemeininteresses Glücksspielaktivitäten zu beschränken, vgl. deren Stellungnahme im Notifizierungsverfahren 2006/658D).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
    Auch nach der Placanica-Entscheidung des EuGH (vom 06.03.2007, Az.: C-338/04 u.a.) kann kein Verstoß gegen Art. 43, 49 EG-Vertrag festgestellt werden, wenn Lotto-Hessen das vom BVerfG (im Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) gesetzte Übergangsrecht beachtet und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht einleitet (hier bejaht).

    Sie berufe sich auf ihre länderübergreifende Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG-Vertrag.Das staatliche Monopol, an dem der Beklagte festhalte, sei auch während der vom Bundesverfassungsgericht (U. v. 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) eingeräumten Übergangszeit europarechtswidrig, weil die bisherige fiskalpolitische Zielsetzung weiterverfolgt werde.

    Rn. 28 Die Klägerin hat auch trotz der festgestellten Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien in Hessen - Spw/LottoG - (vgl. HessVGH, B.v.25.07.2006, Az.: 11 TG 1465/06, unter Bezugnahme auf BVerfG, U.v. 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) nach dessen noch geltenden Vorschriften derzeit keinen Anspruch auf Genehmigung oder auf genehmigungsfreies Tätigwerden in Hessen.

  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
    Rn. 36 Damit hat das BVerfG nicht nur die weitere Anwendung verfassungswidrigen Rechts erlaubt, sondern gleichzeitig wegen des festgestellten legislatorischen Defizits an der Verfassung orientiertes Übergangsrecht unter Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs geschaffen, das nach § 31 BVerfGG verbindlich und auch in Hessen anwendbar ist (vgl. dazu BVerfG, B.v. 04.07.2006, Az.: 1 BvR 138/05, und vom 02.08.2006, Az.: 1 BvR 2677/04).

    Auch wenn für Hessen keine explizite Entscheidung des Verfassungsgerichts ergangen ist, so ist dessen Ausspruch (zur Rechtslage in Bayern) verbindlich und ohne weiteres auf gleichgelagerte Sachverhalte in anderen Bundesländern anzuwenden (vgl. BVerfG, B.v. 02.08.2006, Az.: 1 BvR 2677/04, und vom 07.12.2006, Az.: 2 BvR 2428/06).

  • VGH Bayern, 03.08.2006 - 24 CS 06.1365

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
    Weder der EuGH noch das BVerfG verlangen umgehend eine vollständige Zielerreichung, aber es werden erforderliche und geeignete Schritte auf dem Weg dorthin gefordert (vgl. dazu BayVGH, GewArch 2006, S. 419; OVG Hamburg, B.v. 09.03.2007, Az.: 1 Bs 378/06).

    Rn. 43 Werden unter Beachtung und Ausfüllung des vom BVerfG gesetzten Übergangsrechts von Lotto Hessen nunmehr wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht eingeleitet und wird (insbesondere durch Zurückfahren der Werbung, Verminderung des Spielangebots und Aufklärung über Suchtgefahren) die Wettleidenschaft tatsächlich eingedämmt und gebremst, so liegt auch in der Übergangszeit kein Verstoß gegen Art. 43, 49 EG-Vertrag (mehr) vor (so BayVGH, GewArch 2006, S. 419;… VGH Mannheim, GewArch 2006, S. 418; vgl. auch HessVGH, B.v. 21.12.2006, Az.: 11 TG 1977/06), weil dann die Monopolisierung und das damit verbundene Verbot privaten Wettangebots nicht im Missverhältnis zum erstrebten Schutz der Bevölkerung steht.

  • OVG Bremen, 06.02.2007 - 1 B 466/06

    Unmittelbarer Zwang; Zwangsgeld

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
    Auf die Frage, ob Europarecht übergangsweise unbeachtet gelassen werden kann, kommt es nicht mehr entscheidend an (so auch OVG Bremen, B.v. 06.02.2007, Az.: 1 B 466/06).

    Vielmehr ist der jeweilige Glücksspielsektor Überprüfungsgegenstand; bei den landesrechtlich geregelten Sportwetten ist es vorliegend dieser Glücksspielbereich in Hessen angesichts seiner derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung (vgl. dazu OVG Koblenz, B.v. 02.05.2007, Az.: 6 B 10118/07.OVG;… OVG Hamburg, DVBl 2007, S. 647; OVG Bremen, B.v. 06.02.2007, Az.: 1 B 466/06; VGH Ba.-Württ., B.v. 28.03.2007, Az.: 6 S 1972/06; a.A. OVG Saarland, B.v. 04.04.2007, Az.: 3 W 18/06).

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
    Rn. 5 Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes habe in Entscheidungen vom 04.04.2007 (Az.: 3 W 18/06 und 20/06) die fehlende Kohärenz gerügt und bei seiner Betrachtung auf das Glücksspielangebot in allen Bundesländern abgestellt.

    Vielmehr ist der jeweilige Glücksspielsektor Überprüfungsgegenstand; bei den landesrechtlich geregelten Sportwetten ist es vorliegend dieser Glücksspielbereich in Hessen angesichts seiner derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung (vgl. dazu OVG Koblenz, B.v. 02.05.2007, Az.: 6 B 10118/07.OVG;… OVG Hamburg, DVBl 2007, S. 647; OVG Bremen, B.v. 06.02.2007, Az.: 1 B 466/06; VGH Ba.-Württ., B.v. 28.03.2007, Az.: 6 S 1972/06; a.A. OVG Saarland, B.v. 04.04.2007, Az.: 3 W 18/06).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
    Rn. 39 Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält eine Monopolisierung nicht grundsätzlich für unzulässig und stellt bei der Entscheidung der Vorlagefragen in den Verfahren Zanetti (U.v. 21.10.1999, Rs. C-67/98) und Gambelli (U.v. 06.11.2003, Rs. C-243/01) auf die nationalen Rechtsvorschriften "angesichts ihrer konkreten Anwendungsmodalitäten" ab.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …

  • EuGH, 05.06.2007 - C-170/04

    DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH …

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 6 S 1987/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Vermittlung privater Oddset-Wetten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit …

  • VGH Hessen, 05.01.2007 - 2 TG 2911/06

    Untersagung privater Sportwetten in Hessen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07

    Private Wettbüros bleiben verboten

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

  • VG Wiesbaden, 20.03.2007 - 5 E 1329/06

    Derzeit keine Genehmigung für ausländische Wettanbieter mit Lizenz eines anderen …

  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
    Diese Befugnis korrespondiert mit der Aufhebungs- und Verwerfungskompetenz, die ihm hinsichtlich landesrechtlicher Entscheidungen und Regelungen zusteht (so deutlich: VG Wiesbaden, Urt. v. 12.06.2007, Az.: 5 E 609/05 [V]).

    Dies gilt um so mehr, als die einzelnen Glücksspielsektoren (wie z. B. Casino-Spiele, Automatenspiele, Lotterien, Wetten etc.) verschiedene Personenkreise ansprechen, an verschiedenen Spielstätten veranstaltet werden und auch ein unterschiedliches Suchtpotential haben (so deutlich VG Wiesbaden, Urt. v. 12.06.2007, a.a.O., S. 18 des Urteilsabdrucks).

    Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen damit denen des Grundgesetzes (so deutlich BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, Rdnr. 144 des Urteilsabdrucks, ähnlich VG Wiesbaden, Urt. v. 12.06.2007, Az.: 5 E 609/05 (V), S. 12, 13 des Urteilsabdrucks).

    Es ist insoweit auch nicht entscheidungserheblich, ob nach europarechtlichen Vorschriften bzw. nach der Rechtsprechung des EuGH den Mitgliedsstaaten Übergangszeiten zur Schaffung gemeinschaftsrechtskonformer Zustände zugebilligt werden (vgl. dazu VG Hamburg, Beschl. v. 10.05.2007, Az.: 4 E 921/07, zitiert nach juris; VG Wiesbaden, Urt. v. 12.06.2007, a.a.O., S. 13 des Urteilsabdrucks).

  • VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05

    Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einer Genhemigung für Sportwetten bei …

    Diese Befugnis korrespondiert mit der Aufhebungs- und Verwerfungskompetenz, die ihm hinsichtlich landesrechtlicher Entscheidungen und Regelungen zusteht (so deutlich: VG Wiesbaden, Urt. v. 12.6.2007 - 5 E 609/05 [V] -).

    Dies gilt um so mehr, als die einzelnen Glücksspielsektoren (wie z.B. Casino-Spiele, Automatenspiele, Lotterien, Wetten etc.) verschiedene Personenkreise ansprechen, an verschiedenen Spielstätten veranstaltet werden und auch ein unterschiedliches Suchtpotential haben (so deutlich VG Wiesbaden, Urt. v. 12.6.2007, a.a.O., S. 18 des Urteilsabdrucks).

    Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen damit denen des Grundgesetzes (…so deutlich BVerfG, Urt. v. 28.3.2006, Rn. 144 des Urteilsabdrucks; ähnlich VG Wiesbaden, Urt. v. 12.6.2007 - 5 E 609/05 (V) -, S. 12 f. des Urteilsabdrucks).

    Es ist insoweit auch nicht entscheidungserheblich, ob nach europarechtlichen Vorschriften bzw. nach der Rechtsprechung des EuGH den Mitgliedstaaten Übergangszeiten zur Schaffung gemeinschaftsrechtskonformer Zustände zugebilligt werden (vgl. dazu VG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, zitiert nach [...] ; VG Wiesbaden, Urt. v. 12.6.2007, a.a.O., S. 13 des Urteilsabdrucks).

  • VG Darmstadt, 17.08.2007 - 3 G 846/07
    Rn. 5 Insofern schließt sich die erkennende Kammer dem Verwaltungsgericht Wiesbaden an, das in seinem Urteil vom 12.06.2007 -5 E 609/05 (V)- ausgeführt hat:.
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